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Kind in parkendes Auto gefahren
Hallo, ich war vor 1 Monat meine Verwandten in NRW besuchen und da ist mir ein 12 jähriger ins parkende auto gefahren. habs dann zum gutachter gebracht, 1200 euro schadensgutachten. nach vielen merkwürdigen aktionen des vaters (wollte nix zahlen und nix der versicherung melden, gelogen das sich die Balken biegen), hab ich heute post bekommen das die haftpflicht von mir eine Reparaturkostenrechnung haben will, das Gutachten haben sie bereits. Bin ich verpflichtet mein Auto erst in die Werkstatt zu fahren und der Versicherung die Reparatur vorzustrecken, mit der Angst im Rücken das ich darauf sitzen bleibe? laut googlesuche und bekannten muss die versicherung nicht die Reparatur zahlen, sondern den Wert der ledierten Teile ersetzen. Also das Gutachten sollte ich doch eigentlich durchsetzen können? Der Junge pralt übrigens damit rum das er zum Spaß gegen mein Auto gefahren ist, was meine Laune nicht unbedingt steigert, zum glück is der 550 km weit weg ... sonst
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mechaxx
...vll mit einem netten brief in dem steht das sich sonst ein anwalt drum kümmert und die sache noch teurer wird?
Au Backe, der Sachbearbeiter der Versicherung wird sofort in Atemnot verfallen, traumatisiert wird er ohne den Sachverhalt zu prüfen blindlinks per Eilüberweisung regulieren - oder auch nicht. Ich tippe auf Letzteres.
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33 Antworten
das solltest du mit der versicherung absprechen. es gibt zwei möglichkeiten:
1. du lässt das sowieso reparieren, dann kannst du rechnung auch hinterher einreichen und wenn die versicherung nicht zahlt, dann mußt du halt selber ran.
2. dir ist die delle im auto egal und du wartest ab, bis die versicherung dir die definitive zusage gibt...
sollte ich die versicherung nicht drauf hinweisen das das gutachten reichen muss? vll mit einem netten brief in dem steht das sich sonst ein anwalt drum kümmert und die sache noch teurer wird?
Zitat:
Original geschrieben von Mechaxx
...vll mit einem netten brief in dem steht das sich sonst ein anwalt drum kümmert und die sache noch teurer wird?
Au Backe, der Sachbearbeiter der Versicherung wird sofort in Atemnot verfallen, traumatisiert wird er ohne den Sachverhalt zu prüfen blindlinks per Eilüberweisung regulieren - oder auch nicht. Ich tippe auf Letzteres.
Natürlich möchte die Versicherung von dir eine Rechnung.
Es könnte ja sein, dass die Werkstattrechnung geringer als das Gutachten ausfällt.
Soll schon passiert sein. Dann würde die Versicherung entsprechend weniger zahlen.
Willst du nicht reparieren lassen sondern per Gutachten "fiktiv abrechen", kürzt die Versicherung.
Du bekommst z.B. die Mehrwertsteuer abgezogen.
Mein Ratschlag:
Versicherung anrufen, "freundlich" nachfragen ob dir schriftlich bestätigen, dass sie den Schaden
"komplett" bezahlen wenn du nach der Reparatur die Rechnung einreichst. Gutachten liegt ja vor.
Von der Antwort der Versicherung sollte dann dein weiteres Vorgehen abhängen.
Gruß
Frank
PS: Es ist schon passiert, dass man mit Freundlichkeit weiter gekommen ist, als mit Drohungen
das die haftpflicht von mir eine Reparaturkostenrechnung haben will, das Gutachten haben sie bereits.
Erst einmal nachdenken, Schreiben richtig lesen und interpretieren und erst dann zum Angriff blasen....
Warum will die Versicherung eine Rechnung haben ? na ???
Lies das Schreiben der Versicherung noch einmal in Ruhe (und richtig) durch, bevor du zum Anwalt läufst....
Gruß
Delle
@ Dellenzähler
Zitat:
Warum will die Versicherung eine Rechnung haben ? na ???
Zitat Ende:
Zum Ablehnen oder Abheften?
Sorry, Spässle gemacht.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
@ Dellenzähler
Zitat:
Warum will die Versicherung eine Rechnung haben ? na ???
Zitat Ende:
Zum Ablehnen oder Abheften?
Sorry, Spässle gemacht.
