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Kind fährt fremden Roller gegen den Zaun. Wer zahlt?

Themenstarteram 16. Februar 2008 um 12:24

Hallo Leute,

brauche dringend Euren Rat!!

Meine Tochter, 15 Jahre alt, hat von einem Freund, 16 Jahre alt, seinen Roller zum Probierenfahren genommen und ist damit gegen den Zaun gerauscht..

Das Mädle trägt Schürfwunden auf dem Rücken davon. Der Schaden am Roller beträgt ca. 950,00 Euro lt. Eltern des Junges..

Muss ich wirklich alleine das zahlen?

Der Junge dürfte ja niemanden ohne FS mit dem Roller fahren lassen..

Bedanke mich schon mal im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von anasti

da kommt auch noch fahrlässige Körperverletzung dazu

moment mal....

deine tochter ist doch freiwillig mit dem roller gefahren oder......

ich würde es an deiner stelle definitiv nicht auf einen rechtsstreit anlegen...

für den jungen dürften es wohl auf 50€ strafe, 3punkte sowie einen b-verstoß rauslaufen......ansonsten was deine tochter betrifft, kannst du ja mal nach "Fahren ohne Fahrerlaubnis" googlen.....

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133 Antworten
am 16. Februar 2008 um 12:30

NAja, mit 15 ist man kein Kind mehr.

Aber egal.

Es zahlt die Versicherung des Rolers. Zumindest den Zaun.

Schaden am Roller wird wohl auf der Mama sitzen bleiben. Oder halt auf der Tochter.

Straftatbestände wie Fahren ohne Fahrerlaubnis oder das Zulassen des selbigen KÖNNEN dazu führen, dass sich die Versicherung einen Teil vom Versicherungsnehmer zurückholen möchte.

Themenstarteram 16. Februar 2008 um 12:33

Und wenn ich das Zahlen verweigere?

Gibt es irgendwelche rechtliche Konsequenten, die ich dann befürchten sollte?

nach gesundem menschen verstand sind da 2 dran schuld , ich würde mal versuchen zusammen was für beide parteien annehmbares heraus zu arbeiten. Der Junge hätte ihr den roller nicht geben dürfen, deine tochter aber auch nicht damit fahren.

950€ bei einer werkstatt ? vieleicht lässt es sich mit bisschen eigenleistung mindern.

Hatte so einen Fall selbst , ich hab meinen Roller abgegeben und mein Kumpel hat ihn per Kickstart auf hinterrad gewuschtet,leider etwas zu weit das die ganze Pastikverkleidung abgebrochen ist samt Rücklicht.

Schaden war laut Werkstatt 1100 DM. Ich hab nur die nötigsten Teile gekauft und bisschen Spachtel und dann alles selber gemacht , Lackieren konnte ich leider nicht da muste dann gemacht werden. Hat dann alles nur noch 450DM gekostet, die hat er dann übernommen weil ja mein Roller nicht mehr ganz so neu war wie vorher.

Aber wir sind bis jetzt nocht freunde und können jetzt darüber lachen.

Themenstarteram 16. Februar 2008 um 12:39

Hmm, die Eltern haben schon mal einen Gutachten bei Vertragswerkstatt erstellen lassen.

Angeblich ist der Rahmen verbogen. Der Roller ist 10 Monate alt.

Können die Reparatur eines Piaggio so hoch sein?

wenn der Rahmen verbogen ist dann ist das ein Totalschaden und Eine reperatur meist Wirtschaftlich nicht sinnvoll. Ich weiß aber auch nicht was ein Piaggo der 10 Monate alt ist kostet.

am 16. Februar 2008 um 13:22

Zitat:

Original geschrieben von anasti

Und wenn ich das Zahlen verweigere?

Gibt es irgendwelche rechtliche Konsequenten, die ich dann befürchten sollte?

Nunja, wenn der "Freund" deine Tochter fahren lässt, sollte er sich zumindest über die Konsquenzen im Klaren sein.

Rechtschutzversicherung?

Dann zum Anwalt.

Die Auskunft wird dir mehr helfen als unsere.

Zitat:

Original geschrieben von anasti

Der Junge dürfte ja niemanden ohne FS mit dem Roller fahren lassen..

richtig....

allerdings dürfte deine tochter auch nicht damit fahren.....

und wenn du es drauf anlegst damit zur polizei zu gehen, kann die sache ganz schnell nach hinten losgehen.....und das nicht nur für den rollerbesitzer, sondern auch für deine tochter :eek:

den schaden am zaun zahlt die versicherung des rollers........mit dem schaden am roller, würde ich mich an deiner stelle 50/50 mit den eltern des rollerbesitzers einigen....

die 950€ kommen schon hin, wenn ein komplett neuer rahmen gebraucht wird (und damit auch eine umschreibung der be vom roller nötig wird) und der rest einfach nur umgebaut......

Themenstarteram 16. Februar 2008 um 13:42

Danke für Eure Antworten!

Ich denke, ich werde das Zahlen verweigern.

Wenn ich jemanden ohne FS mein Auto überlassen und der es verschrotten würde, würde auch keine Versicherung übernehmen.

Selbst schuld also..

Oder biete meinen Betrag/Beteiligung bis 200,00 an und war´s das.

Blöd, dass ich keine Rechtschutzversicherung habe.. Werde mich aber trotzdem an einen Anwalt wenden.

Zitat:

Original geschrieben von anasti

Werde mich aber trotzdem an einen Anwalt wenden.

der wird dir auch nichts anderes sagen......

fakt ist jedenfalls, das deine tochter ohne gültige fahrerlaubnis ein fahrzeug geführt hat, und es dabei zu einem unfall mit sachbeschädigung kam.....

die rechtlichen konsequenzen dafür was deine tochter gemacht hat, dürften höher sein, als die die der rollerbesitzer zu tragen hätte.....der im übrigen auch aufeinmal auf die idee kommen könnte, das deine tochter sich einfach den schlüssel genommen hat ohne seine zustimmung.....

 

Themenstarteram 16. Februar 2008 um 13:46

aber was kann denn da passieren?

Der Bur hat seine Aufsichtspflicht verletzt, da kommt auch noch fahrlässige Körperverletzung dazu (sie hatte nicht mal den Helm an!!)

Themenstarteram 16. Februar 2008 um 13:49

der im übrigen auch aufeinmal auf die idee kommen könnte, das deine tochter sich einfach den schlüssel genommen hat ohne seine zustimmung.....

Nee, da waren auch andere Teenis dabei, die haben ja mitgekriegt, was und wie das abgelaufen war.

am 16. Februar 2008 um 13:49

Zitat:

Original geschrieben von anasti

aber was kann denn da passieren?

Der Bur hat seine Aufsichtspflicht verletzt, da kommt auch noch fahrlässige Körperverletzung dazu (sie hatte nicht mal den Helm an!!)

Ein 16 Jähriger hat deine Aufsichtspflicht gegenüber deiner 15jährigen Tochter???

Themenstarteram 16. Februar 2008 um 13:51

Der 16jähriger hat seine Aufsichtspflicht doch als Fahrzeughalter? oder irre ich mich?

Zitat:

Original geschrieben von anasti

da kommt auch noch fahrlässige Körperverletzung dazu

moment mal....

deine tochter ist doch freiwillig mit dem roller gefahren oder......

ich würde es an deiner stelle definitiv nicht auf einen rechtsstreit anlegen...

für den jungen dürften es wohl auf 50€ strafe, 3punkte sowie einen b-verstoß rauslaufen......ansonsten was deine tochter betrifft, kannst du ja mal nach "Fahren ohne Fahrerlaubnis" googlen.....

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