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Klarglas-Blinker mit Standlicht

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 17. Oktober 2005 um 10:44

Hallo Leute,

spiele mit dem Gedanken, mir Klarglas-Blinker statt den Standarddingern für meinen 2er zu kaufen! Nun meine Frage: Es gibt ja auch welche mit integriertem Standlicht! Übernehmen die dann die Standlichtfunktion von den normalen Lampen oder leuchten die zusaätzlich? Dürfen die überhaupt zusätzlich leuchten wenn ich tagsüber mit Standlicht unterwegs wäre? Wie schwierig ist der Einbau?

THX & MfG,

Scorpion

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24 Antworten

sie übernehmen die Standlichtfunktion.

anzuschliesen ganz leicht, einfach das kabel von den normalen standlichtern abnehmen.

du hast dann im blinker 2 birnen, standlicht und blinker (weis und orange.

greetz

Du musst nichtmal das Standlich im HSW abklemmen (wenn du das willst, darfst du das aber).

Mit Standlicht darf man am Tag eh nicht fahren, entweder Abblendlicht oder garkein Licht.

Standlicht heißt nicht ohne Grund Standlicht.

die standlicht birnen müßen entfernt oder abgeklemt sein in den hauptscheinwerfern zumindest steht das in den pappieren zu meinen !

am 17. Oktober 2005 um 12:55

Man man dieses Thema wurde auch schon ganz schön oft beredet und jedesmal wird sich gestritten ob nun zwei birnen oder vier erlaubt sind.

Hab bei meinem Auto auch Stanlichter in den Blinkern und in den Scheinwerfern.

Das ist auch erlaubt!!!! Ist also deine Entscheidung ob du nur twei in den Scheinwerfern oder Blinkern haben möchtest oder ob du alle vier Standlichtlöcher besetzen willst.

Setze dann auch noch einmal ein Bild hinzu

Ist erlaubt! Bitte dazu die STVO lesen. (oder was es STVZO?).

Sinngemäß steht da sowas wie:

Wenn sich zwei der erlaubten vier Standlichtbirnen in den Hauptscheinwerfern befinden ist es OK.

Hast du mal den entsprechenden § zur Hand.

Weil in der ABE der Blinker steht ausdrücklich "Original Standlicht abklemmen" drin. Der Tüv hat mir auch gesagt das 4 ok sind. Aber ich fürchte, wenn der Sheriff die Papiere in der Hand hat, zählen wohl nur §§ schwarz auf weiss.

am 17. Oktober 2005 um 15:17

Zitat:

Original geschrieben von balou21200

Hast du mal den entsprechenden § zur Hand.

Weil in der ABE der Blinker steht ausdrücklich "Original Standlicht abklemmen" drin. Der Tüv hat mir auch gesagt das 4 ok sind. Aber ich fürchte, wenn der Sheriff die Papiere in der Hand hat, zählen wohl nur §§ schwarz auf weiss.

Wurde letztens angehalten und da haben sie nichts gesagt. Ich hatte auch Standlicht an als sie mein Auto kontrolliert haben

Bei den MTSfiechern stand auch in der ABE dass die St-lichter im HS deaktiviert werden müssen um dass in den Blinkern zu nutzen.

Und wenn Oberhauptkomissar sich die ABE durchliest wird er wohl auch darauf bestehen.

Der Tüv hatte es sogar als Mangel aufgeschrieben.

am 17. Oktober 2005 um 15:41

zu meinen Blinkern gab es gar keine ABE.

Da ist nur das E-Prüfzeichen drauf und das soll angeblich reichen.

bei in.pro is auch ne abe dabei und da steht das selbe drin

die orginalen standlichter müßen stilgelegt werden !

naja aber ich denke ma dann kann man scih jetzt drüber streiten ne e prüf zeichen reicht zwar aber das ist kein grund für die polizei einem nicht ans bein zu pissen !

http://www.gothicgirl-666.de/auto/lichttechnik.jpg

http://www.gothicgirl-666.de/auto/lichttechnik2.jpg

mal wieder das thema mal wieder die links

es sind 4 erlaubt bei mir hat tüv und polizei nichts gesagt wegen 4 standlichtern und ich nur das e zeichen habe

Danke für den Link zur StVZO, Punkt 1 hab ich jetzt ausgedruclt bei meinen Papieren.

Punkt 3 hab ich vorsorglich nicht mit ausgedruckt, ich denke 350 mm Mindesthöhe für Standlicht passt bei mir nicht - messe ich aber gleich morgen mal nach.

am 18. Oktober 2005 um 0:02

dieses war bei meinen dabei und es wurde bis jetzt auch immer von tüv und polizei überprüft

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