Gruß
Frank
bei dir, Frank, weis ich ja, wie das gemeint ist
und du weist sicher auch, wie ich das das meine und was dahinter steckt ....
Gruß
Delle
um ehrlich zu sein verstehe ich deinen beitrag nicht, ausser das du mich vll dumm anmachen willst. was wäre denn wenn ich den schaden nicht reparieren lassen will aber ihn trotzem ersetzt haben möchte? heisst das dann ich bekomme nix weil ich mit dem schaden an einem 18 jahre alten auto leben kann? ich will die wertminderung bezahlt haben, also die kohle haben die mir durch den schaden verloren geht, soweit klar?
ganz kleines beispiel dazu: jemand zerhaut ein waschbecken weil er eine bierflasche darüber öffnen will, flasche rutscht aus der hand und waschbecken ist putt. haftpflicht ersetzt den wert des zerstörten waschbeckens. aber der waschbeckenbesitzer macht bei der gelegenheit kein normales waschbecken rein, sondern ein höherwertiges. die versicherung bezahlt den wert des alten waschbeckens, besteht aber nicht darauf das genau dieses alte waschbecken erneut verbaut wird.
wie es den anschein hat sind aber viele hier der meinung das ich gezwungen bin "ein altes Waschbecken zu montieren". Ich bin mir im klaren das mein Beispiel nicht besonders dolle ist, vom sinn her aber einleuchtend.
Leider steht in deinem Beitrag nicht, wer von uns und dich "vll dumm anmachen will"
Der Erfinder des Imbusschlüssels . Aber darum gehts hier nicht, hätte gerne mal jemanden der aus Erfahrung schreibt.
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Mechaxx
um ehrlich zu sein verstehe ich deinen beitrag nicht, ausser das du mich vll dumm anmachen willst. was wäre denn wenn ich den schaden nicht reparieren lassen will aber ihn trotzem ersetzt haben möchte? heisst das dann ich bekomme nix weil ich mit dem schaden an einem 18 jahre alten auto leben kann? ich will die wertminderung bezahlt haben, also die kohle haben die mir durch den schaden verloren geht, soweit klar?
ganz kleines beispiel dazu: jemand zerhaut ein waschbecken weil er eine bierflasche darüber öffnen will, flasche rutscht aus der hand und waschbecken ist putt. haftpflicht ersetzt den wert des zerstörten waschbeckens. aber der waschbeckenbesitzer macht bei der gelegenheit kein normales waschbecken rein, sondern ein höherwertiges. die versicherung bezahlt den wert des alten waschbeckens, besteht aber nicht darauf das genau dieses alte waschbecken erneut verbaut wird.
wie es den anschein hat sind aber viele hier der meinung das ich gezwungen bin "ein altes Waschbecken zu montieren". Ich bin mir im klaren das mein Beispiel nicht besonders dolle ist, vom sinn her aber einleuchtend.
Zunächst einmal mache ich hier "keinen an" und schon gar nicht bin ich "dumm"
Wenn du meinen Beitrag hier nicht verstehst, ist das OK, ich erkläre dir den Hintergrund gern.
Dein Beispiel ist alles andere, aber hier weder passend, einleuchtend noch Sinnbezogen.........
Zu deinem Problem:
Was bitte, steht genau in dem Schreiben der Versicherung an dich ?
Zitat:
Original geschrieben von Mechaxx
Der Erfinder des Imbusschlüssels . Aber darum gehts hier nicht, hätte gerne mal jemanden der aus Erfahrung schreibt.
noch so einen Post und ich lasse dich dumm sterben .....
Überlege dir deine nächste Antwort.
Sehr geehrter Herr X,
Wir bitten Sie, Ihre Ansprüche zu beziffern und zu belegen.
Zur weiteren Bearbeitung benötigen wir noch folgende Unterlagen:
- Reichen Sie bitte die Reparaturkostenrechnung ein.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Frau X
Zitat:
noch so einen Post und ich lasse dich dumm sterben .....
Überlege dir deine nächste Antwort.
Fühlst du dich von deiner eigenen Beschreibung beleidigt?
@Dellenzähler
Du schreibst:
"du machst keinen an"
" du bist nicht Dumm"
Aber TE möchte dass jemand mit "Erfahrung" schreibt.:
@Mechaxx
Das liest sich so, dass die Versicherung eine Rechnung möchte, um diese zu bezahlen.
So jetzt, klinke ich mich hier aus, sonst schreibe ich nur noch Blödsinn.
Gruß
Frank