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KFZ - Steuer und Stichtagsregelung
Hallo, ich habe ein Auto soeben gekauft, welches im Juli 2009 zugelassen wurde und damit nach Termin der Erstzulasssung auch nach CO2 besteuert wird. Die alte Regelung bis 30.06.2009 wäre für mich günstiger gewesen. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten noch in den Genuss der alten Regelung zu kommen nachträglich?
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Zitat:
Original geschrieben von Carisma1996
Nein gibt es nicht ... Du hast den Wagen halt zu spät angemeldet, PUNKT AUS!!!
Meine Anmeldung ist ja egal, bin der zweite Besitzer Mist, und das gilt dann für die ganze Lebensdauer des Fahrzeugs?
Gruß
So ist es. Bei mir war der Fall umgekehrt. Mein Auto war drei Monate zu früh zugelassen und hätte nach der neuen Regelung nur noch gut die Hälfte an Steuern gekostet. So gibt es dabei Gewinner und Verlierer. Zumindest nach der derzeit geltenden Regelung. Was sich die Berliner Experten in der Zukunft ausdenken, weiß aber niemand...
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11 Antworten
Nein gibt es nicht ... Du hast den Wagen halt zu spät angemeldet, PUNKT AUS!!!
Zitat:
Original geschrieben von Carisma1996
Nein gibt es nicht ... Du hast den Wagen halt zu spät angemeldet, PUNKT AUS!!!
Meine Anmeldung ist ja egal, bin der zweite Besitzer Mist, und das gilt dann für die ganze Lebensdauer des Fahrzeugs?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Zitat:
Original geschrieben von Carisma1996
Nein gibt es nicht ... Du hast den Wagen halt zu spät angemeldet, PUNKT AUS!!!
Meine Anmeldung ist ja egal, bin der zweite Besitzer Mist, und das gilt dann für die ganze Lebensdauer des Fahrzeugs?
Gruß
Du tust ja so, wie wenn der Mehrbetrag der KFZ-Steuer ein Vermögen ausmachen würde ... selbst, wenn Du jetzt 100 € im Jahr mehr bezahlen musst, wirst Du deswegen doch nicht zum Sozialfall, oder?
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Meine Anmeldung ist ja egal, bin der zweite Besitzer Mist, und das gilt dann für die ganze Lebensdauer des Fahrzeugs?
Gruß
Du tust ja so, wie wenn der Mehrbetrag der KFZ-Steuer ein Vermögen ausmachen würde ... selbst, wenn Du jetzt 100 € im Jahr mehr bezahlen musst, wirst Du deswegen doch nicht zum Sozialfall, oder?
Gruß
Der Chaosmanager
Das nicht, aber ich bin bei unserer heutigen Gesetzgebung in punkto Schadstoffklassen/ Steuern/ Beschränkungen sehr vorsichtig geworden. Man erinnere sich an die Fahrzeuge, die noch vor 10/15 Jahren steuerlich gefördert wurden wegen geringem Verbrauch oder Ausstoß und dann irgendwann nicht mal mehr in die Umweltzone einfahren durften! Man stelle sich den Wertverlust vor!
Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Das nicht, aber ich bin bei unserer heutigen Gesetzgebung in punkto Schadstoffklassen/ Steuern/ Beschränkungen sehr vorsichtig geworden. Man erinnere sich an die Fahrzeuge, die noch vor 10/15 Jahren steuerlich gefördert wurden wegen geringem Verbrauch oder Ausstoß und dann irgendwann nicht mal mehr in die Umweltzone einfahren durften! Man stelle sich den Wertverlust vor!
Eingangs fragtest Du nach der Besteuerung und jetzt geht es um das Einfahren in Umweltzonen und um Steuerförderung in der Vergangenheit???
Und wenn Du schreibst, Du seist vorsichtig geworden ... im Fall des Kaufs Deines PKW hast Du dann wohl nicht die selbe Vorsicht walten lassen ... denn dann hättest Du Dir - wenn es Dir so wichtig ist - einen PKW mit EZ vor dem 01.07.09 gekauft ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Zitat:
Original geschrieben von Carisma1996
Nein gibt es nicht ... Du hast den Wagen halt zu spät angemeldet, PUNKT AUS!!!
