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Kleiner Unfall, kostenvoranschlag wo machen?

Themenstarteram 7. April 2010 um 10:07

Hallo,

gestern ist mir einer reingefahren auf m parkplatz. Vorne Stoßstange völlig zerkratzt. Was meint ihr wieviel ich von der Versicherung für den Schaden kriegen würde? Wieviel würde es kosten wenn ich den Schaden fachmannisch bei Opel beheben lasse? Ich weiss dass ich keine 900 euro dafür kriege :D Danke.

ps: Es ist ein Astra Bj 95 :D :D

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19 Antworten
am 7. April 2010 um 10:35

Zitat:

Original geschrieben von hakan38

Hallo,

gestern ist mir einer reingefahren auf m parkplatz. Vorne Stoßstange völlig zerkratzt. Was meint ihr wieviel ich von der Versicherung für den Schaden kriegen würde? Wieviel würde es kosten wenn ich den Schaden fachmannisch bei Opel beheben lasse? Ich weiss dass ich keine 900 euro dafür kriege :D Danke.

ps: Es ist ein Astra Bj 95 :D :D

Ich verstehe im Grunde die Frage nicht, wenn du wissen willst, wieviel die Reparatur kosten wird, frag doch den FOH (freundlichen Opel Händler) und im Vergleich dazu auch noch eine oder mehrere unabhängige Werkstätten, die sind meistens deutlich billiger. Auch ohne formellen und kostenpflichtigen Kostenvoranschlag können dir die Leute ziemlich genau sagen, was die dafür haben wollen.

Wenn du Geld von der gegnerischen Versicherung haben willst, dann wirst du sowieso von dieser angeschrieben werden wegen eines Termins mit einem Sachverständigen, den diese Versicherung geschickt hat oder sie akzeptieren auch den Kostenvoranschlag entweder des Opel-Häöndlers oder sie haben bestimmte Werkstätten, mit denen sie zusammenarbeiten, Fragen kostet nichts.

Erscheint dir der Betrag als zu gering, so kannst du auch selber einen Sachverständigen deiner Wahl damit beauftragen, allerdings wirst du diesen dann auch selber zahlen müssen, lohnt sich meistens also nicht.

Du musst dann nach Erstellung dieses Gutachtens bzw. des Kostenvoranschlages diese Reparatur nicht ausführen lassen, sondern kannst dir das Geld direkt überweisen lassen und die Reparatur entweder gar nicht machen, selber machen oder in einer sehr viel billigeren Werkstatt machen lassen.

Klingt jetzt alles komplizierter, als es ist, wichtig ist, dass du dich mit der zahlenden Versicherung in Verbindung setzen musst und dich mit dieser einig wirst.

Grüße

Udo

Hmm bei mir war das anders , Ich durfte mir einen Gutachter aussuchen , und nicht die gegnerische versichrung ... Soweit kommts noch das die denn gutachter ausuchen dürfen , dann sagen die gleich 50 € und gut . Der geschädigte darf sich immer ein Gutachter seiner wahl aussuchen ab besten sind Freiberufliche ... Das hab ich auch gemacht , und er hatt sich um alles gekümmert , ich brauchte eigentlich nichts machen , auser meinen Willi nachher drunter machen .

Zerkratzte Stossstange wird aber nicht teuer genug für einen Gutachter sein.

Kosten für einen Kostenvoranschlag? Egal, muss die Versicherung auch bezahlen. Und beim Kostenvoranschlag IMMER zum FOH.

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Zerkratzte Stossstange wird aber nicht teuer genug für einen Gutachter sein.

Kosten für einen Kostenvoranschlag? Egal, muss die Versicherung auch bezahlen. Und beim Kostenvoranschlag IMMER zum FOH.

KVA wird von der Versicherung nur im Falle einer tatsächlich stattgefundenen Reparatur bezahlt, jedoch nicht bei fiktiver Abrechnung.

Bei mir ist ein 5er BMW hinten drauf gefahren , ( zum glück habe ich ne AHK :p ) Trozdem hats grumst , und mann hatt nichts gesehen (nicht viel) die Polizei meinte ich solle trozdem nachgucken lassen , und habe nen gutachter angerufen , und was kam raus ... 700 € schaden , da ich nicht gesehen hatte das er euch meine Heckschürze geratscht hat . Meines Wissens kann mann immer nen Gutachter nach nen Unfall herran rufen .

