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Klappensteuerung nachrüsten
Hallo ich wollte fragen ob jemand eine klappensteuerung nachgerüstet hat? Und ob es schädlich wäre für den Motor .
Wie schaut’s mit der Garantie aus würde der Hersteller das rausfinden wenn ich zb beim Service wäre
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6 Antworten
Je nach Motorisierung ist ein Klappenauspuff und demzufolge auch eine gesetzeskonforme Klappensteuerung verbaut. Alles was der Hersteller rausfinden will kann er auch. Da werden so unfassbar viele Daten übertragen und gespeichert, das glaubt man kaum.
Über welches Fahrzeug redest du den explizit?
Gibt doch in den letzten Jahren eigentlich keinen BMW mehr, der keine Klappenabgasanlage hat.
Nachrüsten ist prinzipiell verboten, wenn das Fahrzeug nicht vom Werk aus eine hat. Garantie kann man sich damit vermutlich auch abwinken - der Hersteller kann ja nicht garantieren, dass das Ding richtig funktioniert und könnte, je nach Anlage ja sogar einen defekt hervorrufen.
Zitat:
@Errost schrieb am 15. Oktober 2024 um 10:31:32 Uhr:
Über welches Fahrzeug redest du den explizit?
Gibt doch in den letzten Jahren eigentlich keinen BMW mehr, der keine Klappenabgasanlage hat.
Nachrüsten ist prinzipiell verboten, wenn das Fahrzeug nicht vom Werk aus eine hat. Garantie kann man sich damit vermutlich auch abwinken - der Hersteller kann ja nicht garantieren, dass das Ding richtig funktioniert und könnte, je nach Anlage ja sogar einen defekt hervorrufen.
Also mein Fahrzeug X4M hat eine klappensteuerung vom Werk aus aber ich möchte eine nachrüsten mit Fernbedienung ich weiß das es nicht erlaubt ist
Mir geht es nur darum ob das bmw rausfinden kann wenn er beispielsweise zum Service geht
Meinst du die Werkstatt ist dumm? Klar werden die was sehen und ggf was bemängeln oder einfach die Klappe halten und den nächsten Service einfach ablehnen, weil Tuningfahrzeug.
Desweiteren, weshalb muss jeder meinen, das die Karre immer lauter und lauter müssen?
Es ist absolut nervig solche Dreckkarren an einem vorbeifahren zu haben oder wenn diese am Ortsausgang wie Kleinkinder aufs Gas treten um das ballern usw zu lassen.
Zitat:
@renan01 schrieb am 15. Oktober 2024 um 10:59:51 Uhr:
Zitat:
@Errost schrieb am 15. Oktober 2024 um 10:31:32 Uhr:
Über welches Fahrzeug redest du den explizit?
Gibt doch in den letzten Jahren eigentlich keinen BMW mehr, der keine Klappenabgasanlage hat.
Nachrüsten ist prinzipiell verboten, wenn das Fahrzeug nicht vom Werk aus eine hat. Garantie kann man sich damit vermutlich auch abwinken - der Hersteller kann ja nicht garantieren, dass das Ding richtig funktioniert und könnte, je nach Anlage ja sogar einen defekt hervorrufen.
Also mein Fahrzeug X4M hat eine klappensteuerung vom Werk aus aber ich möchte eine nachrüsten mit Fernbedienung ich weiß das es nicht erlaubt ist
Mir geht es nur darum ob das bmw rausfinden kann wenn er beispielsweise zum Service geht
Ja, das war die Info die mir gefehlt hat.
Wie ist das vom X4m ins G20 forum gerutscht?
Anyway.
Nein, das ist nicht erlaubt. Je nach Modul kann BMW das rausfinden. Wenn du den S58 hast, wird bei einer "normalen" Klappensteuerung z.b. über obd direkt die MKL aufleuchten.
Also ja, das Zusatzgerät wird vermutlich fix erkannt, wenn danach gesucht wird.
Prinzipiell wird das steuern selbst aber nicht erkannt.
Du müsstest es also immer wieder rückbauen.
Da die Illegalität der Nachrüstung ja schon erwähnt wurde, schließe ich den Thread mit Hinweis auf die MT NUB 5.3
Zimpalazumpala, MT-Moderator