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KFZ Versicherung weigert sich Reparatur fertig zu stellen.Werkstatt schickt mir Rechnung?

Themenstarteram 13. Juli 2012 um 9:43

Hallo zusammen

Ich weiss, dass es hier keine Rechtsberatung geben kann. Zumindest wäre es interessant euere Meinung zu hören.

Ich habe eine Teilkasko mit 300€ SB und leider Werkstattbindung.

An meinem PKW wurde der Kofferraum aufgebrochen und eine Bohrmaschine entwendet. Ich gehe davon aus, daß ich beobachtet wurde wie ich die Maschine eingeladen habe. Die Bohrmaschine wurde anstandslos von der Hausrat ersetzt.

Am PKW selbst ist das Schloss und die Zentral defekt. Nachdem ich den Schadensbericht ausgefüllt habe hat die Versicherung eine Werkstatt bestellt den Schaden zu beheben. Ich habe bis heute keine Reparaturzusage der Versicherung bekommen jedoch hat sie die Werkstatt beauftragt. Zumindest seh ich das so.

Die Werkstatt hat nur das Schloss getauscht und nicht die Zentral repariert. Die Werkstatt meinte zudem sie könne das gar nicht und wisse generell nicht wie man so was macht. Man müsste mal beim Hersteller nachfragen. Lackierei eben?! Ausserdem hat mich die Werkstatt 2x im Termin versetzt und zudem einen Schaden in der Verkabelung verursacht welchen ich durch eine andere Werkstatt beheben lies.Dass die Versicherungswerkstatt Verursacher war habe ich erst festgestellt als in seiner Rechnung zu lesen war, daß er an meiner Heckleuchte gearbeitet hat ?! Ich dachte zunächst es war ein allgemeiner Fehler. Deswegen habe ich es anderweitig reparieren lassen.

Ich habe dann nach langen Verzögerungen der Versicherung eine Frist gesetzt die völlig unerwartet eine weitere Reparatur ablehnt. Der Versicherungsombudsmann ist nun eingeschaltet.

Die Werkstatt hat mir nun eine Rechnung geschickt die unter den 300€ SB liegt. Grundsätzlich ist es mir egal ob ich meine 300€ SB an die Versicherung oder an die Werkstatt zahle aber....

Da die Reparatur nicht abgeschlossen ist (liegt beim Ombudsmann) sehe ich zunächst auch nicht ein die Rechnung zu zahlen. Außerdem habe ich die Werkstatt nicht beauftragt was die Werkstatt allerdings behauptet. Schliesslich hat mir doch die Versicherung den Mann geschickt und deswegen habe ich ihn auch gebeten an die Versicherung zu treten. Die Werkstatt droht mir nun.

Wie seht ihr den Sachverhalt? Reparatur nicht abgeschlossen, Termine nicht eingehalten, nicht qualifiziert die Reparatur zu machen und nun noch unter Androhung aufgefordert die Rechnung zu zahlen.

Die Sache mit dem Ombudsmann abwarten wird nicht klappen weil das Verfahren 2-3 Monate dauern kann und die Werkstatt nun mit Klage droht.

Danke

Beste Antwort im Thema

Häppchenweise, scheibchenweise und gestückelt:

So bekommen wir hier den -einseitigen- Sachverhalt geschildert, und können aber trotzdem Aussagen zur Qualität der Schadenabwicklung und der Werkstätten vornehmen? Wohl kaum.

 

Warum musst Du im Forum recherchieren, was für Kosten entstehen?

Was sagt die Werkstatt genau, was kaputt ist?

Wie ist der Zusammenhang zwischen dem Einbruch und der ZV?

Gibt es dazu ein Gutachten der Versicherung? Oder eine Stellungnahme der Werkstatt?

Hast Du der ersten Werkstatt überhaupt nach Abnhame des Wagens gesagt, dass nicht vollständig repariert wurde?

Wie viel Zeit lag denn dazwiaschen?

