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klappen auspuff.TÜV gerecht montieren. Voraussetzungen

BMW 5er E39
Themenstarteram 1. Februar 2018 um 3:21

Hallo leute. Also ich fahre einen BMW e39 540i bj 2001. Und ich würde gerne einen klappen auspuff einbauen. Meine Frage wie würde das am besten gehen.? Und wie sieht es mit TÜV aus, würde es da Probleme geben, bzw TÜV möglich.? Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht.?

 

Mfg

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11 Antworten

So weit ich weiß wurden die mittlerweile ziemlich stark eingegrenzt.

Wenn musst du einen finden der eine ABE oder eintragungsfreies Gutachten hat.

Klappenauspuff legal eintragen? Wird schwierig

Ich habe sowas mal gesehen, glaub von Armytrix, allerdings glaub für einen Golf. Für den TÜV konformen einbau war da nötig das die Klappe mit einem Schalter betätigt wird und dieser im Kofferraum eingebaut wurde das er während der Fahrt nicht betätigt werden kann.

Ich glaube aber kaum das ein Hersteller sowas für den E39 mit Gutachten, ABE, E-Prüfnummer oder ähnlichem im Angebot hat. Und selber bauen glaube ich nicht das ein Prüfer das machen würde und wenn man doch einen findet und die Rennleitung zweifelt diese eintragung an wird es ein weiteres Problem sein einen zweiten Prüfer zu finden der das dann nochmal bestätigt...

Kannst nur versuchen mit Klappe beim TÜV durchzukommen. Ich hab derzeit auch ne Klappe verbaut bei meinem S5 .. eingetragen bekommste die nicht. Klappe zu, zum TÜV ( Am besten aufm Dorf) und hoffen. Wenns nix wird, kommt nen legaler Sportauspuff drunter.

Zumal in Hamburg mit Klappenauspuff eh so eine Sache ist derzeit :D

Themenstarteram 2. Februar 2018 um 2:26

Ja ich Habs mir so überlegt. Vorm endtopf ein Stück Rohr weg schneiden und mit einem Y Rohr die Verbindung setzen mit endtopf und der klappe. Die Abgaswerte werden noch in der Norm bleiben denke ich mal. Die Frage ist dann noch die Lautstärke. Naja. Ich denke ich werde das mal probieren müssen und einfach mal auf gut glück in den TÜV gehen. Aber davor werde ich mal paar TÜV prüfer kontaktieren und mich darüber erkundigen.

Ohne ABE oder Gutachten wird das beim TÜV nichts, es sei denn es ist ein Schummeltüv. Diese sind aber in der heutigen Zeit so gut wie ausgestorben, nur noch bei den ganz harten zu finden:)

Aber auch mit so einer Eintragung kann die Polizei dich jederzeit rausziehen, dein Auto stilllegen und zur Beweissicherung beschlagnahmen wenn der Verstoss nicht an Ort und Stelle zugegeben wird. Dann wird die Kiste abgeschleppt und die Eintragung für nichtig erklärt. Das war´s dann mit der Klappenauspuff.

Viel Spaß damit

Wenn die Klappe so verbaut wird und während der fahrt nicht aktiviert werden kann (schalter im Kofferraum z.B.) weiss ich garnicht ob man das überhaupt eintragen muss. Man darf sich allerdings natürlich auch nicht mit der Klappe erwischen lassen...

Eine Eintragung das man die Klappe im Straßenverkehr verwenden darf halte ich für ausgeschlossen oder nur auf illegalem Wege zu erreichen und dann haben wir das Problem das die Polizei diese Eintragung anzweifeln kann (nicht einfach nichtig erklären, dafür fehlt denen die technische Ausbildung) und dann muss die nochmal von einem anderen Prüfer/Gutachter bestätigt werden (und das dürfte unmöglich sein). Eine sofortige Stillegung ist aber trotzdem möglich wenn es zu laut wird und nicht an Ort und stelle behoben werden kann (was ja kein Problem sein sollte die Klappe zu schliesen), so ist es zumindest bei den Motorrädern das wenn man ohne DB Killer erwischt wird entweder abgeschleppt wird oder den DB Killer unter der Sitzbank herausholt und einbaut (manche deuten dies allerdings dann als Vorsatz und das vergehen kann damit teurer werden).

An der Stelle dann aber evtl noch eine Zwischenfrage: Wie laut wird denn ein 540 überhaupt ohne Endtopf? Soweit ich weiss sollen die R6 Motoren auch ohne Endtopf kaum lauter werden so das einerseits diese Gefahr des Stilllegens nicht gegeben sein sollte und andererseits kann man die Klappe ja auch an Ort und stelle dann schliesen und damit sollte die Stillegung auch vom Tisch sein.

Das ist eine Veränderung der zugelassenen Abgasanlage und muss abgenommen werden, da bin ich mir ziemlich sicher. Auch wenn der Schalter zu Hause bleibt und die Anlage geschlossen ist. Beim Tüv dürfte das immer noch Probleme geben. Ob die Executive das mitbekommt ist wohl eher unwahrscheinlich denn sieh hört es ja nicht solange die Anlage zu ist.

 

Nochmal, Klappenanlagen unterliegen mittlerweile ein seht starken Restriktion. Selbst die Autobauer tun sich immer schwerer damit solche Anlagen überhaupt abgenommen zu bekommen.

Nur mal als Beispiel, wer die Gesetze dazu lesen möchte kann das gerne machen.

https://www.presseportal.de/pm/53065/3342463

Ich möchte nur jeden Interessierten davor bewahren vergebens für teuer Geld umbauten zu machen die nicht zulässig sind und dann stillgelegt oder der Tüv verweigert wird.

So wie der TE es vor hat geht es jedenfalls nicht. Wette ich drauf.

Wenn es einem egal ist kann er ja eh machen was er will

Wofür baut man einen klappenauspuff ein, mit Schalter im Kofferraum, um diesen nicht bedienen zu können? Klingt unlogisch, die Leute wollen das Teil doch bei Bedarf ein aus schalten können?

Zu Show Zwecken auf privat Gelände darf man fast alles...

Und ich bin mir ziemlich sicher das man das auch darf sofern man es nicht benutzt und gegen Benutzung sichert. Ich weiß eben von dieser (ich glaub) Armytrix Anlage mit TÜV die eine "illegale Klappe" hat und für den TÜV konformen Einbau der Schalter während der Fahrt nicht zugänglich sein darf. Auf privat Gelände zu Show Zwecken darf man aber natürlich drauf drücken.

Das die meisten allerdings doch auf den Knopf drücken werden weil er doch woanders liegt ist natürlich ein anderes Thema...

Themenstarteram 2. Februar 2018 um 18:20

Hm okay. Ja sind sehr gute Infos dazu. Dan wird das wohl nix. Danke für die Hilfe Leute. Dan muss wohl eine komplette Anlage ran. Was natürlich kosten spieliger ist.

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