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KFZ-Steuer - Finanzamt irrt sich zu meinen Gunsten

Themenstarteram 16. März 2011 um 19:57

Hallo liebe MT-Gemeinde,

heutzutage hat sich ja das Lastschriftverfahren zur Zahlung der KFZ-Steuer durchgesetzt - viele Finanzämter verlangen das sogar.

In meinem Falle hat mein Finanzamt für 2010 den korrekten Betrag abgebucht, 2011 jedoch 36 Euro zu wenig. Gut für mich - erstmal.

Ich habe heute mal angrufen und mich doof gestellt. Die Ursache liegt darin, dass mein Auto zwar seit der Erstzulassung immer auf meinen Namen läuft, aber zwischenzeitlich habe ich den Zulassungsbezirk gewechselt und bin gleichzeitig von Saissonkennzeichen auf Ganzjahreskennzeichen umgestiegen. Die Zulassung ist einwandfrei verlaufen - alles korrekt soweit. Aber die Steuerbehörde geht von einer saissonalen Zulassung aus - deshalb der Fehler und der für mich günstigere Tarif.

Was meint ihr - soll ich die vom Finanzamt aufklären oder das für mich behalten? Den Wagen möchte ich noch lange behalten. Verjähren irgendwann solche steuerlichen Ansprüche?

Viele Grüße, der kleine Eisbär

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15 Antworten

Klär sie lieber auf. Sonst könnte durchaus sein das sie dir eine Nachzahlung vom Konto saugen.

am 16. März 2011 um 20:24

Du brauchst es dem Finanzamt nicht mitteilen.

Aaaaaaaaaaaaaaaaaber.

Ist beim Erlassen eines Verwaltungsaktes, indiesem Fall Kfz-Steuerbescheid, eine sog. offenbare Unrichtigkeit unterlaufen wie z. B. Rechenfehler, Schreibfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, dann kann die Finanzbehörde jederzeit den Bescheid ändern.

Nachzulesen im § 129 Abgabenordnung.

So wie es aussieht liegt hier eine offenbare Unrichtigkeit vor, da Du sagst, daß die Ummeldung korrekt verlaufen ist, letztendlich jedoch falsche Zahlen herausgekommen sind.

Der Fehler scheint demnach bei der Zulassungsstelle zu liegen der bei der Datenübermittlung wohl ein Fehler unterlaufen ist.

Das die Finanzämter für die Kfz-Steuer eine Einzugsermächtigung verlangen ist übrigens ein Irrtum.

Für die Zulassung wird zwar eine Einzugsermächtigung verlangt, die man jedoch sofort nach der Zulassung wieder platzen lassen kann und man künftig daran erinnert werden kann mittels Erinnerung, Mahnung, Vollstreckungsankündigung.

Was steht denn im Steuerbescheid?

Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende, aber für Steuerschulden kann durchaus was anderes (= längere Frist) gelten. Eine Nachzahlung über 36,- Euro hinaus kann ich mir nicht vorstellen, schließlich hat der TE dem FA eine Einzugsermächtigung erteilt und solange das Konto gedeckt ist, kann sich das FA das Geld ja jederzeit holen.

am 16. März 2011 um 20:51

@ Düsentrieb:

Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre wie Du schon geschrieben hast (§ 169 AO).

In dieser Zeit kann eine offenbare Unrichtigkeit jederzeit berichtigt werden.

Desweiteren kann sich das Finanzamt nur dann den Mehrbetrag holen, wenn sie einen neuen Steuerbescheid erteilt.

Insofern wird der Mehrbetrag nicht in einer Nacht- und Nebelaktion abgebucht. ;)

Erst recht nicht, wenn zwischenzeitlich die Einzugsermächtigung widerrufen wurde.

Aber egal ob sich das Finanzamt den Betrag per Einzug holt oder der TE den Betrag überweist.

Eine Nachzahlung wäre es doch so oder so oder ? :D

Hallole zusammen

Da das FA regelmäßig Überprüfungen macht wird das demnächst auffallen , also informiere das FA und Du erspaarst Dir abbuchungen die ungeplant kommen können und so das KTO gg fins Minus ziehen wenn zu wenig Deckung. Jol.

Ich würde es darauf ankommen lassen. Strafe droht dir keine und bestenfalls hörst du die nächsten 4 Jahre nichts. Schlimmstenfalls buchen sie dir irgendwann max. 144,- Euro auf einen Schlag. Mehr kann es aufgrund der Verjährungsfristen nicht werden.

Themenstarteram 17. März 2011 um 8:49

Erstmal Danke an alle für die rege Beteiligung.

