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Kfz-Versicherung - wann kündbar / Fragen zur Frist

Themenstarteram 27. November 2024 um 13:50

Hallo,

ich dachte ich wüsste fast alles bei den Kfz-Versicherungen.

Nun wollte ich die Versicherung meiner Frau kündigen, es geht um ein neu zugelassenes Fahrzeug im April 2024. Die Versicherungsfrau am Telefon meinte, man könne erst 6 bis 8 Wochen vor der Jahreslaufzeit (12 Monate) kündigen.

Das war doch nie so, oder? Man kann innerhalb eines Jahres ein Fahrzeug zulassen und zum 30.11. kündigen, so das die neue Versicherung ab dem 01.01. im neuen Jahr läuft.

Kann mir jemand erklären was gilt? Hat's ich da etwas über die Jahre verändert mit den Fristen bzw. Zugehörigkeit der Versicherungen?

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11 Antworten

Dann hat deine Frau offensichtlich einen unterjährigen Vertrag mit Hauptfälligkeit im April. Dann ist die Aussage der Versicherungsfrau richtig. Kündigung zum xx.04.2025 möglich.

Du kannst aber versuchen, eine Tarifänderung zum 01.01.2025 durchführen zu lassen, dann wäre die Hauptfälligkeit und der Kündigungstermin wieder zu dem Datum, dann wäre eine Kündigung aber erst zum 01.01.2026 möglich. Ob das geht musst du mit deiner Versicherung abklären.

Ich hab bei meinen unterjährigen Verträgen versucht, die Hauptfälligkeit auf den 01.01. zu legen, möchte die Versicherung nicht. Und Tarifänderung würde zu höheren Prämien führen, wäre also nicht in jedem Fall empfehlenswert.

Ja, alle Versicherungen machen das nicht, es gibt aber welche, die es machen. Deshalb schrieb ich ja auch "mit der Versicherung abklären".

Und rechnen (lassen) natürlich.

Themenstarteram 27. November 2024 um 14:15

Stichwort unterjährige Verträge. Aha, alles klar. Muss ich mir merken.

Vielen Dank euch Beiden für den schnellen Aufschluss.

Allerdings stimmt das mit der Teilaussage "man könne erst 6 bis 8 Wochen vor der Jahreslaufzeit (12 Monate) kündigen." so nicht.

Stimmt, es gibt zwar eine Mindestfrist, aber keine maximale Frist. Ich könnte also auch sechs Monate vor Ablauf kündigen.

Die Aussage mit den 6-8 Wochen ist natürlich nicht richtig, kann ich aber verstehen, besonders jetzt vor dem 30.11.2024. Wenn der Kunde (allgemein gesprochen, nicht expliziet der TE) jetzt kündigt, bekommt er eine Kündigungsbestätigung zum xx.04.2025.

I.d.R. wird der Brief dann geöffnet, der Kunde liest "Kündigungsbestätigung", wirft den Brief auf den Posteingangsstapel und schließt die neue Versicherung zum 01.01.2025 ab. Dann ist der Stress vorprogrammiert. So hat man den Stress mit Doppelversicherung und Schriftverkehr mit zwei Versicherungen jedenfalls schonmal nicht, weil der Kunde ja weiß, dass er "jetzt noch nicht kündigen" kann.

Weitere Möglichkeiten: Kündigung nach Schdensfall (TK genügt) oder Halterwechsel. Beides geht außerhalb der Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres.

Ja, dann hast Du das im April 24 übersehen und es wurde Dir wahrscheinlich auch nicht ausdrücklich gesagt, daß viele Versicherungen ungestillt haben, vom früher überall gebrauchlichen Ablauf zum Jahresende (31.12.) bzw. 1.1. auf den Ablauf exakt 12 Monate nach Abschluss des Vertrages.

Dieses Jahr muss die Fristgerechte Kündigung am 2.12.24 beim Versicherer sein.

Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Beitragsrechnung zum Ablauf

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