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KFZ Versicherung selber kündigen?

Themenstarteram 21. Januar 2025 um 12:22

Hallo,

ich habe 3 KFZ Versicherungen laufen

- KFZ groß Vollkasko

- KFZ klein Vollkasko

- Wohnwagen Teilkasko (SB 300€)

Ich hatte in den letzten 3 Jahren 3 Einbrüche in meine Fahrzeuge. 2022 Wohnwagen und Auto groß und 2024 nochmal in den Wohnwagen. Der Schaden belief sich auf 1300€+1500€ (2022) und 1300€ (2024). Den Schaden am "Fahrzeug groß" habe ich reparieren lassen. Die zwei Wohnwagenschäden habe ich mir netto auszahlen lassen weil es die passenden beschädigten Fenster nicht mehr neu gab. Die selber gekauften (gebrauchten) Ersatzfenster waren zwar teurer als der Einbau von neuen, dafür passen die aber zum Wohnwagen und sehen nicht völlig anders aus.

Des weiteren gab es noch zwei Haftpflichtschäden an KFZ klein (4 Jahre her) und KFZ groß (10 Jahre her). Die letzte (ausgezahlte) Regulierung fand jetzt gerade 01/25 statt. Mir ist klar das eine solche kurze Kadenz an Einbrüchen und auch das Auszahlen lassen nicht das beste Licht auf meinen Vertrag werfen. Die Versicherungskosten für den WoWa sind 100€/Jahr und ich habe in 3 Jahren 2000€ Schaden regulieren lassen. Wenn ein Vetrag "sanierungsbedürftig" ist dann wohl dieser. Jetzt habe ich natürlich Schiss das die mich kündigen. Versicherung ist die berühmte "billige" Onlineversicherung. Die Versicherungen laufen ca. 15 Jahre (KFZ groß), 8 Jahre (KFZ klein) und 5 Jahre (Wohnwagen.)

Jetzt zu meinen Fragen:

- wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das die mich kündigen?

- wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das statt kündigen ein Vertragssanierung angeboten wird?

- die hohe Schadensquote betrifft ja hauptsächlich den Wohnwagen. Wie hoch ist die Gefahr das die KFZ-Verträge auch gekündigt werden?

- dürfen die das überhaupt (KFZ kündigen) oder gilt das Sonderkündigungsrecht der Versicherung nur für den Vetrag in dem der Schaden aufgetreten ist?

Mir ist klar dass das ziemliche Glaskugel-Leserei ist. Ich würde trotzdem gerne eure Meinung wissen. Falls das Kündigungsrisiko hoch eingestuft würde (gerade auch für die KFZs) würde ich der Versicherung durch eine Kündigung zuvorkommen um bei der neuen Versicherung nicht den Makel "wurde gekündigt" und die dazu gehörenden finanziellen Nachteile zu haben.

Auch wenn das die Versicherung natürlich nicht interessiert. Ich persöhnlich fühle mich vom Pech verfolgt. In die Reparatur und die Abwicklung der Schäden fließen Stunden über Stunden an Arbeit rein. Ich persöhnlich kann gar nichts für die Einbrüche und lasse auch keine Wertgegenstände im Auto liegen oder so. Jetzt auch noch durch die Sch.... von einer Kündigung der Versicherung bedroht zu sein macht mich echt wütend. Soviel zu Gefühlsgedusel :mad:

Gruß GB

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14 Antworten

wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das die mich kündigen? --> 14,7 %

wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das statt kündigen ein Vertragssanierung angeboten wird --> 3,8%

Die hohe Schadensquote betrifft ja hauptsächlich den Wohnwagen. Wie hoch ist die Gefahr das die KFZ-Verträge auch gekündigt werden --> 2,7%

dürfen die das überhaupt (KFZ kündigen) oder gilt das Sonderkündigungsrecht der Versicherung nur für den Vetrag in dem der Schaden aufgetreten ist --> so wie Du regulär kündigen darfst, darf die Versicherung das auch.

 

Aus Lageweile einfach mal Prozentsätze/Wahrscheinlichkeiten abgeschätzt. Glaskugel Ende.

Meines Wissens dürfen Versicherungen nur kündigen bei Betrug bzw. versuchtem

Versicherungsbetrug oder höchstens extrem hoher Schadenshäufigkeit.

Ansonsten hat die Versicherung wohl das Recht sich den Risiko-Status

des Vertrages anzusehen und für den WoWa einen höheren Beitrag zu verlangen.

Für die PKW-Verträge gilt eh die vertragsgemäße SF Schadensfreiheitsrabatt-

Anpassung ... also so wie im bisherigen Vertrag festgelegt.

Das würde ich einfach auf mich zukommen lassen.

