Kleiner Schaden an Stoßstange 1500 Euro :-)
Hatte gestern einen Parkrempler.
Jemand hat bei dem kläglichen Versuch auszuparken meine Stoßstange etwas angekratzt.
Heute war ich bei MB und hab das ganze sichten lassen.
Da es eh über die Versicherung abgerechnet wird juckt es mich nicht ganz so sehr.
Aber 1500 Euro für den Schaden aufzurufen hat mich schon aus den Socken gehauen.
Schauts euch mal an :-)
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11 Antworten
was meinst Du warum die Versicherungsprämien so sind wie sie sind ?
Der ADAC kritisiert in seiner neuesten Postille die NOCH höheren Kosten bei Frontunfällen bei ACC und Frontcamera und dem ganzen Gedöns.
Beispiel eines kleinen Frontschadens bei TOYOTA: 6-7 tsd Euro !!!
Gruß
Fred
Klar aber hier ist tatsächlich nur der Tausch der Leiste und nachlackieren aufgerufen.
Drunter ist nix kaputt, kein Halter , Clip oder sonstwas in der Richtung.
Ich bin schon fast versucht das über Gutachten abzurechnen und dann für 500 Euro in ner wirklich sehr guten Lackierwerkstatt machen zu lassen.
Wenn ich das selbst zahlen müsste hätte ich gefragt was er sich sonst noch so einwirft.
Zitat:
Original geschrieben von dragon1975
Klar aber hier ist tatsächlich nur der Tausch der Leiste und nachlackieren aufgerufen.
Drunter ist nix kaputt, kein Halter , Clip oder sonstwas in der Richtung.
Ich bin schon fast versucht das über Gutachten abzurechnen und dann für 500 Euro in ner wirklich sehr guten Lackierwerkstatt machen zu lassen.
Wenn ich das selbst zahlen müsste hätte ich gefragt was er sich sonst noch so einwirft.
natürlich hast Du Recht. Aber da kann ich nur meinen ersten Satz wiederholen.
Die Werkstätten und Hersteller stossen sich gesund und zahlen tun es alle Versicherten !
Hallo,
hier liegt das Problem die verlangen 1500 € fürs lackieren.
Als mir Herbst einer einen Kratzer in die Stoßstange verursacht hat, Fahrerflucht und ich es selbst aus eigener Tasche beheben musste, verlangte ein Lackierer der selbst "Nobelkarossen" lackiert, gerade mal für die Stoßstange 350 €!
Für mich sind solche abweichende Preise einfach nich ok!
Gruß
Laß dir das über ein Gutachten auszahlen, laß den Schaden über Smart repair (ca 80,- bis 150,-) beheben, mach ein Foto mit aktueller Tageszeitung, so daß man die Erste Überschrift bzw. das Datum auf der zeitung lesen kann und schick das foto mit schadensnummer an deine Versicherung, damit die nix sagen können. Von dem rest machst schönen Urlaub.
Nach neuem Recht, darf die Versicherung dir nicht vorschreiben wo oder wann du den Schaden beheben läßt. Hauptsache ist, daß der Schaden behoben wird! Son von Gericht entschieden
Die Stossleiste würde dich NEU und LACKIERT ca. 50€ kosten. S
Ich würde bei meinem Lackierer (Freund) für komplette Lackierung der Teile max. 100€ zahlen. Für normal kunden würde es vlt. 250 +/- kosten. Und ich denke daran könntest du dich orientieren.
Hab sowas ähnliches gehabt und war selber total überrascht...
Kleiner Parkrempler in der Tiefgarage dabei auch Reifen und Felge angekratzt...
Dazu muß ich sagen das ich für die 2458,00€ lediglich eine Achsvermessung und SmartRepair an der Felge hab machen lassen... insgesamt 162€!! Den Rest rauspoliert und es ist wirklich absolut nicht erkennbar... eigentlich n Witz das vom Gutachter sowas nicht probiert wird sondern es sofort lackieren heißt!!!
allerdings hatte ich den gleichen Fall auch schon andersherum... kleiner Rempler auf n Alfa... Ein Alfa von nem Anwalt... und für absolut keine erkennbaren schaden 2300€ gezahlt...
Zitat:
Original geschrieben von fredibaer08
was meinst Du warum die Versicherungsprämien so sind wie sie sind ?
Der ADAC kritisiert in seiner neuesten Postille die NOCH höheren Kosten bei Frontunfällen bei ACC und Frontcamera und dem ganzen Gedöns.
Beispiel eines kleinen Frontschadens bei TOYOTA: 6-7 tsd Euro !!!
Gruß
Fred
Das Beispiel war wieder (leider typisch in letzter Zeit für den ADAC) an den Haaren herbeigezogener und konstruierter Fall. Die Wagen so gewählt, dass sie absolut inkompatibel sind, und den kleinen Toyota mit Radar und volle Hütte ausgestattet und komplett ersetzt.
