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Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr möglich???
Hallo zusammen,
nachdem ja nun die Kfz-Steuer-Vergünstigungen (so nenne ich es mal) spruchreif sind, hier mal eine Anfrage, ob mein Audi A5 3,0 TDI (Schalter) eventuell für ein Jahr steuerbefreit ist, denn EZ war am 27.02.2008. Somit komme ich ja auf keinen Fall in den Genuss der zweijährigen Befreiung.
Nun steht in meinem Kfz-Schein Euro 4, aber in diversen Berichten habe ich gelesen, dass der 3,0 Liter TDI bereits der Euro-5-Norm entsprechen kann. Ich habe jetzt bei Audi angerufen. Ich soll mein Kfz-Schein hinschicken, sie prüfen dann, ob Euro-5-Norm ggf. bei meinem Fahrzeug erfüllbar ist (verbauten Teile im Motor, Ausstattung etc.). Wenn dem so ist, bekomme ich neue Papiere und müsste mir dann wohl eine neue Zulassungsbescheinigung holen. Diese kostet dann sagen wir mal 70,00 Euro (Annahme meinerseits). Bei einer Kfz-Steuer von 463,00 Euro p.a. habe ich immer noch knapp 300,00 Euro Ersparnis. Wie ist eure Meinung zu dem Thema, ist Umschreibung auf die Euro-5-Norm wahrscheinlich, lohnt sich der Aufwand, hat jemand Erfahrung damit und sich auch schon Gedanken gemacht? Grüße
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107 Antworten
Wenn ich richtig informiert bin, soll das doch nur für Autos gelten, die JETZT und in den folgenden sechs Monaten gekauft werden.
Rückwirkend gilt das nicht.
Hier die Texte, die ich kenne:
- Wer im Zeitraum vom 5. November 2008 (Tag des Kabinettsbeschlusses) bis 30. Juni 2009 einen neuen Pkw mit derzeitig gültiger Abgasnorm Euro 4 zulässt, soll ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zahlen. Erfüllt dieser Pkw bereits die Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6, verlängert sich die Steuerbefreiung bis auf maximal zwei Jahre.
- Fahrzeughalter, die bereits einen Euro5- bzw. Euro 6-Pkw vor dem 5. November 2008 gekauft und zugelassen hatten, erhalten ab dem 1. Januar 2009 eine Steuerbefreiung für ein Jahr. Voraussetzung: Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 genehmigt sein. Inwieweit das zutrifft steht in der Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung, Teil I, Ziffer 14.
Es trifft ja dann eventuell nur Punkt zwei zu -deshalb auch meine Frage?!
Quelle ist der ADAC!!!
Teil zwei kannte ich nicht.
Frag doch mal bei der Zulassungsstelle...
Zitat:
Original geschrieben von Playboy11
Hier die Texte, die ich kenne:
- Wer im Zeitraum vom 5. November 2008 (Tag des Kabinettsbeschlusses) bis 30. Juni 2009 einen neuen Pkw mit derzeitig gültiger Abgasnorm Euro 4 zulässt, soll ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zahlen. Erfüllt dieser Pkw bereits die Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6, verlängert sich die Steuerbefreiung bis auf maximal zwei Jahre.
- Fahrzeughalter, die bereits einen Euro5- bzw. Euro 6-Pkw vor dem 5. November 2008 gekauft und zugelassen hatten, erhalten ab dem 1. Januar 2009 eine Steuerbefreiung für ein Jahr. Voraussetzung: Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 genehmigt sein. Inwieweit das zutrifft steht in der Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung, Teil I, Ziffer 14.
Es trifft ja dann eventuell nur Punkt zwei zu -deshalb auch meine Frage?!
Quelle ist der ADAC!!!
Das habe ich heute auch gelesen, im Videotext, werde die Woche mal bei meinen vorbeischauen...
Ich werde den Kfz-Schein an Audi senden und auch bei der zulassung nachfragen. Schlage vor, wir halten uns auf dem laufenden. Die Ersparnis werde ich sicherlich dem Konsum zu Gute kommen lasse
Zitat:
Original geschrieben von Playboy11
Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 genehmigt sein.
Ist vielleicht beim Wiederverkauf vorteilhaft, Euro5 nachweisen zu können - der oben fett gedruckte Teil klingt aber nicht danach, als ob das Einsenden eines nachträglich genehmigten PKW-Scheins was bringen würde...
