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KFZ-Steuer Passat

Themenstarteram 28. Januar 2009 um 19:38

Hallo Leute!

Ich habe mal kurz eine Frage. Möchte mir gerne einen Passat 3c, 2 Liter, 140 PS Diesel kaufen.

Kann mir jemand sagen, wie viel der an Steuern kostet?

Danke im Voraus,

MW

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16 Antworten
am 28. Januar 2009 um 20:11

308 € - Bei Neukauf bis Juli 2 Jahre steuerfrei (max. bis 12/2010), da die Neuen Euro 5 haben.

Nach Juli werdens 9,50€ x 20 + 2€ x 26 gemäß der dann geltenden Steuerregelung fällig (bei angenommenen 146g).

na mal abwarten.

 

dem tiguan mit 140ps haben sie gerade stufe 5 wegen nicht erreichen abgenommen.

am 29. Januar 2009 um 10:31

Aktuell stehen die Passats mit Euro5 im Konfigurator und solange das auch in der Zulassungsbescheinigung steht, hat er Euro 5.

Bei den Passatmodellen vor KW45 und ab KW 45 wurden die Dieselmotoren/Elektronik verändert. Die sollten also die erforderliche Typgenehmigung erfolgreich absolviert haben. Denn ohne diese gibt es keine Euro 5.

Zitat:

Original geschrieben von eifelpassi

na mal abwarten.

 

dem tiguan mit 140ps haben sie gerade stufe 5 wegen nicht erreichen abgenommen.

im prospekt vom tiguan steht auch 5 u. bei der auslieferung ist er auf einmal in 4 gestuft worden.

 

gerade da wird doch von herstellern versucht zu tricksen um zu verkaufen.

 

wehe wehe wenn mal alles nachgeprüft wird.

geht dann wer zum finanzamt u. sagt "ja aber"????

Hallo,

abgesehen von der möglichen EU5 Steuerbefreiung:

Limousine:

2.0TDI 140PS 6-Gang 146 g/km:

bis ende 2011:

20 x 9,5 EUR + (146-120g) x 2 EUR = 242 EUR

bis ende 2013:

20 x 9,5 EUR + (146-110g) x 2 EUR = 262 EUR

ab 2014:

20 x 9,5 EUR + (146-95g) x 2 EUR = 292 EUR

2.0TDI 140PS DSG 158 g/km:

bis ende 2011: 266 EUR, bis ende 2013: 286 EUR, ab 2014: 316 EUR

2.0TDI 140PS 4Motion 6-Gang 158 g/km:

siehe bei DSG

Variant:

2.0TDI 140PS 6-Gang 148 g/km:

bis ende 2011: 246 EUR, bis ende 2013: 266 EUR, ab 2014: 296 EUR

2.0TDI 140PS DSG 159 g/km:

bis ende 2011: 268 EUR, bis ende 2013: 288 EUR, ab 2014: 318 EUR

2.0TDI 140PS 4Motion 6-Gang 158 g/km:

siehe bei DSG

In meinem Fahrzeugschein steht Euro 5. Es gab auch nicht das geringste Problem bei der Zulassung. Kann man das nachträglich ändern?

Gruß Karsten

am 29. Januar 2009 um 16:14

Hallo,

ich habe gelesen, dass man in der Übergangszeit bis zum Juli,

wo die neue Steuer in Kraft tritt, sich für das güstigere Steuersystem entscheiden kann. Mein CC 1.8 TSI kommt im Mai und wenn das so ist, dann werde ich das alte System nehmen. Nach dem neuen ist er ca. 60 € teurer. Habt Ihr auch die Info?

Gruß Marcel

am 29. Januar 2009 um 16:21

@Karsten

Nö. VW hat für das Fahrzeug eine Typgenehmigung für Euro 5 durchgeführt und diese bestanden. Für die älteren CR's soll von VW die entsprechende Typgenehmigung demnächst durchgeführt werden.

Waren die Tiguans schon mal auf Euro 5 offiziell eingestuft? Bislang war immer nur zu lesen, dass die Euro 5 erfüllen (wie auch CC usw.).

Zitat:

Original geschrieben von timido

Waren die Tiguans schon mal auf Euro 5 offiziell eingestuft? Bislang war immer nur zu lesen, dass die Euro 5 erfüllen (wie auch CC usw.).

im vw prospekt steht drin euro 5 u. das ist dan ja wohl offiziell genug!

 

der fall tiguan wird zur zeit auch im tv u. in autozeitungen behandelt.

