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Kleiner Unfall, große Wirkung?

BMW
Themenstarteram 20. Juli 2014 um 9:30

Mir ist gestern eine Frau rückwärts in die Front reingefahren. Sie hatte eine Anhängerkupplung dran. Die Stoßstange ist natürlich im Arsch.

Beim Heimfahren viel mir auf das es ab 110km/h auf einmal vorne links stark zu "flattern" anfängt.

In dieser Gegend ist sie ja eingeschlagen. Der Aufprall war aber nicht zu heftig.

Frage:

Kann das ein das es da den Rahmen erwischt hat und deswegen das flattern?

Unfalltechnisch ist alles geregelt. Am Montag kommt das Baby in die Werkstatt.

Beste Antwort im Thema

Man merkt es ist Samstag und alle die Ahnung haben sind im Forum Online :-) Und damit Euch nicht bis Montag Langweilig wird, hier noch so ein super Slogan :

Motorrad ist Unfallfrei aber nicht Umfallfrei

Es ist im Stand umgefallen, ist es jetzt ein Unfall ? Tank musste Getauscht werden und diverse Seitenteile

viel Spaß beim Diskutieren

Zum Tema:

Die Autos sind Heutzutage so "weich" um den Insassen durch die Knautsch Zone zu schützen. Sicher ging bei früheren Modellen nicht so viel am Fahrzeug kaputt aber deutlich mehr am Insassen. Ich bevorzuge die Heute Situation!

49 weitere Antworten
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49 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von wollehayabusa

Mir ist gestern eine Frau rückwärts in die Front reingefahren. Sie hatte eine Anhängerkupplung dran. Die Stoßstange ist natürlich im Arsch.

Beim Heimfahren viel mir auf das es ab 110km/h auf einmal vorne links stark zu "flattern" anfängt.

In dieser Gegend ist sie ja eingeschlagen. Der Aufprall war aber nicht zu heftig.

Frage:

Kann das ein das es da den Rahmen erwischt hat und deswegen das flattern?

Unfalltechnisch ist alles geregelt. Am Montag kommt das Baby in die Werkstatt.

Rahmenschäden sind immer möglich, wenn es dich in der Höhe der Scheinwerfer trifft. Links oder rechts, da dort auch die Holme laufen.

Hats dich in der Mitte erwischt, dann vibriert nun vielleicht irgendwo ein Blech oder eine Plastikabdeckung/ Windkanal.

Die Werkstatt wirds schon rausfinden. Wenn es stark eingeschlagen hat, nimmt die Werkstatt den Wagen auf die Richtbank. Dort sieht man jeden Verzug. Spureinstellung/ Sturz überprüfen könnte dann auch nicht schaden, wenn der Einschlag nahe am Rahmen liegt.

Aber, eigentlich sind solche Stoßstangenrempler nie Rahmenschäden und wenn die Einschlaggeschwindigleit unter 30-40km/h lag

einen F10 würde ich nicht auf die Richtbank schicken, der Vorderbau ist aus einem ALU und Stahlgemisch. Der Dom ist aus Alu alle umliegenden Teile aus Stahl.

Speziell in deinem Fall aber gehe ich davon aus, wie mein Vorredner sagte, dass ein loses Teil irgendwo gegenschlägt.

Bei uns ist letztes Jahr ein 5er GT beim abladen vom Hänger mit ca 2-3 km/h auf unseren draufgerumpelt während der Garantiereparatur in einer NL.

Außen hat man kaum etwas gesehen, bis auf Kratzer (Stoßstange, Scheinwerfer, Nebelscheinwerfer)

Als die Stoßstange dann ab war beim Gutachten, waren wir richtig baff was alles zusätzlich kaputt/beschädigt war..

(Hupe, Scheinwerferreinigungsanlage, Fußgängerschutz, Träger, Crashboxen, etc)

Echt traurig wie empfindlich die heutigen Autos sind..

Ich vermute mal, dass der Rahmen bei dir in Ordnung ist, was ich mir aber vorstellen kann ist, dass die Crashbox auf den Aufprall reagiert hat und das ein gelöstes Teil die Probleme macht.