Dein Wissen täuscht Dich gewaltig.

VN und Versicherer hat auf Grund eines Schadens das Recht zu kündigen, egal wie die Höhe ist.

Themenstarteram 21. Januar 2025 um 12:53

Zitat:

@germania47 schrieb am 21. Januar 2025 um 13:50:12 Uhr:

Dein Wissen täuscht Dich gewaltig.

VN und Versicherer hat auf Grund eines Schadens das Recht zu kündigen, egal wie die Höhe ist.

...alle Verträge oder nur den mit dem Schaden?

Nur den mit dem Schaden.

Edit: Die anderen Verträge nur zur Hauptfälligkeit, wird aber in aller Regel nur bei faulen Kunden so verfahren. :)

Themenstarteram 21. Januar 2025 um 15:39

Zitat:

@germania47 schrieb am 21. Januar 2025 um 13:54:33 Uhr:

Nur den mit dem Schaden.

Das klingt gut. Das finanzielle Risiko für einen neuen Wohnwagenvertrag hält sich in Grenzen. Dann lasse ich es wohl drauf ankommen. Im Notfall habe ich dann halt keine Teilkasko mehr.

Zitat:

@germania47 schrieb am 21. Januar 2025 um 13:54:33 Uhr:

Edit: Die anderen Verträge nur zur Hauptfälligkeit, wird aber in aller Regel nur bei faulen Kunden so verfahren. :)

;) Verstanden...ich hoffe inständig, dass mich die Versicherung nicht als solchen sieht :D

Hallo,

ich würde die Kündigung der Versicherung

abwarten, dann den Schaden nachträglich

selbst bezahlen, wenn ich die Kündigung nicht

akzeptiere , d.h. der Versicherung den Schadensbetrag überweisen.

Dann wird die Kündigung gegenstandslos.

Gruss

summercap

Zitat:

@GerhHue schrieb am 21. Januar 2025 um 13:40:28 Uhr:

Meines Wissens dürfen Versicherungen nur kündigen bei Betrug bzw. versuchtem

Versicherungsbetrug oder höchstens extrem hoher Schadenshäufigkeit.

Da ist dein Wissen leider nicht auf dem neuesten Stand.

Die Versicherung kann, genau so wie du, zu jeder Hauptfälligkeit ohne Grund das Vertragsverhältnis auflösen.

Denn es ist eine gegenseitige Willenserklärung mit einer Laufzeit von einem Jahr bei der Kfz-Versicherung.

Dir sollte klar sein das deine zukünftige Versicherung, deinen Schadensverlauf deiner Vorversicherung auf jeden Fall abfragt und daraus ihre Schlüsse zieht. Also eigentlich egal ob du kündigst oder Gekündigt wirst.

Ich bin bei der Versicherung mit den 3 Buchstaben … und habe es geschafft, 3 Glasschäden in 3 Jahren zu fabrizieren.

1. Steinschlag „vom Himmel“ mit Riß quer durch die Scheibe … ca. 1.600€

2. Heckleuchte, ca. 550€

3. gerissene Frontscheibe … Auto war geparkt und abends dann 25 cm Riß … ca. 1.800€

Ich hatte schon die schlimmsten Befürchtungen … ging ins Versicherungsbüro … O-Ton: „Machen Sie sich keine Gedanken!“

Für meine Nerven …. Rückblickend hätte ich wohl die Heckleuchte besser selbst bezahlt!

Ach ja …. Jahresbeitrag HP+VK insgesamt im die 550-650€.

Zitat:

@summercap schrieb am 21. Januar 2025 um 16:53:38 Uhr:

Hallo,

ich würde die Kündigung der Versicherung abwarten, dann den Schaden nachträglich selbst bezahlen, wenn ich die Kündigung nicht

akzeptiere , d.h. der Versicherung den Schadensbetrag überweisen.

Dann wird die Kündigung gegenstandslos.

Gruss

summercap

So einfach ist das dann ja nun doch nicht. Einfach überweisen und damit hat sich das Problem gelöst, ist nicht. Man muss schon mit der Versicherung abklären, ob sie damit einverstanden ist, wenn sie schon die Kündigung ausgesprochen hat.

Nicht nur dass, auch kann man nicht bei jeder Versicherung Kaskoschäden zurückkaufen.

So wie ich das kenne wird ein Versicherer - ausgenommen die Fristen reichen nicht - ungern mit einer Begründung kündigen. Das macht den VN ja meist auch nicht und man spart sich Diskussionen.

Mir wurde auch grundlos seitens der Verti gekündigt. Über 10 Jahre Kunde, das Auto allerdings irgendwann 23 Jahre alt gewesen. Anscheinend zu hohes Risiko. Schaden keins.

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