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Kilometerstand runtergedreht ?
Hallo,
bei meinem vor knapp 2 Jahren gebraucht gekauften BMW 320d Bj.2006 wurde kurz bei Fehleranalyse festgestellt, dass der Kilometerstand ca. 40TKm mehr ist. Leider haben wir diese nicht sofort ausgedruckt. Dann nach der Fehlerlöschung haben wir diese nicht wiedergefunden.
Habe den Verdacht, dass der Händler den Kilometerstand runtergedreht hat, damit er besser verkauft. Fahre in 2 Jahren keine 40TKm. D.h. das Fahrzeug habe ich gekauft bei 118TKm. Der Wagen hatte aber tatsächlich 158Tkm runtergefahren.
Heute ist er 153Tkm, Fehleranalyse hat 191Tkm angezeigt.
Wie kann ich nochmal herausfinden, als Beweismittel dass der Kilometerstand runtergedreht wurde??? Kann ich nach knapp 2 Jahren noch Schadensersatz gegen den Händler fordern?
Wie kann ich ihm das nachweisen????
LG Erkan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 16. Februar 2015 um 18:42:29 Uhr:
.....muss aber kein Türke gewesen sein
Ich kann mir nicht helfen, aber es ist mir schon desöfteren aufgefallen, dass du grundsätzlich aus allen Threads OT-Threads machst!
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74 Antworten
Das 2 Jahre vergangen sind, glaube nicht das es ein Problem wird. Das nach zu weisen wird etwas schwerer, dann zum Anwalt etc. Dürfte ich fragen was für eine Maschine es ist und Model.
mfG
man liest immer wieder von seltsamen Kilometerständen bei irgendwelchen Fehleranalysen....
Bevor du ein Faß aufmachst und dich verschluckst , berichte mal was genau womit von wem ausgelesen wurde und was dann in welchem Menü angezeigt wurde..... ...
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 26. November 2014 um 15:21:03 Uhr:
man liest immer wieder von seltsamen Kilometerständen bei irgendwelchen Fehleranalysen....
Bevor du ein Faß aufmachst und dich verschluckst , berichte mal was genau womit von wem ausgelesen wurde und was dann in welchem Menü angezeigt wurde..... ...
Hör auf Onkel, Manny!
Vlt. ein Komma zuviel? ?
Also wenn das wirklich der Fall sein sollte, hast du natürlich Anspruch auf Schadenersatz, jedoch bist du in der Beweispflicht! Arglistige Täuschung verjährt meiner Meinung nach 10 Jahren oder garnicht, kann mich da nicht richtig dran errinern. Da es aber erst 2 Jahre her ist, hast du auf jeden Fall noch zeit... jedoch musst du das erst mal beweisen!
Wirklich helfen kann dir da eigentlich nur der Tüv, wenn du Glück hast haben die einen Tüvbericht wo das Auto mehr km drauf hat als zu deinem Kaufdatum. Aber wenn er geschickt war hat er darauf geachtet.
Ich meine aber der Tüv rückt das nicht raus oder darf garnicht.
Wenn da ein Fehlereintrag mit 191.000 km war, hat der Händler deutlich mehr runtergeschraubt als 40tkm.
Hallo, lasse dir bei einem Freundlichen die Reparaturhistorie auslesen. Da könnten man eventuell sehen wie es mit den Kilometern aussieht.
M.f.G
BMW Reparaturhistorie besorgen und wenn's Diskrepanzen gibt, Vorbesitzer kontaktieren und Kaufverträge nachfragen - da sollten die Kilometerstände beim Verkauf ja drinstehen.
Wenn die Karre nicht gerade jenseits des Ural vom LKW gefallen ist, kriegt man das immer raus.
- Vorbesitzer
- BMW- Historie
- Schekheft
- TÜV/ Dekra
- Versicherung
- evtl. Internetrecherche (Spritmonitor' Autoforen so wie dieses hier)
BMW gibt normalerweise keine Historie zum Fahrzeug an Privatpersonen heraus. Datenschutz! Wäre ja noch schöner, wenn das jeder könnte.
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 26. November 2014 um 17:13:27 Uhr:
Vlt. ein Komma zuviel? ?
Manny, das hat der Serbes bestimmt nicht verstanden.
Zitat:
@Pimblhuber schrieb am 27. November 2014 um 09:46:26 Uhr:
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 26. November 2014 um 17:13:27 Uhr:
Vlt. ein Komma zuviel? ?
Manny, das hat der Serbes bestimmt nicht verstanden.
aber duh
Zitat:
@dseverse schrieb am 27. November 2014 um 09:40:24 Uhr:
BMW gibt normalerweise keine Historie zum Fahrzeug an Privatpersonen heraus. Datenschutz! Wäre ja noch schöner, wenn das jeder könnte.
Was hast du denn für ein Problem damit, wenn du dein Auto mal verkaufst und der neue Besitzer will wissen was du wann repariert hast. Leuchtet mir nicht ganz ein.
Dabei muss BMW ja keine pers. Daten vom Vorbesitzer mit rausgeben, lediglich Daten zum Fahrzeug unter Angabe der FIN. Das steht dem Eigentümer eines FZ mMn zu.