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Kfz Verkaufen und Abmelden.

Themenstarteram 22. April 2014 um 18:28

Frage.

Wer zahlt,

wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird auf einen Supermarktparkplatz, vor der Wohnung des Käufers (kein Privat Stellplatz vorhanden)

Das Auto ist mit Kaufvertrag verkauft, wurde vom Verkäufer abgemeldet. Jetzt steht es so lange auf dem Parkplatz bis der Käufer es anmeldet. Als Verkäufer weiß man ja nicht wann der Verkäufer genau das Fahrzeug anmeldet.

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21 Antworten
am 22. April 2014 um 18:35

.....der Käufer wenn du den Kaufvertag und die Bescheineigung zur Abmeldung hast.

Keep Cool, dann kann dir keiner was! ;)

Grundsätzlich zahlt erstmal derjenige, der den Schleppauftrag erteilt hat. Von wem er sich dann das Geld wiederholt, steht auf einem anderen Blatt, aber grundsätzlich wäre das mal der Eigentümer des Fahrzeugs.

So einfach finde ich die Frage jetzt nicht.

Hat das denn der Käufer da abgestellt?

Wenn nein:

Ist der Käufer schon wirklich Eigentümer geworden?

(das ist ne lustige Frage)

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

So einfach finde ich die Frage jetzt nicht.

Hat das denn der Käufer da abgestellt?

Wenn nein:

Ist der Käufer schon wirklich Eigentümer geworden?

(das ist ne lustige Frage)

Sehr gute Frage, die man m.E. hier sicherlich so nicht beantworten kann. Es wären wahrscheinlich alles nur Annahmen.

Meine Annahme wäre, dass derjenige der es dort abgestellt hat (Verkäufer) verantwortlich ist, wenn der Käufer es vielleicht noch nicht einmal in Empfang genommen hat.

am 22. April 2014 um 19:26

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

 

Ist der Käufer schon wirklich Eigentümer geworden?

(das ist ne lustige Frage)

Moin.

So lustig ist die Frage garnicht.

Er muss nämlich nur Besitzer geworden sein, ob er dann auch Eigentümer ist, könnte ja die Bank oder die Oma sein die den Wagen bezahlt hat, ist irrelevant.

Aufgrund des Kaufvertrags ist er zumindest Besitzer geworden, fragt sich ob er den Verkäufer bei den Abschleppkosten in Regress nehmen kann, falls dieser ihn dort abgestellt hat.

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Er muss nämlich nur Besitzer geworden sein, ob er dann auch Eigentümer ist, könnte ja die Bank oder die Oma sein die den Wagen bezahlt hat, ist irrelevant.

Nö. Der Eigentümer ist für das Eigentum verantwortlich. Wenn nicht der Eigentümer das Fahrzeug dort abgestellt hat, betrifft alles, was aus der Abstellung heraus folgt, nur das Verhältnis Eigentümer - Absteller.

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Aufgrund des Kaufvertrags ist er zumindest Besitzer geworden

Nö, ganz sicher nicht.

Themenstarteram 22. April 2014 um 20:20

Käufer hat den Verkäufer den Vorschlag gemacht das Fahrzeug vor seinem "Haus" Rewe Parkplatz den Wagen zu parken, die Nummernschilder abschrauben und dann das Fahrzeug abmelden. Der Käufer meldet es dann an und bringt die neuen Nummerschilder an das Fahrzeug an. Was passiert aber wenn er das Fahrzeug aber erst, zb. in einer Woche anmeldet. Verkäufer hat das Geld, Käufer den Brief.

Was soll schon passieren? Das Auto ist entweder abgeschleppt oder nicht. Wenn ja, dann wird das erst rausgerückt, bis einer der beiden die Abschleppkosten bezahlt hat. Da können die beiden sich dann schön selber auseinandersetzen, wenn sie den Chef vom Rewe nicht vorher gefragt haben...

Eine (mögliche) Abschleppung hat keine Auswirkungen auf die Zulassung oder den Kaufvertrag...

am 22. April 2014 um 20:29

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Er muss nämlich nur Besitzer geworden sein, ob er dann auch Eigentümer ist, könnte ja die Bank oder die Oma sein die den Wagen bezahlt hat, ist irrelevant.

Nö. Der Eigentümer ist für das Eigentum verantwortlich. Wenn nicht der Eigentümer das Fahrzeug dort abgestellt hat, betrifft alles, was aus der Abstellung heraus folgt, nur das Verhältnis Eigentümer - Absteller.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Aufgrund des Kaufvertrags ist er zumindest Besitzer geworden

Nö, ganz sicher nicht.

:confused:

Falsch,

ich fahre z.B. ein Leasingfahrzeug oder habe ein Fzg per Fzg- Kredit gekauft, Eigentümer ist in dem Fall der Leasinggeber bzw. die Bank, wäre mir neu das die für Abschleppkosten oder Strafzettel aufkommen :rolleyes:

Der Eigentümer einer Wohnung die ich gemietet habe, also Besitzer bin haftet genausowenig wenn bei mir die Waschmachine ausläuft und einen Schaden verursacht.

Soviel zum Thema Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer!

Gruss TAlFUN

p.s.

Zum Thema, faktisch ist der Käufer Besitzer des Kfz, was nicht automatisch bedeutet das er auch Eigentümer ist, das ist derjenige der das Kfz bezahlt hat!

Ganz ehrlich, ich kenne mich da denke ich schon aus und weiß mit den Begriffen Besitzer und Eigentümer umzugehen. Durch einen Kaufvertrag wird niemand Besitzer. Ist so. Da liegst du mit deiner Aussage schlicht falsch. Deine Beispiele sind auch vollkommen irrelevant, weil ich nichts anderes gesagt habe. Und zum Teil falsch. Solche Sachen betreffen immer das Innenverhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer (oder Nutzer), wenn diese Personen nicht identisch sind.

Themenstarteram 22. April 2014 um 21:00

Nicht streiten!

Früher galt doch mal: Wer den Brief hat ist der Besitzer?!

Muß man jetzt nicht beim Abmelden den Käufer nennen, bei der Zulassungsstelle?

Nö.

Zitat:

Original geschrieben von frankynight

Früher galt doch mal: Wer den Brief hat ist der Besitzer?!

nö! :eek:

der brief gehört dem fahrzeugeigentümer - das besitzen des briefes (bzw. dort eingetragen zu sein) macht aber nicht automatisch zum eigentümer!

und wenn du dir deine zulassungsbescheinigung II anguckst, wirst du dort den vermerk 'Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.' finden!

Themenstarteram 22. April 2014 um 23:36

Stimmt der Eigentümer ist ja auch zb. bei einem Leasingfahrzeug das Leasingunternehmen, oder bei einer Finazierung die Bank, doch die Zahlen ja nicht die evtl. Abschleppkosten, wobei wir dann wieder beim Thema wären, wer muß zahlen.

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