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KFZ Versicherung, Ausschluss Akku Entsorgung
Ja liebe Mods, ich hab die Suchfunktion benutzt und nichts gefunden!
Bin gerade auf der Suche nach einer ordentlichen KFZ Versicherung und lese dann im
Kleingedruckten bei vielen Versicherungen:
Übernahme weiterer Kosten im Schadenfall (Betriebsmittel, Bremsflüssigkeiten, Öl, etc.)
Entsorgungskosten bei Totalschaden (ausgenommen Akkus von Elektro- und Hybridfahrzeugen)
Warum bietet man dann eine Versicherung für dieses Auto an?
Wo seid ihr versichert? Zahlt eure Versicherung eine Akku Entsorgung im
Schadensfall?
LG
Astrid
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24 Antworten
Interessante Frage. Beziehst du dich auf Teil- oder Vollkasko, oder einen Pannenhilfe-Baustein in der Versicherung?
Gilt als hochgefährlicher Sondermüll und es fehlen einfach die Erfahrungen, was so etwas kosten wird.
Interessantes Thema.
Ich muß gestehen, dass ich mir da keine großem Gedanken drüber gemacht habe. Wir leasen, ist ein Firmenfahrzeug und nach drei Jahren geht das Fahrzeug zurück. Ich sah eher das Problem, überhaupt einen Versicherer zu finden, der bereit ist solch ein Auto zu akzeptablen Konditionen zu versichern. Bin dann bei der Allianz gelandet. Wollte nicht mehr als 300€ Selbstbeteiligung. Mein Alter Versicherer wollte nur mit 1000€ Selbstbeteiligung versichern und das auch in Teilkasko.
Zitat:
@motor_talking schrieb am 29. Dezember 2020 um 12:20:12 Uhr:
Interessante Frage. Beziehst du dich auf Teil- oder Vollkasko, oder einen Pannenhilfe-Baustein in der Versicherung?
Das steht in den zusätzlichen Leistungen.
Finde das ganz schön frech von denen wenn ich diesen Fahrzeugtyp eingebe und
dann solche Einschränkungen irgendwo versteckt stehen.
Habe drei Versicherungen verglichen und dabei ist es mir dann
aufgefallen.
Möchte bestimmt nicht in einem Schadensfall Unsummen für die Entsorgung bezahlen
müssen, glaube absolut nicht, daß die Leasinggesellschaft damit etwas zu tun hätte,
weshalb auch.
Zitat:
@Benni1305 schrieb am 29. Dezember 2020 um 13:23:25 Uhr:
Interessantes Thema.
Ich muß gestehen, dass ich mir da keine großem Gedanken drüber gemacht habe. Wir leasen, ist ein Firmenfahrzeug und nach drei Jahren geht das Fahrzeug zurück. Ich sah eher das Problem, überhaupt einen Versicherer zu finden, der bereit ist solch ein Auto zu akzeptablen Konditionen zu versichern. Bin dann bei der Allianz gelandet. Wollte nicht mehr als 300€ Selbstbeteiligung. Mein Alter Versicherer wollte nur mit 1000€ Selbstbeteiligung versichern und das auch in Teilkasko.
Du hast das gleiche Problem im Schadensfall, bin gespannt ob das durch die Allianz
abgedeckt ist, ansonsten haftet der Halter, sprich eure/Deine Firma und da kommen
locker mehr als 20.000€ zusammen
@X5 Heizerin schrieb am 29. Dezember 2020 um 17:11:35 Uhr:
Zitat:
Du hast das gleiche Problem im Schadensfall, bin gespannt ob das durch die Allianz
abgedeckt ist, ansonsten haftet der Halter, sprich eure/Deine Firma und da kommen
locker mehr als 20.000€ zusammen
Klar, hätten wir bei einem Schadensfall auch da das selbe Problem, aber ich schrieb ja auch, ich hab mir darüber keine Gedanken gemacht habe. Eine akzeptable Versicherung zu finden ist schon schwer genug, bei einem der meist gestohlenen Autos in Deutschland. Der Rest ist dann halt bei uns gewinnmindernd zu betrachten. Zwar nicht schön, aber das Finanzamt leidet dann auch drunter.
