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kilometerpauschale 2007 bei 100km/tag?
find leider im MT keinen thread über kilometerpauschale.dewegen meine frage an euch.
ich hab dann bald ne neue arbeitsstelle und die ist 120 km von daheim entfernt und ich werde NICHT umziehen.
die pauschale wird ja nur ab 20 km dann gezahlt,also wären es 100 km x 230 tage x 0,30€ sind dann 6900 Euro...nun kann ich aber nur 4500 Euro davon geltend machen.und wie ist das,bekomme ich dann die 4500 euro oder nur einen teil davon,und kann ich durch sammeln der tankbelege mehr absetzen?
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20 Antworten
Re: kilometerpauschale 2007 bei 100km/tag?
Zitat:
Original geschrieben von G0lf-V-GT
und wie ist das,bekomme ich dann die 4500 euro oder nur einen teil davon
Schoen waere es :-) Es ist so, dass sich der zu versteuernde Bruttolohn
um diese Summe reduziert.
Das bedeutet das es keines Falls so ist das man die 4500 Euro bekommt.
Mann hat lediglich ein um diesen Betrag reduziertes zu versteuerndes Einkommen.
Noch ein Tip bei einer solchen Entfernung, fals noch nicht vorhanden stell einen
Antrag auf Lohnsteuer-Ermaesigung dadurch kann man schon unter dem Jahr sein
zu versteuerndes Einkommen reduzieren.
Man erhaelt dann natuerlich nur eine geringe oder keine Steuerrueckerstattung,
bzw. muss ggf. nachzahlen falls man den Betrag zu hoch angesetzt hat.
Re: Re: kilometerpauschale 2007 bei 100km/tag?
Zitat:
Original geschrieben von ZX81
Schoen waere es :-) Es ist so, dass sich der zu versteuernde Bruttolohn
um diese Summe reduziert.
Das bedeutet das es keines Falls so ist das man die 4500 Euro bekommt.
Mann hat lediglich ein um diesen Betrag reduziertes zu versteuerndes Einkommen.
Noch ein Tip bei einer solchen Entfernung, fals noch nicht vorhanden stell einen
Antrag auf Lohnsteuer-Ermaesigung dadurch kann man schon unter dem Jahr sein
zu versteuerndes Einkommen reduzieren.
Man erhaelt dann natuerlich nur eine geringe oder keine Steuerrueckerstattung,
bzw. muss ggf. nachzahlen falls man den Betrag zu hoch angesetzt hat.
nun ja bis jetzt bin ich ja nur paar km von der arbeit weg gewesen,somit hat mich das thema nicht interessiert.
könnt mir da mal jemand ein beispiel machen,blick durch die ganze sache nicht so durch.am besten mit zahlen...wäre nett von euch *liebschau*
gerne auch per PN oder auch hier im thread
Also erst mal gilt die Höchstgrenze von 4500 EUR bei Nutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Autos nicht. Die 6900 EUR können deshalb "als Sonderausgabe wie Werbungskosten" abgezogen werden.
Wie stark sich das auswirkt, ist je nach Höhe des individuellen Grenzsteuersatzes (0%-42% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) unterschiedlich.
Von 0 EUR Steuerersparnis (armer Schlucker mit Einkünften innerhalb des Grundfreibetrags) bis hin zu 3500 EUR Ersparnis (Gutverdiener, zvE>50000 EUR) ist alles möglich.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat ein zu zu versteuerndes Einkommen von 30000 EUR.
Macht laut Grundtabelle (ledig, keine Kinder) 5807 EUR Steuer + 319 EUR Solizuschlag.
Nach Abzug der 6900 EUR beträgt das zvE nur noch 23100 EUR -> 3718 EUR Steuer und 204 EUR Solizuschlag. Also hat der Arbeitnehmer in diesem Beispiel immerhin rund 2200 EUR gespart.
Danke,jetzt hat`s geklickt.
und ich brauch auch keinen nachweis wie oft ich getankt hab oder so? weil das wär echt nervig immer die ganzen tankrechnungen zu sammeln...
Wegen der Höchstgrenze von 4.500 € musst Du trotzdem aufpassen. Um den Betrag über 4.500 € auch berücksichtigt zu bekommen sollte man trotzdem Tankbelege aufbewahren.
"Jahreshöchstbetrag von 4500 Euro
Eine Beschränkung auf einen Jahresmaximalbetrag von 4.500 Euro gilt für Personen, die als Mitfahrer oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeitsstätte gelangen. Bei Fahrten im eigenem Pkw oder mit einem zur Nutzung überlassenem Pkw ist hingegen auch ein höherer Betrag zu berücksichtigen. Der Arbeitnehmer hat nachzuweisen, dass diese Fahrleistung auch erbracht worden ist. Zwar muss kein Fahrtenbuch geführt werden, aber Tankquittungen und/oder Werkstattrechnungen sollten als Nachweise aufbewahrt werden."
Siehe Link.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/entfernungspauschale.htm
Hallo, wenn Du Zeit hast, dann geh mal auf das zuständige Finanzamt. Da sitzen meist am Empfang schon so Damen und Herren die solche Sachen bearbeiten. Zumindest bei uns hier so. Diese sind sicher bereit Dir das zu erklären. Einen Eintrag auf Lohnsteuerermäßigung lasse ich mir seit vielen Jahren auf der Karte eintragen. Man hat halt den Vorteil, daß man das Geld, welches man sonst iregendwann im laufe des nächsten Jahres bekommt gleich im aktuellen Monat mit hat. Warum soll ich Vater Staat auch über längere Zeit mein Geld zur Verfügung stellen ?
