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Klasse: Ich darf zahlen, obwohl ich keinen Schaden verursacht habe.
Wer's schon kennt, dem wird es nur ein müdes Grinsen entlocken, aber ich habe den Fall jetzt zum ersten Mal und ärgere mich entsprechend.
Ich darf nämlich für einen Schaden zahlen, den ich nicht verursacht habe!
Hergang: Fahre mit Schwiegermutter zum Baumarkt, sie öffnet auf dem Parkplatz unvorsichtig die Beifahrertür und verursacht einen großen Kratzer/Delle am Nachbarfahrzeug. OK, sie hat eine Privat-Haftpflicht, kein Problem.
Denkste.
Da der Schaden (a) in Zusammenhang mit der Nutzung eines (meines) Kraftfahrzeugs entstanden ist und (b) Schwiegermutter auch nicht gegen meinen Willen mitgefahren ist, scheidet eine Regulierung durch ihre Privat-HP aus, und ich bin gegenüber dem Geschädigten schadenersatzpflichtig und kann höchstens meine KFZ-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.
Letzteres ist wegen Prämienverlust an dieser Stelle unsinnig, es ist für mich billiger, den Schaden (ca. 600 €) aus meiner Tasche zu bezahlen. Gut, Schwiegermutter hat sich bereiterklärt, mir das Geld zurückzugeben, aber sie ist Mindestrentnerin mit 100 % GDB und hat das Geld wirklich nicht übrig, wir werden also darauf verzichten.
Ich versteh's nicht. Gut, der Begriff „Betriebsgefahr“ ist mir geläufig, aber in einem solchen Fall ist das für mich nicht nachvollziehbar. Wäre derselbe Kratzer durch einen Einkaufswagen/Einkaufsgut oder eine Gebäudetür oder sonstwas verursacht worden, wäre die Privat-HP kein Problem.
Langsam kann ich verstehen, warum Versicherungsbetrug Volkssport ist. Es bewahrheitet sich immer wieder, daß Versicherungen beim Vertragsabschluß die nettesten und tollsten Unternehmen sind, aber wenn sie leisten müssen, ist immer wieder zufällig genau der aktuelle Schaden leider, leider nicht abgedeckt.
Das nächste Mal bitte ich meine Schwiegermutter, noch mal mit einem Einkaufswagen gegen dieselbe Stelle zu knallen, damit's gerecht reguliert werden kann. (Nein, war'n Scherz. Genau das machen wir selbstverständlich nicht und rufen hier auch nicht zu Straftaten auf.)
Beste Antwort im Thema
Wer's schon kennt, dem wird es nur ein müdes Grinsen entlocken, aber ich habe den Fall jetzt zum ersten Mal und ärgere mich entsprechend.
Ich darf nämlich für einen Schaden zahlen, den ich nicht verursacht habe!
Hergang: Fahre mit Schwiegermutter zum Baumarkt, sie öffnet auf dem Parkplatz unvorsichtig die Beifahrertür und verursacht einen großen Kratzer/Delle am Nachbarfahrzeug. OK, sie hat eine Privat-Haftpflicht, kein Problem.
Denkste.
Da der Schaden (a) in Zusammenhang mit der Nutzung eines (meines) Kraftfahrzeugs entstanden ist und (b) Schwiegermutter auch nicht gegen meinen Willen mitgefahren ist, scheidet eine Regulierung durch ihre Privat-HP aus, und ich bin gegenüber dem Geschädigten schadenersatzpflichtig und kann höchstens meine KFZ-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.
Letzteres ist wegen Prämienverlust an dieser Stelle unsinnig, es ist für mich billiger, den Schaden (ca. 600 €) aus meiner Tasche zu bezahlen. Gut, Schwiegermutter hat sich bereiterklärt, mir das Geld zurückzugeben, aber sie ist Mindestrentnerin mit 100 % GDB und hat das Geld wirklich nicht übrig, wir werden also darauf verzichten.
Ich versteh's nicht. Gut, der Begriff „Betriebsgefahr“ ist mir geläufig, aber in einem solchen Fall ist das für mich nicht nachvollziehbar. Wäre derselbe Kratzer durch einen Einkaufswagen/Einkaufsgut oder eine Gebäudetür oder sonstwas verursacht worden, wäre die Privat-HP kein Problem.
Langsam kann ich verstehen, warum Versicherungsbetrug Volkssport ist. Es bewahrheitet sich immer wieder, daß Versicherungen beim Vertragsabschluß die nettesten und tollsten Unternehmen sind, aber wenn sie leisten müssen, ist immer wieder zufällig genau der aktuelle Schaden leider, leider nicht abgedeckt.
Das nächste Mal bitte ich meine Schwiegermutter, noch mal mit einem Einkaufswagen gegen dieselbe Stelle zu knallen, damit's gerecht reguliert werden kann. (Nein, war'n Scherz. Genau das machen wir selbstverständlich nicht und rufen hier auch nicht zu Straftaten auf.)
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129 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Ich versteh's nicht. Gut, der Begriff „Betriebsgefahr“ ist mir geläufig, aber in einem solchen Fall ist das für mich nicht nachvollziehbar.
