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KFZ Steuer

VW Golf 3 (1H)
Themenstarteram 11. Februar 2011 um 16:21

Hi leute mir ist was dummes passiert.

also ich lag knapp 3 monate im kranken hasu und konnte somit die kfz steuer nicht überweisen.

so nun wo ich raus war anfang der woche habe ich die hälfte überwiesen und nun wurde das auto dennoch zwangsabgemeldet. bezahlt is rechnerisch bis arpril. dürfen die das kfz obwohl bis april bezahlt ist einfach abmelden??

Beste Antwort im Thema

natürlich dürfen die, Steuern zahlt man jährlich nicht nur für ein halbes Jahr...und die Zwangsstilllegung + Mahnkosten usw wirst auch bezahlen...und bevor nicht alles bis auf den letzten Cent bezahlt ist hast du auch keine Chance jemals wieder ein Fahrzeug auf deinen Namen anzumelden (zumindest hier nicht, aber denke das ist bundesweit so)...

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natürlich dürfen die, Steuern zahlt man jährlich nicht nur für ein halbes Jahr...und die Zwangsstilllegung + Mahnkosten usw wirst auch bezahlen...und bevor nicht alles bis auf den letzten Cent bezahlt ist hast du auch keine Chance jemals wieder ein Fahrzeug auf deinen Namen anzumelden (zumindest hier nicht, aber denke das ist bundesweit so)...

Themenstarteram 11. Februar 2011 um 16:51

das ich das komplett bezahlen muss ist mir auch klar. mache ich auch sofort am 15. wenn mein geld da ist. naja habe ich sonst imme so gemacht da war das finanzamt auch in den letzten jahren immer mit einverstanden.

müssen die vor dem abkratzen nicht noch eben bei einen klingeln und sich erkundigen ob bezahlt ist??

Zitat:

Original geschrieben von der_Golfer_2010

also ich lag knapp 3 monate im kranken hasu und konnte somit die kfz steuer nicht überweisen.

Überweisen? :confused: Ich musste Lastschrift machen, anders gehts (hier) nicht.

Themenstarteram 11. Februar 2011 um 17:07

ja besteht schon seit fast 10 jahren. deswegen ging es damals noch

Zitat:

Original geschrieben von der_Golfer_2010

das ich das komplett bezahlen muss ist mir auch klar. mache ich auch sofort am 15. wenn mein geld da ist. naja habe ich sonst imme so gemacht da war das finanzamt auch in den letzten jahren immer mit einverstanden.

müssen die vor dem abkratzen nicht noch eben bei einen klingeln und sich erkundigen ob bezahlt ist??

Für die ist die Behöde bzw. dessen Vertreter ist nur die Auskunft aus der eigene Datenbank Maßgeblich. Schuldner erzählen einem viel um nicht die Plaketten abgekratzt / oder anderes zu bekommen ( Eigene Erfahrung ).

MÜSSEN -> musst du - und zwar die Steuerschuld rechtzeitig und vollständig begleichen oder die Konsequenzen tragen...

b.t.W, bei uns werden KFZ nur noch mit LEV Zugelassen.

 

rc 46 fi :cool:

Zitat:

Original geschrieben von rc 46 fi

 

b.t.W, bei uns werden KFZ nur noch mit LEV Zugelassen.

 

rc 46 fi :cool:

hier auch :)

Themenstarteram 11. Februar 2011 um 18:06

und was ist dieses LEV?

ich glaube die beiden meinen ELV :) elektronisches Lastschriftverfahren

Hi,

bei der Zulassung muß msn heute praktisch überall eine Einzugsermächtigung ausfüllen. Macht in meinen augen auch Sinn wenn das Finanzamt ständig dem Geld hinterherlaufen muß entstehen kosten die wir alle tragen müssen.

Es gibt aber Spezi´s die grundsätzlich vorurteile dagegen haben ihre Daten rauszugeben. Die können nach der Zulassung die einzugsermächtigung wiederrufen. Dann kann man die Steuer auch wieder wie früher bezahlen. :rolleyes:

Naja wers braucht:D

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Macht in meinen augen auch Sinn wenn das Finanzamt ständig dem Geld hinterherlaufen muß entstehen kosten die wir alle tragen müssen.

Sinn macht das auch nicht wirklich, wenn auf dem angegebenen Konto der Dispo schon ausgereizt ist kann auch das Finanzamt nix mehr abbuchen :)...aber wer Steuern nicht bezahlt ist auch irgendwie selbst schuld, mit der Finanzkasse sollte man sich besser nicht anlegen, da kann man nur verlieren und unterm Strich wirds dann eh nur teurer...

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Die können nach der Zulassung die einzugsermächtigung wiederrufen.

Armes Deutschland... Mal wieder nichts gescheites auf die Kette gekriegt. Am besten liegen die Formulare für den Widerruf schon beim Straßenverkehrsamt aus, dass man sie bei der Anmeldung direkt mit abgeben kann :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von der_Golfer_2010

das ich das komplett bezahlen muss ist mir auch klar. mache ich auch sofort am 15. wenn mein geld da ist. naja habe ich sonst imme so gemacht da war das finanzamt auch in den letzten jahren immer mit einverstanden.

müssen die vor dem abkratzen nicht noch eben bei einen klingeln und sich erkundigen ob bezahlt ist??

was hätte das für einen Sinn gehabt wenn sie angeklingelt hätten? War doch eh erst die Hälfte bezahlt...

Und sorry, nicht böse sein, aber:

Du weißt das du jedes Jahr die Steuern für dein Auto zahlen mußt. Du weißt auch genau wieviel und wann. Und du weißt das man die Steuern jährlich im Vorraus zahlt.

Trotzdem zahlst du "seit Jahren" nur immer die Hälfte und irgendwann mal den Rest??? Und dann denkst du noch das das Finanzamt damit einverstanden ist? Meiner Meinung nach hast du die letzten Jahre nur verdammtes Glück gehabt das du immer ungeschoren damit durchgekommen bist. Und hey, du bist Bj.1970 nach deinem Profil, da solltest eigentlich so langsam wissen wie das mit den KFZ-Steuern funktioniert ;)

Und wenn wir schonmal dabei sind: Das hat hier auch eigentlich nichts im Technikforum zu suchen ;)

am 11. Februar 2011 um 19:21

Das nächste Mal per Lastschrift bezahlen und dann vergisst man in Zukunft auch das Überweisen nicht. :o

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