Es gibt keinen richtigen aktuellen Steuerbescheid. Der letzte Brief - erhalten kurz nach der Ummeldung - nennt sich "Mitteilung über Kraftfahrzeugsteuer". Darin heißt es, dass der bisherige Steuerbescheid unverändert bleibt.

Aber: Für's Jahr 2010 hat sich das Finanzamt ja den richtigen höheren Betrag abgebucht, für 2011 jedoch wieder den alten Betrag, der zu niedrig ist. Auf Nachfrage sagte mir die Dame, dass lt. deren Unterlagen auch 2010 nur der falsche, niedrigere Betrag eingangen sei. (Was ich per Kontoauszug widerlegen könnte)

Viele Grüße, der kleine Bär

Ich würde da gar keine Welle machen. Wie bereits geschrieben ist das schlimmste, was dir passieren kann, das die 36 Euro in den nächsten 4 Jahren nachberechnet wird.

Da die Beamten, die den deinen Einwand bearbeiten würden halt auch was kosten, würde eine richtigstellung für die Behörde evtl teurer sein als alles so zu lassen, wie es ist.

am 17. März 2011 um 10:20

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

Da das FA regelmäßig Überprüfungen macht wird das demnächst auffallen , also informiere das FA und Du erspaarst Dir abbuchungen die ungeplant kommen können und so das KTO gg fins Minus ziehen wenn zu wenig Deckung. Jol.

Hä?

Je früher er das Finanzamt informiert, desto kürzer hat er das Geld.

Also: Geld behalten und nix tun bevor ein neuer Steuerbescheid kommt. Quasi ein zinsfreier Kredit.

Wer in Gefahr läuft die 36 EUR auszugeben und dann nicht genug auf dem Konto zu haben und den Überblick zu verlieren, kanns ja aufs Sparbuch tun oder unters Kopfkissen ;-).

zulassungsstellen und finanzämter machen mehr fehler als man denkt!

wen du ein auto zulässt bekommst deine versicherung von der zuslassungsstelle automatisch einen bereicht wo drinsteht "her sowiso hat auto sowiso mit dem kennzeichen sowiso da und dort zugelassen". wen dsa NICHT der fall ist hast du "offiziell" keine versicherung. ist mir vor jahren passiert. sommerauto abgemeldet, winterauto angemeldet. nach 3 tagen totalschaden am winterauto. also den sommerwagen wieder zulassen. und eben genau diese erneute zulassung hat das zulassungsstelle verpennt der versicherung mitzuteilen. aufgefallen ist es erst als ich ein paar monate später den sommerwagen wieder abgemeldet hab. da hat die versicherung dann angerufen nach dem motto "wie kannst du ein auto abmelden das schon abgemeldet ist". denen hat schlichtweg die mitteilung gefehlt das der karren angemeldet wurde. is bei einem unfall dann nicht wirklich prickelnd.

ok hätte man merken können. da ich in der zeit aber umgezogen bin sind eh alle akten noch in nem grossen karton gelegen...

Zitat:

Original geschrieben von F213

..........

Das die Finanzämter für die Kfz-Steuer eine Einzugsermächtigung verlangen ist übrigens ein Irrtum.

Für die Zulassung wird zwar eine Einzugsermächtigung verlangt, die man jedoch sofort nach der Zulassung wieder platzen lassen kann ......

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, mußt Du die Einzugsermächtigung wieder zurückziehen. Da man sie der Finanzbehörde erteilt hat, also auch bei ihr. Kommt dann nicht gleich die Kfz Zulassungsstelle?

Das werde ich in den nächsten Tagen einmal ausprobieren, um den Vorgang kennen zu lernen:):p

Vielleicht gibt es ja beim Finanzamt ein Formblatt zum Widerruf der Einzugsermächtigung.:):confused:

Bei google habe ich das gefunden:

http://www.vorlage-musterbriefe.de/musterbrief_widerruf/index.php

Viele Grüße

quali

 

 

am 20. März 2011 um 8:26

Zitat:

Original geschrieben von quali

Zitat:

Original geschrieben von F213

..........

Das die Finanzämter für die Kfz-Steuer eine Einzugsermächtigung verlangen ist übrigens ein Irrtum.

Für die Zulassung wird zwar eine Einzugsermächtigung verlangt, die man jedoch sofort nach der Zulassung wieder platzen lassen kann ......

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, mußt Du die Einzugsermächtigung wieder zurückziehen. Da man sie der Finanzbehörde erteilt hat, also auch bei ihr. Kommt dann nicht gleich die Kfz Zulassungsstelle?

