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Kleiner Kratzer an Heckstossstange

Themenstarteram 17. November 2011 um 13:00

Hi, bin mir nicht sicher ob ich hier im richtigen Forum bin....

Nun, meine Frau hat beim ausparken einen Punto leicht beschaedigt. An der Heckstossstange ist ein wenig Farbe ab, in der Naehe vom Radlauf. Da ich die versicherung nicht belasten wollte sagte ich machen wir so.

Nun hat sie sich einen Kostenvoranschlag geben lassen. 700 Euro fuer die Lackierung der gesamten Heckstossstange. Hat sie das Recht sich das ganze Ding Lakieren zu lassen? Zudem das Ding schon verkratzt war.

Auf dem Kostenvoranschlag steht auch nicht der Name der Werkstatt....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VaPi

Wenn die Versicherung einen Gutachter schickt und der ein Gutachten erstellt können es da mal locker 400 Euro werden. Beim zurückkaufen würden diese Kosten mitberechnet inkl. der eigentlich anfallenden Kosten. Kann eigentlich nur ein Minusgeschäft werden. Eine neue Stoßstange inkl. Lackierung für 700€ halte ich für realistisch. Bezahlen und fertig.

Quatsch mit Soße........

 

schreibe hier doch bitte keinen Mumpitz, du hast keine Ahnung ..........:mad:

 

Das sind so genannte Schadenermitlungskosten, die haben mit dem Rückauf des Schaden überhaupt nix zu tun.

 

Manohman....immer  die "Expertentipps" hier.........:rolleyes:

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Moin,

 

da wäre ein Sachverständiger der Versicherung besser gewesen.

 

Hättest dann den Schaden von der Versicherung zurückkaufen können, damit der Vertrag nicht mit einem Schaden belastet wird.

 

Zitat:

Original geschrieben von samuifighter

 

Auf dem Kostenvoranschlag steht auch nicht der Name der Werkstatt....

DAnn kann den jeder geschrieben haben. Würde den nicht anerkennen.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

da wäre ein Sachverständiger der Versicherung besser gewesen.

Hättest dann den Schaden von der Versicherung zurückkaufen können, damit der Vertrag nicht mit einem Schaden belastet wird.

Die VS kann er ja immer noch einschalten.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

da wäre ein Sachverständiger der Versicherung besser gewesen.

Hättest dann den Schaden von der Versicherung zurückkaufen können, damit der Vertrag nicht mit einem Schaden belastet wird.

Die VS kann er ja immer noch einschalten.

Wird aber schwierig werden, wenn der Schaden bereits repariert ist. Nun kann der SV nicht mehr prüfen, welchen Umfang der Schaden tatsächlich hatte.

 

Die Art der Fragestellung läßt aber nicht darauf schließen, dass bereits repariert wurde.

@TE: Schalte deine VS ein und teile ihr deine Bedenken mit. Gleichzeitig dies auch der Unfallgegnerin mitteilen. Vielleicht kann noch der ein oder andere Experte hier erläutern, ob die Geschädigte einfach so reparieren darf, oder ob auch Privatpersonen eine Reparaturfreigabe erteilen dürfen/müssen.

Delle, übernehmen Sie ;)

Sicher kann die Privatperson eine Repraturfreigabe erteilen.

 

Das muss diese sogar als Auftragger........:)

 

Nur die Rechnung bezahlt, wer die Musik bestellt hat.

 

Und das wäre hier erst einmal die Privatperson........:D

 

Wie schon geschrieben, Schaden und Bedenken der Versicherung melden, abwarten und Tee trinken....:)

 

Nix aus eingener Tasche bezahlen, wenn man keine Ahnung hat und den Schaden nicht abschätzen kann. 

 

 

Angepasst ;)

Zitat:

Original geschrieben von VaPi

Wenn die Versicherung einen Gutachter schickt und der ein Gutachten erstellt können es da mal locker 400 Euro werden. Beim zurückkaufen würden diese Kosten mitberechnet inkl. der eigentlich anfallenden Kosten. Kann eigentlich nur ein Minusgeschäft werden. Eine neue Stoßstange inkl. Lackierung für 700€ halte ich für realistisch. Bezahlen und fertig.

Quatsch mit Soße........

 

schreibe hier doch bitte keinen Mumpitz, du hast keine Ahnung ..........:mad:

 

Das sind so genannte Schadenermitlungskosten, die haben mit dem Rückauf des Schaden überhaupt nix zu tun.

 

Manohman....immer  die "Expertentipps" hier.........:rolleyes:

Ahja dann klär mich doch mal genauer auf. Mir ist klar , dass die Versicherung im Falle einer Erstattung die Schadensermittlungskosten nicht umlegen darf. Aber wenn der Schaden zurückgekauft wird und die Versicherung somit nicht ersatzpflichtig geworden ist, wieso sollte sie dann umsonst arbeiten? Der Versicherungsnehmer ist ja dann in dem Falle weder verpflichtet noch von der Versicherung aufgefordert den Schaden begutachten zu lassen , aber klär mich auf, ich lern gern dazu.

mach ich gern.....:)

 

erst einmal kostet ein Gutachten bei einer Schadenhöhe von 700 Euro nie im Leben 400 Euro 

 

Wir sprechen hier von einem Kurzgutachten und das wird so um die 150 Euro kosten. 

 

Und wenn die Versicherung einen SV beauftragt, weil Sie keine eigenen beschäftigt, kostet das Gutachten auf den Cent genau 100 Euro (Brutto) 

 

Und wenn die Versicherung  hier nicht "Ersatzpflichtig" wird, dann muss der Versicherungsnehmer auch nichts bezahlen.

 

Bestenfalls der "Anspruchsteller" müsste hier in die Tasche greifen.

 

Die Versicherung dient nämlich zu Regulierung berechtigter und zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Wie werden aber die Gutachterkosten im Falle eines Rückkaufs berechnet. Der Versicherung sind ja Kosten , wenn auch nicht viele ,entstanden , die sie wenn sie nicht ersatzpflichtig wird, ja ungern auf sich beruhen lassen wird.

Die werden gar nicht berechnet. Wenn die Versicherung nicht "Ersatzpflichtig" wird, braucht diese ja auch nicht "zu leisten".

 

Also auch kein "Rückkauf" des Schaden (es gibt ja keinen)

 

Sie kann Ihren "Aufwand" dann der Person in Rechnung stellen, welche den Anspruch "zu Unrecht" geltend gemacht hat, als dem "Anspruchsteller" aber nicht ihrem Kunden dem "Versicherungsnehmer".  

 

Jetzt alles Klaro ? ;)

Jo ;)

Mir war einfach § 85 Abs. 2 VVG nicht so recht klar.

Kein Ding....:)

 

Wobei noch anzumerken wäre, dass wohl die wenigsten Versicherer von der "in Rechnung stellen" des Aufwandes gegenüber dem "falschen Anspruchsteller" Gebrauch machen.

 

Aber hierzu können xAKBx und Hafi sicherlich mehr aus der Praxis plaudern, da ich in solchen Dingen auch nur "Zaungast" bin.  

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