- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- KFZ-Versicherung online beantragt - ab wann versichert?
KFZ-Versicherung online beantragt - ab wann versichert?
Hallo,
ich habe meine KFZ-Versicherung gewechselt und meine neue Versicherung online bei der HUK (nicht HUK24) abgeschlossen.
Bis jetzt habe ich aber noch keine Versicherungsbestätigung erhalten (weder per Post noch per E-Mail). Im Kundenbereich auf der Webseite steht zwar eine Vertragsnummer, aber der Status "In Bearbeitung". Die Mitarbeiterin am Telefon hat mir mündlich zugesagt dass ich versichert wäre. Aber der Vertrag war noch gar nicht bearbeitet. Sie hat die Bearbeitung erst veranlasst, nach dem ich dort anrief. Auf meine Frage wie lange das dauert bekam ich die Antwort "Sie könne nicht wissen, wann der Computer den Vertrag bearbeitet". (Den Satz muss ich mir echt merken!).
Es war zwar kurzfristig (am 21.02. bei der HUK abgeschlossen, meine alte Versicherung endete gestern den 24.02.), nur wozu schließe ich dann Verträge online ab? Bei meiner alten Versicherung hatte ich den Vertrag am nächsten Tag im Briefkasten.
Ab wann kommt der Versicherungsvertrag denn nun zu Stande und habe ich jetzt überhaupt Versicherungsschutz? Gestern endete der Vertrag bei der alten Versicherung. Ich brauche das Auto dringend, aber ohne eine schriftliche Bestätigung traue ich mich echt nicht zu fahren.
Ähnliche Themen
18 Antworten
Die HUK ist dafür bekannt, bei sowas im Schadensfall dann Probleme zu machen.
Ich würde keinen Meter mehr mit dem Auto fahren.
Solange Du keine Ablehnung erhalten hast, ist das FZG versichert.
Wichtig ist, dass die HUK rechtzeitig eine eVB (Versicherer Wechsel) an die Zulassungsstelle gesandt hat. Alles andere kann warten. Solltest Du nicht binnen 4 Wochen eine Police erhalten, würde ich nochmal nachfragen.
Wenn ein Versicherer Rückstände hat, kann die Policierung auch mal 6 Monate dauern. Versichert ist das Fahrzeug aber trotzdem. Dauert es länger als 14 Tage, kann der Versicherer auch den Antrag nicht mehr ablehnen.
Kann er das im Haftpflichtbereich überhaupt ablehnen? Hab da was mit Annahmezwang in Erinnerung.
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 25. Februar 2016 um 11:57:26 Uhr:
Solange Du keine Ablehnung erhalten hast, ist das FZG versichert.
Interessant
Ich habe also durch das reine hinschicken eines Antrages Versicherungsschutz im vollen Umfang?
Würde mich jetzt interessieren, wo das geschrieben steht?
Die Versicherung würd ich wahrscheinlich jeden Tag anrufen und auf eine Mail mit Bestätigung pochen.... Denke solange würd ich auch net in der Gegend rumfahren. ..
Die pampige Mitarbeiterin von heute morgen ist jetzt sicher nicht mehr da, da werde ich einfach nochmal anrufen und mit jemand anderem sprechen.
Bekomme ich bei der Zulassungsstelle Auskunft, ob die eVB eingegangen ist? Da muss ich dann doch sicher persönlich hin, die werden telefonisch vermutlich keine Informationen rausrücken.
Na klar kriegst du die Auskunft. Und solange du fragst, ob von der HUK die Bestätigung da ist, sollte das auch tel. klappen.
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 25. Februar 2016 um 12:27:03 Uhr:
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 25. Februar 2016 um 11:57:26 Uhr:
Solange Du keine Ablehnung erhalten hast, ist das FZG versichert.
Interessant
Ich habe also durch das reine hinschicken eines Antrages Versicherungsschutz im vollen Umfang?
Würde mich jetzt interessieren, wo das geschrieben steht?
Wer hat hier was von vollem Umfang geschrieben. Das FZG ist versichert (KH), außer es wurde eine vorläufige Deckung in den anderen Sparten z.Bsp. Kasko gegeben.
Annahmezwang gilt nur für KH gesetzliche Mindestdeckung und nur für PKW und nur wenn von dem Versicherer noch kein Vertrag wegen Nichtzahlung-, Betrug- oder Schaden gekündigt wurde oder wenn es gegen die Geschäftsbedingungen verstößt (Bsp. Versicherer versichert nur Busse, dann muss er keinen PKW versichern.) Nachzulesen im PflVG § 5!