Wieso nicht?
Der Schaden wurde mit Deinem Fahrzeug bewirkt, von dem im Allgemeinen eine Betriebsgefahr ausgeht, die sich im vorliegenden Fall konkret verwirklicht hat.
Würdest Du auch auf die Idee kommen, nach Möglichkeit Deine PHV anstatt Deine KH einzuschalten, wenn Du die Tür unvorsichtig geöffnet hättest?
Ich stecke evtl. nicht tief genug im Thema, aber soweit mir bekannt ist, holt sich der KH-Versicherer seine erbrachten Leistungen von der PHV des Verursachers (S'Mutter) wieder.
Hast Du mal über den Fall mit Deiner KH-Versicherung gesprochen?
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Da der Schaden (a) in Zusammenhang mit der Nutzung eines (meines) Kraftfahrzeugs entstanden ist und (b) Schwiegermutter auch nicht gegen meinen Willen mitgefahren ist, scheidet eine Regulierung durch ihre Privat-HP aus...
...ja, das ist einer der zahllosen Fälle, in denen Versicherungen selbsverständlich NICHT zalhen...
Gruß, Jörn
Lieber Erwachsener, jetzt stell dir mal vor Ein Hartz4 Empfänger schlägt Dir mit der Beifahrertür eines Auto eine tiefe Beule im Wert von 1000€ (Totalschaden) in dein Auto.
PHV ist selbstverständlich nicht vorhanden!
Wäre es in diesem Fall auch in deinem Sinne, wenn die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges, mit dem dein Auto beschädigt wurde, dir deinen Schaden NICHT ersetzt?
Zitat:
Hast Du mal über den Fall mit Deiner KH-Versicherung gesprochen?
Habe ich. Nein, wäre normaler KHV-Schaden und würde zum üblichen Schadenfreiheitsrabatt-Verlust führen. Eindeutige Aussage: „Wenn der Schaden unter ca. 1.000 Euro liegt, kommen Sie billiger weg, wenn sie ihn selber zahlen. Sie können uns auch gern die Sache erst regulieren lassen und später an uns zahlen, auch dann behalten Sie Ihre SF-Klasse." Habe mich herzlich für die Auskunft bedankt ...
Zitat:
Lieber Erwachsener, jetzt stell dir mal vor Ein Hartz4 Empfänger schlägt Dir mit der Beifahrertür eines Auto eine tiefe Beule im Wert von 1000€ (Totalschaden) in dein Auto.
PHV ist selbstverständlich nicht vorhanden!
Wäre es in diesem Fall auch in deinem Sinne, wenn die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges, mit dem dein Auto beschädigt wurde, dir deinen Schaden NICHT ersetzt?
Na! Der Zeitwert ist schon noch etwas höher!
Es ist – nach meinem Rechtsverständnis – erst mal egal, ob der Mittellose im Auto seines Kumpels mitfährt und mit dessen Autotür bei mir eine Beule macht oder ob er das mit einem Supermarkt-Einkaufswagen tut. Er muß in beiden Fällen den Schaden ersetzen. OK, wenn im ersteren Fall die KHV des Autobesitzers zahlt, während ich im letzteren leer ausgehen würde, freue ich mich natürlich, aber das macht die Sache weder gerechter noch verständlicher.
Es geht mir um einen Rechtsgrundsatz, der hier außer Kraft gesetzt scheint. Nämlich, daß derjenige, der einen Schaden verursacht, auch dafür aufkommen muß. Betriebsgefahr hin und her, Autos beschädigen aber (fast) nie von allein irgendwas, dies tun immer Menschen, und diese Menschen sind dann als Person schadenersatzpflichtig. Fährt mich Herr A. mit seinem VW an, richtet sich mein Anspruch gegen Herrn A. und nicht gegen sein Auto!
Nur wegen der Besonderheit, daß Schadenereignisse im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen (a) relativ häufig sind und (b) sehr hohe Schadensummen verursachen können, schreibt der Gesetzgeber vor, daß jeder KFZ-Halter eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu haben hat. Diese dient primär der Absicherung der bei einem Unfall unverschuldet Geschädigten! Daß die KHV auch noch den Unfallverursacher vor ggf. existenzgefährdenden Zahlungsverpflichtungen bewahrt (Solidarprinzip), ist lediglich ein Nebeneffekt.
Noch mal: Verursache ich einen Schaden, muß ich ihn ersetzen. Verursacht ein anderer einen Schaden, muß er ihn ersetzen. Mit eben der einen (unverständlichen) Ausnahme: Kommt bei dem Schaden, den ein anderer verursacht, irgendwie mein Auto ins Spiel, werde plötzlich ich zum Verursacher des Schadens!
