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Kleiner Unfall, Klägerin verklagt mich auf Schadensersatz

Themenstarteram 1. Februar 2018 um 12:11

Hallo,

ich habe ein großes Problem. Und zwar geht es darum, das ich einen kleinen Verkehrsunfall hatte. Und zwar bin ich bei meiner Ausfahrt rückwärts gefahren und habe ein stehendes Auto (was geparkt war) erwischt, am Kotflügel.

Normalerweise darf man ja nicht hinter der Einfahrt einfach parken, weil dann die Straße zu eng ist und man zu wenig platz hat, wie in meinem Fall und deshalb ist der leichte Unfall entstanden.

 

Jedenfalls habe ich dann das meine Versicherung gemeldet und die Fotos dazu geschickt und der Schaden wurde von der HUK auch beglichen.

Jetzt habe ich vom Amtsgericht einen Brief erhalten und die Klägerin verlangt von mir Schadensersatz und der Anwalt hat geschrieben, dass ich nicht auf dem Brief mit der Zahlungsaufforderung reagiert hätte, aber die Sache ist, dass ich gar keinen Brief erhalten habe! Sonst hätte ich sofort reagiert!

Jetzt habe ich aber ein gelben Brief vom Amtsgericht gekriegt und ein Schreiben vom Anwalt. Ich habe für euch das mal hochgeladen:

http://www.bilder-upload.eu/upload/bda6aa-1517486398.jpg

http://www.bilder-upload.eu/upload/98d983-1517486454.jpg

http://www.bilder-upload.eu/upload/b94990-1517486480.jpg

http://www.bilder-upload.eu/upload/9b90cd-1517486501.jpg

http://www.bilder-upload.eu/upload/481f73-1517486524.jpg

 

Meine Frage, was kann ich jetzt machen? 1. Hätte Sie damals nicht unmittelbar hinter meiner Einfahrt parken dürfen 2. Meine Versicherung HUK hat den Schaden beglichen und ich wurde hochgestuft. Und jetzt will Sie noch mehr Geld. Was kann ich nun dagegen machen?

Bitte um eure Hilfe, weiß leider nicht was ich machen soll :(

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Beste Antwort im Thema

Wen soll man sonst verklagen? Immer Fahrer, Halter und Versicherung - sonst ist der Fahrer Zeuge im Rechtsstreit und das möchte man nicht.

Wenn die Versicherung kürzt, ist das quasi zugleich das "Problem" der übrigen zwei. Macht aber nichts, denn im Innenverhältnis ist die Vers. zahlungspflichtig.

Hier reicht eigentlich eine kurze Mail an die Versicherung mit dem Hinweis auf die Klage und Bitte um nähere Anweisungen.

Die HUK ist ebenfalls verklagt, bekommt also die Sachen selbst zugestellt und wird (voraussichtlich) jetzt den Rest bezahlen und die Anwältin bitten, die Klage zurück zu nehmen. Die Verfahrenskosten trägt die HUK.

Falls die HUK nicht zahlen möchte, meldet sie sich zugleich für die übrigen Beteiligten, hier also für den TE, beauftragt ggfls. einen Anwalt und führt das Verfahren.

Und ein kleiner Hinweis noch: Der durfte dort nicht parken? Stimmt, aber trotzdem durftest du ihn nicht rammen.

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Sofort an Deine Haftpflichtversicherung weiterleiten!!!!!

Wie kommt man auf die Idee den Fahrer und die Versicherung zu verklagen?

Du als Versicherungsnehmer hast doch alles richtig gemacht, die Versicherung hat gezahlt. Wenn da gekürzt wurde muß die Versicherung sich mit dem Unfallgegner streiten.

Ich würde erst mal bei deiner Versicherung anfragen was du jetzt machen sollst.

Versäumnisurteil kann dir ja eigentlich egal sein, Zahlungspflichtig ist doch nur die Versicherung (bin aber kein Jurist, sowas hab ich noch nie gehört).