Man kann ja aus einer Maus kein Elefant machen.
Ich versteh gar nicht warum man wechselt, wenn bei der alten VS alles ruckzuck ging
Zitat:
@Jonas3110 schrieb am 25. Februar 2016 um 11:06:57 Uhr:
Ab wann kommt der Versicherungsvertrag denn nun zu Stande und habe ich jetzt überhaupt Versicherungsschutz?
Naja, bis jetzt hast Du natürlich nur ein Antrag gestellt. Dieser bedarf auch erst einmal einer Annahme. Ohne das ein Vertrag zu stande kommt, kann kein VS bestehen. Wenn der Antrag angenommen wird und deckungsgleich mit dem Antrag ist besteht VS ab dem beantragten Beginn.
Interessant in dem Zusammenhang könnte die Annahmefiktion des Gesetzgebers sein, die aber nur in der Haftpflicht gilt:
Zitat:
Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz)
§ 5:
(3) Der Antrag auf Abschluß eines Haftpflichtversicherungsvertrages für Zweiräder, Personen- und Kombinationskraftwagen bis zu 1 t Nutzlast gilt zu den für den Geschäftsbetrieb des Versicherungsunternehmens maßgebenden Grundsätzen und zum allgemeinen Unternehmenstarif als angenommen, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom Eingang des Antrags an schriftlich ablehnt oder wegen einer nachweisbaren höheren Gefahr ein vom allgemeinen Unternehmenstarif abweichendes schriftliches Angebot unterbreitet. Durch die Absendung der Ablehnungserklärung oder des Angebots wird die Frist gewahrt. Satz 1 gilt nicht für die Versicherung von Taxen, Personenmietwagen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.
Also wenn Du Dir sichersein willst, musst nur noch Geduld haben.
Gruß
Zitat:
@celica1992 schrieb am 25. Februar 2016 um 17:04:23 Uhr:
Ich versteh gar nicht warum man wechselt, wenn bei der alten VS alles ruckzuck ging
Naja, nicht jeder hat ein tolles Einkommen und ich sehe nicht ein, dass ich jedes Jahr 30 Euro mehr bezahlen soll, obwohl die SF Klasse immer besser wird. Die haben von Jahr zu Jahr immer aggressiver erhöht. Und wenn jetzt die Frage kommt, warum ich mir ein Auto leiste, weil ich 1. darauf angewiesen bin, um überhaupt einer Arbeit nachgehen zu können und ich 2. auch nicht zwangsläufig auf alles verzichten möchte.
Also der Vertrag ist jetzt angenommen. Jedenfalls ist er jetzt im Kundenbereich unter den laufenden Verträgen zu finden. Danke an alle für die Antworten
Gruß an dich !
Es kann natürlich bisschen was dauern aber komisch dass du doch ne weile darauf wartest.
Ich zum Beispiel habe meine Versicherung auch online gewechselt und durch ein Portal war das Autoversicherung wechseln leicht gemacht :d Habe mir verschiedene Infos geholt und auch richtig gute Tipps bekommen wie man am besten vorgehen sollte.
Natürlich geht man weniger Risiko ein wenn man es bei der Versicherung direkt macht aber ich habe es einfach aus Bequemlichkeit im Netz gemacht. Bei mir kam die Bestätigung am Tag darauf
Zitat:
@Jonas3110 schrieb am 26. Februar 2016 um 12:55:06 Uhr:
Zitat:
@celica1992 schrieb am 25. Februar 2016 um 17:04:23 Uhr:
Ich versteh gar nicht warum man wechselt, wenn bei der alten VS alles ruckzuck ging
Naja, nicht jeder hat ein tolles Einkommen und ich sehe nicht ein, dass ich jedes Jahr 30 Euro mehr bezahlen soll, obwohl die SF Klasse immer besser wird. Die haben von Jahr zu Jahr immer aggressiver erhöht. Und wenn jetzt die Frage kommt, warum ich mir ein Auto leiste, weil ich 1. darauf angewiesen bin, um überhaupt einer Arbeit nachgehen zu können und ich 2. auch nicht zwangsläufig auf alles verzichten möchte.
Auch Menschen mit einem tollen Einkommen nutzen Sparmöglichkeiten. Sonst sind die Ausgaben schnell noch toller.