Auf jeden Fall würde ich noch ein Gutachten mit machen, steht dir ja zu.

Da die Stoßstange getauscht werden muss ist es nämlich ein "Unfallwagen"..

am 20. Juli 2014 um 11:06

Zitat:

Original geschrieben von 5teph

Da die Stoßstange getauscht werden muss ist es nämlich ein "Unfallwagen"..

Eine getauschte Frontschürze macht ein Fahrzeug nicht zwangsläufig zum Unfallwagen.

Wenn sie aufgrund eines Schadens komplett ersetzt wird, dann leider ja, wenn nur lackiert wird, dann nein.

am 20. Juli 2014 um 14:22

So pauschal kann man die Frage nicht beantworten.

Bsp.:

Du fährst im Winter in eine Parklücke, in der gefrorener Schnee liegt.

Aufgrund der kalten Temperaturen bricht die Frontschürze an einer Stelle unglücklich, weshalb diese ersetzt werden muss.

Deshalb hast du noch keinen Unfallwagen, jedoch muss man zwischen "nicht unfallfrei" und Unfallwagen unterschieden.

Da gebe ich dir vollkommen Recht :), aber es war ja kein Selbstverschulden und ein anderer war beteiligt..

Vor der Reparatur würde ich auf alle Fälle nochmal einen Gutachter hinzuziehen, auch wenn der Schaden nach nicht so viel aussieht (vgl Bild), bei uns waren es knapp 7.000 € + 1.500 € Wertminderung + 4 Monate Leihwagen wegen den Lieferproblemen.

Img-3013

Zitat:

Original geschrieben von Bavarian

Zitat:

Original geschrieben von 5teph

Da die Stoßstange getauscht werden muss ist es nämlich ein "Unfallwagen"..

Eine getauschte Frontschürze macht ein Fahrzeug nicht zwangsläufig zum Unfallwagen.

Oh doch!!!!!! Da ist die Rechtsprechung mehr als eindeutig!!!

am 20. Juli 2014 um 19:53

Zitat:

Original geschrieben von 5teph

Da gebe ich dir vollkommen Recht :), aber es war ja kein Selbstverschulden und ein anderer war beteiligt..

Vor der Reparatur würde ich auf alle Fälle nochmal einen Gutachter hinzuziehen, auch wenn der Schaden nach nicht so viel aussieht (vgl Bild), bei uns waren es knapp 7.000 € + 1.500 € Wertminderung + 4 Monate Leihwagen wegen den Lieferproblemen.

Keine Frage, hier ist die Situation eine andere und ohne Gutachten alles Spekulation. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Martin_A1976

Oh doch!!!!!! Da ist die Rechtsprechung mehr als eindeutig!!!

Du solltest dich erst mal damit beschäftigen, was der Unterschied zwischen "nicht unfallfrei" und "Unfallwagen" ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von Bavarian

Zitat:

Original geschrieben von Martin_A1976

Oh doch!!!!!! Da ist die Rechtsprechung mehr als eindeutig!!!

Du solltest dich erst mal damit beschäftigen, was der Unterschied zwischen "nicht unfallfrei" und "Unfallwagen" ist.

Egal wie gerne man es hätte, aber es gibt keinen Unterschied. Da nützt auch dieses tolle Wortspiel nix! Auch wenn der Schaden repariert worden ist, bleibt es ein Unfallfahrzeug. Man kann nur zwischen "repariert" oder "nicht repariert" unterscheiden. Bei einem nicht selbstverschuldeten gibt es dafür auch eine Wertminderung sofern der Halter bekannt ist und das gegnerische Fahrzeug nicht in einem Land zugelassen ist, welches eine Wertminderung nicht vorsieht.