Ebenso ungeklärt ist nach meinem Kenntnisstand auch die Übernahme der Kosten der Entsorgung der übergeblieben, wässrigen Lösung, sollte das Fahrzeug im Brandfalle in einem Löschcontainer getaucht werden müssen zum Abklingen.
Zitat:
@Benni1305 schrieb am 29. Dezember 2020 um 20:13:47 Uhr:
@X5 Heizerin schrieb am 29. Dezember 2020 um 17:11:35 Uhr:
Zitat:
@Benni1305 schrieb am 29. Dezember 2020 um 20:13:47 Uhr:
Zitat:
Du hast das gleiche Problem im Schadensfall, bin gespannt ob das durch die Allianz
abgedeckt ist, ansonsten haftet der Halter, sprich eure/Deine Firma und da kommen
locker mehr als 20.000€ zusammen
Klar, hätten wir bei einem Schadensfall auch da das selbe Problem, aber ich schrieb ja auch, ich hab mir darüber keine Gedanken gemacht habe. Eine akzeptable Versicherung zu finden ist schon schwer genug, bei einem der meist gestohlenen Autos in Deutschland. Der Rest ist dann halt bei uns gewinnmindernd zu betrachten. Zwar nicht schön, aber das Finanzamt leidet dann auch drunter.
Hallo,
die 1000€ Selbstbeteiligung im Schadensfall wären weniger gewinnmindernd.:
LG
Die 1000€ Selbstbeteiligung würde ich dann aber immer bezahlen, auch bei Glasbruch.
Ist aber jetzt auch nicht das Thema hier.
Zitat:
@Jander schrieb am 29. Dezember 2020 um 20:27:59 Uhr:
Ebenso ungeklärt ist nach meinem Kenntnisstand auch die Übernahme der Kosten der Entsorgung der übergeblieben, wässrigen Lösung, sollte das Fahrzeug im Brandfalle in einem Löschcontainer getaucht werden müssen zum Abklingen.
Das kommt dann auch noch dazu, denke da geht es nach dem Verursacherprinzip.
Das Geschrei wird dann groß sein wenn der Erste hier eine Monster
Rechnung bekommt, mal abgesehen davon, daß ich das Niemandem Wünsche.
Aber besteht hier bei keinem Deckung im Schadensfall?
Ich weiß dann welche Versicherung ich wählen werde
Bei mir (Schweiz) ist es nicht von der Deckung ausgeschlossen. Hilft dir aber nicht
Ich hab die Flotte auch bei der Allianz, ich werd' wohl mal schauen müssen.
Zitat:
@seeba schrieb am 29. Dezember 2020 um 22:59:04 Uhr:
Ich hab die Flotte auch bei der Allianz, ich werd' wohl mal schauen müssen.
Besser ist das
Bin auch gerade dabei zu überlegen ob es wieder ein Diesel oder doch ein 45e wird. Durch Eure Diskussion hier habe ich direkt mal meine HUK angerufen. Dabei kam folgende Aussage:
Der Hersteller ist gesetzlich verpflichtet diesen AKKU bei einem Unfall zurück zu nehmen.
Die Versicherung übernimmt die restlichen Unfallkosten.
Auf meine Frage, ob es eine finanzielle Lücke zwischen diesen beiden Aktionen gibt, die eventuell der Halter übernehmen müsste, bekam ich ein klares nein als Antwort. Der Versicherungsnehmer wird hierbei nicht belastet oder muss in Vorkasse gehen.
Diese Problematik hatte einmal vor einiger Zeit existiert. Die Versicherungsgesellschaften und die Hersteller mussten sich deshalb auf Druck von oben einigen.
Ich verlasse mich mal auf diese Aussage der HUK. Bleibt nur die Frage was bei Altverträgen korrigiert wurde um nicht den Halter im Regen stehen zu lassen.