1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. KFZ-Kennzeichen "mitnehmen"?

KFZ-Kennzeichen "mitnehmen"?

Themenstarteram 12. Februar 2014 um 7:13

Hallo Forum

Folgende Situation ist bisher gegeben:

Fahzeug ist auf Person A angemeldet und versichert.

Person A wohnt und ist gemeldet in Ort A.

Genutzt wird das Fahrzeug aber von Person B (wohnt und gemeldet in Ort B).

Warum? Weil Person B gerne ein Kennzeichen von Ort A haben wollte (nennen wir es Lokalpatriotismus).

Jetzt möchte Person B ein neues Fahrzeug kaufen.

Allerdings möchte sie dabei das "alte Kennzeichen" behalten.

Jetzt ist die Frage: Wie ist das zu schaffen?

Es ist ja geplant Kennzeichen auch bei Wohnsitzwechsel mitnehmen zu dürfen (oder ist das gar in NRW schon umgesetzt?). Allerdings ja nur, wenn der Halter derselbe bleibt.

Ich habe nun überlegt ob es eine Lösung sein kann wenn sich Person B in Stadt A meldet (was ohne Probleme umsetzbar wäre), Person A dann das Fahzeug an Person B "verkauft".

Könnte Person B dann das Kennzeichen von A "mitkaufen" und später dann bei der Ummeldung in den eigentlichen Wohnort wiederum das Kennzeichen von Stadt A in Stadt B mitziehen?

Beste Antwort im Thema

Die Regelung hängt vom Bundesland und kann dir am sichersten von deiner Zulassungsstelle beantwortet werden. Ich kenne es so, dass bem Abmelden eines Fahrzeugs mindestens 1 Tag vergehen muss, bis das Kennzeichen wieder erteilt werden kann. Manchmal kann man es aber schon vorher reservieren. Ein Anruf beim Amt kürzt das alles aber ab :-)

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten

Einfach das neue Auto auf A anmelden, so wie es bisher auch praktiziert wurde...

Die Regelung hängt vom Bundesland und kann dir am sichersten von deiner Zulassungsstelle beantwortet werden. Ich kenne es so, dass bem Abmelden eines Fahrzeugs mindestens 1 Tag vergehen muss, bis das Kennzeichen wieder erteilt werden kann. Manchmal kann man es aber schon vorher reservieren. Ein Anruf beim Amt kürzt das alles aber ab :-)

Themenstarteram 12. Februar 2014 um 10:15

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Einfach das neue Auto auf A anmelden, so wie es bisher auch praktiziert wurde...

Die Lösung würde dann natürlich gewählt, wenn sie denn gehen würde.

Da das Neufahrzeug aber finanziert werden soll, soll ein Kreditschutzbrief natürlich den eigentlichen Besitzer absichern (und das ist Person B.) Person A trat bisher nur aus Kennzeichen- und Versicherungsgründen auf.

Themenstarteram 12. Februar 2014 um 10:17

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Die Regelung hängt vom Bundesland und kann dir am sichersten von deiner Zulassungsstelle beantwortet werden. Ich kenne es so, dass bem Abmelden eines Fahrzeugs mindestens 1 Tag vergehen muss, bis das Kennzeichen wieder erteilt werden kann. Manchmal kann man es aber schon vorher reservieren. Ein Anruf beim Amt kürzt das alles aber ab :-)

Amt und Telefon ...

Das geht bei uns nicht in einem Satz. Es sei denn der Satz heißt "Bei unserem Straßenverkehrsamt geht nie jemand ans Telefon" :D. Ich versuchs da aber mal auf dem Wege eines persönlichen Gesprächs.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Die Regelung hängt vom Bundesland und kann dir am sichersten von deiner Zulassungsstelle beantwortet werden. Ich kenne es so, dass bem Abmelden eines Fahrzeugs mindestens 1 Tag vergehen muss, bis das Kennzeichen wieder erteilt werden kann. Manchmal kann man es aber schon vorher reservieren. Ein Anruf beim Amt kürzt das alles aber ab :-)

Nö, geht alles auf einmal.

