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Kinder unter 10 Jahren bei einem Unfall nicht haftbar?

Themenstarteram 29. März 2006 um 16:38

Hallo!

Es geht um folgendes:

Ich war am WE mit meinem Auto in einer Spielstraße unterwegs, bin Schrittgeschwindigkeit die Straße entlang und auf einmal kommt aus einer Art Parklücke auf -der von mir aus gesehen- linken Seite ein Kind aufm Rad "rausgeschoßen". Ich bin sofort stehen geblieben, aber das Kind hat sich so erschrocken, dass es garnicht mehr reagiert hat und mein Auto genau frontal traf (obwohl es noch sehr viel Zeit hatte zu reagieren. Ich mach dem Kind deswegen auch keinen Vorwurf. mir ist bis jetzt noch kein Kind übern weg gelaufen, was sich in so einer Situation noch nicht erschrocken hat). Dem Kind ist zum Glück nichts passiert, aber an meinem Auto ist ein Schaden von -laut mündlichem KVA- etwa 1000€ entstanden. Der Vater meinte dann im Gespräch, dass seine Versicherung für Kinder unter 10 Jahren keine Haftung übernimmt (das Kind ist ca. 7 Jahre alt, aber halt keinesfalls über 10).

Kann das denn sein? Es kann doch nicht angehen, dass ich obwohl ich nicht schuld bin auf den Kosten für die Reparatur sitzen bleibe oder?

Gruß

Alukard

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30 Antworten

Richtig ist, dass Kinder bis 7 Jahren keine Haftung trifft.

Im Straßenverkehr sogar erst ab 10 Jahren, Link.

Kinder ab 7 Jahren trifft eine eingeschränkte Haftung.

Dabei wird im jeweiligen Einzelfall auf die Einsichtsfähigkeit und das Unrechtsbewußtsein geachtet.

Kinder unter 10 Jahren müssen auf dem Gehweg fahren, Link, was in einer Spielstraße aber belanglos ist.

Motorrisierte Teilnehmer im Straßenverkehr trifft eine besondere Haftung (Gefährdungshaftung).

Die Geschichte kann sich sogar noch umdrehen und zu einem Haftpflichtfall für Deine Autoversicherung und Dich werden.

Einzige Chance für Dich.

Prüfen, ob eine Aufsichtspflichtverletzung eines Elternteils vorliegt.

Chancen eher gering.

Oder das Kind den Schaden absichtlich herbeigeführt hat, was hier nicht der Fall war.

Zahlen tut Deine Vollkasko - soweit Du eine hast.

Fazit:

Auch in Deutschland gibt es sehr kinderfreundliche Gesetze!

am 29. März 2006 um 17:54

Madcruiser hat eigentlich schon alles gesagt.

Ergänzen könnte man noch, daß Du froh sein kannst, daß das Kind nicht verletzt wurde. Dann wärst Du bzw. Deine kfz-Haftpflichtversicherung haftbar (Arztkosten, Schmerzensgeld etc.) und Dein Sfr belastet, obwohl Du objektiv nichts falsch gemacht hast.

Auf Schadenersatz wirst Du also wohl leider nicht hoffen können.

Themenstarteram 29. März 2006 um 18:05

Ich hab leider keine Vollkasko, nur TK. Das heißt also, dass meine Versicherung nicht einen Cent zahlt........

Was genau heißt Aufsichtspflichtverletzung? Bzw. ab wann ist die Aufsichtspflicht verletzt? Das Kind wohnt zwar in der Straße aber der Unfall war ca. 70m vom Haus und somit den Aufsichtspersonen entfernt. Oder geht es mehr darum, dass Kind war ohne Wissen der Eltern unterwegs?

Gruß

Alukard

P.S.: Zu den Gesetzen: An sich hab ich ja nichts gegen kinderfreundliche Gesetze, im Gegenteil. Ich find es wichtig, dass Kinder durch den Staat Schutz zugesprochen wird (Misshandlung etc.. Ob dieser Schutz bzw. dessen Maßnahmen immer optimal greifen ist jetzt ne andere Diskussion ;)). Aber das ich allein für den Schaden aufkommen muss, find ich ziemlich besch.....eiden.

Angemerkt, es gibt Anbieter von Privaten Haftpflichtversicherungen, bei denen die Schäden deliktunfähiger Kinder eingeschlossen sind.