Wenn mir als Werkstatt einer nach ein paar Wochen daher kommen würde und behaupten, dass die ZV jetzt kaputt ist, nachdem ich damals ein Schloss ausgetauscht habe, würde ich wohl auch erstmal "kritsch reagieren"... vorsichtig formuliert.

 

Fakt ist, soweit man das bisher beurteilen kann, dass unstreitig ein Schloss beschädigt war und das Schloss getauscht wurde.

Das Fahrzeug wurde abgenommen und das Schloss war wohl intakt. Sonst hättest Du den Wagen ja wohl gleich da gelassen.

 

Die Rechnung bleib unter der SB, also ist die Versicherung raus.

 

Alles was danach kommt, ist doch ziemlich in der Wolle gefärbt.

 

Aber Du bist Auftraggeber, jedenfalls ist es üblicherweise so, dass die Werkstatt von der Versicherung vermittelt wird und der Kunde in der Werkstatt den Auftrag unterschreibt.

 

Wenn die Reparatur nicht ordnungsgemäß war, musst Du der Werkstatt die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.

Und es wird hier der Nachweis, dass die Werkstatt die ZV kaputt gemacht hat, schwer...

 

Dass der ZV Schaden durch den Einbruch passiert ist, müsstest Du ebenfalls nachweisen. Das kannst Du kaum, denn den Defekt hättest Du ja sofort bemerkt und nicht erst nach der Reparatur.

 

Einen Fehler bei der Regulierung kann ich, selbst mit den wenigen und einseitigen Infos, noch nicht erkennen.

 

Ganz ehrlich, ich glaube, ich weiß schon, was der Ombudsmann hierzu schreiben wird.

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naja ich sehe aber keinen grund das es hier um eine versicherung geht. die kosten unter deiner sb musst ja eh selber zahlen. es handelt sich doch eher um eine reperatur die deiner meinung nach nicht richtig ausgeführt wurde und für das die werkstatt jetzt geld sehen will.

...bei dem Ergebnis wäre er bestimmt "nicht" in diese Wekstatt gefahren und wäre der Anweisung der Versicherung gefolgt...

Moin,

 

auch bei Werkstattbindung hast Du Anspruch auf vollständige Wiederherstellung des Schadens.

 

Wenn die von der Vers. beauftragte Werkstatt nicht in der Lage ist, den Schaden vollständig zu repa, dann müssen die eben einen Teilauftrag zu einer anderen Werkstatt geben und dort die Ergänzungsarbeiten erledigen zu lassen.

 

Nun ist es so, dass ich den Rahmenvertrag Werkstatt - Versicherung nicht kenne, aber zumindest muß die Werkstatt der Vers. mitteilen, dass sie die vollständige Repa nicht erledigen können.

Die Vers. ihrerseits, sollte dann das OK für die ausgelagerte Repa geben.

 

Notfalls der Versicherung mitteilen, dass die Repa in der von der Vers. beauftragten Werkstatt nicht durchgeführt werden kann.

 

Themenstarteram 13. Juli 2012 um 10:51

Naja im Grunde geht es ja schon um die Versicherung. Diese weigern sich ja mittlerweile weiter zu reparieren. Mit meiner Frage ging es eher darum ob die Werkstatt an mich mit der Begleichung der Rechnung rantreten kann?

Ich bin der Meinung, daß eben erst die Reparatur fertig gestellt werden muss was ja noch schwebend ist.

Außerdem ging es um die Frage wer denn der Auftraggeber ist? Versicherung oder wie von der Werkstatt behauptet ich.

Alles in allem habe ich quasi zwei Baustellen. Einmal die Versicherung die jetzt nichts mehr damit zu tun haben will und die Werkstatt die von mir nun Geld will und dazu noch scheisse gearbeitet hat.

Würde es korrekt ablaufen dann habe ich nur einen Kontakt nämlich die Versicherung. Mir ist eigentlich herzlich egal was die Werkstatt macht oder nicht. Ich hab mich ja wegen der Werkstatt auch bei der Versicherung beschwert.

