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Kid`s Autoversicherung
Hallo, die Frage beschäftigt sich um einem 16 Jährigen.
Der fährt ein Mofa ( 1 Jahr )
Moped (1 Jahr )
Später ev. ein Auto oder Motorrad
Kann er von diesen ( vor ) Versicherungen profitieren ?
( ev. jetzt schon ein Großes Nummernschild mit Fahrzeug auf ihn zulassen - auch ohne gültige Fahrerlaubnis ?)
Der ältere Bruder hat Heute einen 1.Wagen zugelassen.
2400.- Versicherung - für einen BMW - das ist echt heftig.
Oder was sollte man als mitdenkender Vater Heute machen?
Sorry ich habe 30 % und bin total erschrocken was man unseren Kindern Heutzutage antut.
Man kann sie doch nicht bis 25 mit einen Bobbycar fahren lassen ? oder doch ?
MFG
Hans
2. Wagen sollte nicht Diskutiert werden.
Habe meine % auch selbst erfahren.
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30 Antworten
Die beste Lösung ist tatsächlich der Zweitwagen.
Unverständlich, warum Du das Deinen Kids nicht zukommen lassen willst.
Nach dem ersten Jahr kann alles auf die Söhne umgeschrieben werden.
Das fahranfänger teuer sind, liegt an deren Schadensaufkommen und nicht an der Willkür der Versicherer.
FAQ Versicherungen (Link Signatur), dort Fahranfänger lesen.
Kleiens Motorrad ein Jahr vorher anmelden, dann kann der Iunior in SF 1 starten.
Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen bringen nichts, nur Leichtkrafrträder.
@maidcruiser, warum nur SF1 mit 18J.?
Sohnemann macht FS für ein Leichtkraftrad , bis 125 ccm max. 80 kmh, damit wird mit ihm als VN ein L’kraftrad oder –roller (die Versicherungsbeträge sind viel billiger als bei einem L’kraftrad) versichert.
Ersteinstufung/Elternregelung mit 16J. SF ½
Schadenfreiheit Bedingung!
Mit 17 J. SF 1
Mit 18 J. SF 2 / Erwerb Pkw FS + Erststufung für Pkw Versicherung SF 2 = 85%
Der Vater will ja gerade keine Zweitwagenregelung.
Und vermutlich auch kein Leichtkraftrad.
Er selbst ist offensichtlich restriktiv in der Erziehung,
erwartet aber von der Allgemeinheit eine Solidarisierung (günstige Versicherungsbeiträge für Fahranfänger).
Meine Tochter ist 26 und ich habe es anders gehandhabt.
Auch mich hat die Notwendigkeit, 2 Fahrzeuge zusätzlich zu versichern weder unerwartet plötzlich, noch schicksalhaft getroffen:-)
danke für die Antworten
Danke, aber einschränkend zu sein in der Erziehung ist ja erlaubt.
Unser kleiner fährt seit seinen 9 Lebensjahr meinen Traktor ,
mittlerweile fast besser als ich.
........erwartet aber von der Allgemeinheit eine Solidarisierung ??????????
Quatsch ohne Bleigeschmack..
Mein Erster Wagen war ein 6 Zyl. mit 165 PS.
Kleinere folgten jedoch ohne Dach.
Ist halt so , wer mag mit 18 einen Smart ?
Für den großen haben wir Heute einen 3er
Cabrio angemeldet.( von eigenen Geld )
Statt 2800.- € 1300 € dieses Jahr
nächstes hat er 90 % auf eigenen Vertrag !
( Mädel hat Opas 30er Vertrag mit einen Bums frei)
Soviel zur Volkssolidarität !
(Das nun Autofahren wie die Rente geplant werden muß
spricht einfach für ein modernes deutschland- ist nur meine Meinung.)
Ich denke wer sein Auto selbst versichert ( und bez.) ist schon mal der vorsichtigere Autofahrer.
MFG
Hans
Der noch zu 75 Pf tanken durfte.
Interessant und bemerkenswert fand ich den Widerspruch.
Unterschiedliche Meinung sind bei uns glücklicher Weise erlaubt,
Wasser predigen und Wein trinken kennen wir nicht nur von den Volksvertretern ...
