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KFZ-Leasing / Händler insolvent
Hallo zusammen,
im Juni haben meine Lebensgefährtin und ich bei einem KIA-Händler ein Auto geleast. Der Leasingvertrag wurde dabei nicht mit dem Händler direkt, sondern mit der leasinggebenden Bank abgeschlossen. Nun ist es so, dass der Händler zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet hat. Weder wurde das Fahrzeug ausgeliefert noch bisher, aufgrund mangelnder Lieferung, eine Leasingrate gezahlt. Natürlich werde ich ggf. noch Kontakt zu Anwalt und/oder Insolvenzverwalter aufnehmen, aber vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrungen mit diesem Thema und könnte mir sagen, wie es jetzt weitergeht.
Vielen Dank schon mal !!!
Thomas
Beste Antwort im Thema
Da das Fahrzeug bisher nicht geliefert wurde, dürfte dies bedeuten, dass es der insolvente Händler noch gar nicht vom Hersteller erhalten hat.
Demnach wirst Du das Auto von diesem Händler auch nicht mehr erhalten. Leider ist es so, dass zwar der Leasingvertrag mit dem Leasinggeber geschlossen wurde, daraus aber kein Recht abgeleitet werden kann, dass Du das Fahrzeug zu den selben Konditionen von einem anderen Händler erhältst.
D. h., Dir bleibt nichts anderes übrig, als einen anderen Händler anzufragen und zu hoffen, dass dieser auf die selben Konditionen einsteigt.
Da der auszuliefernde Händler insolvent ist, könntest Du aus diesem Grund auch den Leasingvertrag kündigen und Dich vollkommen anders orientieren.
Eine Klage gegen einen insolventen Händler ist aussichtslos, da Du nach der Insolvenzordnung nur Ansprüche anmelden kannst, die vor der Insolvenz entstanden sind (z. B. wenn Du dem Händler eine Anzahlung geleistet hättest).
Gruß
Der Chaosmanager
Edit: Entscheidend ist allerdings, was in den Bedingungen des Leasingvertrags zu Lieferung und Lieferverzug steht. Üblicherweise steht darin, dass der Leasingnehmer eine angemessene Nachfrist setzen muss. Die lässt der Leasinggeber vermutlich unter Bezugnahme auf die Insolvenz des liefernden Autohauses verfallen und Du kannst damit vom Vertrag zurücktreten.
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9 Antworten
Die Leasingfirma ist euer Ansrechpartner, ich würde die Leasinggesellschaft zum Bereitstellen des Fahrzeug eine Frist zu setzen. Habt Ihr eine Anzahlung geleistet ? Wenn ja an wen ?
Danke für das Feedback. Eine Anzahlung wurde glücklicherweise nicht geleistet.
Da das Fahrzeug bisher nicht geliefert wurde, dürfte dies bedeuten, dass es der insolvente Händler noch gar nicht vom Hersteller erhalten hat.
Demnach wirst Du das Auto von diesem Händler auch nicht mehr erhalten. Leider ist es so, dass zwar der Leasingvertrag mit dem Leasinggeber geschlossen wurde, daraus aber kein Recht abgeleitet werden kann, dass Du das Fahrzeug zu den selben Konditionen von einem anderen Händler erhältst.
D. h., Dir bleibt nichts anderes übrig, als einen anderen Händler anzufragen und zu hoffen, dass dieser auf die selben Konditionen einsteigt.
Da der auszuliefernde Händler insolvent ist, könntest Du aus diesem Grund auch den Leasingvertrag kündigen und Dich vollkommen anders orientieren.
Eine Klage gegen einen insolventen Händler ist aussichtslos, da Du nach der Insolvenzordnung nur Ansprüche anmelden kannst, die vor der Insolvenz entstanden sind (z. B. wenn Du dem Händler eine Anzahlung geleistet hättest).
Gruß
Der Chaosmanager
Edit: Entscheidend ist allerdings, was in den Bedingungen des Leasingvertrags zu Lieferung und Lieferverzug steht. Üblicherweise steht darin, dass der Leasingnehmer eine angemessene Nachfrist setzen muss. Die lässt der Leasinggeber vermutlich unter Bezugnahme auf die Insolvenz des liefernden Autohauses verfallen und Du kannst damit vom Vertrag zurücktreten.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Demnach wirst Du das Auto von diesem Händler auch nicht mehr erhalten.
Bist du sicher? Nur weil der Händler Insolvenz angemeldet hat, muss der Geschäftsbetrieb ja nicht von jetzt auf gleich aufgegeben werden. Meist führt der Insolvenzverwalter das Unternehmen einige Monate fort, um so viel wie möglich zu retten.
Zitat:
Original geschrieben von Deloman
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Demnach wirst Du das Auto von diesem Händler auch nicht mehr erhalten.
Bist du sicher? Nur weil der Händler Insolvenz angemeldet hat, muss der Geschäftsbetrieb ja nicht von jetzt auf gleich aufgegeben werden. Meist führt der Insolvenzverwalter das Unternehmen einige Monate fort, um so viel wie möglich zu retten.
Sicher bin ich natürlich nicht, da ich die Zahlen des Betriebs nicht kenne.