Bei einem offensichtlichen Kratzer oder Schaden unter 500€ nicht. Das kann aber auch der FOH beim ganz kurzen Augenschein einschätzen...

am 7. April 2010 um 19:38

meistens kommt kein gutachter bei einem schaden unter 1000€

jeder lackierer oder unfall instandsetzer kann dir inerhalb von ein par min sagen wie hoch der schaden ist.

ist der schaden höher wie der wert wird nur der wert abzüglich des restwertes bezahlt.

der schaden wird auch bezahlt wenn man ihn nicht reparieren läßt, nur dann eben ohne die arbeitskosten und mwst.

das heist nur der reine matreial wert.

jeder ist auch in der lage seinen schaden selbst zu reparieren.

nur muß man den nachweis bringen das man es gemacht hat, da reichen bilder mit der aktuellen tageszeitung und der stelle wo der schaden war.

man bekommt dann die kosten wie es im angebot steht, das heist sie müßen auch bezahlen wenn der wert des fahrzeuges 10% niedriger ist wie der schaden.

fahrzeugwert bei meinem laut gutachter 4800€ bekommen für die reperatur 5280€ laut gutachten schadens wert 6500€.

das war vor 2 jahren mit kanpp 60 tkm

bezahlt habe ich xxxxx € für den rest bin ich in urlaub gefahren.

zu dem schmerzensgeld für 3 personen 3800€.

wenn jetzt dein schaden unter 1000€ ist werden die es laut kostenvoranschlag abrechnen, warscheinnlich auch ohne das einer den wert des fahrzeuges bestimmt

PS: nur das lackieren von einer stoßstange kommt auf ca 180 - 250€ ohne das eine neue stoßstange dabei ist

Bei einer Sache liegst du falsch. Die Arbeitskosten werden nicht abgezogen. Die MWST wie du gesagt hattest schon. Diese kannst du dann anteilig mit deinen Rechnungen (neuer Koti etc.) nachträglich von der Versicherung einfordern.

Waren es nicht mal 1000DM?? Der Gutachter kam bei mir damals schon allein auf 350DM. Lang lang ist her...

am 7. April 2010 um 20:04

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Bei einer Sache liegst du falsch. Die Arbeitskosten werden nicht abgezogen. Die MWST wie du gesagt hattest schon. Diese kannst du dann anteilig mit deinen Rechnungen (neuer Koti etc.) nachträglich von der Versicherung einfordern.

Waren es nicht mal 1000DM?? Der Gutachter kam bei mir damals schon allein auf 350DM. Lang lang ist her...

mein lezter schaden war genau 1 woche nach dem ich den anderen mit meinem lackierer abgerechnet hatte.

hatte damals die huk als gegener, die frau ist beim ausparken genau in die ecke gefahren, kotflügel, scheinwerfer, blinker, und stoßstange lackieren lassen..

damals am telefon haben die gleich gesagt ich solle den kostenvoranschlag einreichen und unter 1000€ brauchen die keinen gutachter.

kaum war der kostenvoranschlag eingereicht war auch schon das geld da aber nur die material kosten ohne mwst und arbeitslohn.

ich hatte ihn aber auch reparieren lassen

tja pech für die huk die mußten dann noch meinen anwalt mit bezahlen und kamen so locker auf fast das doppelte.

weil ich habe dann natürlich nutzungausfall gelten gemacht und die anwaltskosten hatten die auch noch zu bezahlen.

jeder darf sich einen anwalt nehmen, den die versicherung immer bezahlen muß egal wie hoch der schaden ist.

am 7. April 2010 um 20:12

die mwst wird nur abgezogen wenn man es selbst macht.

der arbeitslohn und die mwst wird abgezogen wenn man sich den schaden nur ausbezahlen läßt ohne ihn zu reparieren.

läßt man es machen müßen sie die vollen kosten bis 10% über den fahrzeugwert bezahlen

hinzu kommt immer noch nutzungsausfall für die dauer der reparatur (wenn man es machen läst) und eventuelles schmerzensgeld

Ebenfalls HUK als "Gegner", aber mit Gutachten.

Hab eben nochmal nachgeschaut. Die Arbeitskosten sind eindeutig mit im Schaden abgerechnet. Die Summe wird nachher nur um die MWST gekürzt.

Rechnung des Gutachters war 350€, nicht DM.

Das ist auch meistens sehr sinnvoll. Denn dann bekommt man auch das was einem zusteht. Ich habe letztes Jahr auch ein Anwalt nehmen sollen, hab mich lange gewehrt, fand es unnütz. Hab es dann doch gemacht und die Versicherung hat sich mit dem Anwalt rumstreiten müssen. Wollten alles mögliche kürzen.

am 7. April 2010 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Ebenfalls HUK als "Gegner", aber mit Gutachten.

Hab eben nochmal nachgeschaut. Die Arbeitskosten sind eindeutig mit im Schaden abgerechnet. Die Summe wird nachher nur um die MWST gekürzt.

Rechnung des Gutachters war 350€, nicht DM.

dann hast du ihn auch selbst repariert und nicht nur den schaden auszahlen lassen

weill wenn einer den schaden läßt wie er ist fallen keine mwst und lohnkosten an, die bekommt man später bei nachgewiesener reparaur zurück.

deshalb haben die auch das recht nur die materialkosten zu bezahlen, wenn man ihn nicht reparieren läßt

Ne, hab ich selbst rep. bzw. die "Polen" haben das mit 16% Rabatt gemacht.

Einen Nachweis der Rep. hab ich nicht gemacht. Geld wurde wie im Gutachten abzüglich der MWST 1 Woche nach dem Gutachten überwiesen.

Wenn die bei deinen Summen jetzt noch den Arbeitslohn abziehn würden, hättest du max 1000-1500€ bekommen.

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