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KFZ - Steuer und Stichtagsregelung

Themenstarteram 21. August 2013 um 7:13

Hallo, ich habe ein Auto soeben gekauft, welches im Juli 2009 zugelassen wurde und damit nach Termin der Erstzulasssung auch nach CO2 besteuert wird. Die alte Regelung bis 30.06.2009 wäre für mich günstiger gewesen. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten noch in den Genuss der alten Regelung zu kommen nachträglich?

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666

Zitat:

Original geschrieben von Carisma1996

Nein gibt es nicht ... Du hast den Wagen halt zu spät angemeldet, PUNKT AUS!!!

Meine Anmeldung ist ja egal, bin der zweite Besitzer:) Mist, und das gilt dann für die ganze Lebensdauer des Fahrzeugs?

Gruß

So ist es. Bei mir war der Fall umgekehrt. Mein Auto war drei Monate zu früh zugelassen und hätte nach der neuen Regelung nur noch gut die Hälfte an Steuern gekostet. So gibt es dabei Gewinner und Verlierer. Zumindest nach der derzeit geltenden Regelung. Was sich die Berliner Experten in der Zukunft ausdenken, weiß aber niemand... :rolleyes:

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Nein gibt es nicht ... Du hast den Wagen halt zu spät angemeldet, PUNKT AUS!!!

Themenstarteram 21. August 2013 um 7:19

Zitat:

Original geschrieben von Carisma1996

Nein gibt es nicht ... Du hast den Wagen halt zu spät angemeldet, PUNKT AUS!!!

Meine Anmeldung ist ja egal, bin der zweite Besitzer:) Mist, und das gilt dann für die ganze Lebensdauer des Fahrzeugs?

Gruß

am 21. August 2013 um 7:25

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666

Zitat:

Original geschrieben von Carisma1996

Nein gibt es nicht ... Du hast den Wagen halt zu spät angemeldet, PUNKT AUS!!!

Meine Anmeldung ist ja egal, bin der zweite Besitzer:) Mist, und das gilt dann für die ganze Lebensdauer des Fahrzeugs?

Gruß

Du tust ja so, wie wenn der Mehrbetrag der KFZ-Steuer ein Vermögen ausmachen würde ... selbst, wenn Du jetzt 100 € im Jahr mehr bezahlen musst, wirst Du deswegen doch nicht zum Sozialfall, oder?

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 21. August 2013 um 7:31

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666

 

Meine Anmeldung ist ja egal, bin der zweite Besitzer:) Mist, und das gilt dann für die ganze Lebensdauer des Fahrzeugs?

Gruß

Du tust ja so, wie wenn der Mehrbetrag der KFZ-Steuer ein Vermögen ausmachen würde ... selbst, wenn Du jetzt 100 € im Jahr mehr bezahlen musst, wirst Du deswegen doch nicht zum Sozialfall, oder?

Gruß

Der Chaosmanager

Das nicht, aber ich bin bei unserer heutigen Gesetzgebung in punkto Schadstoffklassen/ Steuern/ Beschränkungen sehr vorsichtig geworden. Man erinnere sich an die Fahrzeuge, die noch vor 10/15 Jahren steuerlich gefördert wurden wegen geringem Verbrauch oder Ausstoß und dann irgendwann nicht mal mehr in die Umweltzone einfahren durften! Man stelle sich den Wertverlust vor!

 

am 21. August 2013 um 7:42

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666

 

Das nicht, aber ich bin bei unserer heutigen Gesetzgebung in punkto Schadstoffklassen/ Steuern/ Beschränkungen sehr vorsichtig geworden. Man erinnere sich an die Fahrzeuge, die noch vor 10/15 Jahren steuerlich gefördert wurden wegen geringem Verbrauch oder Ausstoß und dann irgendwann nicht mal mehr in die Umweltzone einfahren durften! Man stelle sich den Wertverlust vor!

Eingangs fragtest Du nach der Besteuerung und jetzt geht es um das Einfahren in Umweltzonen und um Steuerförderung in der Vergangenheit??? :confused:

Und wenn Du schreibst, Du seist vorsichtig geworden ... im Fall des Kaufs Deines PKW hast Du dann wohl nicht die selbe Vorsicht walten lassen ... denn dann hättest Du Dir - wenn es Dir so wichtig ist - einen PKW mit EZ vor dem 01.07.09 gekauft ...

