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KFZ Totalschaden HILFE
Hallo!
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Ich habe bei meinem 11 Jahre alten Auto einen unverschuldeten wirtschaftlichen Totalschaden erlitten. Die Versicherung zahlt EUR 1.550,00 für's Auto. Ich habe bereits einen Käufer für das Wrack der mir EUR 700,00 dafür gibt. Naja das hat für mich ja ganz gut ausgesehen. Aber jetzt kommt das Problem. Die Versicherung hat mir mitgeteilt, dass ich das Auto nicht verkaufen kann, sondern dass die Versicherung das über die "Börse" macht. Was soll das? Wenn ich mir den Schaden auszahlen lasse hab ich damit ja nicht mein Auto an die Versicherung verkauft oder? Hat jemand ähnliche Erfahrungen und was habt ihr gemacht. Bin für jede Antwort sehr dankbar!
lg
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12 Antworten
Hallo,
1. Frage: wurde ein Gutachten erstellt und wer hat den Wiederbeschaffungswert festgelegt?
2. Wenn ein Gutachten erstellt wurde, dann muss im Gutachten zu dem Mehrwertsteueranteil beim Wiederbeschaffungswert Stellung genommen werden.
3. Bei einem 11 Jahre alten Fahrzeug muss davon ausgegangen werden, dass im Wiederbeschaffungswert kein Mehrwertsteueranteil mehr enthalten ist.
4. Die Versicherung hat kein Recht, Dein Fahrzeug in eine Restwertbörse einzustellen. (siehe Rechtssprechung des BGH und ***EDITIERT wegeh FFW*** [Schreddi])
5. Falls ein Gutachten erstellt wurde und im Gutachten ein Restwert vermerkt sein sollte, dann darfst Du das Unfallfahrzeug zu diesem Preis verkaufen. Dies solltest Du tun, bevor Dir die Versicherung einen ominösen Restwert benennt. Denk daran - das Unfallfahrzeug ist Dein Eigentum. Über Dein Eigentum hast nur Du zu befinden und nicht die gegnerische Versicherung!!!
6. Zur Klärung des Sachverhaltes solltest Du einen geeigneten Verkehrs-Rechtsanwalt einschalten. Er kostet Dich nichts. Ihn muss die gegenerische Versicherung bezahlen.
Gruss HCING
Re: KFZ Totalschaden HILFE
Zitat:
Original geschrieben von winko1979
Hallo!
Wenn ich mir den Schaden auszahlen lasse hab ich damit ja nicht mein Auto an die Versicherung verkauft oder?
lg
Du hast Dir nicht den Schaden, sondern den kompletten Restwert auszahlen lassen. In dem Wrack stecken aber offenbar noch 700 EUR "Wert" (oder ein anderer Betrag, der auf vielfältige Weise festgestellt werden kann), also ist Dein Schaden nur 1550 - 700 EUR = 850 EUR. Da Du die gesamte Summe von 1550 EUR eingestrichen hast, gehört das Wrack der Versicheurng (die - egal wie - versuchen wird, die Karre zu veräussern, was aber nicht Dein Problem ist).
Alex
Hi,
@amen:
Er schreibt nirgends, dass der volle BWB ausgezahlt wurde - nur, dass er was von der Versicherung bekommen hat. Damit geht das Eigentum keineswegs zur Versicherung über.
HCING hat von der Problematik her schon alles erläutert - zum Thema Restwertbörse gibts auf den ersten beiden Seiten des Versicherungsforums aber auch schon zig Threads. Bitte dort und in der FAQ noch mit nachlesen wenn gewünscht.
Grüße
Schreddi
@ winko 1979
Das wichtigste was Du jetzt brauchst ist ein Gutachten von einem
QUALIFIZIERTEN UND UNABHÄNGIGEN Sachverständigen für KFZ-Schäden und Bwertung.
Das enthält dann den Wiederbeschaffungswert (bei einem 11-Jährigen Fahrzeug selbstverständlich ohne Mehrwertsteuer anteil) und den Restwert am regionalen allgemeinen Markt ermittelt. Zu dieser Thematik gibt es gleich mehrere BGH-Urteile jüngeren Datums.
Danach kannst Du Dein Fahrzeug zum im Gutachten festgelegten Restwert veräußern oder auch nicht.
Die Versicherung hat kein, wie auch immer geartetes Zugriffsrecht.
Aus Deiner Schilderung geht nicht hervor wer den Wiederbeschaffungswert in Deinem Fall ermittelt hat. Ein Versicherungsgutachter ? oder gar der Schadensregulierer selber?