Es ist richtig, dass der Insolvenzverwalter das Unternehmen zunächst weiter führt. Dazu hat er jedoch nur bescheidene liquide Mittel zur Verfügung. I. d. R. treibt er Außenstände ein, die der insolvente Betrieb hat und mit diesen Beträgen hält er den Betrieb aufrecht. Gebrauchtwagen sind meist noch da, die verkauft werden könnten und der Werkstattbetrieb kann meist auch noch aufrecht erhalten werden.
Im Fall eines Autohauses ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass der Hersteller noch neue Fahrzeuge an den insolventen Händler liefert, denn er möchte ja Geld dafür sehen. Und womit sollte der Insolvenzverwalter die nächste Neuwagenlieferung bezahlen? Meist ist es so, dass der Hersteller die restlichen Neuwagen, die evtl. noch nicht bezahlt waren, eh wieder zurückgeholt hat, so dass kein einziger Neuwagen mehr da ist.
Dein Optimismus in Ehren - aber ich glaube nicht an eine erfolgreiche Fortführung eines insolventen Autohauses. In den meisten Fällen verleibt sich - wenn der Standort gut ist - den maroden Betrieb eine größere Autohauskette ein. Das wird auch das hauptsächliche Bestreben des Insolvenzverwalters sein.
Gruß
Der Chaosmanager
Ich bin nicht mehr Optimist als andere. Ich will nur davor warnen, einen neuen Vertrag abzuschließen und sich um den anderen nicht mehr zu kümmern, Motto: Da kommt eh nix mehr.
Hinterher pocht der Insolvenzverwalter doch noch auf Erfüllung, wäre ja nicht das erste Mal.
Zitat:
Original geschrieben von Deloman
Ich bin nicht mehr Optimist als andere. Ich will nur davor warnen, einen neuen Vertrag abzuschließen und sich um den anderen nicht mehr zu kümmern, Motto: Da kommt eh nix mehr.
Hinterher pocht der Insolvenzverwalter doch noch auf Erfüllung, wäre ja nicht das erste Mal.
Man sollte eigentlich annehmen, dass Du solche Beiträge, aus denen Du zitierst, selbst auch liest.
Hättest Du nämlich meinen Beitrag vom 01.09. gelesen, dann wüsstest Du, dass ich keinesfalls dazu geraten habe, einfach einen neuen Vertrag abzuschließen und sich "um den anderen nicht mehr zu kümmern". Ich habe das Procedere eines Rücktritts vom Vertrag beschrieben, wie es üblicherweise in den AGB von Leasingverträgen steht.
Also künftig bitte erst lesen ...
Gruß
Der Chaosmanager
Ich hab dir doch nicht unterstellt, dass du eine andere Meinung hast.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Hättest Du nämlich meinen Beitrag vom 01.09. gelesen, dann wüsstest Du, dass ich keinesfalls dazu geraten habe, einfach einen neuen Vertrag abzuschließen und sich "um den anderen nicht mehr zu kümmern". Ich habe das Procedere eines Rücktritts vom Vertrag beschrieben, wie es üblicherweise in den AGB von Leasingverträgen steht.
Da sind wir doch einer Meinung. So muss man das machen.
Aber du hast in deinem Post mehrere Aussagen getroffen, du kannst es oben ja nachlesen.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
D. h., Dir bleibt nichts anderes übrig, als einen anderen Händler anzufragen und zu hoffen, dass dieser auf die selben Konditionen einsteigt.
Und das ist eben nicht vollständig richtig. Richtig ist eben, beim Händler anzufragen ob die Auslieferung noch erfolgt. Falls man den Vertrag nur mit der Leasinggesellschaft getroffen hat, ist die Auslieferung dann doch sehr wahrscheinlich, evtl. über ein anderes Autohaus.
Zitat:
Original geschrieben von Deloman
Aber du hast in deinem Post mehrere Aussagen getroffen, du kannst es oben ja nachlesen.
So ist es, aber keine meiner Aussagen ist widersprüchlich, sondern beleuchtet unterschiedliche Sachverhalte.
Zitat:
Original geschrieben von Deloman
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
D. h., Dir bleibt nichts anderes übrig, als einen anderen Händler anzufragen und zu hoffen, dass dieser auf die selben Konditionen einsteigt.
Und das ist eben nicht vollständig richtig. Richtig ist eben, beim Händler anzufragen ob die Auslieferung noch erfolgt. Falls man den Vertrag nur mit der Leasinggesellschaft getroffen hat, ist die Auslieferung dann doch sehr wahrscheinlich, evtl. über ein anderes Autohaus.
Du solltest nicht einfach einen Satz aus dem Zusammenhang reißen und diesen dann als nicht richtig hinstellen. Ich habe klar und deutlich gepostet, dass der TE eine Nachfrist setzen sollte, was sinngemäß das gleiche ist wie Du sagst. Nur mit dem Unterschied, dass eine Anfrage juristisch nicht verbindlich ist, eine schriftlich gesetzte Nachfrist hingegen schon.
Und wenn Du schon versuchst, einem das Wort im Mund herumzudrehen, dann muss ich Dich auch korrigieren: "Beim Händler anzufragen" bringt nichts - der ist insolvent. Die Geschäfte führt der Insolvenzverwalter.
Gruß
Der Chaosmanager