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Kfz Vorbestellung Kündigen

Themenstarteram 22. November 2013 um 8:29

Hallo,

ich habe eine Rechtliche Frage und hoffe bei der Kaufberatung richtig zu sein.

Vor einigen Monaten Habe ich mir einen PKW Vorbestellt, die Lieferzeit ist mit 12-24 Monaten angegeben.

Relativ kurzfristig musste jedoch ein vergleichbares Fahrzeug her, da sich Beruflich neue Perspektiven ergeben haben.

Daraufhin habe ich mir ein vergleichbares Fahrzeug gebraucht gekauft. Mit diesem bin ich bisher sehr zufrieden und er hat nur ein Drittel des vorbestellten Fahrzeuges gekostet. Daher würde ich es bevorzugen bei diesem PKW zu bleiben.

Ist es möglich von der Vorbestellung zurück zu treten, oder sollte ich mich lieber direkt an einen Anwalt wenden? Reicht ein einfaches Schreiben und sollte ich besondere Gründe angeben?

Es sind noch keine Zahlungen etc. erfolgt. Nur die Vorbestellung wurde bisher unterschrieben.

Ich freue mich über Tips/Ratschläge jeder Art.

Mfg

Daniel

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13 Antworten
am 22. November 2013 um 9:30

Ich denke nicht dass du jetzt noch zurücktreten kannst.

Am besten fragst du einfach mal ganz nett bei deinem Händler nach ob er eine Möglichkeit sieht.

Hallo Daniel,

klar kannst Du die "Vorbestellung" kündigen, die Frage ist, war es eine "verbindliche Bestellung" ?

Wenn ja, dann wird der Händler evtl. eine "Ausgleichzahlung" haben wollen.

Genaueres findest Du in den AGBs der "Vorbestellung" (meistens auf den Rückseiten)..

Ich hatte "damals" Glück, der Händler hat meine "Kündigung" kostenlos akzeptiert..denn

im Vertrag Stand, als "Ausgleichsentschädigung" bei vorzeitiger Kündigung ist 1% der

vereinbarten Kaufpreises zu zahlen.

Also, genau den Vertrag durchlesen, zu welchen Bedingungen Du den Vertrag "widerrufen" bzw. kündigen kannst.

Zitat:

Original geschrieben von Muhblaxl

Hallo,

ich habe eine Rechtliche Frage und hoffe bei der Kaufberatung richtig zu sein.

Vor einigen Monaten Habe ich mir einen PKW Vorbestellt, die Lieferzeit ist mit 12-24 Monaten angegeben.

Ist es möglich von der Vorbestellung zurück zu treten, oder sollte ich mich lieber direkt an einen Anwalt wenden? Reicht ein einfaches Schreiben und sollte ich besondere Gründe angeben?

Du hast für Deine Bestellung kein Widerrufsrecht! Du bist einen Vertrag eingegangen und Verträge sind gem. BGB von beiden Seiten zu erfüllen. Der Händler kann dich sogar notfalls zur Abnahme gerichtlich zwingen.

Ich würde zum Händler gehen und versuchen mit ihm zu reden. Ich würde davon ausgehen, dass Du eine "Ausggleichszahlung" leisten musst.

Christian Fügl

Themenstarteram 22. November 2013 um 10:09

Danke für die Antworten.

Eine vorsichtige Anfrage beim Händler hat ergeben das ein Rücktritt vom Vertrag 15% des Kaufpreises kosten würde.

Aufgrund der langen Lieferzeit habe ich gehofft das es vielleicht eine Möglichkeit gibt auszusteigen, aber zumindest der Händler lässt da nicht mit sich reden.

Danke für die Ratschläge, ich werde mich dann einfach auf meinen Neuwagen freuen :-)

Mfg

Daniel

Zitat:

Original geschrieben von Muhblaxl

Danke für die Ratschläge, ich werde mich dann einfach auf meinen Neuwagen freuen :-)

Darf man fragen, welcher Neuwagen eine Lieferzeit von 12 bis 24 Monaten hat?

Zitat:

Original geschrieben von Muhblaxl

Danke für die Ratschläge, ich werde mich dann einfach auf meinen Neuwagen freuen :-)

Das wird das Beste sein - dann einfach den Gebrauchten verkaufen und gut.

Würde mich auch interessieren was es denn wird.

