KFZ Steuer
Hallo,
habe mir einen Q5 2.0 TDI im Februar als Leasing-Fahrzeug bestellt. Ich stehe jetzt ca. 1 Monat vor der Auslieferung und von meinem Freundlichen flatterte mir nun diese Woche ein WLTP-Infoschreiben ins Haus. Gegenstand waren die "guten" Nachrichten, dass mein Fahrzeug nun a) die Neuhomologation nach dem WLTP-Zyklus abgeschlossen hat und b) nach dem 2019er Modelljahr gebaut wird. Wegen b) muss ich nun schauen, dass der Konfigurator da keinen Mist gebaut hat, da die Bestellung definitiv mit dem 2017 erfolgt ist. Das hatte ich bei einem VAG-Fahrzeug schonmal und da fehlte dann teilweise Sonderaustattung.
Nach a) stellen sich nun auch die tatsaechlichen Verbrauchswerte heraus, naemlich 7,5 und nicht 5,5 l/100km - und damit haben sich auch die Emissionen geaendert: statt 146g/km sind es nun satte 197g/km und dadurch steigt die KFZ-Steuer nun um mehr als 100 EUR pro Jahr.
Weicht das Fahrzeug nun damit nicht erheblich von dem im Vertragsabschluss beschriebenen Verkaufsgegenstand ab? Entstuenden mir daraus nicht sogar Kompensationsanspruche? Schliesslich habe ich ein Fahrzeug mit 2xx EUR KFZ-Steuer bestellt und nicht 3xx EUR.
Danke,
//
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ-Steuer/Berechnung/Festlegung/Unterschiede' überführt.]
Beste Antwort im Thema
Wegen 3x100 Euro bei einem Q5 mit Audi streiten? Nee, da ist mir meine Lebensqualität zu schade.
Einen Gewinnern gibt es schon - der Staat.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ-Steuer/Berechnung/Festlegung/Unterschiede' überführt.]
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90 Antworten
Wenns explizit im vertrag drin steht, kannst du natürlich Schadenerstaz einfordern. Ich meine aber seit längerem in den Konfiguratoren gelesen zu haben, daß die Schadstoffeinstufungen sich je nach Ausführung ändern können. Wenn das so auch bei dir im Vertrag steht ist es natürlich nicht zu deinem Vorteil
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Zitat:
@Doubleslash schrieb am 18. August 2018 um 21:49:15 Uhr:
...
Weicht das Fahrzeug nun damit nicht erheblich von dem im Vertragsabschluss beschriebenen Verkaufsgegenstand ab? Entstuenden mir daraus nicht sogar Kompensationsanspruche? Schliesslich habe ich ein Fahrzeug mit 2xx EUR KFZ-Steuer bestellt und nicht 3xx EUR ...
Enthält dein Vertrag die Info, dass sich an den Werten etwas ändern kann, und dass du zu gebender Zeit darüber informiert wirst?
Ansonsten:
https://www.motor-talk.de/.../aktuelle-lieferzeiten-t5848241.html?...
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Hallo zusammen,
ich habe gestern meinen Kfz Steuerbescheid bekommen für meinen Q5 2.0TDI 190 PS Quadro) bekommen -
tja was soll ich sagen - satte 390€ Steuern bei 195mg CO² / 1968 Hubraum
Da gibt man seinen alten Diesel EU5 ab und wechselt auf eine neue Diesel Norm und wird direkt zur Kasse gebeten - im Gegensatz zum alten NEFZ Messverfahren sind die Werte stark gestiegen.
Ein neuer Q3 liegt in den Steuern nicht viel günstiger bei fast gleichen Werten wie der Q5.
Finds schon irgendwie ne Frechheit mal eben 150€ mehr zu zahlen, zumal mir das Audi Autohaus bei damaliger Nachfrage wie hoch denn die Steuern wären nach dem neuen Messverfahren Steuern unter 300€ mitgeteilt hatte - scheinen ja auch nicht sonderlich informiert gewesen zu sein
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kfz Steuer Q5 ab 1.9.2018' überführt.]
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ-Steuer/Berechnung/Festlegung/Unterschiede' überführt.]
Bitte nicht böse sein aber ich denke es wird 2 mit zu bewertende Faktoren geben, die ggf. gegen eine Entschädigung sprechen.