Ein Tipp noch, wenn Du sozusagen "Neubeantrager" bist, dann würde ich das erste Jahr irgendwas aufheben mit dem Du nachweisen kannst wieviele Kilometer Du im Jahr fährst. Es reicht da soetwas wie TÜV-Gutachten, Werkstattrechnungen. Irgendwas woraus ersichtlich ist wie der derzeitige Kilometerstand auf der Uhr ist. Manchmal nämlich sind die Finanzkollegen etwas mißtrauisch. zumindest bei meinem Finanzamt war es eine Zeit lang so.
Mike
Zitat:
Original geschrieben von G0lf-V-GT
Danke,jetzt hat`s geklickt.
und ich brauch auch keinen nachweis wie oft ich getankt hab oder so? weil das wär echt nervig immer die ganzen tankrechnungen zu sammeln...
Hallo,
ich pendel seit 3 Jahren jeden Tag 106 KM zur Arbeit und sammel für die Steuer über das Jahr jeden Tankbeleg. Die lege ich immer in einem kleinen Umschlag der Steuererklärung bei und bekomme sie auch 1-2 Wochen vor der Rückerstattung zurpckgeschickt.
Fazit: Kleiner Aufwand, aber nachgeschaut wird immer und deshalb solltest du sie schön sammeln
bei mir war es anfangs, bestimmt 8 Jahre so, daß keiner was sehen wollte. Dann wurde bei uns hier mehrere Ämter zusammengelegt und schwupps, sollte ich nachweisen wie viele Kilometer auf der Uhr stehen. Dies habe ich 2 Jahre lang getan, mittels Werkstattrechnungen und jetzt seit 3 Jahren geht es wieder ohne. Meine Kollegen kommen alle aus anderen Landkreisen, fahren ebenfalls viele Kilometer die sie als Werbunskosten ansetzen und mußten diese gefahren Kilometer noch nie bei ihren Finanzämter nachweisen. Komisch oder ? Also besser irgendwas sammeln. Wobei ein Tankbeleg und auch eine Rechnung mit Kilometerangabe noch lange nicht aussagt, daß man dies nur für den Arbeitsweg aufwendet. So ist es ja mit Sicherheit auch nicht.
Mike
Hi,
also ich wußte auch noch nie etas vorweisen, aber bei mir sind es auch nur 44 km!
Aber warum macht ihr euch es so schwer, ich würde einmal bei z.B. Map24 den einfachen Weg errechnen und ausdrucken lassen und dann hat man alles auf einen Blick!
Zitat:
Original geschrieben von Raffaello22
Hi,
also ich wußte auch noch nie etas vorweisen, aber bei mir sind es auch nur 44 km!
Aber warum macht ihr euch es so schwer, ich würde einmal bei z.B. Map24 den einfachen Weg errechnen und ausdrucken lassen und dann hat man alles auf einen Blick!
Dann hast du eine KM Angabe und mehr nicht. Damit kannst du aber niichts belegen.
Das Finanzamt kennt meine Wohnungsanschrift und die Anschrift meines Arbeitgebers. Was soll hieran zu rütteln sein? Und selbst wenn ich gar nicht fahren, sondern z.B. in der Fahrgemeinschaft fahre, so habe ich nach meinem Stand trotzdem Anspruch aufs Kilometergeld...
wenn Du in einer Fahrgemeinschaft fährst hast Du eben nicht Anrecht auf die volle Pauschale. Genau dies wollen sie ja damit rausfinden, indem sie einen Kilometernachweis verlangen. In einer Fahrgemeinschaft in der Du "Mitfahrer" bist, also ein kollege mit seinem Auto fährt, dann hat der Kollege das recht von Dir einen bestimmten Satz für Aufwendungen zu verlangen. Genau diesen kannst Du dann beim Finanzamt anrechnen lassen. Angenommen Ihr habt jeder ein Auto und teilt euch übers Jahr in die Fahrerei, jeder fährt also genau die Hälfte und dann rechnet jeder die volle Kilometerleistung, ist das Finanzamt sicher nicht erfreut. Vorausgesetzt sie merken es.
Mike
Wegen den Belegen:
Falls du sowas wie ne "Stamm-Tanke" hast - frag da mal nach der Möglichkeit einer Tankkarte oder ähnlichem.
Da ich selbstständig bin musste ich auch immer jeden Beleg aufbewahren, ne irre Fumelei in meinen Augen. Hab jetzt ne Tankkarte und bekomm am Monatsende einfach immer die Rechnung fürs Monat in die Hand gedrückt - viel übersichtlicher.
"Bei Fahrgemeinschaften kann jedes Mitglied für jede Fahrt den vollen Satz für sich beanspruchen, auch Ehepaare."
Somit bekommt für mich jeder der Mitfahrer auch die Pauschale beim FA durch. Ich denke, wenn der Fahrer Geld jedoch Geld verlangt, dann muß nur er dies auch beim FA angeben und wird dann bestimmt verrechnet bzw. als Einkommen gesehen oder???