Alles etwas vertrackt. Aber eins ist schon mal klar, keine Internetversicherung mehr und keine Werkstattbindung. Geiz ist leider doch nicht geil. Man kann wohl schimpfen über die Preise von Allianz und Co aber damals gab es mit denen nie Ärger.

Ich vermute mal, die Vers. hat den Auftrag an die Werkstatt vergeben.

 

Die Werkstatt will von Dir den Rechnungsbetrag, weil dieser unter 300,- ist, selbst wenn er über 300,- wäre, hättest Du die 300,- an die Werkstatt zahlen müssen, aber nur, wenn die Repa vollständig erledigt wurde.

 

Und richtig von Dir erkannt, der ED Schaden ist noch nicht fertigrepa.

 

Ich würde nochmals an die Vers. herantreten und denen mitteilen, dass die Repa nur zum Teil erledigt wurde und die Werkstatt auch noch am Kabel ein Defekt verursacht hat und dann auf Reaktion warten, eine Frist von 14 Tagen vorgeben, ansonsten einen RAW die Angelegenheit übergeben.

 

Es war so, es ist so und es wird immer sein, wer billig kauft, kauft 2 mal.

 

Themenstarteram 13. Juli 2012 um 12:44

Danke Corsa Diesel.

Den Rechtsanwalt spar ich mir jetzt erst mal. Der Versicherungsombudsmann macht das. Versicherungen können eine Erklärung abgeben, daß sie in Streitfällen der Entscheidung des Ombudsmannes folgen. Ist so eine Art Bonus für den Versicherungsnehmer um eben Vetrauen zu schaffen. Der Vorteil für den Versicherungsnehmer ist, dass der Ombudsmann kostenlos ist.

Sollte der Ombudsmann gegen mich entscheiden dann kann ich immer noch den Anwalt einschalten. Stand der Dinge ist, dass die Versicherung nun behauptet der Schaden an der Zentral sei vor dem Einbruch gewesen. Quasi sagen sie indirekt ich würde die Versicherung betrügen. Ich habe jedoch weder mündlich noch in meinem Schadensbericht diese Aussage getätigt. Ich denke es ist einfach eine absichtliche Falschbehauptung der Versicherung um nicht Reparieren zu müssen.

Es ist davon auszugehen, dass der Schaden an der Zentral weitreichender ist. Das Schloss mit Einbau lag um die 140€. Die Versicherung ist dann fein raus wenn ich eh eine SB von 300€ habe. Deswegen vermute ich hier Kalkül.

Nach meinen ersten Recherchen hier im Forum was kaputt sein kann geht es in Richtung eines defekten Moduls welches die Zentral steuert. Das Teil an sich kostet schon mal 400€ ohne Einbau. Selbst wenn die Gesamtrechnung hinterher 500€ sein sollte und ich alleine davon 300€ zahlen müsste geht es mir doch um die Tatsache, dass der Teil eben versichert ist. Kann ja nicht sein, dass ich mich versichere und am Ende sagt der Versicherer "Ätschi Bätsch".

Umso ärgerlicher finde ich nun, daß ich mich nun sogar mit 2 Parteien rumärgern muss vor allem unter Anbetracht der Tatsache, dass die Werkstatt gar nix taugt.

Ich denke, dass die Vers. warscheinlich vermutet, dass ggf die Zentralverr. vorher nicht funktionierte, vielleicht aber auch möglich, dass der Einbau des neuen Schlosses mit einem falschen Ersatzteil erfolgte und sie deshalb nicht funktioniert.

Oder aber das Ersatzteil neu an die Zentraleinheit nur neu angemeldet werden muß, wovon die Werkstatt aber keine Ahnung hat.

 

Mir hat ein FOH mal gesagt, wenn ich den LMM ersetze, muß dieser wieder am Zentralrechner neu angemeldet/abgeglichen werden. Ob das stimmt, kann ich nicht sagen.

 

am 14. Juli 2012 um 4:35

Warum die Versicherung Ihren Kunden hier so im Regen stehe lässt verstehe ich nicht...

Richtiges und vernünftiges Schadenmanagement schaut anders aus...

