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KFZ Prozente übertragen lassen...Frage dazu!
Ich, jetzt 25 Jahre (12.03.84) alt, Führerschein seit 10.09.2002, also 5 Jahre.
Die Versicherung meines alten Wagens war auf meine Mutter angemeldet und ich war als Mitfahrer angemeldet (von Beginn an). Sie/Wir haben mit SF1/2 angefangen und sind mittlerweile bei SF3 (3 Schadenfreie Jahre).
Jetzt habe ich meinen alten Wagen verkauft und mir einen neuen gekauft, auf mich angemeldet und die neue Versicherung auf mich angemeldet mit SF3. Heute habe ich ein Schreiben von der Versicherung bekommen, dass eine Rabattübertragung anhand der Führerscheindaten und des Nutzungszeitraumes lediglich auf SF2 möglich ist.
WIESO?
Es heißt doch, es kann nur soviel übertragen werden, wieviel ich auch hätte selber erfahren können. Da ich meinen Führerschein bereits 5 Jahre habe, hätte ich die 3 Jahre auch selber erfahren können, also muss ich doch mein SF3 bekommen oder nicht?
Oder hätte ich theoretisch nicht die 3 Jahre selber erfahren können, da ich hätte mit SF0 starten müssen?
Ich habe schon kurz mit der Versicherung telefoniert und die meinten, ich soll die ganzen Unterlagen zusammenlegen (von den alten KV`s) und den Führerschein und das alles noch einmal zuschicken zur Überprüfung.
Was sagt ihr dazu?
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21 Antworten
Diese Entscheidung ist plausibel.
1. Hj. 04 = SF 1/2 Beginn
01.01.05 = SF 1
01.01.06 = SF 2
01.01.07 = SF 3
Der Vertrag begann als Du den FS noch keine 3 Jahre hattest, demnach hättest Du mit SF 0 beginnen müssen.
Und so haben die gerechnet:
Führerschein seit 10.09.2002
1. Hj. 04 = SF 0 Beginn
01.01.05 = SF 1/2
01.01.06 = SF 1
01.01.07 = SF 2
Da hilft nur Gnade oder die rückwirkende Anwendung der Elternregel (Beginn, wenn Erst-Vertrag vorhanden mit SF 1/2).
Aber es heisst doch (laut Wikipedia und anderen Quellen)
"Die Höhe des übernehmbaren Rabattes richtet sich dann nach einer fiktiven Berechnung mit dem identischen Vertrags- und Schadenverlauf. So kann der Übernehmende nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen wie er auch tatsächlich hätte erreicht haben können.
Beispiel:
Hat der Übernehmende erst 3 Jahre den Führerschein, so kann er auch nur maximal 3 Jahre übernehmen. Die Differenz zum eventuell tatsächlich höheren SF-Rabatt des Abgebenden verfällt ersatzlos und kann auch nicht auf weitere Personen aufgeteilt werden."
Siehe Beispiel!
Ich habe bereits 5 Jahre meinen Führerschein, also kann ich bis max 5 Jahre übernehmen.
Das steht überall so!!! Ich habe schon zig Seiten durchgeschaut.
Zitat:
Original geschrieben von Freeze1984
Ich habe bereits 5 Jahre meinen Führerschein, also kann ich bis max 5 Jahre übernehmen.
Ist ja grundsätzlich richtig. Allerdings ist in diesem Fall das Rabattgrundjahr (hier 1. Hj. 2004) massgeblich.
Vorvertragliche Zeiträume kann man sich logischerweise nicht anrechnen lassen.
Also könnte ich theoretisch den Vertrag so lange auf meine Mutter laufen wie ich möchte und egal wann ich wechseln würde, würde ich immer das eine Jahr verlieren oder?
Jetzt zum Jahresende würde ich aber trotzdem runtergestuft werden oder?
Also die bieten mir SF2 an, also würde ich ab dem 01.01.08 SF3 bekommen, richtig?