Anfangen kann man auch mit einem 33 kw Corsa.
33 KW
Anfangen kann man auch mit einem 33 kw Corsa. .....
Klar , aber der kleine hat schon ein Auto .
Soll ich Ihn den wegen Dir abnehmen ?
Nun meine Mutter fährt mit 75 auch noch einen A 4 .
Stimmt Dich das etwas mehr zur Sachlichkeit ?
Warum dann nicht noch einen Zweitwagen?
Man kann über die Zweitwagenregelung beliebig viele (Kinder-) Fahrzeuge starten.
Vielleicht kommt die Irritation auch nur durch die von Dir falsch verwendeten/verstandenen Begrifflichkeiten?
Also, ich hab da auch kein Verständnis für, warum man nicht die Zweitwagenregelung nutzen sollte....
Auf der einen Seite Meckern, daß die Vers. so teuer ist, andererseits aber nicht die vorhandenen Regelungen nutzen wollen....
Na gut, das nur nebenbei.
Es gibt auch Gesellschaften, bei denen auch das Auto von Fahranfängern mit SF2 = 85% anfangen kann! Voraussetzung ist nur, daß auch das Auto der Eltern dort versichert ist...
Ist also ähnlich wie die Zweitwagenregelung für Ehegatten z.B., nur mit dem Unterschied, daß der Vertrag sofort und von Anfang an auf den Namen des Kindes, also Fahranfängers, läuft.
Gruß, Jens
bobbycar
Hallo , gut das mit den 2 Wagen ist mir bekannt.
Deswegen sollte ja das nicht beachtet werden .
@ Jens
meine Gesselschaft macht 90 % jedoch erst sobald der
Fahrer 3 Jahre seinen Führerschein hat.
Meckern ist nicht der richtige Ausdruck.
Beispiel :
ein Wagen wird von mir zugelassen mit Fahrer
Führerschein unter 3 Jahre = 700€
Bub mit Führerschein unter 3 Jahre
( gleicher Wagen ) = 2400-2800€
Aber das weicht ja vom Thema ab.
MFG
Hans
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Nach dem ersten Jahr kann alles auf die Söhne umgeschrieben werden.
Aber dann bekommt der Sohnemann doch auch lediglich die SF1, er kann sich doch nur die schadenfreien Jahre übertragen lassen, die er sich selbst hätte erfahren können.
Gruss,
Mfg MICHA
Zitat:
Original geschrieben von mfg22m
Aber dann bekommt der Sohnemann doch nicht SF1, oder? Er kann sich doch nur die schadenfreien Jahre übertragen lassen, die er sich selbst hätte erfahren können.
Das hiesse: SF0 (1. Jahr)
Dann bei Übernahme des SFR die SF 1/2. Richtig oder falsch?!
Gruss,
Mfg MICHA
EDIT: Sollte nen Edit des vorherigen Beitrages sein!!!!
Sorry...!
Gruss,
Mfg MICHA
Re: bobbycar
Zitat:
Original geschrieben von bootmanager
Hallo , gut das mit den 2 Wagen ist mir bekannt.
@ Jens
meine Gesselschaft macht 90 % jedoch erst sobald der
Fahrer 3 Jahre seinen Führerschein hat.
MFG
Hans
Vielleicht kommst Du selbst bei einer Gesellschaft, die Fahranfängern auch die 85% anbietet, ja auch günstiger....
Laß Dir das doch einfach mal von einem Aussendienstmitarbeiter durchrechnen......
btw: 90% gibt´s nicht.....
Gruß, Jens
%
Hallo Jens
Laß Dir das doch einfach mal von einem Aussendienstmitarbeiter durchrechnen......
btw: 90% gibt´s nicht.....
Das waren die Worte des Axa Vertreters.
Der sprach von 90 %.
Nun eine Überlegung war halt eine 125 er
oder ähnliches auf den kleinen zuzulassen
( seinen Namen ) bevor er den Führerschein
dazu hat.
( natürlich unter verschluß, bis Fahrerlaubnis vorliegt)
So hätte er bis zu seinen 18 ten.
2 Jahre bereits einen Vertrag.
Oder halt ein besseren Vorschlag .
MFG
Hans