Meine Meinung...

am 14. Juli 2012 um 7:41

Zitat:

Original geschrieben von Jumbes

Stand der Dinge ist, dass die Versicherung nun behauptet der Schaden an der Zentral sei vor dem Einbruch gewesen. Quasi sagen sie indirekt ich würde die Versicherung betrügen.

Dann würde ich mal nachfragen ob sie dir unterstellen möchten, Versicherungsbetrug begangen zu haben, denn nichts anderes tun sie mit dieser Aussage. Wenn dies so ist sollte man sich mal näher mit "Falscher Verdächtigung" beschäftigen. Sofern der Schaden tatsächlich erst beim Einbruch entstanden ist.

Hast du einen Auftrag für die Werkstatt unterschrieben? Wenn nein, dann würde ich der Werkstatt erstmal garnichts zahlen. Verweise sie auf die Versicherung. Diese sollen die Kosten dann im Zuge des SB bei dir einfordern. Diese Rechnung wird dann erst bezahlt, wenn der gesamte Schaden behoben wurde. Du hast einen Vertrag mit der Versicherung und nicht mit der Werkstatt.

 

Häppchenweise, scheibchenweise und gestückelt:

So bekommen wir hier den -einseitigen- Sachverhalt geschildert, und können aber trotzdem Aussagen zur Qualität der Schadenabwicklung und der Werkstätten vornehmen? Wohl kaum.

 

Warum musst Du im Forum recherchieren, was für Kosten entstehen?

Was sagt die Werkstatt genau, was kaputt ist?

Wie ist der Zusammenhang zwischen dem Einbruch und der ZV?

Gibt es dazu ein Gutachten der Versicherung? Oder eine Stellungnahme der Werkstatt?

Hast Du der ersten Werkstatt überhaupt nach Abnhame des Wagens gesagt, dass nicht vollständig repariert wurde?

Wie viel Zeit lag denn dazwiaschen?

Wenn mir als Werkstatt einer nach ein paar Wochen daher kommen würde und behaupten, dass die ZV jetzt kaputt ist, nachdem ich damals ein Schloss ausgetauscht habe, würde ich wohl auch erstmal "kritsch reagieren"... vorsichtig formuliert.

 

Fakt ist, soweit man das bisher beurteilen kann, dass unstreitig ein Schloss beschädigt war und das Schloss getauscht wurde.

Das Fahrzeug wurde abgenommen und das Schloss war wohl intakt. Sonst hättest Du den Wagen ja wohl gleich da gelassen.

 

Die Rechnung bleib unter der SB, also ist die Versicherung raus.

 

Alles was danach kommt, ist doch ziemlich in der Wolle gefärbt.

 

Aber Du bist Auftraggeber, jedenfalls ist es üblicherweise so, dass die Werkstatt von der Versicherung vermittelt wird und der Kunde in der Werkstatt den Auftrag unterschreibt.

 

Wenn die Reparatur nicht ordnungsgemäß war, musst Du der Werkstatt die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.

Und es wird hier der Nachweis, dass die Werkstatt die ZV kaputt gemacht hat, schwer...

 

Dass der ZV Schaden durch den Einbruch passiert ist, müsstest Du ebenfalls nachweisen. Das kannst Du kaum, denn den Defekt hättest Du ja sofort bemerkt und nicht erst nach der Reparatur.

 

Einen Fehler bei der Regulierung kann ich, selbst mit den wenigen und einseitigen Infos, noch nicht erkennen.

 

Ganz ehrlich, ich glaube, ich weiß schon, was der Ombudsmann hierzu schreiben wird.

am 14. Juli 2012 um 9:26

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Dass der ZV Schaden durch den Einbruch passiert ist, müsstest Du ebenfalls nachweisen. Das kannst Du kaum, denn den Defekt hättest Du ja sofort bemerkt und nicht erst nach der Reparatur.

Hat er ja. Im ersten Post steht doch, dass beim Einbruch Schloss und ZV defekt waren und dies so gemeldet wurde:

Zitat:

Am PKW selbst ist das Schloss und die Zentral defekt. Nachdem ich den Schadensbericht ausgefüllt habe hat die Versicherung eine Werkstatt bestellt den Schaden zu beheben.

