1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. KfZ (Motorrad) Zulassung ohne Fahrzeugschein

KfZ (Motorrad) Zulassung ohne Fahrzeugschein

Themenstarteram 12. Februar 2021 um 12:21

Hallo Zusammen,

ich habe mir im November ein Motorrad gekauft, Yamaha MT-07, ich wollte es heute zulassen, jedoch ging es nicht, da ich keinen Fahrzeugschein habe.

Ich habe Ihn abgemeldet gekauft.

Mit Verkäufer habe ich schon kommuniziert, dieser war sich sicher, dass er den Fahrzeugschein mitgegeben hat.

Ich denke mir, ich habe diesen verloren. Da nach dem Kauf, es Abends war und sehr Windig, dabei ist mir der Dokumentenhefter einmal runtergefallen, aber eigentlich nichts weggeflogen.

Und da ich die Abmeldebescheinigung hatte, dachte ich mir, es wäre kein Problem.

Nun die Frage, wie kann ich am einfachsten und schnell den Fahrzeugschein beantragen/wiederholen.

Motorrad ist abgemeldet, nicht im gleichen Landkreis.

Fahrzeugbrief habe ich natürlich, HU hat er noch net, da unter 2 Jahre das Mopped.

Ich danke euch für die Hilfe!

Beste Grüße

Hakan

Ähnliche Themen
12 Antworten

Servus und Guten Tag.

Wieso Abmeldebescheinigung?

Die gibt’s schon länger nicht mehr.

Das wird heute auf dem Fzg.schein, genau gesagt der ZB 1 vermerkt.

Die ZB 2 war früher der Brief. Hast Du sowas oder noch den alten Grün-Weißen KFZ-Brief.

Wichtig: Wann war die Abmeldung ?

Und was steht im Kaufvertrag in Bezug auf die übergebenen Dokumente?

Normal wird das immer vermerkt, was der Verkäufer dem Käufer an Papieren mitgibt und Du als Käufer bestätigst das dann mit Deiner Unterschrift.

ich nehme an es handelt sich um einen Kauf von Privat und die Maschine ist gebraucht, oder?

Zitat:

@Hakangt50 schrieb am 12. Februar 2021 um 13:21:39 Uhr:

Hallo Zusammen,

ich habe mir im November ein Motorrad gekauft, Yamaha MT-07, ich wollte es heute zulassen, jedoch ging es nicht, da ich keinen Fahrzeugschein habe.

Ich habe Ihn abgemeldet gekauft.

Mit Verkäufer habe ich schon kommuniziert, dieser war sich sicher, dass er den Fahrzeugschein mitgegeben hat.

Ich denke mir, ich habe diesen verloren. Da nach dem Kauf, es Abends war und sehr Windig, dabei ist mir der Dokumentenhefter einmal runtergefallen, aber eigentlich nichts weggeflogen.

Und da ich die Abmeldebescheinigung hatte, dachte ich mir, es wäre kein Problem.

Nun die Frage, wie kann ich am einfachsten und schnell den Fahrzeugschein beantragen/wiederholen.

Motorrad ist abgemeldet, nicht im gleichen Landkreis.

Fahrzeugbrief habe ich natürlich, HU hat er noch net, da unter 2 Jahre das Mopped.

Ich danke euch für die Hilfe!

Beste Grüße

Hakan

Wann ist dann das Moped abgemeldet worden.?

Eine Abmeldebescheinigung gibt es seit Einführung der ZB 1 und 2 im Jahr 2005 nicht mehr. Seit dem wird die ABM auf der Rückseite der ZA 1 Feld H eingetragen.

Wenn die Abmeldung vorher war, hast Du noch den alten deutschen Fahrzeugbrief auf dem die ABM vermerkt ist und die grüne Abmeldebescheinigung. Dann kannst Du den Fahrzeugschein natürlich nicht haben.

War die Abmeldung später und die ABM ist auf dem Fahrzeugschein/ZB1 vermerkt worden musst Du auf dem KV den Empfang von Teil 1 und 2 bestätigt haben.