Zitat:

Original geschrieben von Muhblaxl

Aufgrund der langen Lieferzeit habe ich gehofft das es vielleicht eine Möglichkeit gibt auszusteigen

Das geht in dem Falle nur wenn eine kürzere Lieferzeit vereinbart wurde und die seitens des Herstellers/Händlers dann deutlich überschritten wird und somit quasi eine Vertragsnichterfüllung seitens des Händlers voliegt.

Wenn du den nicht haben willst lass den nicht zu und hol ihn mit Kurzzeitkennzeichen ab und versuch den als Neuwagen zu verkaufen. Könnte mit etwas Glück weniger als 15% Verlust bringen. Je nachdem wann die Lieferung erfolgen sollte ist der Wagen ja im Werk schon geplant, Bauteile bestellt etc.. Den Aufwand will der Händler natürlich bezahlt haben, einen vorkonfigurierten Wagen kann der nur günstiger Verkaufen als einen individuell zusammenstellbaren Neuwagen. Dazu kommt die Standzeit bis der Weg ist, ggf. Probefahrten, Kapitalbindung - das macht der nicht umsonst.

Alternativ versuch - ggf. auch hier unter Marktplatz - quasi den Kaufvertrag zu verkaufen. Vielleicht möchte einer genau das Auto und freut sich dass er nicht mehr so lange warten muss.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Zitat:

Original geschrieben von Muhblaxl

Aufgrund der langen Lieferzeit habe ich gehofft das es vielleicht eine Möglichkeit gibt auszusteigen

Das geht in dem Falle nur wenn eine kürzere Lieferzeit vereinbart wurde und die seitens des Herstellers/Händlers dann deutlich überschritten wird und somit quasi eine Vertragsnichterfüllung seitens des Händlers voliegt.

Welcher unverbindlicher Liefertermin wurde im Kaufvertrag (Verbindliche Bestellung des Käufers plus Annahmebestätigung des Verkäufers) vereinbart?

Ist diese um sechs Wochen überschritten, kann Händler unter Nennung eines neuen Liefertermines ( z.B. weitere 2 Wochen) in Verzug gesetzt werden. Liefert er dann immer noch nicht, kann man kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

 

O.

Zitat: "die Lieferzeit ist mit 12-24 Monaten angegeben..."

Da nimmt man sich aber Zeit. Bei einem verbindlichen Liefertermin hättest Du mehr Spielraum gehabt.

Bei so langen Lieferfristen sollte der Händler kein Problem haben ein Ersatzkäufer zu finden.

Etwas "spiessig" um auf die 15% zu beharren, ausser es wäre ein Fahrzeug mit einer extravaganten Farbe.

 

Themenstarteram 23. November 2013 um 12:17

Es handelt sich um einen Ford Ranger Wildtrak.

Damals gab es ein sehr gutes Angebot, sodass ich den mit Vollausstattung sehr günstig bestellen konnte.

Das mit dem Kurzzeitkennzeichen und Weiterverkauf ist mir auch schon durch den Kopf gegangen, vermutlich würde ich noch nicht einmal Verlust machen.

Ich werde noch ein paar Nächte drüber schlafen, evtl versuche ich wirklich den Kaufvertrag hier abzutreten.

Farbe, Ausstattung etc. ist Serienmäßig (Wildtrak-Orange), also würde der Händler den gut loswerden.

Edit: Liefertermin ist unverbindlich mit 06.2014 angegeben, kann laut Händler aber auch bist zu 6 Monate länger dauern (telefonische Auskunft).

Zitat:

Original geschrieben von astra33

Zitat: "die Lieferzeit ist mit 12-24 Monaten angegeben..."

 

Da nimmt man sich aber Zeit. Bei einem verbindlichen Liefertermin hättest Du mehr Spielraum gehabt.

Kein Händler nennt einen verbindlichen Liefertermin,  es sei denn, das Fahrzeug  ist bei ihm oder bei einem anderen Händler direkt verfügbar.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von astra33

Zitat: "die Lieferzeit ist mit 12-24 Monaten angegeben..."

Da nimmt man sich aber Zeit. Bei einem verbindlichen Liefertermin hättest Du mehr Spielraum gehabt.

Kein Händler nennt einen verbindlichen Liefertermin,  es sei denn, das Fahrzeug  ist bei ihm oder bei einem anderen Händler direkt verfügbar.

O.

..jupp, die wissen warum ;)

am 4. Dezember 2013 um 13:38

Kramst du jetzt alles Threads von letzter Woche wieder vor?

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