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Klasse A aufeinmal auf dem FS

Themenstarteram 29. Juni 2017 um 22:01

Guten Abend

Ich habe nach bestandener MPU, einen neuen Führerschein ausgestellt bekommen .

Jetzt habe ich gesehen, dass hinter klasse A das Ausstelldatum steht ? Ist das normal ? Und nein es stehen keine schlüsselzahlen dahinter. Vorne stehen die Klassen auch drauf

Ich habe den Motorrad Führerschein nie zuende gemacht, weil damals die Sache mit der mpu war .

 

Mit freundlichen Grüßen

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20 Antworten
am 30. Juni 2017 um 5:17

Du solltest das berichtigen lassen, wenn es hart auf hart kommt, z.B. bei einem Unfall, und die Behörden stellen fest das du diesen Führerschein gar nicht besitzt kann das blöd enden.......für dich.

Du bist zudem verpflichtet die daten auf richtigkeit zu prüfen. Nach der MPU ggf gleich ne straftat wäre auch ein netter punkt im Lebenslauf...

Troll.

Altes Thema . Nur weil du das auf der Karte stehen hast, hast du noch nicht die Erlaubnis dazu .

Spätestens bei ner Abfrage kommt dass dann raus . Zumal du ja für die Richtigkeit der Angaben unterschriebst .

Steht das nur auf dem Führerschein oder auch im zentralen Fahrerlaubnisregister?

Falls letzteres, ist die Fahrerlaubnis erst einmal erteilt, kann/wird aber zurückgezogen werden, falls der Fehler auffliegt.

am 2. Juli 2017 um 18:00

Nein, die Fahr-Erlaubnis ist nicht erteilt. Er hat unterschrieben, daß die Angaben auf dem Führerschein so stimmen, und das tun sie nicht. Ich bin kein Jurist, aber wenns dumm läuft ist damit der komplette Führerschein ungültig - dann ist gleich die nächste MPU und der nächste Prozeß fällig. Laß das DRINGEND korrigieren, da lauert mehr Ärger auf Dich als Du haben willst.

Dann frag erstmal die Juristen, bevor Du Angst machst. ;)

Das mit MPU ist doch einfach nur Blödsinn!

Hint: "rechtswidrig" (ein unberechtigter Verwaltungsakt wie z.B. Führerschein-Aushändigung entgegen der Vorschriften) ist nicht automatisch "nichtig" (für jedermann offensichtlich fehlerhaft und ungültig).

Ohne das jetzt so nachgeschaut zu haben, sehe ich das auch so. Ein fehlerhafter Verwaltungsakt ist nicht automatisch nichtig.

Wenn die Behörde diese Fahrerlaubnis erteilt hat, ist sie zunächst mal vorhanden.

Wenn es eine Verpflichtung für den betroffenen Bürger gibt, die Behörde auf einen Fehler hinzuweisen, würde ich die dazugehörige Vorschrift gerne nachlesen. Ich finde keine.

Meine FE ist leider schon 44 Jahre alt. Ich weiß das nicht mehr im Detail, wofür ich da unterschrieben habe. Als ich den grauen Lappen in einen Kartenführerschein umschreiben ließ, habe ich nur den Empfang quittiert. Dass ich verpflichtet bin, die Richtigkeit der Eintragungen zu prüfen, war mir nicht bewusst. Ich bezweifle das auch.

Aber wer das weiß, hat bestimmt auch die Rechtsgrundlage dafür parat. Ich bitte darum. Das interessiert mich.

Ich habe nämlich vor kurzem festgestellt, dass ich seit der Umschreibung einen LKW - Führerschein hatte, den ich aber nie gemacht habe. Ich durfte Sattelzüge bis 18,5 Tonnen fahren. Habe ich nie gemacht und wusste das auch nicht. Mit meinem 50. Geburtstag ist diese Erlaubnis verfallen. Das war vor 10 Jahren.

Das war allerdings wohl kein Fehler er Ausstellungsbehörde, sondern eine Verkettung der Umstände, als aus drei Führerscheinen (1, 3 und 4) plötzlich 9 wurden. Nämlich A1, A, B, C1, BE, C1E, CE, M und L.

Ich glaube für dich trifft zu:

Beim Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse B bekommt der Inhaber die Klassen A und A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 (nur dreirädrige Fahrzeuge) und 79.04 (nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg) eingetragen. Schau mal nach den Schlüsselzahlen.

Ja, so wäre es normal.

Doch er schrieb schon ganz am Anfang "Und nein es stehen keine schlüsselzahlen dahinter."

Denkfehler gemacht.

Ich dachte Manfred792 meinte mich.

am 3. Juli 2017 um 16:20

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 3. Juli 2017 um 15:14:58 Uhr:

Ich habe nämlich vor kurzem festgestellt, dass ich seit der Umschreibung einen LKW - Führerschein hatte, den ich aber nie gemacht habe.

Natürlich hast du "einen" LKW-Führerschein gemacht!

Das was du jetzt in deinem Führerschein als "LKW" stehen hast, durftest du bereits im Rahmen der von dir erworbenen Klasse3 VOR der Umschreibung fahren...

....nur wusstest du das schlichtweg nicht!

Zitat:

Ich durfte Sattelzüge bis 18,5 Tonnen fahren.

Nein, darfst (bzw. durftest) du nicht!

Das größte was du damit (Schlüsselzahl CE79) fahren darfst, ist ein 3Achsiger Zug mit max. 18,5t Gesamtmasse - D.h. 7,5t Zugfahrzeug mit zwei Achsen + 11t Anhänger mit einer Achse (bei Achsabstand unter einem meter auch zwei Achsen).

Was "Sattelzüge" angeht ist bei 12t zGM des Zuges Feierabend!

Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Wie mir scheint lag ich falsch.

am 3. Juli 2017 um 16:55

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 3. Juli 2017 um 18:44:21 Uhr:

Herr Dr. A.Mok, ich denke da Du liegst falsch. Wenn es ein dreiachsiger Sattelzug ist,

Nö, ich liege da durchaus richtig! ;)

Entscheident ist hierbei nämlich die Schlüsselzahl 79 hinter dem CE, aus der hervorgeht dass man auch Züge (...) bis zu den 18,5t fahren darf, ABER:

Zitat:

Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.

Womit wir dann wieder bei den 12t zGM des Zuges angelangt sind, die sich aus der Klasse C1E ergeben!

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