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KFZ-Versicherung meldet sich nicht

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 9. Januar 2010 um 15:50

Hallo,

das Thema hat zwar nur indirekt mit (meinem) Insignia zu tun, aber ich denke alle, die Ihren neuen Insignia selbst zugelassen haben, können mir Auskunft geben.

Ich habe am 18. Dezember den Insignia mit der Versicherungsdoppelkarte bei der Zulassungstelle angemeldet. Bis jetzt habe ich noch keine Rückmeldung vom Versicherer (HDI) bekommen. Muß sich der KFZ-Versicherer selbst melden, oder bin ich angehalten selbst aktiv zu werden ? Meiner Meinung nach sollte der Versicherer an einem Neuvertrag Eigeninteresse bekunden. Oder kann es sein, dass die Zulassungstelle solange braucht, bis die Unterlagen an den Versicherer verschickt werden ?

Weiß jemand, ob ich mit der Doppelkarte automatisch Vollkasko versichert bin ?

 

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19 Antworten
am 9. Januar 2010 um 16:02

Hallo,

18.12. finde ich jetzt nicht kritisch vom Zeitraum 2-4 Wochen sind normal und Du hattest ja noch die Feiertage dazwischen.

Trotzdem es handelt sich um eine Bringschuld, wenn die Versicherung Dich wirklich mal vergessen solltest, stehst Du sicher dumm da, wenn mal was passiert.

Also sicherheitshalber mal Anrufen und nachfragen.

Gruß Jürgen

Würde mal sagen das zwischen Weihnachten und Neujahr nicht alles so schnell geht wie normal.

Die meisten Firmen sind zwischen den Feiertagen nur spärlich besetzt.

Mal warten bis Ende Januar und dann mal höfflich anfragen ;)

damals vor 15 Jahre habe ich 6 Monate gewartet.

Niemand hat sich bei mir gemeldet dann habe ich angerufen und erst dann ist vertreter gekommen.

Zum glick kein unfal gehabt.

Habe damals in Augsburg gewohnt.

Mein Tip : Besser anrufen

Also bei mir hats fast 4 Wochen gedauert, Auto angemeldet am 27.11. und erst die Bestätigung durch die Versicherung am 23.12. inkl. neuer Abrechnung bekommen.. denke das liegt zur Zeit auch mit an den Beitragsabrechnungen die sich ja geändert haben und neu verschickt werden müssen.. da kann schon mal ein "Neuvertrag" etwas länger liegenbleiben.

Eigentlich kann Dir meiner Meinung nach auch nichts passieren, denn Du hast ja eine Nummer von Deiner Versicherung bekommen (früher mussten doch imer die Doppelkarten ausgefüllt werden, jetzt nur noch Nummern) und da kommen die schon von selber drauf, da die bestimmt auch nen Programm zur Nachverfolgung von Nummern haben und die Städte diese ja auch sofort online melden.

Ich habe auch ein Auto am 21.12 zugelassen und heut nen Brief bekommen dass das erstellen meiner Unterlagen noch etwas dauert aber Versicherungsschutz allerdings nichts änder. Würde das also an deiner Stelle nicht so eng nehmen. Es ist ja nicht allein die Doppelkarte sondern die Zulassungstelle bekommt ja auch direkt vom Versicherer zeitgleich die Info. Hast du die Nummer zum Zulassen bist du ab der Zulassung auch versichert.

Hi,

bei mir war das so, Doppelkarte geholt und sofort Vertrag fertig gemacht und mit nach Hause bekommen. Das war im Februar letzten Jahres. Auf die Frage hin ob ich nochmal vorbeikommen muß oder irgend ein Bescheid bekommen sagte er mir sie bekommen so in ca. 4 Wochen die Abrechnung, weil ich ja Anfang Januar schon bezahlt habe, für das Vorgängerfahrzeug des Insignias.

So war es dann auch hatte dann sogar noch über 50€ Guthaben gehabt die dann mit der nächsten Fälligkeit verrechnet wurden Anfang Juli 2009.:p

Ach ja, bin bei der DEVK

Gruß Markus

am 9. Januar 2010 um 17:44

Zitat:

Original geschrieben von sappo

Hallo,

das Thema hat zwar nur indirekt mit (meinem) Insignia zu tun, aber ich denke alle, die Ihren neuen Insignia selbst zugelassen haben, können mir Auskunft geben.

Ich habe am 18. Dezember den Insignia mit der Versicherungsdoppelkarte bei der Zulassungstelle angemeldet. Bis jetzt habe ich noch keine Rückmeldung vom Versicherer (HDI) bekommen. Muß sich der KFZ-Versicherer selbst melden, oder bin ich angehalten selbst aktiv zu werden ? Meiner Meinung nach sollte der Versicherer an einem Neuvertrag Eigeninteresse bekunden. Oder kann es sein, dass die Zulassungstelle solange braucht, bis die Unterlagen an den Versicherer verschickt werden ?

Weiß jemand, ob ich mit der Doppelkarte automatisch Vollkasko versichert bin ?

Hab am 01.12.2009 den HDI Vertrag unterschriebne und erst am 02.01.2010 nachdem die Zulassungsbehörde sich bei HDI gemeldet hatte bescheid bekommen :)

am 9. Januar 2010 um 21:33

Zitat:

Original geschrieben von sappo

Hallo,

das Thema hat zwar nur indirekt mit (meinem) Insignia zu tun, aber ich denke alle, die Ihren neuen Insignia selbst zugelassen haben, können mir Auskunft geben.

