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Kleine Roststellen?
Hallo allerseits,
ich habe folgendes Problem: Heute entdeckte ich zwei Schadstellen (ca. 2-3mm groß) oberhalb der Windschutzscheibe (Siehe Bilder) und ich würde gern wissen was das ist (Rost?) und wie lange so etwas braucht um so auszusehen. Das Auto ist knapp 2 Jahre alt und ich habe es erst seit 1,5 Monaten. Es wurde mir komplett aufbereitet übergeben, die Stellen waren auf jeden Fall vorher nicht vorhanden bzw. nicht sichtbar. Fällt sowas noch unter Gewährleistung, kann ich Nachbesserung fordern?
Vielen Dank im Voraus.
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14 Antworten
So wie ich das sehe, sind das Roststellen in Folge von Steinschlägen. Würde ich mal versuchen zu reklamieren.
Zitat:
@Bumboh schrieb am 1. Januar 2018 um 14:32:43 Uhr:
Hallo allerseits,
ich habe folgendes Problem: Heute entdeckte ich zwei Schadstellen (ca. 2-3mm groß) oberhalb der Windschutzscheibe (Siehe Bilder) und ich würde gern wissen was das ist (Rost?) und wie lange so etwas braucht um so auszusehen. Das Auto ist knapp 2 Jahre alt und ich habe es erst seit 1,5 Monaten. Es wurde mir komplett aufbereitet übergeben, die Stellen waren auf jeden Fall vorher nicht vorhanden bzw. nicht sichtbar. Fällt sowas noch unter Gewährleistung, kann ich Nachbesserung fordern?
Vielen Dank im Voraus.
Die Stellen waren bereits !,links oberhalb von der Roststelle,und rechts davon sind auch Rostpickel die noch nicht aufgegangen sind aber anfangen zu blühen.
Hier muss großflächig gearbeitet werden.
Ist das ein VW?
Versuch es zu Reklamieren,es tuen sich noch weitere Baustellen auf !.
Hier besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf !
Vielen dank für die schnellen Antworten,
ja der Wagen ist ein VW, werde mich wohl morgen mit dem Händler in Verbindung setzen.
Heißt versuchen zu reklamieren das ich auf Kulanz des Händlers angewiesen bin oder ist es mein
Recht das der Mangel behoben wird?
Meiner Meinung nach waren die Stellen schon vor deinem Erwerb vorhanden...und sie wurden "nur" mit einem Punkt Basislack ausgebessert.
Es sind Steinschläge und zwar solche, die bis zum Blech durch sind...die Grundierung ist auch weg, so das sie das rosten anfangen.
Aber...binnen 1,5 Monate schon mit Unter Wanderungen(Bild 1)habe ich persönlich noch nicht in so kurzer Zeit gehabt.
Auf alle Fälle mal vor Ort vorstellig werden und bemängeln...Mit was und wie sich der Händler rausredet, werden wir ja sehen.
Sollte im Rahmen einer Kulanz anerkannt werden, muss das ganze Dach lackiert werden...und das kostet mehr als 1,50€.
Gruß
Zitat:
@Bumboh schrieb am 1. Januar 2018 um 16:02:50 Uhr:
Vielen dank für die schnellen Antworten,
ja der Wagen ist ein VW, werde mich wohl morgen mit dem Händler in Verbindung setzen.
Heißt versuchen zu reklamieren das ich auf Kulanz des Händlers angewiesen bin oder ist es mein
Recht das der Mangel behoben wird?
Dachte ich mir,VW Krankheit.
Das Problem,die WSS ist sehr/zu tief im Rahmen,steinchen die von der WSS abprallen treffen (weis auch nicht wie die das schaffen ) immer diese Kannten .
Einige (da das Problem bei VW bekannt) hatten Erfolg mit der Reklamation,denen wurde der/die Schäden rep.
Problematisch und Aufwendig wird es wenn der Rost beginnt in Richtung unter Gummi zu gehen !,war das richtig Formuliert ,egal,ihr wisst was ich meine ,dann muss die WSS raus,meist geht die dann auch kaputt !.
Also ich hab den Wagen nicht von einem VW Händler falls das eine Rolle spielt.
Eigentlich müsste ich doch 6 Monate Gewährleistung haben,
weiß halt nur nicht ob so etwas da rein fällt ?
Kann doch irgendwie nicht rechtens sein das da drüber gepinselt wird
und sobald es verkauft ist fällt die Farbe ab.
Müsste wirklich das ganze Dach dann neu lackiert werden,
hätte gedacht man bessert nur die betroffenen Stellen aus?
@Bumboh
Unlängst hab ich erst hier eine "günstige" Selfmade Anleitung zu eben diesem Thema erstellt.
Aber, bevor du selber Hand anlegst, fahr erst mal zum Verkäufer, was und wie er tun will.
Falls es eine Kulanzgeschichte über VS geben sollte, dann wird das Dach komplett gemacht.
Einlackieren oder punktuell ausbessern ist in jedem Fall sichtbar...und das ist ja nach 1,5 Jahren Gesamtalter des Fahrzeugs nicht die 1. Lösung.
Nochmal zum ausbessern...wenn er "nur" einen Schönheits-Punkt mit Waaserbasislack gemacht hat, dann hält das nicht, sobald Wasser auf die Geschichte kommt, wäscht sich das aus und zurück bleibt der Ursprung.
Hätte er mit herkömmlichen Basislack einen Punkt gesetzt, wäre zwar der Lack noch drauf, aber der ausgebesserte Punkt wäre matt geworden...der Basislack ist quasi getrocknet.
