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KFZ (Motorrad) Versicherung lehnt nachträglich Vollkasko ab
Hallo zusammen,
das Forum lese ich gerne und still mit, diesmal habe ich aber selbst eine Frage und mich deswegen angemeldet. Ich schildere am Besten den Hergang:
Am 23.3. habe ich online bei Check 24 eine Versicherung für mein neues Motorrad gesucht und gefunden (Haftpflicht, TK und VK 1000 SB). Habe auch umgehend per Mail eine eVB bekommen inkl. der Wiederholung das ich Haftpflicht, TK und VK habe, dem geforderten Preis und wo es abgebucht werden soll.
Am 26.3. habe ich mit der eVB das Neufahrzeug zugelassen, ohne Probleme.
Und am 27.3. hole ich Brief aus Briefkasten, dass Versicherer VK etc. ablehnt und nur Haftpflicht mit Mindestdeckungssumme übernimmt. Doof!
Was nun? Ich weiß das ich noch in der Schufa eingetragen bin, da vor paar Jahren mein Leben etwas durcheinandergeraten ist, die Umstände tun nichts zur Sache hier. Zwei Versicher hatten mich online abgelehnt (wegen Schufa vmtl.) aber diese Gesellschaft eben nicht und habe die eVB bekommen. Dazu muss ich sagen, dass ich auch die Jahre vorher Schadenfrei VK versichert war, im November das "alte" Moped verkaufte und jetzt eben neuen Versicherer suchte. Und da eben die gewählte Gesellschaft um einiges günstiger ist als meine vorherige habe ich mich dafür entschieden.
Für mich ist aber absolut notwendig VK/TK zu haben, dass Motorrad habe ich Nagelneu gekauft beim Händler und bar bezahlt für 18000 Euro und diese Geld habe ich mir nirgends geliehen, geklaut oder sonstwas...sondern gespart in 2 Jahren.
Das Einträge in der Schufa hinderlich sind, dass weiß ich...die Zeit und ich arbeiten ja daran fleissig das alles in Ordnung kommt.
Was sollte ich Eurer Meinung nach jetzt wegen der Versicherung? Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, oder muss (da ich Fahrzeug schon angemeldet hatte mit den Konditionen) Versicher den Vertrag so wie gebucht bei Check24 erfüllen?
Bevor ich jetzt übereil was tue, frage ich lieber Euch um Rat.
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Auch wenn der Versuch von Deiner Seite aus, meine Person oder andere Menschen auf die ähnliches zutrifft -oder aber auch Menschen die Vergleichsportale nutzen- ein klein wenig herabzuwürdigen steht Dir das nicht zu. In meinem Fall war ich ehrlich und habe um Rat gefragt, bei einem Thema wo ich mich absolut nicht auskenne.
Ich schließe eine Versicherung ab, wenn ich einer benötige und fertig. Das ich bedingt durch Umstände, die Du und andere nicht kennen jetzt nicht in der Schufa mit Goldsternchen gelistet bin ist für mich okay, dass gibt sich wieder. Okay, dann suche ich eben eine andere Versicherung und leg das Geld halt bar auf den Tisch, glücklicherweise bin ich wieder dazu in der Lage. Meine Frage lautete, wie ich mich jetzt nach Meinung anderer Menschen die sicher bedeutend mehr Ahnung haben als ich verhalten soll, oder welche Optionen es gibt. Wenn keine Sinnvolle oder für mich erhellende Antwort dabei ist (gewesen wäre), geh ich halt um die Ecke zu einem Versicherungsmakler/büro und frage da nach. Wenn ich das vermeiden kann in dem ich online eine Frage stelle, auch gut und ich bin Dankbar.
Es gibt inzwischen genug Familien und Einzelpersonen in D, die unverschuldet / durch Schicksalsschläge etc. nicht immer überall eine weiße Weste haben, deswegen muss keiner diese Menschen herabwürdigen oder sich denken er wäre etwas Besseres. Unfall, Krankheit, Todesfälle, einschneidende Erlebnisse können dafür sorgen das Zeit lang Zahlungsunfähig bist oder Dein Leben lang daran knabberst an finanziellen, körperlichen, seelischen Problemen, neben den bekannten selbstverschuldeten Ursachen.
Ich habe um Rat gefragt, war ehrlich und muss mich dann auch nicht auf subtile Art anfeinden lassen. Gibt ja bisher genug, die ganz normal und sachlich geantwortet haben.
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29 Antworten
Wieso sollte dir ein Sonderkündigungsrecht zustehen? Das gibt es nichtmal..
