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Kleiner Schock beim ersten Benz

Themenstarteram 1. Mai 2004 um 11:12

Hätte ich ja nie gedacht: Aber seit gut einer Woche bin ich jetzt auch Benz-Fahrer. Ein 220 CDI T-Modell (BJ 02/2000, 102 000 km) hat's mir angetan. Ein Firmenwagen, verkauft hat ihn mir ein freier Händler, der rund 150 km entfernt angesiedelt ist.

Doch jetzt musste ich vor zwei Tagen feststellen, dass die Klimaanlage nicht geht - ob "EC" gedrückt ist oder nicht, macht keinen Unterschied. Zudem klappert's seit ein paar Tagen rechts vorne ab 120 km/h - es klingt fast, als hinge ein Schlauch oder ein Kabel aus dem Motorraum und schlage gegen die Radläufe (tut's natürlich nicht, auch innen ist nichts zu sehen).

Nun gut, dachte ich mir, hast ja ein Jahr Car-Garantie. Doch kleiner Schock beim Durchsehen der Garantiebedingungen: Die zahlen bei Fahrzeugen über 100 000 km ja nur 40 Prozent der Materialkosten. Der Händler, den ich daraufhin angerufen habe, äußerte sich zurückhaltend: Ich solle das mal in einer Mercedes-Vertragswerkstatt untersuchen lassen, dann müssten wir weiter verhandeln. Also das mit Untersuchen werde ich nächste Woche tun - aber hat jemand von Euch Erfahrung, wer bei so was in der Regel die Kosten übernimmt? Ich möchte halt nicht gleich schon wieder zur Kasse gebeten werden...

Schade ein bisschen, dass meine "Benz-Phase" mit Werkstattbesuchen beginnt. Vorher war ich überzeugter Volvo-Fahrer, bis meinem letzten Schwedenhappen eine Leitplanke im Weg war. Dann fand ich keinen mir passenden Volvo mehr - also bin ich ab jetzt mit dem Stern unterwegs.

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37 Antworten
am 1. Mai 2004 um 11:32

Privatkauf das Auto?

Säsch

Themenstarteram 1. Mai 2004 um 11:39

.

Themenstarteram 1. Mai 2004 um 11:46

Nein, kein Privatkauf. Ist es dann so, dass das der Händler alles zu 100 % übernehmen muss? Ich kenn' mich da eben nicht sehr gut aus, befürchte ich - ich kaufe nur alle paar Jahre ein Auto, größere Reparaturen gleich nach dem Kauf hatte ich noch nie.

am 1. Mai 2004 um 12:11

Dann isses nicht ganz so einfach - ich an Deiner Stelle sehe zwei Wege.

Nr1: Mit dem Verkäufer reden und ihn dazu bringen das kostenlos in Ordnung zu bringen - soweit ich weiß, kann er sich aber da ziemlich bedeckt halten durch den Umstand daß er nicht an eine Privatperson verkauft hat.

Nr2: Zu einem KFZ-Sachverständigen, den Schaden aufnehmen und ab zum Rechtsanwalt des Vertrauens.

Grüssle

Säsch

Zitat:

Original geschrieben von benben

Nein, kein Privatkauf. Ist es dann so, dass das der Händler alles zu 100 % übernehmen muss? Ich kenn' mich da eben nicht sehr gut aus, befürchte ich - ich kaufe nur alle paar Jahre ein Auto, größere Reparaturen gleich nach dem Kauf hatte ich noch nie.

Hast du ihn als Privatperson gekauft oder hat du ihn über deine Firma/Dein Gewerbe gekauft?

Der Verkäufer war ja der Händler, also gewerblich - oder?

Themenstarteram 1. Mai 2004 um 12:31

Danke, säsch, für deine kompetente Antwort. Aber ich habe was missverstanden: Als Käufer bin ich schon Privatmann, gekauft habe ich das Fahrzeug aber nicht von Privat, sondern, wie gesagt, von einem Händler. Ändert das dann was entscheidend an der Haftungssache? Auf einen Rechtsstreit habe ich, ehrlich gesagt, überhaupt keine Lust.

Zitat:

Original geschrieben von benben

Danke, säsch, für deine kompetente Antwort. Aber ich habe was missverstanden: Als Käufer bin ich schon Privatmann, gekauft habe ich das Fahrzeug aber nicht von Privat, sondern, wie gesagt, von einem Händler. Ändert das dann was entscheidend an der Haftungssache? Auf einen Rechtsstreit habe ich, ehrlich gesagt, überhaupt keine Lust.

Ja, das ist sehr entscheidend für die Gewährleistung.

Ein Privatmann als Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen, egal ob ein gewerbl. oder ein Privatmann kauft.

Ein gewerblicher Verkäufer kann in einem Vertrag mit einem gewerblichen Käufer auch die Gewährleistung ausschließen (es heißt ja Verbraucherschutz, und ein gewerblicher Käufer ist kein Verbaucher).

Ein gewerblicher Verkäufer muß einem Privatkäufer Gewährleistung geben. Er kann diese aber im Vertrag auf 1 Jahr reduzieren (Standard 2 Jahre). Problem dabei ist die Beweislast, die nach 6 Monaten beim Käufer liegt. Der Käufer muß also nach 6 Monaten nachweisen, daß der Fehler schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Das kann er in aller Regel nicht. Aber in den ersten 6 Monaten nach Kauf sieht das ganze anders aus: der Verkäufer hat die Beweislast, der müßte nachweisen, daß der Fehler nicht vorhanden war bei Übergabe - was er aber auch nicht kann, also zahlt er die Reparatur voll. Ende.

:D

Zitat:

Original geschrieben von Hotte49

hi,

ich habe vor 3 jahren als privatmann einen c180 bei dc gekauft.

nächsten tag ging der blinker nicht mehr und

das relais wurde kostenlos ersetzt.

bei den ersten ausfahrten merkte ich, dass der auspuff luft zog.

ein riss im rohr wurde von dc festgestellt,

der kompl. auspuff bis zum kat wurde kostenlos ersetzt.

ich muss dazu sagen, ich bin seit über 25 jahren kunde bei mercedes und wurde immer hervorragend bedient.

vor 3 Jahren sah die Rechtslage aber etwas anders aus, mittlerweile ist das ganze viel Verbraucherfreundlicher per Gesetz geregelt.

Du hattest damals einen Kulanten Händler, aber mittlerweile hat man als Käufer einen definitiven Rechtsanspruch.

:D

Themenstarteram 1. Mai 2004 um 12:47

Na, hier wird einem aber geholfen: Danke für die Auskünfte. Damit verbringe ich das Wochenende doch etwas beruhigter.

am 1. Mai 2004 um 12:50

@Hotte

Boborola hat ja nur erwähnt dass Du damals Glück hattest - mehr nich.

@Boborola

Woher das genaue Fachwissen? Rechtsanwalt?

Grüssle

Säsch

Zitat:

Original geschrieben von Hotte49

@boborola

ist doch meine rede, oder hast du meinen text nicht richtig gelesen.

Hi Hotte,

vergleich doch mal die Uhrzeiten unserer Beiträge...

Zitat:

Original geschrieben von Säsch

[B@Boborola

Woher das genaue Fachwissen? Rechtsanwalt?

Nein, zum Glück kein Rechtsanwalt - ich hab mit dem ganzen Rechtskram mehr zu tun als mir lieb ist... Als GmbH-Geschäftsführer bleibt das leider nicht aus...

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