Gruß
PS...die Anleitung ist zu finden unter "Rostbearbeitung im Winter"
Nein, keine Gewährleistung. Du kannst evtl auf Kulanz hoffen, Fragen kostet nix. Würde es mir jedoch eher nicht mit dem Händler verscherzen (Anwalt drohen etc) denn du hast noch 4,5 Monate Gewährleistung. Wenn dann ne größere Reparatur ansteht, könnte er sich bei dir dann querstellen und dann gehts auch nur übern Rechtsweg und dass ist mühselig...
Das ist richtig...Feingefühl und die richtige Freundlichkeit ist hier angebracht!
Würde sagen 'verdeckter Mangel' im Zusammenhang mit mangelhafter Instandsetzeung.
Der TS sagt doch das Fahrzeug wurde komplett aufbereitet, dann ist zu erwarten, dass alte Steinschlagschäden auch dauerhaft behoben sind und nicht nach 1,5 Monaten die alten Stellen wieder aufbrechen. Hier offenbart sich schlechte und unfachmännische "Arbeit" oder anders ausgedrückt Pfusch um etwas vorzutäuschen was nicht ist.
...naja, die werden ihn aufbereitet haben, dabei die Steinschlagschäden gesehen haben und da die Farbe unvorteilhaft für so was ist(dunkler Punkt auf hellem Untergrund), haben sie ev.einen Punkt Basislack auf getupft oder hat der Käufer nicht richtig hingeschaut und es erst später festgestellt...da wäre der Händler raus,...gekauft wie gesehen!...
Naja, mal sehen, was sein Besuch beim Händler gebracht hat.
Auf alle Fälle ist es nicht Sinn und Zweck, an einem "relativ" neuem Auto solche angerosteten Stellen "nur" auszutupfen....der hat ja sein Leben noch vor sich.
Anders sah es damals aus, da ging es um einen 17 Jahre alten Wagen, da ist der Restwert gering und eine komplizierte teure Rep.würde den Fahrzeugwert nicht erhöhen.
Bei uns gibt es unterschiedliche Arten der Aufbereitung...
-bloß kurz aufpolieren...ohne die Schadstellen zu berücksichtigen...und im Anschluss Wachs
-aufpolieren, die "Kleinststellen" ...grobe Steinschläge und Kratzer entfernen...und dann Wachs
-Neuwertige und neue Lacke (meist ohne Schadstellen) aufpolieren und je nach Wunsch und Geldbeutel weiter aufbereiten/wachsen/versiegeln
-oder erst die Instandsetzung (mechanisch und mit lack)...und im Anschluss eine Aufbereitung des restlichen Fahrzeugs
So in der Richtung sollte man sich das vorstellen, die Händler sprechen meist von einer Verkaufsaufbereitung mit möglichst geringem Aufwand...weil jeder € mehr für die Aufbereitung bedeutet für den armen Händler ein Feierabendbier weniger...
oder anders gesagt, sein Gewinn schrumpft.
Gruß
Wie und was der Verkäufer aufbereitet hat ist nebensächlich.
Ein (seriöser) Verkäufer sollte nicht nur, sondern ist auch aufklärungspflichtig gegenüber dem Käufer, wie ggfls. schlecht und sparsam die Aufbereitung vorgenommen wurde. Dies geschieht in dieser Form natürlich nicht. Das heißt aber nicht, dass der Käufer mit einer mangelhaften und nicht dem Stand der Technik entsprechenden Aufbereitung, die schon nach 1,5 Monaten wieder die gleichen Mängel hervorbringt, zufrieden sein muß. Es handelt sich dann um einen verdekten Mangel, ggfls. mit arglistiger Täuschung des Käufers über den wahren Zustand bzw. die mangelhafte Aufbereitung des Fahrzeugs.
Zitat:
@reidiekl schrieb am 2. Januar 2018 um 16:27:40 Uhr:
Wie und was der Verkäufer aufbereitet hat ist nebensächlich.
Ein (seriöser) Verkäufer sollte nicht nur, sondern ist auch aufklärungspflichtig gegenüber dem Käufer, wie ggfls. schlecht und sparsam die Aufbereitung vorgenommen wurde. Dies geschieht in dieser Form natürlich nicht. Das heißt aber nicht, dass der Käufer mit einer mangelhaften und nicht dem Stand der Technik entsprechenden Aufbereitung, die schon nach 1,5 Monaten wieder die gleichen Mängel hervorbringt, zufrieden sein muß. Es handelt sich dann um einen verdekten Mangel, ggfls. mit arglistiger Täuschung des Käufers über den wahren Zustand bzw. die mangelhafte Aufbereitung des Fahrzeugs.
Ist kein Neuwagen, sondern n Gebrauchtfahrzeug. Auch wenn er erst 6 Monate alt wäre.
Nach 1,5 Monaten hast hierfür keinen Gewährleistungsanspuch mehr.
Und arglistige Täuschung...da erspar ich mir jetzt n Kommentar.
Funktionstüchtigkeit ist beim Fahrzeug ja gegeben.
Das denke ich auch, nicht aufgepasst, einmal vom Hof gefahren...Pech gehabt!
Er verliert ja keine Betriebs Flüssigkeiten, die den fehlerfreien Betrieb verhindern.
Damals, als ich den Galaxy gekauft habe, haben wir...ich und der Händler...vor Vertragsabschluss schriftlich der Beseitigung eines Rostpunktes an der Seitenwand ausgehandelt...das war im Vorfeld erkannt worden, von mir gewünscht ,es zu richten...und es kam erst zur Übergabe, als die SW frisch lackiert wurde.
Naja, warten wir es ab...wie sich der arme Händler zu der Situation geäußert hat...
Gruß