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Kind mit Fahrrad in parkendes Auto gefahren
Hallo,
in mein ordnungsgemäß geparktes Auto ist ein Kind mit einem Fahrrad rein gefahren.
Mit der Mutter des Kindes habe ich geredet, der Schaden wird nun wohl der Haftpflichtversicherung "des Kindes" gemeldet.
Nun ist die Frage von wem? Muss ich der gegnerischen Versicherung anrufen und den Schaden melden, oder tut das die Mutter des Kindes?
Wie läuft so ein Sachverhalt generell ab? Gutachten? Wann, von wem, bei wem?
Ich hatte noch nie etwas mit einer Versicherung zu tun...
Wäre dankbar für Tipps/Ratschläge
Und wie hoch schätzt ihr den Schaden auf den Bildern ungefähr ein?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Hier gibt’s (so sehe ich das) eine rechtliche und eine moralische Seite.
Die rechtliche:
Natürlich kann man sich durch alle Instanzen klagen bis auch die letzte Telefonkostenpauschale beglichen ist.
Man kann die Eltern verklagen und mit Mahnbescheiden um sich werfen.
Wenn man das selbst nicht kann oder will kann man natürlich auch einen Anwalt damit beschäftigen, der sich auch freut wenn er mal wieder ein paar Euro einnehmen kann.
Vielleicht bekommt man am Ende sogar recht und erhält dann schlussendlich die begehrten 70 €.
Die moralische Seite:
Die Eltern des jungen haben keinerlei Zicken gemacht, sind glücklicherweise versichert, Geld ist innerhalb kurzer Zeit geflossen.
Man bekommt knappe 700€ auf die Hand, man hat nun an seinem 16 Jahre alten italienischen Kleinwagen einen Kratzer mehr, der wenn man ehrlich ist doch auch keinen mehr interessiert.
Eigentlich ein Glücksfall dass der Unfall mit diesem Fahrzeug so passiert ist.
Was ich tun würde wüsste ich, aber natürlich kann das jeder so tun wie er möchte.
Wo kämen wir auch hin, wenn so ein Furz ohne Gerichte ablaufen könnte.
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99 Antworten
Ich würde sagen: Totalschaden ! Das ist SAche des Gutachters.
Dumm gelaufen. Die Mutter muß das melden. Dem Kind ist hoffentlich nix passiert ?
Zuerst müsstest Du mal sagen, wie alt das schadenverursachende Kind ist.
Deliktunfähigkeit des Kindes ist hier auf alle Fälle mal ein großer Punkt.
Dem Kind gehts gut. Es ist direkt weitergefahren - ohne etwas zu sagen - obwohl ich quasi daneben stand.
Wie alt genau das Kind ist weiß ich nicht. Es ist allerdings über 9 Jahre alt (das ist ja das "kritische" Alter mWn).
Grüße und danke schon mal.
10 Jahre im motororisierten Straßenverkehr, wobei ein parkendes Auto nicht unbedingt dazu gehört.
Schaden muss die Mutter melden. In der PHV gibts keinen direktanspruch.
Richtig: Hier (im Straßenverkehr) gelten Kinder unter 10J. als deliktunfähig. Der TE kann nur hoffen, daß das Kind allein angeradelt kam. Waren die Eltern (die Mutter) dabei und sind ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, dann sieht es für den TE schnell schlecht aus. Es sei denn, die Eltern haben einen guten Berater und somit eine Haftpflichtpolice incl. dieser Klausel ... Hoffentlich haben die überhaupt eine ...
Glück gehabt. § 823 Abs. 3 BGB (Straßenverkehr, Kind unter 10 Jahre) zieht hier nicht, da dein Auto geparkt war (BGH NJW 2005, 354). Auch keine Mithaftung des Fahrzeughalters des parkenden PKW aus Betriebsgefahr.
Stimmt deine Altersangabe, haftet das Kind (bzw. dessen Haftpflichtvers.) im Regelfall voll für den entstandenen Schaden.
Den Schaden meldet die Mutter (oder der Vater), du fragst, wo sie versichert sind, lässt dir eventuell noch die Schadensnummer geben, schickst denen dann ein Foto der Beschädigung und fragst, ob sie ein Gutachten (vermutlich nein), einen Kostenvoranschlag oder gleich die Rep.-Rechnung haben möchten. Idealerweise direkt zu einer Lackiererei, ist deutlich billiger als beim Vertragshändler, der meistens nicht selbst lackiert.
So wie ich das mitbekommen habe ist der Junge gerade aufs Gymnasium gekommen - und entsprechend 10-11 Jahre alt. Muss das aber noch genauer in Erfahrung bringen.
Das Kind kam allein angeradelt, die Mutter war zu Hause (eine Straße weiter), der Vater arbeiten.
Eine Haftpflicht haben die "Gegner". Der ältere Sohn hatte wohl vor nicht all zu langer Zeit einen ähnlichen Schaden (auch Fahrrad auf geparktes Auto), da hat die Versicherung wohl anstandslos gezahlt. Der war da allerdings schon älter, vermute ich.
Dann hast Du Glück gehabt.
Nun denn, hoffentlich Schwein gehabt. Kannst ja noch berichten, wenn alles erledigt ist.
Peter, ist es bei so einem Fall möglich, sich die Schadenssumme auszahlen zu lassen? Oder muss repariert werden (das könnte ich nämlich auch selber)?
Ganz normal wie immer: ja, kann man auch fiktiv abrechnen.
Alles klar, danke!
Ich werde auf jeden Fall weiter berichten und hoffe, dass es nicht doch noch zu irgendwelchen Komplikationen kommt.
Grüße
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 29. September 2016 um 20:07:53 Uhr:
Ganz normal wie immer: ja, kann man auch fiktiv abrechnen.
Äh, du warst nicht gefragt . Auch wenn deine Antwort richtig ist.