Altes Fahrzeug abgemeldet und mit dem alten Kennzeichen dann gleich das neue Fahrzeug angemeldet, alles beim gleichen Sachbearbeiter.

Themenstarteram 12. Februar 2014 um 10:36

Zitat:

Original geschrieben von Sonnie81

Nö, geht alles auf einmal.

Altes Fahrzeug abgemeldet und mit dem alten Kennzeichen dann gleich das neue Fahrzeug angemeldet, alles beim gleichen Sachbearbeiter.

Die Herausforderung ist ja ...

bisher: Fahrzeug A, Halter A, Stadt A - Genutzt von Person B in Stadt B

Wunsch: Fahrzeug B, Person B mit kennzeichen von Fahrzeug A

Das hilft dann wohl wirklich nur der Anruf beim Amt.

Ich glaube aber nicht, dass das funktioniert außer Person A lässt das Fahrzeug auf sich zu.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Fahrer-45

 

Da das Neufahrzeug aber finanziert werden soll, soll ein Kreditschutzbrief natürlich den eigentlichen Besitzer absichern (und das ist Person B.)

Kreditschutzbrief heißt ...??? Kredit über Autohaus oder Privatkredit? Mittels letzterem habe ich bisher 2 Neufahrzeug finanziert und bin unabhängiger sowohl beim Händler als auch der Kreditbank gegenüber, die nicht weiß, was ich mit dem Kredit mache. BAR-Zahlung beim Händler verschafft in den meisten Fällen eine bessere Verhandlungsposition gegenüber dem Händler.

Wird der Wagen allerdings auf jemand anderen angemeldet ist der auch BESITZER, egal wer gezahlt hat oder noch zahlt! Korrigiere mich wenn ich falsch liege, denn, dann habe ich in den letzten 10 Jahren wohl etwas falsch gemacht. :p

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

… Wird der Wagen allerdings auf jemand anderen angemeldet ist der auch BESITZER, egal wer gezahlt hat oder noch zahlt! Korrigiere mich wenn ich falsch liege, denn, dann habe ich in den letzten 10 Jahren wohl etwas falsch gemacht. :p

Auf wen das Auto angemeldet hat, hat überhaupt keine Auswirkung auf Besitz- oder Eigentumsrechte.

Besitzer ist immer derjenige, der momentan die tatsächliche Herrschaft darüber hat (also z.B. der jeweilige Fahrer, Mieter, oder Nutzer).

Eigentümer ist immer derjenige, dem das Recht am Auto zusteht (also der es für sich und auf seine Rechnung gekauft und bezahlt hat).

Wenn du ein Auto beim Sixt mietest, bist du ab der Schlüsselübergabe der Besitzer. Sixt bleibt weiterhin Eigentümer.

Das hat aber alles nicht mit der Kennzeichenvergabe zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

 

Auf wen das Auto angemeldet hat, hat überhaupt keine Auswirkung auf Besitz- oder Eigentumsrechte.

Besitzer ist immer derjenige, der momentan die tatsächliche Herrschaft darüber hat (also z.B. der jeweilige Fahrer, Mieter, oder Nutzer).

Eigentümer ist immer derjenige, dem das Recht am Auto zusteht (also der es für sich und auf seine Rechnung gekauft und bezahlt hat).

Stimmt zwar SO nicht, aber, egal! :p

Denn, kaufe ich ein Auto, gebe es meinem Sohn, der meldet es auf seinen Namen an gehört ihm das Auto. Wer es bezahlt hat spielt absolut keine Rolle.

Anderes Beispiel um das deutlich zu machen? Die Freundin meines Sohnes kauft Möbel, mein Sohn zahlt, SIE steht im Kaufvertrag, wem gehören denn nun die Möbel? Oder ist das plötzlich etwas anderes? Bei SIXT kaufe ich kein Auto, ich miete es. Ergo bin ich MIETER aber nicht Besitzer.

