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Kfz-Steuer

Themenstarteram 4. Mai 2007 um 21:33

Hallo,

ich bin ein wenig irritiert wegen einem Kfz-Steuerbescheid, den ich heute erhalten habe. Ich habe für meinen V50 2.0D mit Partikelfilter (Euro 4), Erstzulassung 05/2005 bisher 308 EUR Kfz-Steuer bezahlt. Nun will mir das Finanzamt aber rückwirkend zum 01.04. eine Steuererhöhung von 1,20 EUR pro 100 ccm aufs Auge drücken. Ich soll in Zukunft also 332 EUR pro Jahr bezahlen. Nach allem, was mir bekannt ist, gilt diese Steuererhöhung aber doch nur für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter. Kann es sein dass sich das Finanzamt da bei mir geirrt hat? Wie ist das bei Euch?

Wie ich gerade gelesen habe, gilt die Steuererhöhung aber auch für Euro 4-Fahrzeuge, die den zukünftigen Euro 5-Grenzwert von 5 mg Rußpartikeln pro Kilometer nicht einhalten. Kann es sein, dass unser Partikelfilter diesen Grenzwert nicht schafft? Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht ganz vorstellen. Dann wäre er ja - zumindest was die steuerliche Seite betrifft - sinnlos. Vielleicht weiß jemand was Genaueres zu diesem Thema.

Gruß

schelm007

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31 Antworten

Re: Kfz-Steuer

 

vielleicht hilft dir dies zur klärung ... ansonsten mal ein wenig googln ;)

http://www.vedix.de/.../

am 5. Mai 2007 um 6:56

Hallo,

ich habe selbes Problem mit meinem V50 2.0d RPF, EZ 09/2005.

Habe bereits mit dem Finanzamt telefoniert. Das Problem ist, daß der RPF nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Ich muss deshalb nächste Woche zur Zulassungstelle und diesen "nachtragen" lassen, dann bekomme ich einen neuen Steuerbescheid. Wichtig ist, daß man die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung - die man bei der Fahrzeugübergabe erhalten hat - mit zur Zulassungstelle bringt. Nur diese Herstellerbestätigung wird aktzepiert. Obwohl ich bei der Zulassung damals alle Papiere dabei hatte und auch vorgelegt hatte, wurde der RPF nicht eingetragen. In der EWG steht übrigens der Wert für den Partikelausstoß: 0,002 g/km, der Grenzwert liegt bei 0,005 g/km. Somit dürfen die V50 2.0d mit RPF keine "Strafsteuer" erhalten.

Bestraft werde ich jedoch trotzdem, da die Eintragung in die Papiere wieder Geld kostet.

Gruß

rednose

Themenstarteram 5. Mai 2007 um 13:56

Zitat:

Original geschrieben von rednose12

In der EWG steht übrigens der Wert für den Partikelausstoß: 0,002 g/km, der Grenzwert liegt bei 0,005 g/km. Somit dürfen die V50 2.0d mit RPF keine "Strafsteuer" erhalten.

Danke für den Hinweis. Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung hatte ich auch in der Hand, habe das aber wohl überlesen. Werde mich am Montag gleich mit dem Finanzamt und der Zulassungsstelle in Verbindung setzen. Denn bei mir ist der Partikelfilter auch nicht in den Papieren eingetragen. Warum das so ist, verstehe ich allerdings nicht ganz.

Gruß

schelm007

am 5. Mai 2007 um 14:53

Herstellerbescheinigung DPF

 

Hallo Gemeinde,

anbei die Herstellerbescheinigung für den DPF der nicht in den Papieren steht.

Einfach ausdrucken, mit dem Dokument 1 und 2 (Brief und Schein) zur Zulassungstelle gehen und die informieren das Finanzamt.

Herstellerbescheinigung

Wünsche euch schönes Wochenende

MfG der Fuchs

Themenstarteram 7. Mai 2007 um 11:34

Hallo,

zur Warnung für alle die vielleicht ein ähnliches Problem haben oder möglicherweise bekommen werden, möchte ich berichten, was ich heute morgen erlebt habe. Mir stehen ehrlich gesagt noch immer die Haare davon zu Berge.

Heute morgen bin ich noch relativ guten Mutes, bewaffnet mit der „EWG-Ubereinstimmungsbescheinigung“ (wie von rednose empfohlen) zur Zulassungsstelle gefahren. In dieser Bescheinigung steht ja der exakte Partikelwert, aus dem hervorgeht, dass der Wagen einen RPF haben muss. Nur: Das hat die Zulassungsstelle überhaupt nicht interessiert. Man brauche eine gesonderte Bescheinigung vom Hersteller, hieß es.

Gott sei dank habe ich daraufhin hier den Beitrag von Plastikfuchs entdeckt und mir die Herstellerbescheinigung ausgedruckt, die er dankenswerterweise hier eingestellt hat. Außerdem habe ich mir von meiner Werkstatt ein Datenblatt ausdrucken lassen, aus dem unter Angabe der Fahrgestellnummer und des Kennzeichens eindeutig hervorgeht, dass mein 2.0D einen Partikelfilter hat. Das alles auch noch mit Stempel und Unterschrift.

Ich habe wirklich gehofft, das würde der Zulassungsstelle nun reichen. Hat es aber nicht. Das Datenblatt der Werkstatt hat die Dame ohnehin nicht interessiert, weil es keine Herstellerbescheinigung ist. Und bei der Herstellerbescheinigung von Plastikfuchs hat eine kleine Endziffer (laut Auskunft der Werkstatt die Angabe des Modelljahres) nicht gepasst. Offenbar muss Volvo diese Herstellerbescheinigung nochmals aktualisieren. Als ich hörte, dass auch die nun vorgelegten Dokumente nicht akzeptiert werden, habe ich erstmal die Fassung verloren. Unsere Behören scheinen auf einem eigenen Planeten zu leben, auf dem Vernunft und gesunder Menschenverstand unbekannt sind.