Aber um die Frage des Betroffenen zu beantworten: Nein, das kann ich mir nicht vorstellen! Jedenfalls nicht bei einem gewöhnlichen, wenn auch schwungvollem Rückwartsmanöver.

am 21. Juli 2014 um 13:46

Zitat:

Original geschrieben von Martin_A1976

Egal wie gerne man es hätte, aber es gibt keinen Unterschied. Da nützt auch dieses tolle Wortspiel nix! Auch wenn der Schaden repariert worden ist, bleibt es ein Unfallfahrzeug. Man kann nur zwischen "repariert" oder "nicht repariert" unterscheiden. Bei einem nicht selbstverschuldeten gibt es dafür auch eine Wertminderung sofern der Halter bekannt ist und das gegnerische Fahrzeug nicht in einem Land zugelassen ist, welches eine Wertminderung nicht vorsieht.

Es handelt sich nicht um ein Wortspiel sondern eine Differenzierung, die juristisch angewandt wird.

Ein Fahrzeug welches im Werk aufgrund eines Kratzers eine Teillackierung erhält ist nicht unfallfrei, jedoch kein Unfallwagen.

Natürlich sind diese Formulierungen Haarspalterei, darüber brauchen wir nicht reden.

@ TE,

hast schon erste Infos?

Themenstarteram 21. Juli 2014 um 14:04

Ich war heute in der Werkstatt. Die Stoßstange muß neu der Träger darunter ebenfalls. Der Rest wird gesichtet wenn die Stoßstange weg ist.

Die Versicherung muß noch das go geben.

Ich werde weiter berichten

Zitat:

Original geschrieben von Bavarian

Zitat:

Original geschrieben von Martin_A1976

Egal wie gerne man es hätte, aber es gibt keinen Unterschied. Da nützt auch dieses tolle Wortspiel nix! Auch wenn der Schaden repariert worden ist, bleibt es ein Unfallfahrzeug. Man kann nur zwischen "repariert" oder "nicht repariert" unterscheiden. Bei einem nicht selbstverschuldeten gibt es dafür auch eine Wertminderung sofern der Halter bekannt ist und das gegnerische Fahrzeug nicht in einem Land zugelassen ist, welches eine Wertminderung nicht vorsieht.

Es handelt sich nicht um ein Wortspiel sondern eine Differenzierung, die juristisch angewandt wird.

Ein Fahrzeug welches im Werk aufgrund eines Kratzers eine Teillackierung erhält ist nicht unfallfrei, jedoch kein Unfallwagen.

Natürlich sind diese Formulierungen Haarspalterei, darüber brauchen wir nicht reden.

@ TE,

hast schon erste Infos?

Kann ich 100% bestätigen (Unterschied unfallfrei/Unfallwagen juristisch beurteilt) und habe es schriftlich als Urteil (inklusive 2. Instanz) vorliegen. Ebenso sollte man das Wort "Bagatell-Schaden" vergessen, wenn man keine böse Überraschung vor Gericht erleben möchte.

Just my two cents.

Gruß,

Frank

Themenstarteram 23. Juli 2014 um 16:45

Zitat:

Original geschrieben von domingo1001

Zitat:

Original geschrieben von Bavarian

 

Es handelt sich nicht um ein Wortspiel sondern eine Differenzierung, die juristisch angewandt wird.

Ein Fahrzeug welches im Werk aufgrund eines Kratzers eine Teillackierung erhält ist nicht unfallfrei, jedoch kein Unfallwagen.

Natürlich sind diese Formulierungen Haarspalterei, darüber brauchen wir nicht reden.

@ TE,

hast schon erste Infos?

Kann ich 100% bestätigen (Unterschied unfallfrei/Unfallwagen juristisch beurteilt) und habe es schriftlich als Urteil (inklusive 2. Instanz) vorliegen. Ebenso sollte man das Wort "Bagatell-Schaden" vergessen, wenn man keine böse Überraschung vor Gericht erleben möchte.

Just my two cents.

Gruß,

Frank

Sind wieder 2 verschiedene Meinungen.

Ich habe mich heute auch kundig gemacht. Solange ein Teil geschraubt werden kann es aber nicht lackiert gespachtelt oder sonst repariert worden ist sondern ausgetauscht, ist es kein Unfallwagen.

Allerdings sollte man das beim Weiterverkauf mit Rechnung belegen können das, wie bei mir jetzt, die Stoßstange ausgetauscht worden ist.

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