Als der Tiguan auf dem Markt kam, stand immer dabei EU4 mit einem *, das aussagte erfüllt EU5 GRENZWERTE und die Autos wurde als EU4 angemeldet weils es damals noch nicht möglich war die auf EU5 anzumelden und bei der Umschreibung gibts es jetzt wohl Probleme was vor 2-3 Wochen in der Autobild auch drinstanden hat, dass die Tiguan TDIs zwar einzelne Grenzwerte für die EU5 erfüllen, aber keine Typengenehmigung vorliegt. Leider habe ich die Zeitung nichtmehr und kann auch nicht sagen ob sich an der Abgasreinigung seit Modellbeginn etwas getan hat, aber der Artikel hatte als Überschrift etwa den Wortlaut "VW schummelt bei EU5 TDIs", aber in dem Artikel ging es dann halt darum, dass wohl keine Tiguan TDIs die einmal auf EU4 angemeldet wurden nicht einfach auf EU5 umgeschrieben werden können.

Ich denke mal, dass alle 2.0TDI mitlerweile als EU5 eine Typengenehmigung haben und somit auch als EU5 angemldet werden.

hm,

aber kuckt mal da, dort wurde schomal bei einem CC darüber diskutiert ob EU4 oder EU5 und da waren selbst beim VW Ende Oktober 2008 noch die Tiguan TDIs EU4, so langsam weiß ich auch nichtmehr weiter.

Am besten mal bei deinem Händler auch so eine Anfrage starten lassen. Je länger hier nach einer Antwort gesucht wird umso mehr unsichere Antworten bekommt man.

Zitat:

Original geschrieben von Atzimuth

ich habe gelesen, dass man in der Übergangszeit bis zum Juli,

wo die neue Steuer in Kraft tritt, sich für das güstigere Steuersystem entscheiden kann.

Ja, das stimmt.

Siehe hier (Seite zwei)

Zitat:

Für Pkw mit Tag der erstem Zulassung ab dem 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 sieht der Entwurf einen so genannten Steuervergleich vor. Die ab jenem Tag zugelassenen Pkw sind von der Kfz-Steuer befreit – sofern sie Euro-5- oder Euro-6-Norm erfüllen, für die Dauer von zwei Jahren, ansonsten für ein Jahr. Spätestens am 31. Dezember 2010 endet die Steuerbefreiung. Nach Ablauf der Steuerfreistellung wird bei diesen Autos verglichen, ob die neue oder die derzeitige Kfz-Steuerregelung günstiger ist.

Weiter heißt es

Zitat:

Ältere Pkw werden sollen dem Gesetzentwurf zufolge bis zum 31. Dezember 2012 weiter nach dem derzeit geltenden Kfz-Steuerrecht besteuert. Sie sollen ab 2013 in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu würden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt, teilte die Bundesregierung heute mit. Dieser "spätere Zeitpunkt" dürfte nach dem 27. September liegen – dann wird ein neuer Bundestag gewählt.

am 29. Januar 2009 um 18:08

@Eifelpassi

Was steht genau drin? Falls so etwas steht wie "... erfüllt schon heute die Euro5-Norm" kann dies durchaus zutreffen. Jedoch hat er keine Typgenehmigung bezüglich einer Zulassung als Euro5-Norm-Auto. Und das ist für eine Zulassung mit Euro5 das entscheidende Kriterium.

Und nein, die "alten" CR-Diesel haben eben noch keine neue Typgenehmigung für Euro5. Sie waren zum Zeitpunkt ihrer Herstellung als sogenannte Euro4+ Autos geführt. Also Autos mit Euro 4, die die Euro5-Norm schaffen würden. VW will in diesen Tagen, Wochen, Monaten ... für diese Autos eine entsprechende Typgenehmigung erhalten. Im Rahmen dieser neuen Typgenehmigung kann es auch sein, dass bspw. das Motormanagment angepasst werden muss, um alle Grenzwerte einzuhalten.

Knackpunkt ist weniger die mögliche oder nicht mögliche Umschlüsselung, sondern die damit verbundene Steuerbefreiung. Irgendwo steht, dass man für die zwei Jahre Befreiung am Tag der Zulassung Euro5 erfüllen muss. Und davon wären zum Beispiel die Euro4-CR-Diesels betroffen, wenn es buchstabengetreu ausgelegt wird.

So, ich habe mir jetzt mal die AutoBild vorgenommen:

Dort gibts einen Auszug aus dem Verkaufsprospekt von VW:

"...Der kraftvollen, laufruhigen und gleichzeitig extrem sparsamen CR-Rechnologie sowie dem serienmäßigen Partikelfilter verdanken sie zudem, dass sie bereits jetzt die 2009 geltenden EU-5-Grenzwerte erfüllen..."

In dem dazugehörigen Artikel heißt es weiter:

"...wie die VW-Kundenbetreuung bestätigt: Die Triebwerke erfüllen die EU-5-Grenzwerte, jedoch nicht alle weiteren Kriterien der EU-5-Norm..."

 

Welche Kriterien nun dazu gehören steht hier allerdings nicht. Hoffe ich konnte euch damit weiter helfen.

 

Gruß

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