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Kfz-Steuer nach Abmeldung des Fahrzeugs fällig??

Themenstarteram 15. September 2015 um 14:18

Hallo miteinander,

ich habe am 25.08.15 mein bisheriges Fahrzeug abgemeldet nachdem ich es verkauft habe.

bis jetzt war die Steuer bei mir immer bis zum 06.03 fällig 128€ genau

Jetzt zum Problem einige Tage nachdem ich das Fhz abgemeldet hab kam ein Schreiben vom Hauptzollamt

dass ich für den Zeitraum vom 06.03 bis zum 25.08 60€ Steuern nachzahlen soll

Hätte mich eigentlich darauf eingestellt dass ich etwas zurück bekomme und nicht dass ich etwas nachzahlen muss da man ja meines Wissens die Steuer im Vorraus bezahlt.

Kann mir bitte irgendjemand weiterhelfen obs sich rentiert sich stunden lang in die Telefonwarteschleife zu hängen oder obs dann doch nur verschwendete Zeit und Nerven sind.

Danke schon mal im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Es lohnt sich deine Buchhaltung in Griff zu kriegen.

Eigentlich solltest du wissen, ob du die Steuer bezahlt hast oder nicht.

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Es lohnt sich deine Buchhaltung in Griff zu kriegen.

Eigentlich solltest du wissen, ob du die Steuer bezahlt hast oder nicht.

Auszug raussuchen wo draufsteht wann die fällige Summe abgebucht wurde und als Kopie zum Hauptzollamt geschickt und die eigene Forderung aufgemacht denn die Summe von 60€ wurde ja schon genannt!

ich verstehe es richtig, dass du am 06.03 noch die kfz-steuer für den zeitraum 06.03.15-06.03.16 bezahlt hast?

dann liegt in der tat ein fehler vor, der vermutlich auf grund fehlender und falscher kommnuikation der beiden behörden basiert.

ich schließe im weiteren den worten bommels an.

gruß

Nein er schrieb das die Steuer immer im März fällig ist und somit sollte sie bezahlt gewesen sein denn solange halten die doch nicht still wenn man nicht zahlt!

Vielleicht ist ihnen der Fehler erst jetzt aufgefallen.

Es finden doch gerade die Umstellungen auf den Zoll statt.

Themenstarteram 15. September 2015 um 17:42

ja genau hab natürlich schon bezahlt wenn die ihr Geld nich bekommen melden die sich ja bekanntlich recht schnell ^^

meine frage war nur ob man die Steuer im Vorraus zahlt oder wirklich nur für dass vergangene Jahr.

Würd ja warscheinlich auch auf der alten Rechnung stehen mein Problem ist nur dass ich zur Zeit aus beruflichen Gründen nicht zuhause bin und diese Mitteilung nur von meiner Freundin bekommen die solange auf meine Wohnung aufpasst

Deshalb hab ich mir gedacht wendest dich mal an die Profis :D

ruf am besten sonst kurz mal an. vielleicht sehen die das ja sofort und stampen es ein.

Wenn du ein Auto anmeldest bekommst du kurz danach den Steuerbescheid und die buchen kurz danach den Betrag ab und indem Steuerbescheid steht das dann jährlich am tag der Anmeldung der Betrag fällig ist! Also zahlst du immer für das kommende Jahr!

Themenstarteram 15. September 2015 um 17:54

Ah ok ja macht Sinn danke dann werd ich da morgen mal anrufen

herzlichen Dank schon mal für die schnellen Antworten

oh, da wäre ich vorsichtig bzgl. der Äußerung zur Mahnung !

Einer Kundin von mir ist das durch den plötzlichen Todesfall ihres Mannes auch durchgegangen, dass die KFZ Steuer noch nicht bezahlt war. Sie hat dann beim Zollamt angerufen um das zu klären. Am Telefon wurde ihr gesagt, seid Umstellung auf das Zollamt und der normal vorliegenden Lastschriftermächtigung (natürlich nicht, wenn das Auto schon z.B. 10 Jahre auf den Halter zugelassen) würde man nicht mehr mahnen, um Kosten zu sparen. Der Autofahrer wäre selbst dafür verantwortlich und irgenwann würde direkt eine Anzeige kommen.

Klingt krass, ist aber scheinbar so.

Somit würde ich in der Tat dort anrufen und die Warteschleife in Kauf nehmen ;-)

Ich denke daher, dass es in der Tat um die Steuer mit Fälligkeit 03/2015 geht.

Die Kfz Steuer ist momentan eine Lotterie . Da es ja keine jährlichen Steuerbescheide mehr gibt, dauert es schon mal Jahre bis eine Mahnung ins Postfach kommt. Da ist noch so einiges im Argen. Doof ist es wenn man ein anderes Auto anmelden möchte und es gibt noch eine Steuerschuld. Dann kann man die Sache direkt vergessen. Dann geht's zum Zollamt und warten. Der einzige Vorteil. Meist geht's ohne säumniszuschlag. Also schauen das man eine Lastschrifterllaubnis erteilt hat.

Zitat:

@habanos schrieb am 16. September 2015 um 01:08:24 Uhr:

Da es ja keine jährlichen Steuerbescheide mehr gibt, ...

Die gab es auch in den Zeiten nicht als sie noch vom Finanzamt erstellt wurden.

Es gab nur einen Steuerbescheid bei der Anmeldung worin die zukünftige jährliche Zahlung zum jeweiligen Zeitraum angegeben war.

Oder meinst Du die jährlichen Mahnungen die bei Nichtzahlung verschickt wurden.

Wurde auch ein neues Fahreug angemeldet am gleichen Tag, vllt sogar auf die gleichen Kennzeichen?

Themenstarteram 16. September 2015 um 13:48

Dann klär ich die ganze Sache mal auf ^^

Also die Dame am Telefon hat gesagt dass tatsächlich noch kein Zahlungseingang für 15/16 statt gefunden hat

im März wo die Steuer normal eingezogen worden wäre war mein Konto nicht gedeckt und es ist anscheinend gesetzlich geregelt dass dass Zollamt nur einmal versuchen darf einzuziehen somit ist die Rechnung gerechtfertigt.

Tzdm zwar ziemlich komisch alles aber wir leben ja hier im "Paragraphenstaat" von dem her eigentlich nicht verwunderlich :D

Tzdm danke für die ganzen schnellen Antworten

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