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KFZ Steuer

Themenstarteram 29. Mai 2006 um 19:57

Mal ne schnelle Frage

Will mir morgen nen V10 anschauen

Baujahr 9/2004

Was kostet der an KFZ Steuer?

und was frißt der so?

Mir isses ja egal, aber meine Frau wills wissen

Gibt es da was zu beachten beim Kauf?

hat 23000 Kilometer runter

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57 Antworten
am 29. Mai 2006 um 20:07

meiner frißt echte 13Liter bei zügiger Fahrt. Die hohen testwerte aus auto motor sport habe ich noch nie im Schnitt erreicht, ist mir ein Rätsel! Aber der Verbrauch ist angemessen denke ich!

Steuer lag so bei €700 wenn ich mich nicht irre?

mfg

Für den V10 werden jährlich 772 EUR Steuer fällig.

Übrigens ist immer noch nicht abschließend entschieden, ob rechtlich die Besteuerung als PKW oder die viel günstigere Einstufung als LKW zum tragen kommt.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky

Übrigens ist immer noch nicht abschließend entschieden, ob rechtlich die Besteuerung als PKW oder die viel günstigere Einstufung als LKW zum tragen kommt.

Ob die Besteuerung nach Hubraum anstatt nach Gewicht bei schweren Kombis und Geländewagen für die Zukunft Bestand haben wird, ist mehr als fraglich.

Kfz-Besitzer,die seit dem Frühjahr für schwere Kombis und Luxus-Geländewagen eine höhere Kfz-Steuer zahlen müssen können wieder hoffen.Die zum 1. Mai eingeführte Hubraumbesteuerung ist für viele dieser Fahrzeugenach Ansicht des Finanzgerichtes Köln (Az.:6 V 3715/05) rechtswidrig..Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig,da die Richter Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof zugelassen haben.

Nach dem Urteil seien die Finanzämter auch nach der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung verpflichtet,die geltende EU-Richtlinie(2001/116/EG vom 20.Dezember 2001) anzuwenden.Daher dürften Fahrzeuge,die den Kategorien.-AF Mehrzweckfahrzeuge.-oder .-Geländefahrzeug(Symbol G).-zuzuordnen seien,nicht nach Hubraum besteuert werden,weil es sich um .-andere Fahrzeuge.- und nicht um Pkw handle. Zahlreiche Steuerbescheide sind deshalb rechtswidrig !

Frage:

Muß ich dann Einspruch gegen den gerade erhaltenen Steuerbescheid einlegen, oder werden dann alle Steuerbescheide korrigiert, wenn sich das im Nachhinein als Falsch herrausstellt?

Mit einem Einspruch bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Hallo,

habe gestern mit dem Finanzamt telefoniert. Normalerweise werden die neuen Steuerbescheide als "vorläufig" gekennzeichnet, so dass nicht jeder einen Einspruch schreiben muss. Falls der Steuerbescheid allerdings entgültig ist, kann man, glaube ich nur ca. 2 Wochen Einspruch einreichen. Außerdem war sich das Finanzamt ziemlich sicher, dass die neue Besteuerung bleibt.

Gruß

Thomas

Zitat:

Original geschrieben von vwoderso

Außerdem war sich das Finanzamt ziemlich sicher, dass die neue Besteuerung bleibt.

Wurde diese Ansicht auch begründet?

keine Begründung - war sich einfach sicher (vielleicht haben die noch Hintergrundinfos - vielleicht auch einfach nur blöd dahergeredet?)

Ich denke nicht, daß die Finanzämter die Entscheidungen der Gerichte vorhersehen können...;)

So, ich habe jetzt mal Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt.

Ich harre jetzt der Dinge die da kommen.

Schaden kann´s nicht.