So, jetzt habe ich mir die Bedingungen für Euro 5 mal angeschaut:
Schadstoff-Grenzwerte
Euro 5
Benziner Diesel
CO 1000 500
HC+NOX 0 230
NOX 60 180
HC 100 0
PM 5 5
und daraufhin die Eintragungen unter Punkt 46.1 der Übereinstimmungsbescheinigung meines S5 mit Tiptronic, und ich sage Euch: diese Norm wird erfüllt:
S5
CO 381
HC+NOX 0
NOX 33
HC 82
PM 0
oder sehe ich da etwas falsch?
Schöne Grüße von strike
Ich habe eben bei Audi direkt angerufn unter 0800-28 347 378 423. Dort hat mich eine sehr nette Dame betreut. Ich habe ihr mein Anliegen zu der Kfz-Steuer geschildert. Sie hat dies auch verstanden. Folgendes ist dabei heraus gekommen: sie hat meine Daten aus dem Kfz-Schein aufgenommen und mir gesagt, dass sie dies an die technische Abteilung weiterleitet. Kfz-Schein habe ich dann auch an Audi gefaxt. Ich bekomme dann wohl neue Unterlagen, mit denen gehe ich dann zur Zulassung, hier wird dann der Kfz-Schein umgeschrieben und dann anhand dieser Umschreibung und der Euro-5-Norm die neue Steuer berechnet (wobei: Berechnung dürfte ja entfallen, ich bin ja dann hoffentlich für ein Jahr befereit). Bei Neuigkeiten melde ich mich!!!
Hallo ja gib doch bitte mal bescheid, habe gerade eben den gleichen Anruf getätigt und sie wollen sich bei mir melden. Bei mir handelt es sich um einen 2,7 MT mit Euro 4 plus.
Gruß
Was bitte soll denn "EURO 4 plus" für eine Abgasnorm sein? Es gibt nur EURO 4!
Laut meiner Info kann Audi derzeit noch gar nichts zu Umschlüsselungen sagen, die müssen auch erstmal schauen, was da überhaupt Sache ist...
75 7MB L AGM Abgaskonzept, EU4 plus
So steht es bei mir in den tech. Daten
Hier eine Liste mit allen Fahrzeugen die Euro5 bzw. Euro6 haben.
http://wirtschaft.t-online.de/c/16/76/87/62/16768762.pdf
So weit ich weiß gibt es die Euro5/6 erst seit kurzem bzw. wird gerade eingeführt.
Darum steht bei euch in den Papieren auch Euro4 drin da es zu diesem Zeitpunkt noch keine 5/6 gab.
Obwohl es schon Autos gab die diese Norm erfüllten.
Zitat:
Original geschrieben von Playboy11
Hier die Texte, die ich kenne:
- Wer im Zeitraum vom 5. November 2008 (Tag des Kabinettsbeschlusses) bis 30. Juni 2009 einen neuen Pkw mit derzeitig gültiger Abgasnorm Euro 4 zulässt, soll ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zahlen. Erfüllt dieser Pkw bereits die Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6, verlängert sich die Steuerbefreiung bis auf maximal zwei Jahre.
- Fahrzeughalter, die bereits einen Euro5- bzw. Euro 6-Pkw vor dem 5. November 2008 gekauft und zugelassen hatten, erhalten ab dem 1. Januar 2009 eine Steuerbefreiung für ein Jahr. Voraussetzung: Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 genehmigt sein. Inwieweit das zutrifft steht in der Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung, Teil I, Ziffer 14.
Es trifft ja dann eventuell nur Punkt zwei zu -deshalb auch meine Frage?!
Quelle ist der ADAC!!!
Bei Absatz 2. würde mich das 'und' zwischen "...vor dem 5. November 2008 gekauft und zugelassen..." interessieren.
Den Vertrag habe ich Anfang September 08 unterschrieben (also gekauft). Zugelassen wird er aber aller Voraussicht nach erst im März 09 (-> Lieferzeit!!)
Der Motor hat Euro 5 lt. Audi.
Wie viel Steuerbefreiung wird nun für mich gelten? 0, 1 oder gar 2 Jahre?
Zitat:
Wie viel Steuerbefreiung wird nun für mich gelten? 0, 1 oder gar 2 Jahre?
2 Jahre