Erstaunlicherweise hat die Geschichte dann aber doch noch einen guten Ausgang genommen. Was letztlich die Wende herbeigeführt hat, war ein Anruf der Sachbearbeiterin von der Zulassungsstelle bei Volvo Germany in Köln. Innerhalb kürzester Zeit war die Sache dann geklärt und ich bin kopfschüttelnd von dannen gezogen. Naja, 25 EUR hat mich der Spaß auch noch gekostet für die neuen Papiere, die extra ausgestellt werden mussten. Fazit: Ein mit haarsträubendem Schwachsinn vergeudeter Vormittag, der mir mit Sicherheit wieder einige graue Haare eingebracht hat.

Wenn der Vermerk auf der Herstellerbescheinigung stimmt, müssten von dem Problem mit dem nicht eingetragenen Partikelfilter alle 2.0D betroffen sein, die vor April 2006 zugelassen wurden - also zwei komplette Jahrgänge. Ich kann allen Betroffenen nur empfehlen, sich eine möglichst aktuelle Version der Herstellerbescheinigung zu besorgen und im Notfall auf einem direkten Anruf bei Volvo in Köln zu bestehen.

Gruß

schelm007, der hofft seine Fassung heute noch wiederzufinden

Meiner ist EZ 09/05 und hab bis jetzt noch keinen Bescheid bekommen *hoff*

Themenstarteram 7. Mai 2007 um 12:50

Zitat:

Original geschrieben von MIsterFloppy

Meiner ist EZ 09/05 und hab bis jetzt noch keinen Bescheid bekommen *hoff*

Den Steuerbescheid wirst Du wahrscheinlich nicht vor August bekommen. Wenn das Finanzamt dann 332 EUR (statt 308 EUR) von Dir verlangt, ist Dein Partikelfilter nicht eingetragen. Aber vielleicht hast Du ja mehr Glück als ich. Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen.

Gruß

schelm007

am 7. Mai 2007 um 18:57

welche nummer fehlt in der Herstellerbescheinigung?

 

Hallo,

kannst du mir bitte genau sagen welche Nummer in der Herstellerbescheinigung falsch ist bzw fehlt?

Da steht doch gar nix mit Zulassungsdatum drin,komisch?

Mein Beleid zu deinem streßigen Behördentag. Wegen dem Geld würde ich mich bei der Kundenbetreuung melden. Sollte doch was drin sein.

MfG der Fuchs

Themenstarteram 8. Mai 2007 um 8:00

Re: welche nummer fehlt in der Herstellerbescheinigung?

 

Zitat:

Original geschrieben von Plastikfuchs

kannst du mir bitte genau sagen welche Nummer in der Herstellerbescheinigung falsch ist bzw fehlt?

Hallo,

in meinem alten Kfz-Brief ist als Version MW7551 angegeben und als EG-BE-Nummer e4*2001/116*0076*05. In der Herstellerbescheinigung heißt es unter der Version MW7551 aber e4*2001/116*0076*04. Die letzte Ziffer stimmt also nicht überein und das hat die Zulassungsstelle moniert. Nach Auskunft der Werkstatt bezieht sich die Ziffer auf das Modelljahr. Ob das tatsächlich zutrifft, weiß ich nicht. Es kann im Prinzip schon sein, dass Volvo bei den Zahlen der Herstellerbescheinigung ein wenig geschlampt hat. Insgesamt spricht das Verfahren der Zulassungsstelle aber wirklich dem gesunden Menschenverstand Hohn.

Gruß

schelm007

Na dann bin ich mal gespannt. Meiner ist von 10/2004. Ich habe ihn damals selber zugelassen und extra umschlüsseln lassen, da Import aus NL.

am 14. Mai 2007 um 7:15

So,

also bei mir hat - dank der Herstellerbescheinigung von plastikfuchs - die Eintragung keinerlei Probleme bereitet. Eintragung kostete 10,- Euros und ich warte nun auf den neuen Steuerbescheid.

Gruß

rednose12

am 14. Mai 2007 um 8:37

Jetzt mal ne dumme Frage...

 

Lese zwar bei mir auch nix von DRPF, aber mir wurden (zum Glück) auch wieder 308,- € abgebucht. Aber mal was anderes: Habe letztens ein wenig im Netz gesurvt und habe bei einem KfZ-Steuer-Rechner mein Auto angegeben. Da heißt es, mein V50 Neuzulassung April 2006 mit DRPF, wäre Steuerfrei bis 2008!?!?!?

Gilt das, wenn ich JETZT einen kaufe oder ist der Rechner für die Füß' ......?¿?

Warum auch nicht?

 

Nicht genug damit, dass mein Turbolader seinen Geist ausgehaucht hat, habe ich heute nun ebenfalls einen neuen Kfz-Steuerbescheid bekommen, der mir auch eine Steuererhöhung von 24,00 EUR beschert. Darum darf ich mich also auch noch kümmern. Wie schön! :(

@Jackal 84

Die Steuerbefreiung gilt von April 07 bis irgendwann 08 aber nur bei Nachrüstung. Bei Neuwagen mit DPF ist keine Steuerbefreiung vorgesehen. Da meine KFZ Steuer schon bezahlt war gabs eine Rückerstattung von 90 €. Die nächste Fälligkeit ist dann in 2008 mit 3** €

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