Ich habe am 18. Dezember den Insignia mit der Versicherungsdoppelkarte bei der Zulassungstelle angemeldet. Bis jetzt habe ich noch keine Rückmeldung vom Versicherer (HDI) bekommen. Muß sich der KFZ-Versicherer selbst melden, oder bin ich angehalten selbst aktiv zu werden ? Meiner Meinung nach sollte der Versicherer an einem Neuvertrag Eigeninteresse bekunden. Oder kann es sein, dass die Zulassungstelle solange braucht, bis die Unterlagen an den Versicherer verschickt werden ?

Weiß jemand, ob ich mit der Doppelkarte automatisch Vollkasko versichert bin ?

Grundsätzlich ist ein Fahrzeug ohne Versicherungsantrag erstmal nur Haftpflicht versichert. Solltest Du bisher beim HDI auch eine Vollkaskoversicherung gehabt haben, wird dies meistens übernommen. Um sicher zu sein, würde ich mit meiner Versicherung Kontakt aufnehmen. Im Schadenfall möchtest "Du" ja Geld von denen haben.

Zitat:

Original geschrieben von Oggy2406

Zitat:

Original geschrieben von sappo

Hallo,

das Thema hat zwar nur indirekt mit (meinem) Insignia zu tun, aber ich denke alle, die Ihren neuen Insignia selbst zugelassen haben, können mir Auskunft geben.

Ich habe am 18. Dezember den Insignia mit der Versicherungsdoppelkarte bei der Zulassungstelle angemeldet. Bis jetzt habe ich noch keine Rückmeldung vom Versicherer (HDI) bekommen. Muß sich der KFZ-Versicherer selbst melden, oder bin ich angehalten selbst aktiv zu werden ? Meiner Meinung nach sollte der Versicherer an einem Neuvertrag Eigeninteresse bekunden. Oder kann es sein, dass die Zulassungstelle solange braucht, bis die Unterlagen an den Versicherer verschickt werden ?

Weiß jemand, ob ich mit der Doppelkarte automatisch Vollkasko versichert bin ?

Grundsätzlich ist ein Fahrzeug ohne Versicherungsantrag erstmal nur Haftpflicht versichert. Solltest Du bisher beim HDI auch eine Vollkaskoversicherung gehabt haben, wird dies meistens übernommen. Um sicher zu sein, würde ich mit meiner Versicherung Kontakt aufnehmen. Im Schadenfall möchtest "Du" ja Geld von denen haben.

Es treten automatischen die Bedingungen des versicherten Altfahrzeuges in Kraft. D. h. wenn das vorige Fahrzeug Vollkasko versichert war, ist auch das folgende Fahrzeug so versichert. Zumindest war das bei meinem Fahrzeugwechsel so.

Die Doppelkarte (jetzt eVB) gewährt nur eine sog. "vorläufige Deckung", die gesetzlich nur die Haftpflicht einschließt. Ob und zu welchen Konditionen da mehr drin ist, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Melden muss sich die Versicherung gar nicht, in der Regel wird sie es aber tun. Da Du ja aber offenbar im Moment gar keine Ahnung hast, mit welchen Umfang zu welchen Konditionen Du überhaupt versichert bist, würde ich ganz schnell selbst aktiv werden.

Im schlimmsten Falle spielt Dir der Winter einen Streich, Du landest vor einem Baum und zahlst alles selber. Also lieber schnell klären!

Sowas hab ich ja noch nie gehört.

 

Melde ich mein Auto an habe ich ab der Anmeldung den vollen angeforderten Versicherungsschutz. Das steht in allen Unterlagen jeder Versicherung die ich bisher hatte.

Hi,

der Sebbi hat Recht.

Grundsätzlich ist es so, das nach Zulassung unverzüglich ( innerhalb von 10 Werktagen ) der entsprechende Versicherungsschutz zu beantragen ist !

Der Versicherungsschutz nach Erteilung der EVB ist vorläufig nur im Rahmen der gesetzlichen Versicherungssummen, die von den üblichen Versicherungssummen lt Antrag / Police abweichen sprich niedriger sind.

Vorläufigen Vollkaskoschutz gibt es nur nach Mitteilung an den Versicherer. War schon beim vorherigen Fahrzeug Vollkasko vereinbart, unterstellt die Rechtsprechung im Schadenfall das auch beim jetzigen Fahrzeug Vollkaskoschutz vereinbart worden wäre.

Grundsätzlich also zügig einen entsprechenden Antrag mit gewünschtem Versicherungsschutz ausfüllen, damit es im Schadenfall nicht zu ewig langen Streitereien kommt.

Beste grüße

Wo ist denn das Problem, einfach mal bei der Versicherung anzurufen?

Wolfgang

am 11. Januar 2010 um 12:10

Hi,

da ich gerade darauf warte, dass mein Vorführwagen von der Werkstatt fertig gemacht wird, damit ich ihn abholen kann, habe ich hier eine Doppelkarte von der Generali-Gruppe liegen. Darin heißt es:

Ab dem Tag der Zulassung gilt der folgende vorläufige Kündigungsschutz:

- KFZ-Haftpflichtversicherung

Darüber hinaus gewähren wir vorläufigen Versicherungsschutz für die folgenden Versicherungsarten:

- Vollkaskoversicherung

- Teilkaskoversicherung

In den Erläuterungen dazu steht, dass der vorläufige Schutz nur bis zu einem gewissen Wert und Alter des Autos gilt. Er entfällt wenn der Antrag angenommen aber nicht bezahlt wird usw.

 

Sprich: Es steht einfach klipp und klar in den Erklärungen drin, was die Versicherung übernimmt und wie man sich zu verhalten hat! Der TE sollte also einfach mal nachschauen was in seiner Karte drin steht oder eben bei der Versicherung anrufen - früher oder später muss er sowieso bezahlen, also verliert er ja nix.

 

Gruß

Markus

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