Ob die Eltern des Kindes ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, kann nur nach einer konkreten Einzelfallprüfung beantwortet werden.

am 29. März 2006 um 22:14

Eine Verletzung der Aufsichtspflicht wird hier keine Rolle spielen. Denn diese ist normalerweise nicht gegeben, wenn das Kind nicht schon zig-fach negativ aufgefallen ist und die Eltern davon ausgehen müssen, dass ihr Kind für sich selber und andere eine Gefahr darstellt.

Generell kannst du (du kennst die Situation ja schliesslich am besten) einfach die Frage stellen:

War es von den Eltern verantwortlich, ihr Kind zu der Tageszeit mit einem Fahrad in einem Verkehrsberuhigtem Bereich fahren zu lassen. Wenn du sagst, dass dies absolut verantwortlungslos war und das Kind eigentlich unter ständiger Kontrolle sein müsste, dann kannst du darüber nachdenken, ob die Eltern eventuell falsch gehandelt haben.

Aber eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist in so einem Fall kaum gegeben.

besser: Vollkasko

und dann, mal an die eigene Nase fassen - wenn ich für all die Schäden hätte haften sollen, die ich als Kind ... da hat's mehrmals heftig gescheppert ...

@ Joscha2: Dies sehen einige Gerichte anders:

Hier mal ein Beispiel:

http://www.ra-kotz.de/aufsichtspflichtverletzung1.htm

 

Interessierte können ja mal googlen...

Naja da es sich um eine Spielstraße handelt sehe ich da keine große Chance, etwas machen zu können.

Hallo

hab da was verwecheselt

 

Gruß Christof

Zitat:

Original geschrieben von Christian R.

Dies sehen einige Gerichte anders:

Hier mal ein Beispiel:

http://www.ra-kotz.de/aufsichtspflichtverletzung1.htm

Dies Urteil erging vor der Schuldrechtsreform 2002.

Im Straßenverkehr gilt für Kinder unter 10 Jahren

seither die in meinem ersten Beitrag erwähnte Rechtslage.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Dies Urteil erging vor der Schuldrechtsreform 2002.

Im Straßenverkehr gilt für Kinder unter 10 Jahren

seither die in meinem ersten Beitrag erwähnte Rechtslage.

sowas habe ich auch erst geschrieben, dann das ganze Urteil durchgelesen, da gehts um die Aufsichtsplichtverletzung der Eltern.

Gruß Christof

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Dies Urteil erging vor der Schuldrechtsreform 2002.

Im Straßenverkehr gilt für Kinder unter 10 Jahren

seither die in meinem ersten Beitrag erwähnte Rechtslage.

Das ist zwar richtig, an der Rechtsprechung hinsichtlich der Aufsichtspflichtverletzung der Eltern bzw. der Aufsichtspflichtigen hat sich meines Wissens jedoch nichts geändert.

Hab hier noch eine relativ gute Zusammenfassung gefunden:

http://www.abc-recht.de/.../aufsichtspflichtverletzungen.php

 

gruß

chris

am 30. März 2006 um 8:42

Natürlich ist am äußersten Ende ein Richter, der vielleicht anders richtet. Aber ein Verkehrsberuhigter Bereich wird ja nicht umsonst "Spielstrasse" genannt und wenn das Kind einigermassen weiss, was es tut und die Eltern nach gutem Wissen und Gewissen ihr Kind alleine mit dem Fahrrad rauslassen können, ist der Fall eigentlich eindeutig.

Ich denke, hier wird kein Richter auf unterlassene Aufsichtspflicht hin entscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Dies Urteil erging vor der Schuldrechtsreform 2002.

Im Straßenverkehr gilt für Kinder unter 10 Jahren

seither die in meinem ersten Beitrag erwähnte Rechtslage.

@ madcruiser

das Prob der deliktunfähigen Kinder ist mir durchaus bekannt, auch der Einschluss der Leistung bei Schäden durch deliktunfähige Kinder in einer PHV...

Jedoch hab ich grad nen schwereren Unfall konstruiert und würd gern wissen, was wäre wenn....

... der Threadersteller mit dem Kind zusammengerauscht ist und selbst einen schweren `körperlichen Schaden` davon getragen hätte, mit etwaigen Schmerzensgeldansprüchen, sowie Ausfallentschädigung und eventueller dauerhafter Funktionsunfähigkeit einer Gliedmasse?! (Kind ist Schuld)

Würde er auf all den Kosten sitzen bleiben?!

Damit der Fall noch crasser wird... nehmen wir an der Threadersteller war zu Fuss unterwegs und das Kind mit dem Fahrrad... ich denke so ist es realistischer... Das Kind fährt mit seinem Fahrrad den Threadersteller, welcher zu Fuss unterwegs war, an!

Gruss,

Mfg MICHA

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