Ist ja auch plausibel, da die Versicherungswerkstatt ja behauptet hat, sie wäre technisch nicht so ausgerüstet, die ZV zu reparieren.

Das was du meinst war ein anderer Schaden:

Nachdem das Schloss repariert wurde, trat ein Fehler auf, der erstmal als einbruch-unabhängiges Problem eingestuft wurde und deswegen auf Kosten des TE von einer anderen Werkstatt repariert wurde. Dabei ist dann aufgefallen, dass die Versicherungswerkstatt bei dem Schlosstausch die Kabel beschädigt hat. Das hat aber ja erstmal nix mit dem Einbruch zu tun solange der Werkstatt nicht nachgewiesen werden kann dass sie die Kabel beschädigt hat.

Trotzdem war die ZV anscheinend Teil des Einbruchschadens. Die VS wollte ja auch erst dann plötzlich nicht mehr reparieren lassen, als zusätzliche Kosten durch eine Markenwerkstatt dazu gekommen wären, weil die Versicherungswerkstatt nicht die Fachkompetenz hatte um die ZV zu reparieren.

Themenstarteram 17. Juli 2012 um 7:28

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Häppchenweise, scheibchenweise und gestückelt:

So bekommen wir hier den -einseitigen- Sachverhalt geschildert, und können aber trotzdem Aussagen zur Qualität der Schadenabwicklung und der Werkstätten vornehmen? Wohl kaum.

Ruhig Blut. Ich beantworte gerne deine Fragen bzw Aussagen. Sollte ich deiner Meinung nach etwas vergessen haben bitte ich um Entschuldigung. Ich wollte aber auch keinen Roman schreiben sondern das Wesentliche darstellen.

Zitat:

Warum musst Du im Forum recherchieren, was für Kosten entstehen?

Kostenrecherche? Wovon spricht du? Das ist doch gar nicht das Thema ?!

Zitat:

Was sagt die Werkstatt genau, was kaputt ist?

Nun ja, offensichtlich zuerst mal das Schloss. Bei der ersten Begutachtung meinte er, daß die ZV deswegen nicht funktionieren mag weil er "vermutet", daß im Kofferraumschloss ein elektronisches Bauteil verbaut sei welches einen Fehler melden kann an die ZV. Genau wisse er das aber nicht und wird es herausfinden.

Mittlerweile wird es aber etwas wild bei seinen Aussagen. Denn nun behauptet er im Briefverkehr, daß meine Sitzmattenbelegung auf dem Beifahrersitz welche defekt war kausal mit der ZV zusammenhängen würde. Ihr versteht grad nur Bahnhof? Hab ich auch :-) Fakt ist, daß eben die Sitzmatte defekt war und einen Fehler an den BC gemeldet hat. Das hat gar nichts mit dem Einbruch zu tun und war ein Fehler den ich zuvor schon hatte. Ich bat ihn damals mir ein Angebot zu machen was das kosten würde wenn er es repariert. Jetzt versucht er das Thema gerade irgendwie einzubauen.

Zitat:

Wie ist der Zusammenhang zwischen dem Einbruch und der ZV?

Ganz einfach. Vorher hat sie funktioniert nach dem Einbruch nicht mehr. Also geh ich davon aus, dass eine Beschädigung eines Schlosses mit dem Schaden an der Zentralverriegelung zusammen hängt.

Zitat:

Gibt es dazu ein Gutachten der Versicherung? Oder eine Stellungnahme der Werkstatt?

Nein

Zitat:

Hast Du der ersten Werkstatt überhaupt nach Abnhame des Wagens gesagt, dass nicht vollständig repariert wurde?

Wie viel Zeit lag denn dazwiaschen?

Wenn mir als Werkstatt einer nach ein paar Wochen daher kommen würde und behaupten, dass die ZV jetzt kaputt ist, nachdem ich damals ein Schloss ausgetauscht habe, würde ich wohl auch erstmal "kritsch reagieren"... vorsichtig formuliert.

