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Kfz Versicherung auf Papa, ins Ausland fahren
Hallo liebe Leute,
und zwar fahre ich dieses Jahr nach Türkei. Das Auto ist auf mich zugelassen, aber die KfZ Versicherung läuft auf meinen Vater. Er steht auch in den Versicherungsunterlagen drin. Ich bin als Fahrer bei der Versicherung natürlich hinterlegt. Meine Frage ist brauche ich irgendetwas schriftlich von meinem Vater im Fall der Fälle das irgendetwas passiert?
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15 Antworten
Die Grüne Karte der Versicherung und einen europäischen Unfallbericht solltest du dabei haben und wenn es in den asiatischen Teil gehen sollte, musst du nachfragen ob die Versicherung das abdeckt. Ein paar Versicherungen lassen das zu, ein paar andere nicht.
Färst du auch in den Asiatischen Teil der Türkei? Wenn ja, solltest du dich schlau machen, ob der auch durch die Versicherung abgedeckt ist. I.d.R. gilt die KFZ-Versicherung nur innerhalb der geographischen Grenzem Europas.
Ansonsten reicht die grüne Versicherungskarte, darauf ist die Versicherungsnummer, das reicht. Schau auch, dass der Auslandsschadenschutz mit inkludiert ist. Das ist ein aufpreispflichtiges Extra, welches dein Vater für ein paar €uro dazu buchen kann.
Edith: zeitgleich mit Paul
Ja, ich fahre auch in den asiatischen Teil. Die Versicherung läuft über die ADAC. In der grünen Karte (bzw. hier weiß) erkenne ich jetzt keinen Ausschluss für den asiatischen Teil. Sehe ich das richtig?
Wo die Versicherung gültig ist, steht in den AKB. Schau dort mal, wo der Versicherungsschutz gültig ist. In der grünen Karte kannst du das nicht zweifelsfrei erkennen.
Auszug aus den AKB 10/2022 des ADAC:
Teil A - Leistungsbausteine
1.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
(1) Versicherungsschutz in Europa und in der EU
Sie haben im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in
• den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische
Teil der Türkei),
• dem asiatischen Teil der Türkei sowie
• den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen
Union gehören.
Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen
Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang
Ihres Versicherungsvertrags.
Der Versicherungsschutz besteht demnach im Asiatischen Teil der Türkei nicht. Du solltest versuchen, den Teil dort einzuschließen.
Korrektur nach Hinweis von @PeterBH (danke): die Versicherung gilt auch im Asiatischen Teil der Türkei.
Der entsprechende Satz wurde von meinen Augen nicht erfasst .
Verstehe ich vielleicht falsch, aber erst zitierst du die AKB, wonach "Sie haben Versicherungsschutz...dem asiatischen Teil der Türkei"
und dann besteht der Schutz im asiatischen Teil nicht?
zustimm.
und man könnte auch in die letzte Fassung der AKB schauen:
https://www.adac.de/produkte/versicherungen/autoversicherung/faq/
Wobei der TE in die AKB schauen muss, die seinem Vertrag zu Grunde liegen.
@Astradruide Wobei auch jeder die aktuellen AKB selber ergockeln kann
natürlich, nur zietiere ich dann auch aus *diesen*. ... der Königsweg ist dann aber wohl das verlinken bzw. die Quellenangabe und der Ratsuchende ist zu 100% in der Eigenverantortung. Insofern bitte nicht auf mich "herumhacken".
Die Quellenangabe bei meinem Zitat war/ist da, das sind die letzten AKB, welche ich abgespeichert habe. Etwas Eigeninitiative der User kann man wohl erwarten.
Außerdem hacke ich nicht auf dich rum .
Wer hackt auf dir herum? Dein richtiger Hinweis auf die AKB wurde nur ergänzt, dass für den TE die Vertragsabschluss gültige maßgeblich ist.
Vielen Dank für die Infos
Zitat:
Ja, ich fahre auch in den asiatischen Teil. Die Versicherung läuft über die ADAC. In der grünen Karte (bzw. hier weiß) erkenne ich jetzt keinen Ausschluss für den asiatischen Teil. Sehe ich das richtig?
Ja das siehst du richtig ist nicht angekreuzt.