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666

Zitat:

Original geschrieben von Carisma1996

Nein gibt es nicht ... Du hast den Wagen halt zu spät angemeldet, PUNKT AUS!!!

Meine Anmeldung ist ja egal, bin der zweite Besitzer:) Mist, und das gilt dann für die ganze Lebensdauer des Fahrzeugs?

Gruß

So ist es. Bei mir war der Fall umgekehrt. Mein Auto war drei Monate zu früh zugelassen und hätte nach der neuen Regelung nur noch gut die Hälfte an Steuern gekostet. So gibt es dabei Gewinner und Verlierer. Zumindest nach der derzeit geltenden Regelung. Was sich die Berliner Experten in der Zukunft ausdenken, weiß aber niemand... :rolleyes:

am 21. August 2013 um 8:18

So ist es. Und ich glaube nicht, dass es dann eine Rolle spielt, ob ein Auto am 30.06.2009 oder am 01.07.2009 zugelassen war.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 21. August 2013 um 8:31

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

So ist es. Und ich glaube nicht, dass es dann eine Rolle spielt, ob ein Auto am 30.06.2009 oder am 01.07.2009 zugelassen war.

Gruß

Der Chaosmanager

Da dürftest du recht haben.

Themenstarteram 21. August 2013 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666

 

Das nicht, aber ich bin bei unserer heutigen Gesetzgebung in punkto Schadstoffklassen/ Steuern/ Beschränkungen sehr vorsichtig geworden. Man erinnere sich an die Fahrzeuge, die noch vor 10/15 Jahren steuerlich gefördert wurden wegen geringem Verbrauch oder Ausstoß und dann irgendwann nicht mal mehr in die Umweltzone einfahren durften! Man stelle sich den Wertverlust vor!

Eingangs fragtest Du nach der Besteuerung und jetzt geht es um das Einfahren in Umweltzonen und um Steuerförderung in der Vergangenheit??? :confused:

Und wenn Du schreibst, Du seist vorsichtig geworden ... im Fall des Kaufs Deines PKW hast Du dann wohl nicht die selbe Vorsicht walten lassen ... denn dann hättest Du Dir - wenn es Dir so wichtig ist - einen PKW mit EZ vor dem 01.07.09 gekauft ...

Gruß

Der Chaosmanager

Das ist eine lange und ärgerliche Geschichte, die ich hier nicht weiter ausbreiten möchte. Nur kurz: es gab da einen Autohändler, der mein Wunschauto (EZ 04/2009) nicht rausrückte über drei Wochen:mad:

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

 

 

Eingangs fragtest Du nach der Besteuerung und jetzt geht es um das Einfahren in Umweltzonen und um Steuerförderung in der Vergangenheit??? :confused:

 

Und wenn Du schreibst, Du seist vorsichtig geworden ... im Fall des Kaufs Deines PKW hast Du dann wohl nicht die selbe Vorsicht walten lassen ... denn dann hättest Du Dir - wenn es Dir so wichtig ist - einen PKW mit EZ vor dem 01.07.09 gekauft ...

 

Gruß

Der Chaosmanager

Das ist eine lange und ärgerliche Geschichte, die ich hier nicht weiter ausbreiten möchte. Nur kurz: es gab da einen Autohändler, der mein Wunschauto (EZ 04/2009) nicht rausrückte über drei Wochen:mad:

Wenn der Wagen eine Erstzulassung von 4.2009 hat, dann müßte doch über die gesamte Lebensdauer des Autos, die Steuerregeln von 4.2009 gelten?

MfG aus Bremen

Themenstarteram 21. August 2013 um 19:00

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Zitat:

Original geschrieben von Emsland666

 

Das ist eine lange und ärgerliche Geschichte, die ich hier nicht weiter ausbreiten möchte. Nur kurz: es gab da einen Autohändler, der mein Wunschauto (EZ 04/2009) nicht rausrückte über drei Wochen:mad:

Wenn der Wagen eine Erstzulassung von 4.2009 hat, dann müßte doch über die gesamte Lebensdauer des Autos, die Steuerregeln von 4.2009 gelten?

MfG aus Bremen

Nene, den wollt mir der Händler nicht verkaufen, habe bei einem anderen einen mit Zulassung 12.07.09 gekauft, Pech gehabt...

Gruß

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