Ich war beruflich im Ausland. Der Wagen wurde vor der Haustüre meines Vaters auf der Strasse repariert?! Mein Vater musste ihm sogar noch Werkzeug geben!!! Mein Vater hat ihm gleich gesagt, dass die ZV immer noch nicht geht. Ich hab ihn 2 Tage später darauf angerufen und ihn gebeten den Schaden vollständig zu reparieren. Er wollte sich bei BMW "schlau" machen.

Wie gesagt hat ihn mein Vater direkt angesprochen und ich 2 Tage später. Von daher kann keine Rede von "ein paar Wochen" sein.

Zitat:

Fakt ist, soweit man das bisher beurteilen kann, dass unstreitig ein Schloss beschädigt war und das Schloss getauscht wurde.

Das Fahrzeug wurde abgenommen und das Schloss war wohl intakt. Sonst hättest Du den Wagen ja wohl gleich da gelassen.

Dem ersten Satz stimme ich zu.

Der Wagen wurde nicht abgenommen weil nicht vollständig repariert. Deswegen habe ich der Versicherung eine Frist gesetzt welche dann unerwartet die weitere Reparatur komplett abgelehnt hat. Der Wagen hat nie eine Werkstatt gesehen-->Strassenreparatur

Zitat:

Die Rechnung bleib unter der SB, also ist die Versicherung raus.

Stand heute: JA. Da aber der Schaden nicht komplett repariert ist und ich davon ausgehe, daß die ZV Reparatur noch n bisschen was kosten kann glaub ich nicht, dass die 300SB reichen.

 

Zitat:

Aber Du bist Auftraggeber, jedenfalls ist es üblicherweise so, dass die Werkstatt von der Versicherung vermittelt wird und der Kunde in der Werkstatt den Auftrag unterschreibt.

Ich habe nie etwas unterschrieben. Deswegen ja meine Frage im Ursprungspost. Die Werkstatt hat lediglich eine Vollmacht von mir bekommen welches ihr erlaubt in meinem Namen ein Schloss zu kaufen welches auf den existierenden Schlüssel passt. Also mit Personalausweis und allem drum und dran. Einen Auftrag habe ich nie gesehen oder unterschrieben.

Zitat:

Wenn die Reparatur nicht ordnungsgemäß war, musst Du der Werkstatt die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.

Und es wird hier der Nachweis, dass die Werkstatt die ZV kaputt gemacht hat, schwer...

Habe ich. Wurde abgelehnt. Ich habe dann auch gefragt warum sie das ablehnt? Antwort war die Versicherung würde eine weitere Reparatur ablehnen. Daraufhin habe ich angemerkt, dass ich dann wohl kaum der Auftraggeber sein kann wie von der Werkstatt behauptet ;-)

Zitat:

Dass der ZV Schaden durch den Einbruch passiert ist, müsstest Du ebenfalls nachweisen. Das kannst Du kaum, denn den Defekt hättest Du ja sofort bemerkt und nicht erst nach der Reparatur.

Siehe oben. Vor Einbruch funktionierte sie. Danach nicht mehr.

 

Zitat:

Ganz ehrlich, ich glaube, ich weiß schon, was der Ombudsmann hierzu schreiben wird.

Ich auch :-)

Ich habe jetzt aber erst mal die Rechnung bezahlt. Mir sind die 140€ zu lächerlich und die Drohmails der Werkstatt zu blöd. Der ist so dämlich und will es wirklich vor Gericht austragen. Dazu habe ich keine Lust. Die 140€ habe ich unter Vorbehalt jetzt mal bezahlt und warte nun die Entscheidung des Ombudsmannes ab. Die ist ja schliesslich bindend. Da ich im Grunde ja eh 300€ SB habe sehe ich die 140€ als kleine Anzahlung ;-)

Die Werkstatt ist im Grunde nur eine kleine Nebenkriegsstätte und ist nur beiläufig nervig. Warten wir es mal ab

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