Noch mal: Hätte Oma den Kratzer mit einem Einkaufswagen verursacht, wäre sie die Verursacherin und müßte selber zahlen bzw. in diesem Fall ihre PHV. Es tritt nicht die Betriebshaftpflicht des Geschäfts ein, dem Parkplatz und Einkaufswagen gehören, obwohl man annehmen könnte, daß von einem Einkaufswagen auf einem Parkplatz eine ganz erhebliche Betriebsgefahr ausgeht. Nein, nur weil Oma zufällig meine Autotür bewegt hat, ist sie nicht mehr „schuld“ an dem Schaden, sondern – ich.
Und das ist das, was ich nicht verstehe.
Ist die Beifahrerin
- Halterin oder
- Führerin oder
- Eigentümerin oder
- Besitzerin
des Fahrzeuges, dessen Tür sie geöffnet hat?
Nein, nur Verursacherin des Schadens.
Mein Auto öffnet seine Türen nicht von allein und verursacht Schäden.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Mein Auto öffnet seine Türen nicht von allein und verursacht Schäden.
Wer hat das behauptet?
Hast du die Ablehnung durch die PHV schon schriftlich bekommen? Der Ablehnungstext würde mich interessieren, da Voraussetzung für die Anwendung der Benzinklausel ist, dass VN entweder Halter, Führer, Eigentümer oder Besitzer ist. Da hier nichts von alledem zutreffend ist, fehlt die Basis für die Anwendbarkeit der Benzinklausel.
Zitat:
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
Gruß
traumzauber
Sorry, hatte bei Deiner Frage einen Hintergedanken vermutet.
• Oma hat bei ihrer Allianz-Vertretung nachgefragt, die haben nach Schilderung des Schadenhergangs Regulierung abgelehnt und auf meine KHV verwiesen.
• Mein eigener Versicherungsmakler wies mich sofort darauf hin, daß der Schaden nur über die KHV zu regulieren ist.
• Dasselbe sagt mir meine direkt befragte KFZ-Versicherung (Nürnberger-Garanta).
Drei Stellen, die praktisch dasselbe sagen.
Dein Zitat verstehe ich so, daß hier eine Aussage über Schäden gemacht wird, die der VN als eben Halter etc. eines KFZ macht. Das heißt aber nicht, daß wenn alles das nicht ist, die PHV regelmäßig leistet. Vorgeordnet ist die (wie gesagt, mir unverständlich erscheinende) Regelung, daß bei Schäden im Zusammenhang mit KFZ immer der Halter haftet und damit für den VN gar kein Versicherungsfall eintritt.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Vorgeordnet ist die (wie gesagt, mir unverständlich erscheinende) Regelung, daß bei Schäden im Zusammenhang mit KFZ immer der Halter haftet und damit für den VN gar kein Versicherungsfall eintritt.
Das ist die logische Konsequenz des Pflichtversicherungsgesetzes für Kraftfahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Dass hier drei verschiedene Stellen das Gleiche und trotzdem Falsche sagen, wundert mich nicht und liegt wahrscheinlich darin begründet, dass einfach das Fachwissen darüber fehlt.
Makler, Versicherungsvertreter etc. machen sicher ihren Job gut, aber ihr Job ist nicht die Schadenregulierung, sondern Verkauf und Betreuung.
Man sieht ja auch hier im Thread, wohin die gedankliche Reise mancher User geht.
Die Benzinklauseln wurden geschaffen, um eine Abgrenzung zwischen privater Haftpflicht und Kraftfahrthaftpflicht zu schaffen und sind ein Ausschlussgrund für den Versicherungsschutz in der privaten Haftpflicht. Versicherungsschutz wird also immer dann versagt, wenn der VN (hier Beifahrer) einen Schaden beim Gebrauch eines Kfz verursacht. Zusätzlich muss der VN (Beifahrer) entweder Halter, Eigentümer/Besitzer oder eben Führer dieses Kfz gewesen sein, als der Schaden entstanden ist. Das ist in deinem Fall nicht zutreffend. Das Öffnen einer Autotür als Beifahrer macht einen nicht zum Fahrzeugführer.
Die richtige Aussage sollte - nach schriftlicher Meldung mit exaktem Schadenhergang - vom Schadenssachbearbeiter der hier zuständigen Privathaftpflichtversicherung der Beifahrerin kommen. Verweigern sie die Regulierung, muss das nicht dir gegenüber, aber zwingend ihrer eigenen VN gegenüber begründet erfolgen. Auf den Grund wäre ich also gespannt.
Gruß
traumzauber
Um die Sache hier abzukürzen:
SELBSTVERSTÄNDLICH ist das ein Privathaftpflichtschaden.
Die Schwiegermutter war weder
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
- Halterin oder
- Führerin oder
- Eigentümerin oder
- Besitzerin
des Fahrzeuges, dessen Tür sie geöffnet hat
Somit ist die PHV der Schwiegermutter regulierungspflichtig.
Vorgehen, wie von Traumzauber vorgeschlagen und so passt das!
Du machst mir jetzt tatsächlich Hoffnung!
Werde morgen mal meine liebe Schwiegermutter bitten, mir die PHV-Unterlagen zu geben, und dann selber dort anrufen.
Sollte das so sein, wie Du schreibst, kriegst Du ein dickes Plus (und dafür drei andere Leute eine A****tritt).