Gruß Metalhead

Themenstarteram 1. Februar 2018 um 12:33

Ja danke, wollte auch heute noch direkt zu HUK gehen. Mir ist im Nachhinein beim genaueren durchlesen bewusst, dass nicht nur ich, sondern auch die Versicherung angeklagt wurde. Eigentlich schon ein bisschen lächerlich, wieso hat Sie mich nicht angerufen? Wir haben damals unsere Daten ausgetauscht.

Werde gleich zu HUK fahren und dann melde ich mich noch mal was dabei herumgekommen ist

Wen soll man sonst verklagen? Immer Fahrer, Halter und Versicherung - sonst ist der Fahrer Zeuge im Rechtsstreit und das möchte man nicht.

Wenn die Versicherung kürzt, ist das quasi zugleich das "Problem" der übrigen zwei. Macht aber nichts, denn im Innenverhältnis ist die Vers. zahlungspflichtig.

Hier reicht eigentlich eine kurze Mail an die Versicherung mit dem Hinweis auf die Klage und Bitte um nähere Anweisungen.

Die HUK ist ebenfalls verklagt, bekommt also die Sachen selbst zugestellt und wird (voraussichtlich) jetzt den Rest bezahlen und die Anwältin bitten, die Klage zurück zu nehmen. Die Verfahrenskosten trägt die HUK.

Falls die HUK nicht zahlen möchte, meldet sie sich zugleich für die übrigen Beteiligten, hier also für den TE, beauftragt ggfls. einen Anwalt und führt das Verfahren.

Und ein kleiner Hinweis noch: Der durfte dort nicht parken? Stimmt, aber trotzdem durftest du ihn nicht rammen.

Zitat:

@kakashix schrieb am 1. Februar 2018 um 13:33:11 Uhr:

Ja danke, wollte auch heute noch direkt zu HUK gehen. Mir ist im Nachhinein beim genaueren durchlesen bewusst, dass nicht nur ich, sondern auch die Versicherung angeklagt wurde. Eigentlich schon ein bisschen lächerlich, wieso hat Sie mich nicht angerufen? Wir haben damals unsere Daten ausgetauscht.

Werde gleich zu HUK fahren und dann melde ich mich noch mal was dabei herumgekommen ist

Ihr wurdet nicht "angeklagt" - das wäre nämlich eine Strafsache, sondern "verklagt".

Wozu sollte die dich anrufen? Wollen wir einen Kaffee trinken gehen und bring bitte das restliche Geld mit? Die Regulierung und das ganze drumherum übernimmt die Versicherung, mit der setze ich mich auseinander.

Lass dir von der Versicherung (Geschäftsstelle, nicht nur ein Vertrauensmann!) bestätigen, dass du sie informiert hast. Ist zwar (eigentlich) überflüssig, da die mitverklagt wurde, aber sicher ist sicher. So kann die dir später nicht vorwerfen, nicht rechtzeitig informiert worden zu sein.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. Februar 2018 um 13:38:09 Uhr:

Wen soll man sonst verklagen? Immer Fahrer, Halter und Versicherung - sonst ist der Fahrer Zeuge im Rechtsstreit und das möchte man nicht.

Warum möchte man den Fahrer nicht als Zeugen? Als Zeuge muß er die Wahrheit sagen, als Beklagter kann er straffrei das blaue vom Himmel runterlügen.

Gruß Metalhead

Schick einfach den Brief an die HUK weiter und lehnt dich zurück. Das steht auch in den AKB.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 1. Februar 2018 um 13:53:01 Uhr:

 

Warum möchte man den Fahrer nicht als Zeugen? Als Zeuge muß er die Wahrheit sagen, als Beklagter kann er straffrei das blaue vom Himmel runterlügen.

Damit hast Du dir die Antwort doch schon selbst gegeben.

Einem Zeugen glaubt ein Gericht eher als einem Beschuldigen.