Meine Anmeldung ist ja egal, bin der zweite Besitzer Mist, und das gilt dann für die ganze Lebensdauer des Fahrzeugs?
Gruß
So ist es. Bei mir war der Fall umgekehrt. Mein Auto war drei Monate zu früh zugelassen und hätte nach der neuen Regelung nur noch gut die Hälfte an Steuern gekostet. So gibt es dabei Gewinner und Verlierer. Zumindest nach der derzeit geltenden Regelung. Was sich die Berliner Experten in der Zukunft ausdenken, weiß aber niemand...
So ist es. Und ich glaube nicht, dass es dann eine Rolle spielt, ob ein Auto am 30.06.2009 oder am 01.07.2009 zugelassen war.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
So ist es. Und ich glaube nicht, dass es dann eine Rolle spielt, ob ein Auto am 30.06.2009 oder am 01.07.2009 zugelassen war.
Gruß
Der Chaosmanager
Da dürftest du recht haben.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Das nicht, aber ich bin bei unserer heutigen Gesetzgebung in punkto Schadstoffklassen/ Steuern/ Beschränkungen sehr vorsichtig geworden. Man erinnere sich an die Fahrzeuge, die noch vor 10/15 Jahren steuerlich gefördert wurden wegen geringem Verbrauch oder Ausstoß und dann irgendwann nicht mal mehr in die Umweltzone einfahren durften! Man stelle sich den Wertverlust vor!
Eingangs fragtest Du nach der Besteuerung und jetzt geht es um das Einfahren in Umweltzonen und um Steuerförderung in der Vergangenheit???
Und wenn Du schreibst, Du seist vorsichtig geworden ... im Fall des Kaufs Deines PKW hast Du dann wohl nicht die selbe Vorsicht walten lassen ... denn dann hättest Du Dir - wenn es Dir so wichtig ist - einen PKW mit EZ vor dem 01.07.09 gekauft ...
Gruß
Der Chaosmanager
Das ist eine lange und ärgerliche Geschichte, die ich hier nicht weiter ausbreiten möchte. Nur kurz: es gab da einen Autohändler, der mein Wunschauto (EZ 04/2009) nicht rausrückte über drei Wochen
Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Eingangs fragtest Du nach der Besteuerung und jetzt geht es um das Einfahren in Umweltzonen und um Steuerförderung in der Vergangenheit???
Und wenn Du schreibst, Du seist vorsichtig geworden ... im Fall des Kaufs Deines PKW hast Du dann wohl nicht die selbe Vorsicht walten lassen ... denn dann hättest Du Dir - wenn es Dir so wichtig ist - einen PKW mit EZ vor dem 01.07.09 gekauft ...
Gruß
Der Chaosmanager
Das ist eine lange und ärgerliche Geschichte, die ich hier nicht weiter ausbreiten möchte. Nur kurz: es gab da einen Autohändler, der mein Wunschauto (EZ 04/2009) nicht rausrückte über drei Wochen
Wenn der Wagen eine Erstzulassung von 4.2009 hat, dann müßte doch über die gesamte Lebensdauer des Autos, die Steuerregeln von 4.2009 gelten?
MfG aus Bremen
Zitat:
Original geschrieben von Spatenpauli
Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Das ist eine lange und ärgerliche Geschichte, die ich hier nicht weiter ausbreiten möchte. Nur kurz: es gab da einen Autohändler, der mein Wunschauto (EZ 04/2009) nicht rausrückte über drei Wochen
Wenn der Wagen eine Erstzulassung von 4.2009 hat, dann müßte doch über die gesamte Lebensdauer des Autos, die Steuerregeln von 4.2009 gelten?
MfG aus Bremen
Nene, den wollt mir der Händler nicht verkaufen, habe bei einem anderen einen mit Zulassung 12.07.09 gekauft, Pech gehabt...
Gruß