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Kfz Versicherung meldete sich nicht und mögliche Klage seitens Unfallgegners
Hallo zusammen,
mir ist folgendes passiert, und ich brauche eure Meinung.
Ende Dezember 2023 habe ich einen kleinen Unfall verursacht. Beim Öffnen der Tür habe ich ein parkendes Auto beschädigt, es entstand eine Delle.
Ich habe den Vorfall direkt meiner Versicherung gemeldet und die Daten meines Unfallgegners weitergegeben. Die Versicherung hat bereits Kontakt zu meinem Unfallgegner aufgenommen.
Inzwischen habe ich per E-Mail bei der Versicherung nachgefragt, um den Status der Schadenregulierung zu erfragen, aber keine Antwort erhalten.
Ich habe dann versucht, telefonisch Informationen zu erhalten. Mir wurde gesagt, dass ich nichts weiter tun muss, da die Versicherung den nächsten Schritt übernimmt.
Deshalb habe ich den Fall vorerst ruhen lassen.
Anfang dieser Woche erhielt ich eine Nachricht von meinem Unfallgegner, dass die Versicherung den Schaden bisher nicht beglichen hat und die Fristen seines Anwalts kommentarlos ignoriert. Er droht mit einer Klage gegen mich und die Versicherung, und meinte, dass es für den Verlierer sehr teuer werden kann. Stimmt das?
Meine Fragen sind nun:
1. Werde ich im Falle der Verlierer (was sehr wahrscheinlich ist) die Gerichtskosten, Anwaltskosten usw. tragen müssen, oder wird dies alles von der Versicherung übernommen?
2. Muss ich jetzt etwas unternehmen? Was erwartet mich? Sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten (ich bin leider nicht rechtsschutzversichert)?
3. Da ich im Juni und Juli im Ausland Urlaub mache, muss ich während dieser Zeit erreichbar sein?
4. Warum dauert die Schadenregulierung meiner Versicherung so lange? Der Fall scheint doch eindeutig zu sein. Eine Klage würde doch alles nur teurer machen.
Ich danke euch für euren Input und eure Meinung.
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9 Antworten
Du hast Post vom geschädigten persönlich bekommen , der theoretisch dir droht ? Oder vom Anwalt ?
Gerade bei sowas sollte man drüber lachen, wenn eine private Person sowas schreibt.
Würde ihm antworten das er bitte alles deiner Versicherung zu kommen lassen soll .
1. Nein, deine Versicherung wird verklagt, du stehst zwar auch in der Klageschrift aber hast da nichts zu befürchten. Alle Kosten gehen zu Lasten deiner Versicherung. Vor allem bei so einem Fall wo es eindeutig ist wer schuld hat.
2. Deiner Versicherung nochmal schreiben
3. Würde öfters mal die E-Mails lesen und mal jemanden mit öffnen der Post beauftragen . Aber brauchst dir da nicht zu große Gedanken machen
4. Bei den meisten Versicherern muss leider die klage eingereicht werden .
4. Auch wenn wieder viele behaupten werden, dass es nicht so sei: Die Versicherungen tun oft einfach nix in der Hoffnung, dass die Sache dann irgendwann einfach vorbei ist und sie nicht zahlen müssen.
Aber aufpassen, welche Pflichten du hast, wenn dir die Klage zugestellt wird:
Du musst deine Versicherung unverzüglich über die eingehende Post und auch über Klagezustellung informieren. Mach das per Einschreiben/Rückschein. Wie es dann weitergeht, liegt im Ermessen der Versicherung.
Selbst wenn du zusammen mit der Versicherung verurteilt wirst, kein Anwalt (oder Kläger) wird versuchen, dann bei dir zu vollstrecken. Macht vielmehr Spaß, bei der Versicherung z.B. eines Kontopfändung auszusprechen.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 15. Mai 2024 um 20:49:09 Uhr:
Du hast Post vom geschädigten persönlich bekommen , der theoretisch dir droht ? Oder vom Anwalt ?
Gerade bei sowas sollte man drüber lachen, wenn eine private Person sowas schreibt.
Würde ihm antworten das er bitte alles deiner Versicherung zu kommen lassen soll .
es ist ein Schreiben von ihm, ich glaube der will nur mich informieren und zu meinen Gunsten handeln. wir sind gut befreundet
Zitat:
1. Nein, deine Versicherung wird verklagt, du stehst zwar auch in der Klageschrift aber hast da nichts zu befürchten. Alle Kosten gehen zu Lasten deiner Versicherung. Vor allem bei so einem Fall wo es eindeutig ist wer schuld hat.
Macht es wirklich keinen Unterschied, ob die Schadenregulierung erst durch Klage oder direkt reguliert wird? Schließlich werde es ja mehr kosten geben, und irgendjemand muss ja die Kosten tragen. Werde ich dann tiefer heruntergestuff?
Die Kosten durch die klage trägt deine Versicherung. Du wirst eh heruntergestuft, ob das nun 1 Euro oder 100.00euro sind die gezahlt wurden , ist egal. Du wirst nach der Tabelle in der Akb zurück gestuft.
Und wenn du die Rückstufung vermeiden und den Betrag selbst bezahlen möchtest, bleiben die Verfahrenskosten außen vor.
Wenn du das tatsächlich deiner Versicherung mitgeteilt hast, ist es üblich, dass dieser Vorgang dann eine Schadennummer bekommt und genau diese ist dir eigentlich mitzuteilen. Diese erste Schritt erfolgt eigentlich immer.
Wenn es nicht so ist, dann könnte es tatsächlich sein dass deine Versicherung das irgendwie von dir noch nicht mitgekriegt hat und da musst du dann Obacht geben, weil es ja deine Obliegenheitspflicht ist, diesen Schaden mitzuteilen.
Wie bereits angedeutet: informiere deine Versicherung noch einmal, notfalls auch darüber, wann du die Erstmeldung abgegeben hast. Achte darauf, dass das beweisbar ist. Notfalls schicke einfach ein Fax. Klingt lustig, ist aber gerichtsfest und besser als eine Mail.
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 15. Mai 2024 um 21:11:51 Uhr:
Wenn du das tatsächlich deiner Versicherung mitgeteilt hast, ist es üblich, dass dieser Vorgang dann eine Schadennummer bekommt und genau diese ist dir eigentlich mitzuteilen. Diese erste Schritt erfolgt eigentlich immer.
Wenn es nicht so ist, dann könnte es tatsächlich sein dass deine Versicherung das irgendwie von dir noch nicht mitgekriegt hat und da musst du dann Obacht geben, weil es ja deine Obliegenheitspflicht ist, diesen Schaden mitzuteilen.
Wie bereits angedeutet: informiere deine Versicherung noch einmal, notfalls auch darüber, wann du die Erstmeldung abgegeben hast. Achte darauf, dass das beweisbar ist. Notfalls schicke einfach ein Fax. Klingt lustig, ist aber gerichtsfest und besser als eine Mail.
Ich habe schon eine Schadennummer bekommt, und eigentlich hat meiner Versicherung mit dem Unfallgegner im Verbindung gesetzt um benötigte Dokumente zu fordern.
Ok, dann bist zumindest du aus dem Schneider, was deine erste Obliegenheitspflicht war. Jetzt gib halt an deine Versicherung weiter, was du bekamst.