Dann kannst Du Dir in der letzten zuständigen Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern und mit dieser im Zuge der Umschreibung den Verlust der ZB1 ggf mit Abgabe einer EV anzeigen. Bei der Umschreibung wird dann eine neue gedruckt.

Hab mal gegoogelt, die Kiste gibt es erst seit 2014,also entfällt alles zum Thema Abmeldebescheinigung und es wurde bei der Außerbetriebsetzung die ZB1 mit dem Vermerk auf der Rückseite ausgehändigt.

Themenstarteram 12. Februar 2021 um 16:25

Zitat:

@Pauliese schrieb am 12. Februar 2021 um 16:53:52 Uhr:

 

Servus und Guten Tag.

Wieso Abmeldebescheinigung?

Die gibt’s schon länger nicht mehr.

Das wird heute auf dem Fzg.schein, genau gesagt der ZB 1 vermerkt.

Die ZB 2 war früher der Brief. Hast Du sowas oder noch den alten Grün-Weißen KFZ-Brief.

Wichtig: Wann war die Abmeldung ?

Und was steht im Kaufvertrag in Bezug auf die übergebenen Dokumente?

Normal wird das immer vermerkt, was der Verkäufer dem Käufer an Papieren mitgibt und Du als Käufer bestätigst das dann mit Deiner Unterschrift.

ich nehme an es handelt sich um einen Kauf von Privat und die Maschine ist gebraucht, oder?

Hallo Pauliese,

Sorry, es ist einfach eine Quittung, dass es Abgemeldet worden ist.

Dachte es wird trotzdem gehen.

Das Motorrad ist grade mal 1 1/2 Jahre Alt. Kaufvertrag haben wir gemacht und Fahrzeugschein wurde auch übergeben, nun finde ich diesen aber nicht mehr. Das ist das Problem

Abgemeldet wurde es am 11/2020

Da ich einen Kaufvertrag habe, reicht dass wenn ich einfach sage, dass ich den verloren habe und die mir ein neues Aushändigen?

Aber das Motorrad ist noch nicht angemeldet.

Themenstarteram 12. Februar 2021 um 16:29

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. Februar 2021 um 17:12:30 Uhr:

Zitat:

@Hakangt50 schrieb am 12. Februar 2021 um 13:21:39 Uhr:

Hallo Zusammen,

ich habe mir im November ein Motorrad gekauft, Yamaha MT-07, ich wollte es heute zulassen, jedoch ging es nicht, da ich keinen Fahrzeugschein habe.

Ich habe Ihn abgemeldet gekauft.

Mit Verkäufer habe ich schon kommuniziert, dieser war sich sicher, dass er den Fahrzeugschein mitgegeben hat.

Ich denke mir, ich habe diesen verloren. Da nach dem Kauf, es Abends war und sehr Windig, dabei ist mir der Dokumentenhefter einmal runtergefallen, aber eigentlich nichts weggeflogen.

Und da ich die Abmeldebescheinigung hatte, dachte ich mir, es wäre kein Problem.

Nun die Frage, wie kann ich am einfachsten und schnell den Fahrzeugschein beantragen/wiederholen.

Motorrad ist abgemeldet, nicht im gleichen Landkreis.

Fahrzeugbrief habe ich natürlich, HU hat er noch net, da unter 2 Jahre das Mopped.

Ich danke euch für die Hilfe!

Beste Grüße

Hakan

Wann ist dann das Moped abgemeldet worden.?

Eine Abmeldebescheinigung gibt es seit Einführung der ZB 1 und 2 im Jahr 2005 nicht mehr. Seit dem wird die ABM auf der Rückseite der ZA 1 Feld H eingetragen.

Wenn die Abmeldung vorher war, hast Du noch den alten deutschen Fahrzeugbrief auf dem die ABM vermerkt ist und die grüne Abmeldebescheinigung. Dann kannst Du den Fahrzeugschein natürlich nicht haben.

War die Abmeldung später und die ABM ist auf dem Fahrzeugschein/ZB1 vermerkt worden musst Du auf dem KV den Empfang von Teil 1 und 2 bestätigt haben.