Erstens:
Konnte man zum Zeitpunkt der Bestellung bereits Informationen auf die neuen Regelungen erhalten ? D.h., war es bereits in der Presse ?
Zweitens:
Ich kann mir denken, dass Audi im Falle einer Klage für sich den Vorteil von "höherer Gewalt" in Anspruch nehmen kann.
Das Auto ist bautechnisch letztlich genau so an die Käufer ausgeliefert, wie es bestellt wurde. Lediglich die Politik hat zwischendurch Änderungen im Steuersystem vorgenommen. Demnach ist Audi der Vorgang eigentlich nicht anzulasten. Die Angaben zu den den Steuern im Vertrag können meines Erachtens nie Betsandteil des Kaufgegenstands sein. Sie sind eher als "Service" für einen kompakten Überblick der zukünftigen Unterhaltskosten gedacht und basieren auf dem aktuell (steuer)rechtlichen Stand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Bitte das o.A. mit bedenken, damit man am Ende nicht zu enttäuscht ist.
MfG
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ-Steuer/Berechnung/Festlegung/Unterschiede' überführt.]
Zitat:
@tychon schrieb am 19. August 2018 um 11:33:44 Uhr:
Zitat:
@Doubleslash schrieb am 18. August 2018 um 21:49:15 Uhr:
...
Weicht das Fahrzeug nun damit nicht erheblich von dem im Vertragsabschluss beschriebenen Verkaufsgegenstand ab? Entstuenden mir daraus nicht sogar Kompensationsanspruche? Schliesslich habe ich ein Fahrzeug mit 2xx EUR KFZ-Steuer bestellt und nicht 3xx EUR ...
Enthält dein Vertrag die Info, dass sich an den Werten etwas ändern kann, und dass du zu gebender Zeit darüber informiert wirst?
Ansonsten:
https://www.motor-talk.de/.../aktuelle-lieferzeiten-t5848241.html?...
Da mein Beitrag zitiert wurde, hier ein Update:
Wir haben den "Wisch" damals unterschieben ("ohne Unterschift kein Auto"): Der Händler beteiligte sich mit 50% an der höheren Kfz-Steuer (auf Leasing-Dauer gerechnet), indem er die Überführungskosten entsprechend reduzierte.
Zusätzlich hat er bei Auslieferung (Anfang des Monats) einen Satz Gummi-Fußmatten beigelegt.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ-Steuer/Berechnung/Festlegung/Unterschiede' überführt.]
Zuerst jammern alle, dass die Werte durch den NEFZ zu ungenau und "geschönt" wären und jetzt jammern alle, dass die Werte nach dem realistischeren WLTP-Standard genommen werden - da sieht man mal wie blöd die deutsche Bevölkerung ist, zumindest die, die auf "saubere Umwelt" und mehr "Transparenz" machen wollen...
Ich bin jedenfalls froh, noch einen zu haben, der nach NEFZ berechnet wurde. Dass die Autos tatsächlich mehr verbrauchen als angegeben war ja nun mehr als ein offenes Geheimnis...
@A-Sex-Avant: Es wurde keine Änderung am Steuersystem durchgeführt, sondern die Abgaswerte/Verbrauchswerte werden nach einen neuen Standard bestimmt. Daraus resultierend, weil die Abgaswerte nun höher angeben sind, sind die Steuern gestiegen.
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Zitat:
@spuerer schrieb am 12. Februar 2019 um 11:21:19 Uhr:
Zuerst jammern alle, dass die Werte durch den NEFZ zu ungenau und "geschönt" wären und jetzt jammern alle, dass die Werte nach dem realistischeren WLTP-Standard genommen werden - da sieht man mal wie blöd die deutsche Bevölkerung ist, zumindest die, die auf "saubere Umwelt" und mehr "Transparenz" machen wollen...
[...]
Warum so aggressiv und herablassend?
Die Bestellung erfolgte auf Basis der alten NEFZ-Regelung. Audi war danach durch eigene Unfähigkeit und Fehlplanung nicht in der Lage, das bestellte Fahrzeug termingerecht und vereinbarungsgemäß zu liefern, sondern nur erheblich verspätet (in unserem Fall 6 Monate) mit entsprechenden Folgen (WLTP-Regelung). Der daraus resultierende finanzielle Schaden (höhere Kfz-Steuer) bleibt nun beim Kunden hängen - die Schuld daran trägt der Hersteller.