Falls es so ist, solltest Du Dich auf keinen Fall mit diesen Werten einverstandenerklären.
Allein die Tatsache, daß die Versicherung versucht Dein Fahrzeug in eine Restwertbörse einzustellen ist ein klarer Übervorteilungsversuch und eine Mißachtung der eindeutigen Bundesgerichtshofsrechtsprechung.
Du kannst davon ausgehen, daß die anderen Werte auch,
nun - formulieren wir es zurückhaltend- deutlich ergebnisorientiert festgelegt wurden.
Übrigens Du kannst auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Sachverständigen Deines Vertauens und einen Fachanwalt für Verkehrswesen beaufttragen. Auch letzterer ist angesichts des bereits erfolgten Übervorteilungsversuches DRINGEND angeraten .
Berichte doch bitte wie die Sache weitergeht.
Gruß
runabout
Du solltest den hier erteilten Ratschlägen umgehend folgen.
Das Auto ist und bleibt deine Eigentum und allein du entscheidest, was damit passiert und nicht die Versicherung.
Das wäre ja noch schöner....
Zitat:
Original geschrieben von winko1979
Hallo!
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Ich habe bei meinem 11 Jahre alten Auto einen unverschuldeten wirtschaftlichen Totalschaden erlitten. Die Versicherung zahlt EUR 1.550,00 für's Auto. Ich habe bereits einen Käufer für das Wrack der mir EUR 700,00 dafür gibt. Naja das hat für mich ja ganz gut ausgesehen. Aber jetzt kommt das Problem. Die Versicherung hat mir mitgeteilt, dass ich das Auto nicht verkaufen kann, sondern dass die Versicherung das über die "Börse" macht. Was soll das? Wenn ich mir den Schaden auszahlen lasse hab ich damit ja nicht mein Auto an die Versicherung verkauft oder? Hat jemand ähnliche Erfahrungen und was habt ihr gemacht. Bin für jede Antwort sehr dankbar!
lg
Der Wagen ist und bleibt dein Eigentum. Der Gutachter ermittelt den Schaden, abzüglich Restwert. Die Versicherung macht dir Angebote (meistens gleich mit Käufer) um deinen "Schrott" los zu werden. Da würde ich nicht voreilig verkaufen, sondern versuchen einen höheren Wert zu erzielen. Für wieviel Euro und an wen du dein Auto verkaufst, is egal...Deswegen ermittelt der Gutachter Wert und Restwert. Das Auto bleibt aber dein Eigentum (bekommst ja den Restwert abgezogen). Sollte die Versicherung unbbedingt dein Auto verkaufen wollen, was sie gerne machen, kannst du dich dagegen wehren, nicht zulässig. Habe die Erfahrung gerade diese Woche gemacht, gleicher FAll.
Unverschuldeter Totalschaden, Gutachter war da, dort standen direkt schon Angebote mit Abnehmer. Habe das Fahrzeug zu einem wesentlich höheren Betrag verkauft als von der Versicherung vorgeschlagen. Für wieviel ich das Auto verkauft habe, hat niemand interessiert, hat auch niemand zu interessieren. LIef alles problemlos....
Mal abgesehen davon, dass der Faden hier 1 1/2 Jahre alt ist und der TE den Wagen bestimmt nicht mehr hat, ist Deine Auskunft falsch.
Richtig ist nur, dass der Geschädigte Eigentümer des Wagens bleibt und die Versicherung keine Autos verkauft. Das machen Autohändler.
Es interessiert aber durchaus jemanden, wenn Du den Wagen deutlich teurer verkauft hast. Denn der "Gewinn", den Du damit erzielt hast, ist schlichtweg eine ungerechtfertigte Bereicherung.
Du kannst das so machen. Aber dann behalt´s gefälligst für Dich. Denn wenn ein Leser hier wegen solcher Posts Ärger bekommt, wirst Du wohl kaum die Verantwortung dafür übernehmen.
Hafi
Manchmal kann man nur noch mit dem Kopf schütteln, was sich hier im Versicherungsforum so alles herumtreibt.
Da gräbt einer einen 1 1/2 Jahre alten Thread aus, nur um damit zu prahlen, wie er sich auf kosten anderer (nämlich auf der, der ehrlichen Beitragszahler) ungerechtfertigt bereichert hat und ist dann auch noch sichtlich stolz drauf.
Auf ein sehr viel tieferes Niveau kann man nun auch nicht mehr sinken
Mannomann ich fasse es echt nicht...........................................
Hi,
***GESCHLOSSEN***
...wegen Leichenfledderei
Grüße
Schreddi