Aber ja, ich denke Stoßstangen heißen nicht umsonst so und sollten generell eine vorgeschriebene Teilüberdeckung haben.
Zur Abrechnung mit Versicherungen: Auszahlen ist immer eine Option - habe ich auch gemacht. Doch ohne Rechnung wird nicht nur die MwSt herausgestrichen, sondern gerne auch ein günstigeres Angebot anderer Werkstätten (mit gleichem Arbeitsumfang) zu Grunde gelegt.
Klar, wenn Du jetzt zum gehst, erstatten sie alles, aber beim Auszahlen wird gedrückt ohne jedes Schamgefühl.
Zitat:
Original geschrieben von chess77
Zitat:
Original geschrieben von fredibaer08
was meinst Du warum die Versicherungsprämien so sind wie sie sind ?
Der ADAC kritisiert in seiner neuesten Postille die NOCH höheren Kosten bei Frontunfällen bei ACC und Frontcamera und dem ganzen Gedöns.
Beispiel eines kleinen Frontschadens bei TOYOTA: 6-7 tsd Euro !!!
Gruß
Fred
Das Beispiel war wieder (leider typisch in letzter Zeit für den ADAC) an den Haaren herbeigezogener und konstruierter Fall. Die Wagen so gewählt, dass sie absolut inkompatibel sind, und den kleinen Toyota mit Radar und volle Hütte ausgestattet und komplett ersetzt.
Aber ja, ich denke Stoßstangen heißen nicht umsonst so und sollten generell eine vorgeschriebene Teilüberdeckung haben.
Zur Abrechnung mit Versicherungen: Auszahlen ist immer eine Option - habe ich auch gemacht. Doch ohne Rechnung wird nicht nur die MwSt herausgestrichen, sondern gerne auch ein günstigeres Angebot anderer Werkstätten (mit gleichem Arbeitsumfang) zu Grunde gelegt.
Klar, wenn Du jetzt zum gehst, erstatten sie alles, aber beim Auszahlen wird gedrückt ohne jedes Schamgefühl.
Kann ich so nicht bestätigen... bei mir wurden Mercedes Werkstattpreise zur Berechnung genutzt!!!
Ne so läuft es dann nicht.
BGH
29.04.2003
AZ: VI ZR 398/02
1.) Der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen.
2.) Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten einer Region (z.B. Erhebung durch die DEKRA) repräsentiert als statistisch ermittelte Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag.
Aus den Gründen: (...Nach den tatsächlichen Feststellungen im Berufungsurteil haben die Beklagten weder bestritten, dass die vom Sachverständigen angesetzten Stundenverrechnungssätze bei einer Reparatur in einer Vertragswerkstatt tatsächlich anfielen, noch haben sie gravierende Mängel des Sachverständigengutachtens gerügt.
Unter diesen Umständen muss sich die Klägerin auf die abstrakte Möglichkeit der technisch ordnungsgemässen Reparatur in irgendeiner kostengünstigeren Fremdwerkstatt auch unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht nicht verweisen lassen...).
http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?unfall-abrech.htm
Hier findet man einiges an Tipps dazu wie man nach einem Unfall verfahren sollte.
Zuzüglich ist es natürlich möglich nach einer fiktiven Abrechnung die günstigere Rechnung noch einzureichen und damit die 19 % von dieser Rechnung zu erhalten.
Dies geht auch bei eigenständiger Reperatur für die Ersatzteile welche man kauft.
Zitat:
Original geschrieben von dragon1975
Ne so läuft es dann nicht.
BGH
29.04.2003
AZ: VI ZR 398/02
1.) Der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen.
2.) Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten einer Region (z.B. Erhebung durch die DEKRA) repräsentiert als statistisch ermittelte Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag.
Aus den Gründen: (...Nach den tatsächlichen Feststellungen im Berufungsurteil haben die Beklagten weder bestritten, dass die vom Sachverständigen angesetzten Stundenverrechnungssätze bei einer Reparatur in einer Vertragswerkstatt tatsächlich anfielen, noch haben sie gravierende Mängel des Sachverständigengutachtens gerügt.
Unter diesen Umständen muss sich die Klägerin auf die abstrakte Möglichkeit der technisch ordnungsgemässen Reparatur in irgendeiner kostengünstigeren Fremdwerkstatt auch unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht nicht verweisen lassen...).
http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?unfall-abrech.htm
Hier findet man einiges an Tipps dazu wie man nach einem Unfall verfahren sollte.
Zuzüglich ist es natürlich möglich nach einer fiktiven Abrechnung die günstigere Rechnung noch einzureichen und damit die 19 % von dieser Rechnung zu erhalten.
Dies geht auch bei eigenständiger Reperatur für die Ersatzteile welche man kauft.
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Kann ich so nicht bestätigen... bei mir wurden Mercedes Werkstattpreise zur Berechnung genutzt!!!
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Da hat er Gück gehabt.