1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. KFZ Vers. hat gekündigt

KFZ Vers. hat gekündigt

Themenstarteram 11. Juli 2006 um 22:37

Hallo,

da hier so viele vom Fach sind,

weiss jemand einen günstigen Direktversicherer der einen Kunden aufnimmt (Vollkasko, SFR 8),bzw. nicht pauschal ablehnt, der gekündigt wurde (Schadenskündiung)?

Der Kunde hatte lediglich einen Vorschaden.

Glasbruch , 650 euro.

Danke für Eure Infos.

Ähnliche Themen
15 Antworten
am 11. Juli 2006 um 22:57

wenn er Glück hat und die Kündigung noch nicht wirksam ist kann er der Kündigung zuvorkommen indem er vorher bei seiner Gesellschaft kündigt.Muß ja vorher Bescheid bekommen haben daß sie ihn Kündigen werden.Habe ich schon ein paar mal für meine Kunden gemacht,und hatten danach keine Schwierigkeiten eine neue Gesellschaft zu finden.Hoffe geholfen zu haben.

Grüße

Aimes

Ps:In Ebay hat letztens einer ein Beratungsgespräch vertsteigert.Hätte nur ein Euro gekostet.

Themenstarteram 11. Juli 2006 um 23:03

Danke für das schnelle Feedback.

Ja das ginge, aber mit dem Haken daß der VR nach der Kündigung des VN die auf die volle Jahresprämie besteht.

Das wären dann mehrere Hundert Euro in den Wind.

Hat der VR darauf nicht bestanden?

Daher warten wir die Kündigung (mit 1 Monatsfrist) ab und brauchen bis zum Wirksamwerden eine neue Versicherung.

am 11. Juli 2006 um 23:44

habe bis jetzt nur kulante Versicherer gehabt,das mit der Jahresprämie gabs bei mir noch nie.Hab immer nur reingeschrieben hiermit kündige ich die Versicherung von....zum.... MfG...... Du bist doch selber vom Fach,oder?

Vielleicht auch ein bißchen mit Gesellschaft verhandeln,Tränendrüse usw...hat auch schon geholfen.

Grüße

Aimes

Themenstarteram 12. Juli 2006 um 0:05

schon richtig, wer nur lange genug nervt kriegt den Vertrag i.d.R. auch so beendet.

In dem Fall sind aber zu viele Haken dran, z.B. ist der Kunde noch in Urlaub, ich müste die Kündigung aber vor Ablauf der Monatsfrist mit Originalunterschrift haben.Sonst verliert der VR ja sein Recht auf Schadenskündigung.

Ne, ich muss in den sauren Apfel beissen und den VR kündigen lassen und den Kunden bestmöglich woanders verarzten.

am 12. Juli 2006 um 0:59

na die Kündigng ist doch mit etwas äh kreativität kein Problem.

Kunden anrufen,hat doch normal Handy,Sachlage abklären

Bescheid geben und Kündigen.Der wird ja wohl nichts dagegen haben.Brauchst halt dringend die Erlaubnis von ihm.

Und wie gesagt dann kommts auf deine Kreativität an.

Grüße

Aimes

Ps:Oder vielleicht kann Dir der Typ von Ebay weiterhelfen.

am 12. Juli 2006 um 8:50

Zitat:

Der Kunde hatte lediglich einen Vorschaden.

Wer war denn der Vorversicherer? Direct Line?

Muss es unbedingt ein Direktversicherer werden. Bei einigen Gesellschaften sind die Kündigungsgewohnheiten einiger Direktkonkurrenten sehr wohl bekannt und wenn man den Fall schildert könnte es ohne Folgen bleiben.

Themenstarteram 12. Juli 2006 um 9:54

Nein, es war kein Direktversicherer.

Der Kunde hat schon den Erstbeitrag nicht gezahlt, stand schon vor der Vertragskündigung.

Dann kam der Schaden, dieser Zusammenhang hat die Sanierungsprüfung angestoßen.

Als dann die weitere Kundenbeziehung geprüft wurde (auch schon hohe Schäden in VGV,VHV) fiel die Entscheidung , daß man sich möglichst vom Risiko verabschiedet.

Der Kunde ist aber ein wichtiger Multiplikator hier im Ort.

Ich hab' dem bisher allerdings eine ganz harte Prämie gemacht.

Das ist sonst nur mit einem Direktversicher realisierbar.

Den "kooperierenden" Mitberwerbern am Ort kann ich das nicht zumuten, die kriegen nur ne KFZ, müssten hohe NAchlässe hinauslegen und dann ein Kunde der nie pünktlich zahlen kann.

Daher bin ich noch aufder Suche .

Die Allianz 24 hat schon abgelehnt.

am 12. Juli 2006 um 10:26

kann der denn den Rest seiner Versicherungen pünktlich bezahlen?Da wirst Du doch auch die ganze Zeit den Beiträgen hinterherspringen dürfen.Ich habe solche "Kunden" am Anfang auch noch gehalten,bis ich mal überlegt habe was für einen Streß ich mit diesen Typen habe.Habe zB einem gepfändetes Auto zurückgeholt,er dann doch nicht gezahlt,

2mal bin ich für ihn ins Landratsamt gefahren,eine Fahrt hin und zurück 50 Kilometer,er dann auch Kfz nicht gezahlt,PKV gemacht,wieder nicht gezahlt usw...