Das hat natürlich NICHTS mit dem Kennzeichen zu tun oder nur bedingt, dass ist richtig.

Ok, dann habe ich wohl die letzten Jahre ständig einen Fehler gemacht?

Themenstarteram 12. Februar 2014 um 11:49

Das bisherige Angebot liegt mit einer Finanzierung über den :) vor. Eine Finanzierung über die Bank ist noch in Klärung. Ebenso, wie es sich dann mit der "Wechslerprämie" verhält.

Das Thema "Neues Auto" ist gerade im Anfangsstadium. Wie auch immer die finanzielle Seite am Ende ausgehandelt wird, das Kennzeichen soll idealer Weise das bisherige bleiben. Dazu ist demjenigen wohl auch ein höherer Aufwand hinnehmbar.

Bisher ist er Fahrzeugnutzer und möchte beim Neufahrzeug auch Halter sein.

Das ist dann problematisch, wenn im den Fall das Kennzeichen nicht mitgenommen werden kann.

Deshalb war mein erster Gedanke:

"Ummelden und Wohnsitz in Stadt A", Fahrzeug (das er eh schon nutzt) und Kennzeichen offiziell kaufen. Damit wäre er Halter des Fahrzeugs A samt Kennzeichen A. Neuwagen kaufen und in Stadt A zulassen (Kennzeichen von Altfahrzeug übernehmen geht dann ja), ummelden mit Wohnsitz in Stadt B.

Wäre dann eine Mitnahme der Kennzeichen A möglich?

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Stimmt zwar SO nicht, aber, egal! :p

stimmt zu 100% und ist auch nicht egal

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Denn, kaufe ich ein Auto, gebe es meinem Sohn, der meldet es auf seinen Namen an gehört ihm das Auto. Wer es bezahlt hat spielt absolut keine Rolle.

Nur, wenn mit dem Geben eine Schenkung verbunden ist. So lange Du es ihm nur überlässt, bleibst Du selbstverständlich der Eigentümer. Nach BGB setzt der Eigentumsübergang Einigung und Übergabe voraus. Ohne die beiderseitige (!) Einigung, dass das Eigentum übergehen soll, kann also das Auto gar nicht Eigentum des Sohnes werden.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Anderes Beispiel um das deutlich zu machen? Die Freundin meines Sohnes kauft Möbel, mein Sohn zahlt, SIE steht im Kaufvertrag, wem gehören denn nun die Möbel?

Kann man nicht pauschal sagen. Wenn der Sohn der Freundin das Geld leiht und sie zahlt damit, dann wird die Freundin Eigentümerin. Wenn der Sohn zahlt bleibt er Eigentümer, allerdings wird es mit dem Nachweis sehr schwierig.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Ok, dann habe ich wohl die letzten Jahre ständig einen Fehler gemacht?

möglicherweise

Themenstarteram 12. Februar 2014 um 11:58

Um die Frage von Besitzer (Besitzer bin ich auch dann wenn ich etwas Miete) und Eigentümer nicht zu vermischen habe ich ganz bewusst hier nur von "Halter" (= Eigentümer) und "Nutzer" (= Besitzer) gesprochen.

Ich kann ein Fahrzeug durchaus besitzen, oder das ich Eigentümer eines Fahrzeugs bin. Darüber räumt man mir (durch Absprache oder vertragliche Regelung) vielleicht Nutzungsrechte ein, Verkaufen dürfte ich es dann aber nicht.

Aber hier geht es ja um Kennzeichen, nicht um Verkaufs- oder Verwertungsrechte ;-).

Eben!

Wie der Rest in der Praxis gehandhabt wird, egal was der Gesetzgeber sagt, steht auf einem anderen Blatt. Die Realität richtet sich nicht immer nach dem was irgendwo festgeschrieben ist, normalerweise. Das kann man ja hier bei vielfältigen Themen immer wieder erleben. Und, wer schaut schon vorher ins Gesetzbuch?

DANKE für die Aufklärung! :p

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit