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kleine beule, neu lack, deswegen ein unfall auto?
Hey,
Ich bin meinem Kumpel ausversehn hinten beifahrer seite in den Kotflügel gefahren, sprich eher weiter dadrüber. und da ein paar kratzer vorhaden sind, wird die ganze seite neu lackiert, ist es deswegen ein Unfall auto?
mfg
sascha
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21 Antworten
Ja, ist es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Tipp von mir:
Bilder vor dem lackieren machen und ein eventuelles Gutachten, Rechnung des Lackierers aufheben und alles beim verkauf des Fahrzeuges vorzeigen.
aber, wenn ich zb meine beiden seiten in schwarz anstadt in weiß lackieren will, ist es doch auch kein unfallschaden...sprich das ich 2 farben lack habe...deswegen finde ich das bisschen blöd...
Oder wenn ich zb mein auto in einer parklücke parke und das auto neben mir mir eine beule reinmacht, sprich wenn er die tür aufmacht, ist es doch auch kein unfall schaden?
http://www.automobilrevue.ch/artikel_16019.html
Interessante Sache. Bin bisher auch davon ausgegangen, dass solche Schäden (die ich auch immer als Bagatellschäden bezeichnet habe), nicht als Unfall in dem Sinne gewertet werden. Wenn man sich den Artikel allerdings durchliest, finde ich das ganze jedoch recht einleuchtend.
Naja ich habe mit einem Rechtsanwalt geredet dadrüber und er meint, das es kein unfall auto deswegen ist, weil das gield erst an schäden, zb trägern, fahrwerk, halt alles was sicherheitsrelevant ist...
Das die Automobilrevue aus der Schweiz kommt und dementsprechend auch über dortiges Recht schreibt ist ja auch nicht unwichtig.
ja es ist aber nur für tragende teile, erst dann ist es ein unfall auto...
Das stimmt, erst wenn tragende teille betroffen sind ist es ein unfallauto...
das bekommt der Lackdoctor bestimmt wieder hin...
dann ist meiner noch kein unfallwagen???
wie abgebildet war nur eine kleine beule sonst nur kratzer, find ich ja gut
Dann hast Du beim Verkauf aber ein Problem....
Zitat:
BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
a) Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist.
b) Zur Abgrenzung zwischen einem "Bagatellschaden" und einem Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB.
c) Ein Fahrzeug, das einen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist, ist auch dann nicht frei von Sachmängeln im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, wenn es nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist.
Urteil des Bundesgerichtshofes
und noch etwas:
Zitat:
Ein Sachmangel liegt allerdings bereits in der Eigenschaft des Fahrzeugs als Unfallwagen. Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beachten Sie folgenden QuerverweisBGH, Urteil vom 14.09.2005 - VIII ZR 363/04 -, Beachten Sie folgenden Querverweis BGH, Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 330/06 -) [steht oben schon] kann der Käufer auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist. "Bagatellschäden" sind bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, wie sie hier vorliegen, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen haben und der Reparaturaufwand nur gering ist. Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist insoweit ohne Bedeutung.
BGH zur Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Gebrauchtwagenkauf
also hab ich wegen der beule nen unfallwagen
ich blick nicht durch
Jetzt laß dich doch nicht verrückt machen!
Eine kleine Beule am Kotflügel ist doch kein Schaden an einem tragenden Bauteil.
Dann ist dir eben in der Garage das Fahrrad umgefallen und hat die Beule verursacht. Ist das ein Unfall?
Solche lächerlichen Definitionen kommen zustande weil sich der deutsche Autofahrer bei einem Kratzer an seinem Lieblingsschrotthaufen persönlich verletzt sieht. Fahr mal nach Frankreich oder Italien. Die lachen Dich aus.
Frag nicht so viel hier im Forum. Es gibt ein Sprichwort: "Wer viel frägt bekommt viel Antwort".
Gruß Ugolf
Zitat:
Original geschrieben von Ugolf
Solche lächerlichen Definitionen kommen zustande weil sich der deutsche Autofahrer bei einem Kratzer an seinem Lieblingsschrotthaufen persönlich verletzt sieht. Fahr mal nach Frankreich oder Italien. Die lachen Dich aus.
Was ist das denn für ein sinnloses Posting, wen interessiert ob du das "lächerlich" findest oder nicht oder wen interessieren deine kruden vergleiche mit Frankreich oder Italien, von denen man sowieso nicht weiss ob sie überhaupt stimmen oder ob sich das Klein-Ugolf in seiner Phantasie nur so vorstellt...
Es interessiert NUR UND AUSSCHLIESSLICH was Deutsche Gerichte hier in Deutschland definieren und entscheiden und die sind in der Sache wie hier im Thread bereits dargelegt SEHR EMPFINDLICH und legen SEHR ENG aus.
Verkauf den nachlackierten Wagen wegen der "kleinen Beule" ruhig als unfallfrei. Vielleicht hast du Glück und es kommt nicht raus oder es interessiert den Käufer nicht. Vielleicht gerätst du aber auch an einen pingeligen Erbsenzähler und der geht da mit dem Schichtdickenmesser ran und findet raus dass der angeblich "unfallfreie Wagen" nachlackiert wurde. Und geht vor Gericht. Dann gnade dir Gott. Denn dann nützen dir irgendwelche Theorien des Users Ugolf wie es vielleicht in Frankreich oder Italien wäre (oder auch nicht) rein garnichts, dann wirst du bluten.