(Einspruch ist übrigens 4 Wochen nach Erhalt möglich)

Aktenzeichen: 8 V 2091/06 A

 

Gericht hält Änderungen für unberechtigt

Steuerprivileg für Geländewagen bleibt vorerst

Besitzer schwerer Geländewagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen können weiterhin vom Steuerprivileg der günstigeren Gewichtsbesteuerung profitieren. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die seit Mai 2005 geltende Besteuerung nach Hubraum für nicht mit dem EU-Recht vereinbar beurteilt. "Bei summarischer Prüfung ist es ernstlich zweifelhaft", ob die Steuerbehörde berechtigt gewesen sei, die Kraftfahrzeugsteuer durch den angefochtenen Bescheid zu ändern, befanden die Richter.

Bundesfinanzhof muss nun entscheiden

Im konkreten Fall hatte sich der Besitzer eines Land Rover Defender gegen die höhere Steuer zur Wehr gesetzt. Die Richter gewährten ihm die Aussetzung der Vollziehung des höheren Steuerbescheides. Auch vor anderen Finanzgerichten hatten sich in der Vergangenheit Besitzer schwergewichtiger Geländewagen gewehrt. Das letzte Wort hat nun wohl der Bundesfinanzhof.

Änderung sollte Steuergerechtigkeit verbessern

Für etwa 800.000 Fahrzeugbesitzer war nach der Umstellung der Kfz-Steuer ihr Gefährt drastisch teurer geworden. Bis zu neunmal höhere Steuern wurden mit einem Schlag fällig. Von der Abschaffung des Steuerprivilegs hatten sich die Bundesländer seinerzeit Mehreinnahmen im dreistelligen Millionenbereich erhofft. Dabei ging es bei der Initiative ursprünglich um Steuergerechtigkeit. Die offenkundig finanzkräftigen Besitzer großer Geländewagen sollten mit dieser Änderung eigentlich zur Kasse gebeten werden. Doch die neue Steuer traf auch Handwerker und Gewerbetreibende.

Schwere Luxusjeeps werden wie Lkw behandelt

Ein Steuerschlupfloch hatte es bis dahin möglich gemacht, dass die zahlungskräftigen Fahrer teurer Edelkarossen unverhältnismäßig wenig Kfz-Steuer zahlten. Der Trick: Eigentlich wurden die Luxusjeeps als Pkw genutzt, dafür wären zum Beispiel bei einem ganz normalen Modell 740 Euro Steuern fällig. Nun wiegen diese schweren Geländewagen aber mehr als 2,8 Tonnen. Damit konnten sie nach EU-Recht als Lkw versteuert werden und es fielen nur 200 Euro an.

Aktenzeichen: 8 V 2091/06 A

Was soll Das?

 

Hi Erstmal.

Versteht mich bitte nicht falsch:

Wie kann mann sich Sorgen um Steuer und Dieselverbrauch

machen wenn mann sich ein 2,5t Fahrzeug mit 5.0l-Maschine

holt und dafür mal eben ca.65.000€ zu zahlen bereit ist?

Das zahlt mann dann doch aus der Portokasse ODER?

 

Diese Diskussion haten wir schon!.......

Mein gestern zugestellter Steuerbescheid lautet auf 'Personenkraftwagen' ist aber nur 283€.

Macht es da überhaupt Sinn Einspruch einzulegen?

Steigt die Steuer mit der Zeit an?

Danke

283 EUR p.a. sind für einen 4,2 Liter Benziner-PKW mit Euro4-Norm normal.

An der Kfz-Steuer ändert sich vorerst wohl nichts. Im Gespräch ist allerdings, mittelfristig eine Besteuerung nach CO2-Ausstoß einzuführen. Dann hieße es, kräftig draufzuzahlen.

Zwar wäre auch für den Benziner eine Besteuerung nach Gewicht etwas günstiger. Richtig deutlich profitieren von der Gewichtsbesteuerung aber die Halter von Diesel-SUVs. Die hubraumbezogenen Steuersätze sind im Vergleich zu Benzinern drastisch höher.

Aber das letzte Wort ist mit dem Urteil noch nicht gesprochen, jetzt wird der BFH entscheiden.

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