Aber das mit dem Rabattgrundjahr, so wie du es sagtest, geht nicht in meinen Kopf rein...NIERGENS steht da etwas von. Nur so wie es bei Wikipedia steht....und wenn man es so rechnet, dann MÜSSTE ich SF3 bekommen.
Hallo,
nur ne kurze Zwischenfrage:
Stimmt denn Anfang des Vertrages in 2004?
Oder war Beginn zum Führerscheinerwerb 2002 --> dann wäre der Vertrag aber zumindest schadenbelastet.
Oder hab ich grasd was überlesen? Irgendwie komm ich nicht auf 2004 *grübel*
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Freeze1984
Also könnte ich theoretisch den Vertrag so lange auf meine Mutter laufen wie ich möchte und egal wann ich wechseln würde, würde ich immer das eine Jahr verlieren oder?
Jetzt zum Jahresende würde ich aber trotzdem runtergestuft werden oder?
Also die bieten mir SF2 an, also würde ich ab dem 01.01.08 SF3 bekommen, richtig?
Ja, 1 Jahre verlierst Du in Deinem Fall immer.
Nach der SFR-Übertragung wird Dein Vertrag am 01.01.08 nach SF 3 gestuft.
(Runtergestuft werden Schaden belastete Verträge zum 01.01.Folgejahr)
Prüfe aber trotzdem, ob bei Vertragsbeginn in 2004 evtl. ein Elternvertrag schon beim selben Versicherer bestand. Wenn dem so ist, könntest Du in 2004 mit der Elternregel = SF 1/2 beginnen und wärst dann zum 01.01.08 schon bei SF 4 nach der Übertragung.
@Schreddi,
in 07 = SF 3, Nach Aussage TE, begann der Vertrag mit SF 1/2, ohne Schaden kann das nur im 1.Hj. 04 gewesen sein. Siehe meine Erstberechnung.
Führerscheinerwerb 2002...da hatte ich meinen ersten Wagen...der lief als Zweitwagen auf meinen Vater...da war ich auch als Fahrer eingetragen.
2004 dann durch den Kauf eines neuen Fahrzeuges für mich, haben wir es dann auf meine Mutter angemeldet als Erstwagen (auf meine Mutter).
Ein Elternvertrag bei der damaligen Versicherung bestand nicht...nur der Vertrag halt.
Zitat:
Original geschrieben von Freeze1984
Führerscheinerwerb 2002...da hatte ich meinen ersten Wagen...der lief als Zweitwagen auf meinen Vater...da war ich auch als Fahrer eingetragen.
2004 dann durch den Kauf eines neuen Fahrzeuges für mich, haben wir es dann auf meine Mutter angemeldet als Erstwagen (auf meine Mutter).
Ein Elternvertrag bei der damaligen Versicherung bestand nicht...nur der Vertrag halt.
Schade. Dann kannst Du nur die gesamte Vertragslaufzeit ab Beginn in 2004 übernehmen, d. h. SF 2 in 07, weil die Voraussetzungen für die Anwendung der Elternregel bei diesem Versicherer nicht gegeben waren.
Die Beratung beim Beginn "Deines Vertrages" war offensichtlich nicht optimal, leider.
Dann bleibt mir jetzt nur noch: hinnehmen oder?
Weil umschreiben würde ich die Versicherung irgendwann eh auf mich...sonst müsste ich wieder von neu anfangen...das war ja die ganze Zeit für mich gedacht.
Ich habe heute eine Versicherung gefunden "deutsche internet versicherung ag", wo der Beitrag fürs nächste ja bei Vollkasko bei ca. 30 EUR pro Monat bei SF3 wären. Bei der jetzigen zu der ich erst gewechselt bin, bietet mir DANN ab nächstes ja bei SF3 ca. 66 EUR im Monat.
Kann ich dann nächsten Monat bereits das Kündigungsschreiben fertig machen und dann zum Ende des Jahres wieder wechseln...bin ja erst bei denen angefangen.