Und das möchte die Gegenseite nach Möglichkeit vermeiden.

Ist einfach ein Kniff (der auch ins Gegenteil umschlagen kann), mehr nicht.

Zitat:

@Matsches schrieb am 1. Februar 2018 um 14:37:52 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 1. Februar 2018 um 13:53:01 Uhr:

 

Warum möchte man den Fahrer nicht als Zeugen? Als Zeuge muß er die Wahrheit sagen, als Beklagter kann er straffrei das blaue vom Himmel runterlügen.

Damit hast Du dir die Antwort doch schon selbst gegeben.

Kapier ich nicht. Der Kläger (also der dem ein Schaden entstanden ist) ist doch an einer korrekten Aussage interessiert. Selbst wenn nicht, wird der Unfallverursacher sicher nicht zu seinen Gunsten lügen.

Warum sollte er also einen Zeugen (der nicht Lügen darf) zum Beklagten (und damit zum Lügner gegen die eigenen Interessen) machen?

PS. Ist doch sowieso alles klar. Der Schaden wurde ja nicht aufgrund einer Teilschuld gekürzt, sondern aufgrund von Wertsteigerung und sonstiger Kinkerlitzchen. Was will der Fahrer also in dem Verfahren überhaupt sinnvolles beitragen?

EDID:

Zitat:

Einem Zeugen glaubt ein Gericht eher als einem Beschuldigen.

Und das möchte die Gegenseite nach Möglichkeit vermeiden.

Ach so wird ein Schuh draus. Aber das setzt doch voraus daß alle Richter Vollidioten sind (dem Versicherten ist es doch völlig egal wie viel die Versicherung zahlen muß, da die Hochstufung nicht davon abhängt).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 1. Februar 2018 um 14:40:13 Uhr:

Kapier ich nicht. Der Kläger (also der dem ein Schaden entstanden ist) ist doch an einer korrekten Aussage interessiert.

Puh, da wär ich vorsichtig.

Zitat:

@Matsches schrieb am 1. Februar 2018 um 14:43:20 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 1. Februar 2018 um 14:40:13 Uhr:

Kapier ich nicht. Der Kläger (also der dem ein Schaden entstanden ist) ist doch an einer korrekten Aussage interessiert.

Puh, da wär ich vorsichtig.

Okay, zumindest in dem Fall hier. Auf ein geparktes Auto fahren lässt ja nicht viel Spielraum.

Außerdem hat die Versicherung mit der Teilzahlung ihre Zahlungspflicht eingestanden (und nicht auf einer Teilschuld des Unfallgegners bestanden).

Hier geht es doch nur um versicherungstechnische Spitzfindigkeiten (ich finde es übrigens sehr kreativ einem Unfallfahrzeug eine Wertsteigerung zu unterstellen), was hat der Halter/Fahrer da überhaupt mit zu tun?

Dem würde bei einer Verhandlung vermutlich nicht mal eine Frage gestellt.

Und das Gesamtschuldnerische gequatsche ist doch auch Käse, den Schaden hat die Versicherung voll zu übernehmen (da bleibt in keinem Fall ein Anteil für den Fahrer übrig).

Gruß Metalhead

Metalhead, mitunter ist es sinnvoller, wenn die Beklagtenseite etwas nur ohne Beweismittel behaupten kann, als dass sie dafür einen Zeugen benennen könnte. Das sind prozessual verschiedene "Bewaffungssituationen" und das kann den Streit entscheidend beeinflussen.

Ok, das gehört also scheinbar zum Standardprozedere auch wenn es hier keinen Sinn macht.

Nehmen wir das mal als gegeben hin.

Würdet ihr da zum Prozess gehen (als beschuldigter Fahrer)? Ich vermutlich nicht.

Gruß Metalhead

Solange man nicht aufgrund einer richterlichen Verfügung perönlich geladen wird und / oder das Entsenden eines informierten Vertreters genügt, braucht man nicht in Person antreten.

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