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Klein-Kind schlägt Tür gegen mein Auto, wer zahlt?

Themenstarteram 5. März 2007 um 16:20

Hallo,

das Kind von meiner Nachbarin hat vor ca. 4 Tagen die Tür beim aussteigen gegen mein Auto geschleudert! Das Kind ist selbstständig ausgestiegen als das Auto abgestellt wurde und es war (logischer weise) keine Kindersicherung in der Tür aktiviert. Das Kind ist 2,5 Jahre alt. Da mir das die Mutter des Kindes so salopp gesagt hat habe ich es für einen blöden Scherz gehalten und bin nicht weiter darauf eingestiegen.

Gestern habe ich aber gesehen das wirklich eine ganz leichte Beule in meinem Auto ist inkl eines ca. 1 cm langen Lackkratzers.

Wer ist für den Schaden nun zuständig? Kfz-Versicherung der Mutter, Ihre Haftpflicht oder wer auch immer?

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38 Antworten
am 5. März 2007 um 16:28

Wenn deliktunfähige Kinder in der Haftpflicht der Mutter mitversichert sind ist diese zuständig.

Wenn man Kinder in diesem alter hat sollte das eigentlich so sein.

Eltern haften für ihre Kinder. Egal ob mit oder ohne Versicherung.

am 5. März 2007 um 16:35

Wenn die Mutter sich quer stellt, hast Du schlechte Karten. Kinder bis 7 Jahren sind nicht deliktfähig und müssen daher nicht selbst haften.

Die Eltern müssen nur haften, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Wird schwierig zu beweisen sein.

Wie schon geschrieben, haften manche private Haftpflichtversicherer auch für solche Schäden. Haben aber leider wenige mitvereinbart.

am 5. März 2007 um 16:36

Zitat:

Original geschrieben von christian.schne

Eltern haften für ihre Kinder. Egal ob mit oder ohne Versicherung.

Das stimmt so NIE!!!

Leider völlig falsch informiert!

Zitat:

Original geschrieben von Pappie

Das stimmt so NIE!!!

Leider völlig falsch informiert!

Dann haben Kinder unter 7 nen Freifahrtschein!!!! Ok, ich schicke mal schnell meine Tochter los, die soll mal schnell von der Bank Geld abheben mit Waffengewalt.

Themenstarteram 5. März 2007 um 16:51

Zitat:

Original geschrieben von Pappie

Die Eltern müssen nur haften, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Wird schwierig zu beweisen sein.

Naja, also sie weiß ganz genau das der kleine Junge ein extremer Wildfang ist, und das er alleine Türen auf und zu bekommt wusste sie auch vorher. Desweiteren war die Kindersicherung nicht aktiviert, ist das eine ausreichende Aufsichtspflichverletzung?

am 5. März 2007 um 16:53

Zitat:

Original geschrieben von christian.schne

Dann haben Kinder unter 7 nen Freifahrtschein!!!! Ok, ich schicke mal schnell meine Tochter los, die soll mal schnell von der Bank Geld abheben mit Waffengewalt.

Tja, wenn Du ihr eine Waffe gibst, würde ich sagen aufsichtspflichtverletzung. Aber das ist hier ja nicht das Thema...

Im Straßenverkehrt sogar Kinder unter 10 Jahren deliktunfähig!

Wenn beim Aussteigen aus einem Kraftfahrzeug ein Schaden verursacht wird, dann realisiert sich die typische Betriebsgefahr des Fahrzeuges.

Es muss somit die KfZ-Versicherung bezahlen.

Und wegen der Betriebsgefahr ist auch die Deliktunfähigkeit des Kindes unbeachtlich.

So jedenfalls mein Kenntnisstand.

am 5. März 2007 um 17:03

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Wenn beim Aussteigen aus einem Kraftfahrzeug ein Schaden verursacht wird, dann realisiert sich die typische Betriebsgefahr des Fahrzeuges.

Es muss somit die KfZ-Versicherung bezahlen.

 

Das meine ich auch, ist Sache der Autohaftpflicht.

Anders ist es, wenn das Kind das Auto auf andere Art beschädigt ( kratzen, mit Roller u.s.w.)

buba

am 5. März 2007 um 17:05

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Wenn beim Aussteigen aus einem Kraftfahrzeug ein Schaden verursacht wird, dann realisiert sich die typische Betriebsgefahr des Fahrzeuges.