Zitat:
@Xerin schrieb am 28. März 2018 um 13:5:34 Uhr:
Was sollte ich Eurer Meinung nach jetzt wegen der Versicherung? Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, oder muss (da ich Fahrzeug schon angemeldet hatte mit den Konditionen) Versicher den Vertrag so wie gebucht bei Check24 erfüllen?
Haftpflicht und Kasko sind zwei Eigenständige Verträge, daher wäre das Vorgehen grundsätzlich in Ordnung. Du müsstest mal in die Unterlagen schauen, soweit ich weiß hat der jeweilige Vertragspartner im Falle der Kündigung eines Vertrages gewöhnlich auch ein Kündigungsrecht für den anderen Vertrag.
Davon abgesehen bleiben dir exakt zwei Möglichkeiten.
1. Ohne Kasko fahren
2. Eine andere Versicherung suchen, Die dir trotz deiner Vorgeschichte eine Kasko anbietet. Dies dann ggf. mit hoher Selbstbeteiligung und/oder Vorauszahlung der Beiträge. Günstig(er) wird es, so lange in der Schufa ein schlechter Score steht, bestimmt nicht mehr.
Übrigens: es gibt ganze Berufsgruppen, Die sich super mit genau solchen Problemstellungen befassen. Die findet man halt selten im Internet (bzw. deren Leistungen kann man dort selten beziehen)
Ein weiterer Angriffspunkt wäre eben die Verbesserung des Schufascores. Entweder über die Zeit, oder durch diverse "Maßnahmen", je nachdem wo bei dir die Ursachen liegen.
Ich zahle die Versicherung auch im Voraus, dass wäre nicht so das Problem, aber kann ich denn jetzt diese "Teilversicherung" einfach so kündigen, weil es nicht meinem gewünschten Umfang entspricht?
Zitat:
@Xerin schrieb am 28. März 2018 um 13:21:06 Uhr:
aber kann ich denn jetzt diese "Teilversicherung" einfach so kündigen, weil es nicht meinem gewünschten Umfang entspricht?
Ja, Die Frage ist einfach ob und welche "Rechte" dir daraus im Nachgang entstehen.
Sorry, Frage falsch gelesen.
Möglich wäre noch zu hinterfragen, inwieweit die anfänglichen Zusagen über die VK-Deckung bindend waren. Da bin ich aber zugegebenermaßen nicht tief genug in der Materie drin, um eine vernünftige Antwort zu geben. Mein Gefühl ist aber, dass diese Zusagen "unter Vorbehalt diverser Bedingungen" getätigt worden sind. Diese Bedingungen würden nicht erfüllt, also Pech. Das ist aber wie gesagt nur meine subjektive Meinung.
Ich meine Ja, denn du wolltest ja ein anderen Versicherungsumfang!
Also wäre Dein (nicht verbindlicher) Rat, Versicherung jetzt kündigen innerhalb der 14 tägigen (?) Frist und neuen Versicherer suchen? Mit welcher Begründung dann?
zum Thema Schufa ist dieser Thread https://www.motor-talk.de/.../...er-waehlen-trotz-schufa-t6292197.html vlt. ganz interessant für dich..
Tja, wie schlau wäre es, wenn man so nette Einträge in der Schufa hat, vorher die Anfrage direkt an die Assekuranz zu stellen? Antwort: sehr schlau.
Aber die ganz Superschlauen mit gaaaaaanz viel Ahnung von der Sache gehen über ein Vergleichsportal, holen sich eine (Achtung) vorläufige Deckungszusage und sind dann absolut erstaunt, dass danach der gleiche Zustand wie bei bereits anderen angefragten Gesellschaften eintritt. Ob hier ein Sonderkündigungsrecht vorliegt ist völlig Wumpe. Eine nette Anfrage, ob der Vertrag aufgehoben werden kann, wird mit sehr, sehr ,sehr hoher Wahrscheinlichkeit bejaht. Schließlich bekommt man auf diese Weise einen "höchst zuverlässigen" Kunden schnellst möglich entsorgt.
Danach kannst Du checken, verifoxen usw. Die Versicherungsgesellschaften reißen sich um Leute mit Schufaeinträgen.
Viel Erfolg
Auch wenn der Versuch von Deiner Seite aus, meine Person oder andere Menschen auf die ähnliches zutrifft -oder aber auch Menschen die Vergleichsportale nutzen- ein klein wenig herabzuwürdigen steht Dir das nicht zu. In meinem Fall war ich ehrlich und habe um Rat gefragt, bei einem Thema wo ich mich absolut nicht auskenne.
