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Kfz mit ausländischen Kennzeichen nach deutschland bringen? wann abmelden ?
Moin Leutz,
kann mir einer sagen, wann man einen Pkw in Deutschland abmelden muss, wenn man diesen auf ausländischen kennzeichen mitbringt? Geht das überhaupt? Wenn ja was gelten für fristen?
Lg Dom
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31 Antworten
Aus der EU oder aus einem Drittland?
Wäre wenn dann nur aus polen also Eu land
Umzug des Halters des Fahrzeuges oder Autokauf im Ausland, bzw. was ist der Grund für die Überführung?
Autokauf im ausland.
Dann natürlich unverzüglich.
das FZ muss umgemeldet werden, wenn es einen dauerhaften Standort in D bekommt. Und dann ohne Verzug.
Okay danke euch allen
Innerhalb der EU ist also kein Ausfuhrkennzeichen nötig?
wenn das Auto zugelassen ist, kann man doch damit fahren. Es sollte auch so sein, dass eine Abmeldung in D den Behörden im Ursprungsland mitgeteilt wird.
Nur darf man als Bürger mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland ab der polnischen Grenze das Auto mit polnischem Kennzeichen nicht in Deutschland fahren.Formal ist dafür ein polnisches Exportkennzeichen erforderlich.
Zitat:
Nur darf man als Bürger mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland ab der polnischen Grenze das Auto mit polnischem Kennzeichen nicht in Deutschland fahren.
Wo steht das? Nach welchem Gesetz oder welcher Verordnung sollte das nicht erlaubt sein.
Nach einer EU Richtlinie von 1983. Es ist die 83/182/EWG
Kraftfahrzeugsteuergesetz. Insbesondere Paragraph 3 13 2. :
“2Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge (es geht um die Steuerfreiheit im Inland von auslaendischen PKW) der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;”
Ganz korrekt darf man also fahren, muss aber KFZ-Steuer in D entrichten.
Dafür wurden dann ja extra die Exportkennzeichen eingeführt.