- Startseite
- Forum
- Auto
- Mercedes
- ML, GLE & GL
- GLC
- Mercedes GLC (C253, X253)
- KFZ Steuerbescheid Fehlerhaft, wer hatte ähnliche Probleme?
KFZ Steuerbescheid Fehlerhaft, wer hatte ähnliche Probleme?
Hallo zusammen,
nun habe ich den X253 seit über 10 Wochen und Heute kam dann auch schon der KFZ Steuerbescheid.
Leider ist die Steuer falsch berechnet worden.
in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht unter V.7 ein Wert von 222 g/km
nach diesem Wert wurde die Steuer Berechnet
allerdings wurde der Wert unter V.7 bereits bei Erstzulassung Korigiert
DATUM ZUR EMISSIONSKLASS
E: 13.08.2018* KORR.NEEZ-CO2W:181***
Siehe auch Foto der Zulassungsbescheinigung Teil 1
Bild 1 ist die Zulassung vom Erstbesitzer
Bild 2 vom Zweiten Besitzer (ich)
Ich habe Heute mit dem Zoll Münster Telefoniert, dort sagte man mir das die Zulassungsstelle die Änderungen in den Fahrzeugpapieren ändern müsste aber die haben ja die Änderungen in der Zulassungsbescheinigung ab Erstzulassung geändert!
Was läuft hier falsch?
Schadstoffarm nach Abgasnorm Euro 6d-TEMP
Hattet ihr mal einen ähnlichen Fall und wie wurde das gelöst?
Ähnliche Themen
13 Antworten
Moin, ich fahre auch den 300er Bj 2018.
Bild im Anhang zum vergleichen.
Werte können abweichen wegen diverse Extras bzw. Zubehör.
Wurden denn bei Deiner KFZ Steuerberechnung die 219 g/km oder die 181 g/km als Wert genommen?
Das schon die Fahrzeugfarbe einen anderen Schadstoff Ausstoß verursachen soll ist ja auch ein Witz
Moin, bei meinem Fahrzeug haben sie 181 g/km als Berechnung genommen.
Zitat:
@Hennaman schrieb am 25. Juli 2024 um 18:58:16 Uhr:
Was läuft hier falsch?
Ab 01.09.2018 wurde die Besteuerung von NEFZ auf WLTP umgestellt. Deine Schadstoffklasse (36AG - Euro 6d-TEMP WLTP) erfolgt bereits nach WLTP. In dieser Übergangszeit wurde ein korrigierter NEFZ-Wert bei der KFZ-Steuer für Erstzulassungen bis 31.08.2018 für diese Schadstoffklassen verwendet.
Von daher vermute ich mal sehr stark, dass die 222g CO2 der WLTP Verbrauch sind, während die 181g CO2 der korrigierte NEFZ Verbrauch ist. Das sollte man so auch in der Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs nachlesen können. Dort sind WLTP und NEFZ Verbrauchswerte aufgeführt.
Zitat:
@Hennaman schrieb am 25. Juli 2024 um 18:58:16 Uhr:
Schadstoffarm nach Abgasnorm Euro 6d-TEMP
Die Schadstoffklasse spielt keine Rolle bei der Berechnung der KFZ-Steuer.
Das weitere Vorgehen sollte sein: Schriftlich Einspruch einlegen und entsprechende Unterlagen (Fahrzeugschein und Übereinstimmungsbescheinigung) beifügen. Macht immerhin einen Unterschied von 82€ aus.
Ich hatte auch das Problem. Mir hat ein unabhängiger Fachmann (wirklich kompetenter Fachmann) folgende Erklärung abgegeben: 1. Umstellung auf WLTP aber auch: Grundangabe eines „nackigen Fahrzeugs“ . Erhöhung der Werte nach Ausstattung wie z. Bsp. Reifengröße, mit / ohne Klima, mit / Standheizung, usw. also Ausstattungen, die den Verbrauch auch erhöhen können, wie eben Klima und Standheizung und Größe der Reifen, usw. Mit anderen Worten: viel schöne Ausstattung = viel Steuern
Zitat:
@michobi schrieb am 26. Juli 2024 um 07:10:44 Uhr:
Moin, bei meinem Fahrzeug haben sie 181 g/km als Berechnung genommen.
Bei der Erstzulassung oder als Zweitbesitzer etc.?
Zitat:
@206driver schrieb am 26. Juli 2024 um 07:38:43 Uhr:
Zitat:
@Hennaman schrieb am 25. Juli 2024 um 18:58:16 Uhr:
Was läuft hier falsch?
Ab 01.09.2018 wurde die Besteuerung von NEFZ auf WLTP umgestellt. Deine Schadstoffklasse (36AG - Euro 6d-TEMP WLTP) erfolgt bereits nach WLTP. In dieser Übergangszeit wurde ein korrigierter NEFZ-Wert bei der KFZ-Steuer für Erstzulassungen bis 31.08.2018 für diese Schadstoffklassen verwendet.
Von daher vermute ich mal sehr stark, dass die 222g CO2 der WLTP Verbrauch sind, während die 181g CO2 der korrigierte NEFZ Verbrauch ist. Das sollte man so auch in der Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs nachlesen können. Dort sind WLTP und NEFZ Verbrauchswerte aufgeführt.
Zitat:
@206driver schrieb am 26. Juli 2024 um 07:38:43 Uhr:
Zitat:
@Hennaman schrieb am 25. Juli 2024 um 18:58:16 Uhr:
Schadstoffarm nach Abgasnorm Euro 6d-TEMP
Die Schadstoffklasse spielt keine Rolle bei der Berechnung der KFZ-Steuer.
Das weitere Vorgehen sollte sein: Schriftlich Einspruch einlegen und entsprechende Unterlagen (Fahrzeugschein und Übereinstimmungsbescheinigung) beifügen. Macht immerhin einen Unterschied von 82€ aus.
.
.
.
Ich habe hier mal die Übereinstimmungsbescheinigung als Foto eingestellt,
verstehe ich das richtig das es sein kann das der Erstbesitzer noch mit den 181 g/km berechnet wurde und ich als zweiter Besitzer dann die 222 g/km auf Auge gedrückt bekomme?
Mir geht es hier an erster Stelle um das Verstehen,
ich zahle eh nur 50% der KFZ Steuer (147,-€ /Jahr bei 222 g/km) wegen Schwerbehinderung.
Mein ML55AMG war mit 354 g/km angegeben aber der wurde ja noch nach Hubraum berechnet, da waren die 50% 185,-€ im Jahr
Was steht den auf dem Steuerbescheid von Zoll?
181g CO2 bei mir
Der Zoll hat 222 g/kmCO2 berechnet
Man kann sich auch die EU-Verordnung 2017/1151 anschauen warum aus kombiniert 181g dann 222g werden!
Die Stelle in der Verordnung zeigst Du mir mal. Wer das Dokument liest und danach noch einigermaßen klar in der Birne ist muss schon einiges an interessanten Medikamenten einnehmen... oder morgens weglassen..
Zitat:
@Timo-B8 schrieb am 30. Juli 2024 um 13:12:27 Uhr:
Man kann sich auch die EU-Verordnung 2017/1151 anschauen warum aus kombiniert 181g dann 222g werden!
Schon Komisch, mein Wagen kann ja in der Verordnung von 2017 noch nicht dabei gewesen sein da er zu der Zeit noch auf einer Riesen Stahlrolle war :-)
Ausserdem wurden da ja aus 222g dann 181g also genau andersrum