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Nein! Du hattest sicher die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten, da Audi den Wagen so nicht liefern konnte. Wenn Du dann da zustimmst, lag es Dir die Bedingungen zu definieren. Wenn es dann dabei geblieben ist, hast Du akzeptiert, dass es so ist wie es ist. Soweit die rechtliche Position, die moralische ist vielleicht abweichend, die Frage von gutem Service, guter Beratung oder Fairness ist evtl. abweichend.
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Meine Aussage mag jetzt vielleicht nicht genau auf diesen speziellen Fall zu passen, da die Lieferung wohl noch zu Zeiten des NEFZ hätte fertig werden sollen, aber grundsätzlich bleibe ich bei meiner Aussage...
Was wurde sich immer beschwert, dass die Hersteller beim Verbrauch "bescheißen", gerade auch von den Medien, aber keiner hat mal darüber nachgedacht, dass bei einer Änderung in Richtung Transparenz und Genauigkeit höhere Verbrauchswerte (= höhere CO²-Werte) auch höhere KFz-Steuern bedeuten.
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Zitat:
@StefanLi schrieb am 12. Februar 2019 um 18:42:11 Uhr:
Nein! Du hattest sicher die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten, da Audi den Wagen so nicht liefern konnte. Wenn Du dann da zustimmst, lag es Dir die Bedingungen zu definieren. Wenn es dann dabei geblieben ist, hast Du akzeptiert, dass es so ist wie es ist. Soweit die rechtliche Position, die moralische ist vielleicht abweichend, die Frage von gutem Service, guter Beratung oder Fairness ist evtl. abweichend.
Vielleicht hilft es, die Diskussion nicht einfach so zu überfliegen, bevor du hier Fragen beantwortest, die nicht gestellt wurden bzw. Baustellen eröffnest, um die es gar nicht geht.
Also: Erst lesen, dann denken, danach schreiben!
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Zitat:
@spuerer schrieb am 12. Februar 2019 um 18:51:38 Uhr:
Meine Aussage mag jetzt vielleicht nicht genau auf diesen speziellen Fall zu passen, da die Lieferung wohl noch zu Zeiten des NEFZ hätte fertig werden sollen, aber grundsätzlich bleibe ich bei meiner Aussage...
Was wurde sich immer beschwert, dass die Hersteller beim Verbrauch "bescheißen", gerade auch von den Medien, aber keiner hat mal darüber nachgedacht, dass bei einer Änderung in Richtung Transparenz und Genauigkeit höhere Verbrauchswerte (= höhere CO²-Werte) auch höhere KFz-Steuern bedeuten.
Um diesen grundsätzlichen Fakt geht es gar nicht, sondern ausschließlich darum, dass Audi die WLTP-Umstellung zum Nachteil der Kunden verschlafen hat.
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Verschlafen würde ich nicht sagen. Eher, dass ihnen der Dieselskandal dazwischen in die Quere kam.
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Zitat:
@tychon schrieb am 12. Februar 2019 um 18:58:05 Uhr:
Zitat:
@StefanLi schrieb am 12. Februar 2019 um 18:42:11 Uhr:
Nein! Du hattest sicher die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten, da Audi den Wagen so nicht liefern konnte. Wenn Du dann da zustimmst, lag es Dir die Bedingungen zu definieren. Wenn es dann dabei geblieben ist, hast Du akzeptiert, dass es so ist wie es ist. Soweit die rechtliche Position, die moralische ist vielleicht abweichend, die Frage von gutem Service, guter Beratung oder Fairness ist evtl. abweichend.
Vielleicht hilft es, die Diskussion nicht einfach so zu überfliegen, bevor du hier Fragen beantwortest, die nicht gestellt wurden bzw. Baustellen eröffnest, um die es gar nicht geht.
Also: Erst lesen, dann denken, danach schreiben!
Habe ich und hatte ich.
Vor dem Plärren erstmal schauen was man unterschreibt.
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Mal ne frage was ist mit Autos die vor der Umstellung zugelassen wurden, werden die nachträglich noch nach wltp besteuert oder bleiben die bei NFEZ Besteuerung (hab ET 4/16 und den September 18 gekauft zahle aktuell steuern nach NEFZ
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