Es muss somit die KfZ-Versicherung bezahlen.

Und wegen der Betriebsgefahr ist auch die Deliktunfähigkeit des Kindes unbeachtlich.

So jedenfalls mein Kenntnisstand.

Wenn der Verursacher weder Halter, Eigentümer noch Nutzer des Fahrzeuges ist, zum Beispiel ein Beifahrer und dieser öffnet die Tür mit viel Schwung, ist dies über die PHV versichert.

Daher dachte ich, mit dem Kind ist das genauso. Kann mich auch irren.

Es tritt dann eine Ersatzpflicht des Schädigers gegen den Fahrzeughalter ein.

Sofern sich der Geschädigte nicht direkt an den Verursacher wendet. Die Regulierung über die Autoversicherung ist einfacher, insbesondere im vorliegenden Fall.

Hier ist jedoch ganz klar die Aufsichtspflicht durch die Mutter verletzt worden.

Ein zweieinhalbjähriges Kind hat angeschnallt auf dem Rücksitz zu sitzen, die Tür ist mit Kindersicherung zu versehen und die Mutter bzw. der Fahrer hat den Ein- und Aussteigevorgang zu begleiten.

Aus Sicht des Geschädigten ist es letztlich egal welche Versicherung der Mutter bezahlt.

Es reicht aus den Anspruch gegenüber der Mutter geltend zu machen.

Die kann ja Kfz- und Privathaftpflicht informieren und sehen wer bezahlen will.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Hier ist jedoch ganz klar die Aufsichtspflicht durch die Mutter verletzt worden.

Ein zweieinhalbjähriges Kind hat angeschnallt auf dem Rücksitz zu sitzen, die Tür ist mit Kindersicherung zu versehen und die Mutter bzw. der Fahrer hat den Ein- und Aussteigevorgang zu begleiten.

Hi,

nur halten einen private Haftpflichtversicherungen einen da ganz gerne hin:

Ein Beispiel:

mir wurde von Nachbarskindern die Hechscheibe eingeschmissen. Wir waren zu dem Zeitpunbkt nicht da, keine Zettel im Briefkasten oder am Auto-> Polizei ->Anzeige gegen Unbekannt.

Am nächsten Tag Meldung von der Polizei, "Täter" 4 und 6 mit Vater haben sich gemeldet. Adresse mitgeteilt. dort angerufen. Ja, wir sind versichert bei Versicherung xy, Nummer ist abc.

Dort den Schaden gemeldet aber dann kam es:

Versicherung sagt: Täter sind nicht deliktfähig und Eltern sagen, sie hätten die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Sie hätten alle 5min nach den Kindern geschaut. Wir zahlen nicht. Tut uns leid.

Also auf zum Mann mit der Robe. Zum Glück kannte ich im Reihenhaus daneben noch Leute, die den Kaffeeklatsch auf der Terasse der Eltern bezeugen konnten. Da die Kinder auf der Hausrückseite in >50m Entfernung "Steinewerfen" spielten, war es dann aus mit der Aufsichtspflicht.

 

Ich habe selbst 2 Jungs und rate jeden mit Kindern zum Schutz der Mitmenschen die Prüfung der Deliktfähigkeit aus dem Vertrag nehmen zu lassen. Das kostet ~5€/a erspart aber u.U. ne Menge Ärger.

bye

Zitat:

pivili

nur halten einen private Haftpflichtversicherungen einen da ganz gerne hin:

So wie Du berichtest, haben Dich die Eltern der 4 u. 6 Jährigen aber hingehalten. Schäden, verursacht durch deliktunfähige Kinder, waren vermutlich nicht in der PHV dieser Eltern versichert.

Aufgrund der Falschinformation der Eltern, sie hätten die Kinder angemessen beaufsicht und damit ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, konnte der Versicherer garnicht bedingungsgemäß regulieren!

am 5. März 2007 um 22:51

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Aufgrund der Falschinformation der Eltern, sie hätten die Kinder angemessen beaufsicht und damit ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, konnte der Versicherer garnicht bedingungsgemäß regulieren!

Gibt´s denn Eltern, die - ohne Not :) - eingestehen, die Aufsichtspflicht verletzt zu haben?

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