Dann kannst Du Dir in der letzten zuständigen Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern und mit dieser im Zuge der Umschreibung den Verlust der ZB1 ggf mit Abgabe einer EV anzeigen. Bei der Umschreibung wird dann eine neue gedruckt.

Hab mal gegoogelt, die Kiste gibt es erst seit 2014,also entfällt alles zum Thema Abmeldebescheinigung und es wurde bei der Außerbetriebsetzung die ZB1 mit dem Vermerk auf der Rückseite ausgehändigt.

Hi Windelexpress,

Genau, , entweder auf dem wege wie du es sagst.

Einfach wäre es für mich natürlich, dass es aus meiner Zulassungsstelle gehen würde mit einer EV, KV habe ich ja auch und ich habe es verloren.

Willst Du es ummelden auf Dich oder nur die verlorene ZB1 haben?

Wenn Du es ummelden willst,dann rufe in der letzten zuständigen Zulassungsstelle an, erkläre den Sachverhalt und bitte um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese wird dann an Deine zuständige Zulassungsstelle geschickt und dort legst Du die EV ab, bei manchen reicht auch eine Verlusterklärung, bei der Umschreibung wird dann eine ZB1 ausgegeben.

Wenn Du das Moped nicht anmelden willst und nur eine neue ZB1 brauchst, dann musst Du in die letzte zuständige Zulassungsstelle.

Themenstarteram 12. Februar 2021 um 17:09

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. Februar 2021 um 17:43:35 Uhr:

Willst Du es ummelden auf Dich oder nur die verlorene ZB1 haben?

Wenn Du es ummelden willst,dann rufe in der letzten zuständigen Zulassungsstelle an, erkläre den Sachverhalt und bitte um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese wird dann an Deine zuständige Zulassungsstelle geschickt und dort legst Du die EV ab, bei manchen reicht auch eine Verlusterklärung, bei der Umschreibung wird dann eine ZB1 ausgegeben.

Wenn Du das Moped nicht anmelden willst und nur eine neue ZB1 brauchst, dann musst Du in die letzte zuständige Zulassungsstelle.

Ja, ich will es ummelden/anmelden auf mich.

Ich danke dir vielmals :)

VG

Hakan

Hatte ich auch mal, allerdings war nicht ich es, der den Lappen verbummelt hat.

Ruf bei der Zulassungsstelle an und sag denen was los ist.

*Einer* muß eingestehen, daß er den Lappen verloren, verbrannt oder sonstiges hat.

Das muß *dieser* dann vor Ort unterschreiben und gut ist.

Kompliziert wird's wenn du den Vorbesitzer anschuldigst und der keine Lust auf Aufwand hat.

Gruß

Jens

mir wurde der Schein mal im Urlaub gestohlen.

Um einen neuen zu bekommen, wurde eine eidesstattliche Erklärung verlangt. Eine Diebstahlsanzeige der spanischen Polizei reichte nicht. Für diese Erklärung auf einem Formblatt wurden 30€ (zum Wert bin ich mir nicht mehr absolut sicher) verlangt.

Die EV kostet 30.70 Euro.

Wenn dort keiner spanisch kann, hättest mal geschaut,ob es einen Übersetzer gegeben hätte, der ggf für Behörden amtliche Übersetzungen fertigt.

die Sprache war nicht das Problem. Es interessierte bei der Zulassungsstelle niemanden.

Der Diebstahl/Verlust hätte ja auch vorgetäuscht sein können... obwohl ich natürlich den Brief dabei hatte.

Mit einer Diebstahlanzeige entfällt bei unserer Zulassungsstelle die EV.

Man wird ja bei der Polizei bekehrt bzgl falscher Anzeige.

Also Verlust = Eidesstattliche Versicherung

Diebstahl = Anzeige

Insgesamt: mach dir keine Sorgen, das klappt alles, zumal du ja den Brief hast (jaja, ich weiß, der Brief sagt nicht zwingend etwas über die Eigentumsverhältnisse aus). Außerdem hast du einen Kaufvertrag über das Moped.

Es liegen also keine Gründe vor, eine Straftat anzunehmen.

Also: nicht viel im Forum fragen, sondeern die Zul.-Stelle anrufen, welche Maßnahmen sie fordern.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit