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KFZ Steuern - Welches FA?
Hallo
hab ne Frage.
Wohnte im Kreis Bergisch Gladbach.
hatte kenzzeichen GL
so dann bin ich im Mai umgezogen nach Wuppertal.
aber in NRW darf man ja das kennzeichen behalten.
nun hab ich durch zufall auf meinem kontoauszug geguckt.
und FA Bergisch Gladbach hat die KFZ steuer jetzt abgebucht.
ist das normal? also dass das FA die steuer einzieht wo das kennzeichen drauf läuft?
DIe ummeldung und eintragung im schein und brief hatte ich im verkehrsamt wuppertal machen lassen.
danke
Beste Antwort im Thema
Vielleicht könnte der Te, mit Erlaubnis des Forums, einfach mal beim Finanzamt anrufen und fragen. Die wissen das mit Sicherheit am Besten.
Da wäre ich jetzt ohne Rückfrage im Internet drauf gekommen.
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13 Antworten
Hallo erstmal Wie hätte zB das Finanzamt Wuppertal die Steuer einziehen können wenn das Auto nicht dort gemeldet ist, Die haben ja weder Kontonummer noch Einzugsermächtigung. Im Grunde ist es auch egal welches Finanzamt Sie einzieht da die Kfz-Steuer eine Bundessteuer ist und eh im allgemeinen Schuldenloch Bundeshaushalt versickert.
Er hat doch geschrieben er hat das Auto in Wuppertal bereits umgemeldet. Dann wird er dort auch eine neue Einzugsermächtigung abgegeben haben!
Vielleicht könnte der Te, mit Erlaubnis des Forums, einfach mal beim Finanzamt anrufen und fragen. Die wissen das mit Sicherheit am Besten.
Da wäre ich jetzt ohne Rückfrage im Internet drauf gekommen.
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Er hat doch geschrieben er hat das Auto in Wuppertal bereits umgemeldet. Dann wird er dort auch eine neue Einzugsermächtigung abgegeben haben!
Deswegen kann doch originär weiter das alte FA zuständig bleiben aufgrund des GL Kennzeichens?! Einfach beim FA nachfragen...
Hallo ins Forum,
die Kfz-Steuer ist seit der letzten Föderalismusreform eine reine Bundessteuer. Diese wird derzeit im Wege der Organleihe durch die Landesfinanzbehörden verwaltet, wobei diese insoweit als Bundesfinanzbehörden anzusehen sind (steht auch irgendwo auf dem Kfz-Steuerbescheid drauf).
Demnächst wird die Organleihe enden und der Bund auch die Verwaltung selbst übernehmen. Dann ist m.W. die Bundeszollverwaltung als Teil der Bundesfinanzverwaltung zuständig. Insoweit bekommen wir dann eh Post von den neuen Stellen, wobei die Lastschrifteinzugsermächtigungen wohl übertragen werden, sofern's wegen SEPA nicht noch Anpassungen geben muss.
Derzeit hängt m.W. die Zuständigkeit am Landkreiskennzeichen. Wenn man dieses behält, ist m.E. auch das bisherige Finanzamt zuständig. Wegen des Steuernummernaufbaus (die das Kennzeichen beinhalten) wäre ein Wechsel zu einem anderen Finanzamt auch technisch kaum durchzuführbar.
Viele Grüße
Peter
Im Grunde auch schnurz Wer das Geld einzieht, weg ist weg.
Zitat:
Original geschrieben von 212059
Derzeit hängt m.W. die Zuständigkeit am Landkreiskennzeichen. Wenn man dieses behält, ist m.E. auch das bisherige Finanzamt zuständig. Wegen des Steuernummernaufbaus (die das Kennzeichen beinhalten) wäre ein Wechsel zu einem anderen Finanzamt auch technisch kaum durchzuführbar.
Viele Grüße
Peter
Das kann ich nicht bestätigen.
Die KFZ-Steuer hat 2012 noch das Finanzamt am Wohnort eingezogen.
2013 wurde die KFZ-Steuer von einem Finanzamt 60 km entfernt eingezogen.
Dieses Finanzamt holt sich auch das komplette Sponsoring für Deutschland, Einkommensteuer, Umsatzsteuer usw.
Das Leben kann so einfach sein. Anruf beim Finanzamt hat mich nicht weiter gebracht, weil die Mitarbeiterin nicht da war (Interne Fortbildung?) Das nächste Finanzamt erklärt mir erst mal langatmig, dass die Steuererklärung bis zu einem halben Jahr dauern kann.
Aber, wofür gibt's die FAQ? Hier die gewünschte Info:
Danach kann ein Fahrzeughalter ab dem 01.07.2012 auch nach Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk innerhalb von NRW das „alte“ Kennzeichen fortführen. Eine Pflicht zur Ummeldung besteht nicht, da von der Neuzuteilung eines Kennzeichens in diesen Fällen abgesehen werden kann. Die Entscheidung darüber liegt ausschließlich beim Fahrzeughalter.
Hinsichtlich der KraftSt bleibt das bisher zuständige Finanzamt auch weiterhin für die Besteuerung zuständig.
Alles klar?
Ach ja, HIER der LINK dazu.
Ach ja, die Steuer wird erst dann eingezogen, wenn sie auch fällig ist. Ich bin auch umgezogen und habe das Kennzeichen behalten. Nächste Fälligkeit der Steuer im Dezember!
ich bedanke mich recht herzlich!
Zitat:
Original geschrieben von ampex
Hallo
hab ne Frage.
Wohnte im Kreis Bergisch Gladbach.
hatte kenzzeichen GL
so dann bin ich im Mai umgezogen nach Wuppertal.
aber in NRW darf man ja das kennzeichen behalten.
nun hab ich durch zufall auf meinem kontoauszug geguckt.
und FA Bergisch Gladbach hat die KFZ steuer jetzt abgebucht.
ist das normal? also dass das FA die steuer einzieht wo das kennzeichen drauf läuft?
DIe ummeldung und eintragung im schein und brief hatte ich im verkehrsamt wuppertal machen lassen.
danke
Da im Moment viel bei den FAs im Umbruch ist, vielleicht wurde die Akte nicht an das FA nach Wuppertal weiter geleitet. Ab dem kommenden Jahr wird sowieso alles ganz anders .
Soweit ich weis, wurden die Fahrzeuge im gesamten Bundesgebiet auf 7 Hauptzollämter verteilt. Wird noch richtig lustig. Bereits bei uns haben sich schon Mitarbeiter des Zolls angemeldet um sich bei uns mit einigen Arbeitspraktiken bekannt zu machen und künftige Arbeitsweisen durchzugehen.
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von servicetool
Das kann ich nicht bestätigen.
Die KFZ-Steuer hat 2012 noch das Finanzamt am Wohnort eingezogen.
2013 wurde die KFZ-Steuer von einem Finanzamt 60 km entfernt eingezogen.
bei gleichem Kennzeichen? Dies wäre an sich ungewöhnlich, da normal das für den Zulassungsbezirk zuständige Finanzamt auch beim Umzug mit Kennzeichenmitnahme zuständig bleibt.
Viele Grüße
Peter
PS: Die Aktion mit dem Zoll wird sicher so manches Interessante bringen.
Nein, ungewöhnlich ist das nicht.
Die Finanzkassen wurden in Bayern zentralisiert, d.h. das örtliche Finanzamt wickelt keinen Zahlungsverkehr mehr ab, sondern dies wurde an eine zentrale Finanzkasse abgegeben und diese liegt bei einem anderen FA.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Er hat doch geschrieben er hat das Auto in Wuppertal bereits umgemeldet. Dann wird er dort auch eine neue Einzugsermächtigung abgegeben haben!
Deswegen kann doch originär weiter das alte FA zuständig bleiben aufgrund des GL Kennzeichens?! Einfach beim FA nachfragen...
Kann es, klar. Mein Post war auf "Sir Donald" bezogen, der meinte dass Wuppertal es aufgrund fehlender Daten ja gar nicht könne, was ich nicht glaube.