Solche Typen habe ich aussortiert,auch wenn das eine oder andere Storno kommt.Lieber gar keine Kunden als solche.

Grüße

Aimes

am 12. Juli 2006 um 22:09

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

Der Kunde hat schon den Erstbeitrag nicht gezahlt, stand schon vor der Vertragskündigung.

Dann kam der Schaden, dieser Zusammenhang hat die Sanierungsprüfung angestoßen.

Als dann die weitere Kundenbeziehung geprüft wurde (auch schon hohe Schäden in VGV,VHV)

Ds ist natürlich genau die Klientel, wo niemand scharf drauf ist, aber ich nehme an, das ist Dir auch klar.

Bei der Haftpflicht besteht ja Annahmepflicht (wenn auch im Zweifelsfall unter erschwerten Bedingungen: Vorkasse, nur gesetzliche Mindestdeckung etc.), sofern er bei der Gesellschaft nicht schonmal versichert war und gekündigt wurde. Mit der Kasko kanns aber schwierig werden.

Ich fürchte, Du wirst viel mit Versicherern telefonieren, den Sachverhalt schildern und hoffen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Aimes

wenn er Glück hat und die Kündigung noch nicht wirksam ist kann er der Kündigung zuvorkommen indem er vorher bei seiner Gesellschaft kündigt.Muß ja vorher Bescheid bekommen haben daß sie ihn Kündigen werden.Habe ich schon ein paar mal für meine Kunden gemacht,und hatten danach keine Schwierigkeiten eine neue Gesellschaft zu finden.Hoffe geholfen zu haben.

Grüße

Aimes

Ps:In Ebay hat letztens einer ein Beratungsgespräch vertsteigert.Hätte nur ein Euro gekostet.

Dabei muß man allerdings berücksichtigen, daß bei der Kündigung durch den Kunden der unverbrauchte Beitragsanteil nicht zurückgezahlt wird. Wenn der Versicherer kündigt, wird aber erstattet!

EDIT: Ups, steht da ja schon. Man sollte ab und zu gründlicher lesen. ;)

Themenstarteram 13. Juli 2006 um 12:58

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Ds ist natürlich genau die Klientel, wo niemand scharf drauf ist, aber ich nehme an, das ist Dir auch klar.

.

Jo.

Sonst hätte ich den Kunden bei einer anderen Agentur eines Serviceversicherers untergebracht.

Aber ich habe die Lösung auch schon gefunden.

Die Sparkassen-Direkt Versicherung nimmt den Kunden mit Vollkasko.

Und die haben wirklich gute Preise und sehr faire Bedingungen.

Ich bin zwar kein großer Freund von deren Muttergesellschaft, (immer da immer nah...)

aber was ich bei denen bisher mitbekommen habe ist absolut OK.

Dann ist es mir im übrigen auch egal ob er seine Prämien pünktlich zahlt oder nicht.

Da kann er nicht zu mir kommen und um Aufschub bitten.

Anekdote am Rande, auch dessen VGV und VHV Erstpträmien waren nicht rechtzeitig bezahlt.

Irgendwann war ich so genervt, daß ich die fehlenden 60 euro "vorgestreckt" habe und selber einbezahlt.

4 (!) Tage später hat er einen großen Schaden der VHV und VGV betrifft.Der auch voll reguliert wurde.

Da ist es klar, daß der VR da keine große Lust mehr auf den Kunden hat.

Für mich vor Ort ist aber leider ein "meinungsbildender" Multiplikator.

Daher muss ich versuchen ihn sanft (und nach Ende der Stornohaftung) wieder loszuwerden.

am 13. Juli 2006 um 18:21

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

Dann ist es mir im übrigen auch egal ob er seine Prämien pünktlich zahlt oder nicht.

Da kann er nicht zu mir kommen und um Aufschub bitten.

;)

Dann hat die Kündigung ja sogar was Gutes.....

am 24. Juli 2006 um 21:30

Sorry aber auf solche Kunden sollte jeder Versicherer auf verzichten.

Wer es nichtmal für nötig hält seine Erstprämie zu zahlen, da muss ich knallhart sagen dem gehört es auch nicht anders.

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

Der Kunde hat schon den Erstbeitrag nicht gezahlt, stand schon vor der Vertragskündigung.

Jedem Fachmann ist klar, dass der VR lediglich mit der Hinterlegung der VBK bei der Zul.-Stelle, in der vorläufigen Deckungszusage war!

Wer gemäß § 38 VVG den Erstbeitrag nicht fristgemäß entrichtet, hat somit den Versicherungsschein nicht eingelöst und das Vertragsverhältnis ist folglich nicht zustande gekommen. Eine besondere Vertragskündigung (welchen Vertrag?) sollte jetzt bitte was beenden?

Der VR wird nun der Zul.-Stelle eine sog. 29c Anzeige schicken, d.h. die Entziehung der Kfz-Haftplichtdeckung gemäß Pflichtversicherungsgesetz zum XY Datum.

Deine Antwort
Ähnliche Themen