Zitat:
Original geschrieben von Freeze1984
Ich, jetzt 25 Jahre (12.03.84) alt, Führerschein seit 10.09.2002, also 5 Jahre.
Die Versicherung meines alten Wagens war auf meine Mutter angemeldet und ich war als Mitfahrer angemeldet (von Beginn an). Sie/Wir haben mit SF1/2 angefangen und sind mittlerweile bei SF3 (3 Schadenfreie Jahre).
Jetzt habe ich meinen alten Wagen verkauft und mir einen neuen gekauft, auf mich angemeldet und die neue Versicherung auf mich angemeldet mit SF3. Heute habe ich ein Schreiben von der Versicherung bekommen, dass eine Rabattübertragung anhand der Führerscheindaten und des Nutzungszeitraumes lediglich auf SF2 möglich ist.
WIESO?
Es heißt doch, es kann nur soviel übertragen werden, wieviel ich auch hätte selber erfahren können. Da ich meinen Führerschein bereits 5 Jahre habe, hätte ich die 3 Jahre auch selber erfahren können, also muss ich doch mein SF3 bekommen oder nicht?
Oder hätte ich theoretisch nicht die 3 Jahre selber erfahren können, da ich hätte mit SF0 starten müssen?
Ich habe schon kurz mit der Versicherung telefoniert und die meinten, ich soll die ganzen Unterlagen zusammenlegen (von den alten KV`s) und den Führerschein und das alles noch einmal zuschicken zur Überprüfung.
Was sagt ihr dazu?
Hallo
Bist du dir sicher das du 25 Jahre alt bist, wenn ich dieses Datum 12.03.84 sehe, stimmt dies nicht!
MFG Payne
Hi,
na das wirds wohl 23 sein. Aber stimmt - da hab ich mehrfach drüber geschaut und es dennoch nicht gesehn
Gut, dann stimm ich auch mit Beukeod überein - die Beratung beim zweiten Auto war mehr als mangelhaft - wobei jetzt wieder keiner weiß, ob evtl. der Zweitwagenvertrag des Vaters anders genutzt wurde (etwa für eine weiteres Kind...).
Aber ich hatt mich doch nicht verrechnet, irgendwas war schief.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Freeze1984
Dann bleibt mir jetzt nur noch: hinnehmen oder?
Kann ich dann nächsten Monat bereits das Kündigungsschreiben fertig machen und dann zum Ende des Jahres wieder wechseln...bin ja erst bei denen angefangen.
Ja, das Recht zur ordentlichen Kündigung zum Ablauf (hier 01.01.08) bleibt Dir trotzdem erhalten. Du kannst frei disponieren.
Prüfe in Deinen jetz gültigen AKB (Bedingungen zum Vertrag) ob Dein Versicherer evtl. Anspruch auf Abrechnung nach dem sogenannten Kurztarif hat. Hierbei sind die Regelungen der VU recht unterschiedlich, nicht selten gibt es dabei seitens der VR einen Anwendungsverzicht.
Sorry, hatte mich vertippt...bin natürlich 23 Jahre alt! Ändert aber nichts an der Sache! ;-)
Zitat:
Prüfe in Deinen jetz gültigen AKB (Bedingungen zum Vertrag) ob Dein Versicherer evtl. Anspruch auf Abrechnung nach dem sogenannten Kurztarif hat. Hierbei sind die Regelungen der VU recht unterschiedlich, nicht selten gibt es dabei seitens der VR einen Anwendungsverzicht.
Was bringt mir das? Verstehe ich nicht ganz.
Dann werde ich zum Jahresende die Versicherung auf alle Fälle wechseln...gut das ich auf diese Versicherung gestoßen bin. Dann werde ich bei der jetzigen nur 3 Monate zahlen (ab Oktober einschließlich) und dann ab Januar die neue MEGAGÜNSTIGE.