Das werde ich in den nächsten Tagen einmal ausprobieren, um den Vorgang kennen zu lernen:):p

Vielleicht gibt es ja beim Finanzamt ein Formblatt zum Widerruf der Einzugsermächtigung.:):confused:

Bei google habe ich das gefunden:

http://www.vorlage-musterbriefe.de/musterbrief_widerruf/index.php

Viele Grüße

quali

Um nochmal den Unterschied zu verdeutlichen:

Für die Zulassung eines Kfz wird die Einzugsermächtigung verlangt.

Für die Zahlung der Kfz-Steuer wird keine einzugsermächtigung verlangt sondern lediglich als Service seitens des Finanzamts zur Verfügung gestellt.

Was passiert nun, wenn man bei der Zulassung eines Kfz einen "Zahlendreher" bei der Einzugsermächtigung "versehentlich" einbaut ?

Man bekommt eine Erinnerung bzw. Zahlungsaufforderung vom Finanzamt.

Die Zulassungsstelle ist aus dem Spiel.

Für den Widerruf der Einzugsermächtigung kannst du das Schreiben in Deinem Link nehmen oder Dir selbst einen Text zusammenschustern.

Ein Formular gibt es dafür nicht.

Du kannst aber auch auf die unfeine Art den Einzug widerrufen. Dann wird Dir das Geld zurückgebucht und damit ist automatisch die Einzugsermächtigung erloschen.

Aber warum willst Du die Einzugsermächtigung widerrufen ?

Wann abgebucht wird steht ja fest. Und so hoch ist die Kfz-Steuer ja auch nicht das Dein Konto es wohl nicht verkraften würde (nehme ich mal an :rolleyes: )

Erfahrungsgemäß wird die Kfz-Steuer dann nicht rechtzeitig gezahlt, so das Säumniszuschläge entstehen und Schuldner sich beschweren, warum das Finanzamt darauf besteht diese einzufordern, weil es doch ein Kleckerbetrag ist.

Aber wie gesagt: Die Einzugsermächtigung ist keine Pflicht.

Hallo F213,

Du hast Recht:

Zitat:

Aber warum willst Du die Einzugsermächtigung widerrufen ?

Wann abgebucht wird steht ja fest. Und so hoch ist die Kfz-Steuer ja auch nicht das Dein Konto es wohl nicht verkraften würde (nehme ich mal an )

 

Erfahrungsgemäß wird die Kfz-Steuer dann nicht rechtzeitig gezahlt, so das Säumniszuschläge entstehen und Schuldner sich beschweren, warum das Finanzamt darauf besteht diese einzufordern, weil es doch ein Kleckerbetrag ist.

Gerade, wenn man mehrere Fahrzeuge angemeldet hat, wird es mit der Terminüberwachung fast schon zur Arbeit:):rolleyes:

Kfz- Steuer, Hauptuntersuchung, Ölwechsel Versicherung usw.:D:D

Ich habe noch Fahrzeuge, die zu einem Zeitpunkt zugelassen worden sind, als es das Einzugsverfahren für die Kfz-Steuer noch nicht gab.

Für diese Fahrzeuge erhalte ich ca. 3 Wochen vor Fälligkeit der Kfz-Steuer vom Finanzamt einen freundlichen Vordruck mit der Bitte, doch am Einzugsverfahren teilzunehmen.

Viele Grüße

quali

 

 

am 20. März 2011 um 16:47

Habe ich ganz vergessen zu erwähnen.

Wie bereits oben geschrieben, fallen Säumniszuschläge an, wenn die Kfz-Steuer nicht rechtzeitig gezahlt wird.

I. d. R. sind das keine großen Beträge, so daß Viele diesen Beträgen keine große Beachtung schenken.

Wegen 5,- € kommt ja auch kein Vollzieher vorbei. Und eine Kontopfändung braucht man in dieser Größenordnung auch nicht befürchten.

Dies führt dann oft dazu, daß man diesen Betrag "vergißt".

Das böse Erwachen kommt aber dann, wenn man ein neues Auto zulassen will.

Sofern Kfz-Steuerrückstände bzw. steuerliche Nebenleistungen (das sind Säumniszuschläge) vorhanden sind, erfolgt eine Zulassung erst nach Entrichtung dieser Beträge.

Eine Abfrage der Rückstände erfolgt dabei für alle auf den Steuerpflichtigen zugealssenen Fahrzeuge.

Desweiteren ist durch den Wechsel der Ertragshoheit von den Ländern auf den Bund die Nichtverfolgungsgrenze von 10,- € auf 5,- € herabgesetzt worden.

Sodele.

Genug Angst gemacht ;)

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