Ich schließe eine Versicherung ab, wenn ich einer benötige und fertig. Das ich bedingt durch Umstände, die Du und andere nicht kennen jetzt nicht in der Schufa mit Goldsternchen gelistet bin ist für mich okay, dass gibt sich wieder. Okay, dann suche ich eben eine andere Versicherung und leg das Geld halt bar auf den Tisch, glücklicherweise bin ich wieder dazu in der Lage. Meine Frage lautete, wie ich mich jetzt nach Meinung anderer Menschen die sicher bedeutend mehr Ahnung haben als ich verhalten soll, oder welche Optionen es gibt. Wenn keine Sinnvolle oder für mich erhellende Antwort dabei ist (gewesen wäre), geh ich halt um die Ecke zu einem Versicherungsmakler/büro und frage da nach. Wenn ich das vermeiden kann in dem ich online eine Frage stelle, auch gut und ich bin Dankbar.
Es gibt inzwischen genug Familien und Einzelpersonen in D, die unverschuldet / durch Schicksalsschläge etc. nicht immer überall eine weiße Weste haben, deswegen muss keiner diese Menschen herabwürdigen oder sich denken er wäre etwas Besseres. Unfall, Krankheit, Todesfälle, einschneidende Erlebnisse können dafür sorgen das Zeit lang Zahlungsunfähig bist oder Dein Leben lang daran knabberst an finanziellen, körperlichen, seelischen Problemen, neben den bekannten selbstverschuldeten Ursachen.
Ich habe um Rat gefragt, war ehrlich und muss mich dann auch nicht auf subtile Art anfeinden lassen. Gibt ja bisher genug, die ganz normal und sachlich geantwortet haben.
Wenn der TE eine eVB bekommen hat, kann die Ablehnung der VK mit ziemlicher Sicherheit nichts mit dem Schufa-Eintrag zu tun haben. Wenn der Schufa-Eintrag eine Rolle gespielt hätte, hätte er gar keine eVB bekommen.
Ich befürchte eher, dass der Versicherer das Risiko in TK/VK nicht zeichnet (wegen Marke, Neu-/ Listenpreis).
Ich würde mal eine Lösung bei einem Versicherer vor Ort mit echten Menschen suchen.
Daran habe ich nicht gedacht z.B. Danke, dass könnte durchaus sein.
Faszinierend: man hat überhaupt keine Ahnung vom Thema, aber nutzt das nicht beratende Internet zum rechtsverbindlichen Vertragsabschluß.
Macht aber nichts: Du hast ja jetzt den bahnbrechenden Rat (auch von @remarque4711) bekommen, (ich zitiere mich selbst) "die Anfrage direkt an die Assekuranz zu stellen" - hier vertreten durch eine Agentur vor Ort.
Und, lieber TE, die allermeisten Schufaeinträge sind natürlich völlig unbegründet.
Es ist schon möglich, durch Schickssalschläge in ein finanzielles Loch zu fallen. Und wenn dann mit dem entsprechenden Vertragspartner diese Probleme auch besprochen werden, gibt es auf einmal problemlos Lösungen.
Ich wünsche Dir weiterhin viel Erfolg, bei Deinen Vertragsabschlüssen im Internet. Vielleicht dann mit etwas mehr als "gar keine Ahnung" - in der Schufa-Datei sind viele Einträge speicherbar
Hast du mal bei der Versich. nach dem Ablehnungsgrund überhaupt mal gefragt? Wäre das erste was ich machen würde und würde die auch drauf ansprechen ob es nicht doch irgendwie ginge.
Ich hatte auch mal einen Eintrag, sogar mit Vorstrafe, ich denke ist sogar ein ähnlicher Grund wie beim TE.
Das Problem m. M. n. ist das man immer auf Billig will und nicht gelernt hat lange Kontakte zu Banken und Versicherern zu pflegen. Ich hab selbst so ohne Probleme jede Versicherung und auch einen größeren Kredi bekommen.
Man muss nur immer offen und ehrlich mit den Leuten umgehen und sowas im Vorfeld klären. Ich würde so einen auch nicht akzeptieren wenn die mich ins offene Messer laufen lassen würden, sprich versuchen und feststellen lassen das was vorliegt. Mögen die gar nicht.
Kann aber auch selbstverständlich an der zu versichernden Sache selbst liegen.
@KapitaenLueck
ich stimme Dir definitiv zu!
Nur im Zeitalter von Fratzenbuch, WhatsApp usw. (und natürlich Werbung im Glotzefon) wird einfach am PC auf die Entertaste gekloppt und dann: riesen Probleme. Eigentlich ist es verwunderlich, das noch keine Aufforderungen zum Einschalten eines Rechtsanwaltes kamen - kann man übrigens mittlerweile auch online.
Der Fachmann vor Ort hätte hier ein Telefonat geführt und sofort eine rechtsverbindliche Antwort parat gehabt.